Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 767

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 767 (NJ DDR 1962, S. 767); % gegen die Bonner Gesinnungsjustiz wäre. Lediglich zum Beweise des Klassencharakters des bürgerlichen Rechts, werden diese Prozesse erwähnt, ohne den Versuch zu unternehmen, sie inhaltlich auszuwerten1“