Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 87

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 87 (NJ DDR 1962, S. 87); nach Heranreifen der notwendigen objektiven und subjektiven Bedingungen im Ergebnis eines mehr oder weniger langen, teilweise (wie z. B. bei den individuellen Hauswirtschaften der Genossenschaftsbauern) bis in den Aufbau des Kommunismus hineinreichenden .gesellschaftlichen Umwandlungsprozesses. Dementsprechend ist auch die Rolle des sozialistischen Strafrechts bei der Überwindung dieser Faktoren wenn wir von der Bekämpfung der in Einzelfällen von ihnen unmittelbar ausgehenden, unter gesetzwidriger Geltendmachung oder Ausnutzung von Privateigentümerpositionen begangenen Straftaten absehen eine wesentlich andere. Sie besteht darin, mit der Kriminalitätsbekämpfung zielbewußt dort, wo die ideologische Wirksamkeit solcher Faktoren besonders massiert bzw. intensiv auftritt, jene gesellschaftlichen, materiellen wie ideellen Kräfte unserer sozialistischen Ordnung stärken und entfalten zu helfen, die die negativen Agenzien privater Eigentumsverhältnisse wie Bereicherungssucht, Parasitismus u. ä. durch die Kraft der sozialistischen Ideologie und Lebensweise zu paralysieren und besiegen vermögen. Faktoren, die die Kriminalität begünstigen , 2. Neben den noch als innere objektive Ursachen der Kriminalität wirkenden Faktoren existieren bei uns und zwar für die gesamte sozialistische Entwicklungsphase eine Reihe weiterer objektiver Bedingungen, die zwar selbst nicht ursächlich für die Entstehung von Kriminalität sind, diese aber begünstigen, deren objektiven und subjektiven Triebkräften Spielraum geben und insofern auch einer vollständigen Beseitigung der Kriminalität objektiv entgegen wirken. Dabei soll hier nicht auf die durch subjektive Mängel der Leitung und Organisation des gesellschaftlichen Produktions- und Lebensprozesses bedingten Widersprüche und Schwierigkeiten unseres sozialistischen Aufbaus eingegangen werden, die die Begehung von Straftaten und anderen gesellschaftswidrigen Handlungen fördern oder gar erst ermöglichen (wie z. B. Bürokratismus, Managertum, Schlendrian, Planungsfehler, ungenügende Objektsicherung und Wachsamkeit). Uber deren zielstrebige Überwindung als Bestandteil einer sozialistischen Verbrechensbekämpfung wurde schon bisher zu Recht relativ viel diskutiert und geschrieben und darauf muß auch künftig noch konkreter orientiert werden. Um die Aufgabenstellung der Kriminalitätsbekämpfung für die nächste Periode exakt bestimmen zu können, müssen wir nicht minder auch jene, die Existenz von Kriminalität begünstigenden Bedingungen in Betracht ziehen, die notwendig aus dem Entwicklungsniveau der materiell-technischen Basis, der gesellschaftlichen Produktivkräfte und der Gesellschaftsbeziehungen insgesamt während der sozialistischen Enlwicklungsphase resultieren und die erst mit dem Aufbau des Kommunismus definitiv überwunden werden können. Dadurch werden unserem gegenwärtigen Kampf gegen die sozialen Existenzbedingungen der Kriminalität gewisse objektive Grenzen gesetzt. Zu diesen Bedingungen gehört vor allem der objektive Widerspruch, daß während der sozialistischen Phase trotz des gewaltigen gesellschaftlichen Fortschritts die materiell-technische Basis und insbesondere das Entwicklungsniveau der gesellschaftlichen Produktivkräfte noch nicht ausreichen (und im Zusammenhang damit auch das Entwicklungsniveau der gesellschaftlichen Beziehungen es nicht zuläßt), daß die wachsenden materiellen und geistigen Bedürfnisse der Menschen voll, d. h. nach Maßgabe der Bedürfnisse selbst, befriedigt werden können. Zur Verdeutlichung soll hier der Hinweis genügen, daß z. B. noch bestimmte Mangelerscheinungen durch Spekulation oder ähnliche Manipulationen zu ungerechtfertigter persönlicher Bereicherung, aber auch zu feindlicher Hetze und Verleumdung ausgenutzt werden, daß Wohn-raummangel Bedingungen für Straftaten verschiedenster Art namentlich im Bereiche der gegenseitigen Beziehungen der Bürger, aber z. B. auch der Jugendkriminalität fördert. Auf Grund der gleichen ökonomischen Bedingungen ist es im Sozialismus auch noch nicht möglich, alle aus dem Kapitalismus überkommenen Disproportionen, Widersprüche und Mißstände namentlich in der Ökonomik radikal aufzuheben (z. B. die im Ergebnis der kapitalistischen Wirtschaftsanarchie entstandene und vom Monopolismus nur auf „höhere Ebene“ verlagerte Zersplitterung der Produktion, die überalterte Technik besonders der kleineren Betriebe, mangelhafte Sicherheitstechnik und kulturell-technische Produktionsbedingungen u. ä.). Hier sei als Beispiel nur auf den Einfluß des materiell- und kulturell-technischen Niveaus der Betriebe auf die Unfallkriminalität, aber auch andere Kriminalitätserscheinungen (z. B. „Alkoholkriminalität“) verwiesen. Gleiches trifft im Prinzip auf die trotz ihrer ständigen Abschwächung bis zur Errichtung des Kommunismus noch unvermeidlichen Unterschiede zwischen physischer und geistiger Arbeit sowie zwischen Stadt und Land zu; und gleiches gilt schließlich auch in bezug auf die Ungleichheit der Individuen, die zwar in ihren entscheidenden Klassengrundlagen bereits liquidiert wurde, jedoch in den sozialen Lebensbedingungen der Menschen (Familie, Bildung, Einkommen) trotz schrittweiser Annäherung in Teilfragen während der gesamten sozialistischen Entwicklungsphase unvermeidlich fortbesteht. Indem diese Unterschiede insbesondere dem Entwicklungstempo des Kultur-, Bildungs- und insoweit auch Bewußtseinsniveaus der Menschen gewisse objektive Schranken weisen, begünstigen auch sie die Fortdauer und Geltendmachung rückständiger, gesellschaftswidriger Lebensgewohnheiten und -formen. Straftaten können durch die Kraft der sozialistischen Gesellschaft vermieden und wirksam bekämpft werden 3. Die hier erfolgte Betonung der in unserer Ordnung noch wirksamen objektiven Ursachen und Bedingungen der Kriminalität bedeutet keinesfalls eine Revision der bisher verfochtenen These, daß unter den in unserer sozialistischen Gesellschaft herangereiften Bedingungen Straftaten vermeidbar seien und der Kampf gegen die Kriminalität bis hin zu ihren sozialen Wurzeln um ihre schrittweise Überwindung zu führen sei; und sie bedeutet noch weniger die Anregung einer etwaigen „Kursänderung“ unserer Kriminalitätsbekämpfung. Das sei vor allem den Hetzern jenseits unserer Grenzen ins Stammbuch geschrieben, die unsere Fachliteratur berufsmäßig als „Kaffeesatz“ für verleumderische Weissagungen zu mißbrauchen pflegen, aber auch jenen unter uns selbst ans Herz gelegt, “die dazu neigen, die Betonung dieser oder jener Seite unserer Kriminalitätsbekämpfung als eine Negierung aller bisherigen Erkenntnisse und grundsätzliche Schwenkung zu interpretieren. Die negative, Verbrechen erzeugende bzw. fördernde Wirksamkeit der charakterisierten Faktoren kann und muß gebrochen und überwunden werden. Der Weg hierfür ist die systematische Festigung und Entfaltung der neuen, bereits zur gesellschaftlich beherrschenden Kraft herangewachsenen sozialistischen Lebensverhältnisse und Organisationsformen in allen Bereichen unserer Gesellschaft, insbesondere aber des „subjektiven Faktors“, des sozialistischen Bewußtseins und der politisch-moralischen Geschlossenheit der Arbeiterklasse und aller Bürger, deren motorische Kraft selbst die kompliziertesten Probleme ' unserer 87;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 87 (NJ DDR 1962, S. 87) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 87 (NJ DDR 1962, S. 87)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten ist von äußerster Wichtigkeit. Es sind daher besonders alle operativen Möglichkeiten zu erfassen ünd zu nutzen, um entsprechende operative Materialien entwickeln zu können und größere Ergebnisse bei der Aufklärung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten unterstützt. Ein oder eine Sachverständigenkommission wird durch das Untersuchungsorgan, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den konzipierten politischen, politisch-operativen in Einheit mit den rechtlichen Zielstellungen sind der Darstellung im Abschnitt dieser Arbeit Vorbehalten. Die Pflicht des Verdächtigen, sich zum Zwecke der Befragung begründet entgegenstehen, sind diese im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unverzüglich auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und die Untersuchungsabteilung ist zum Zwecke der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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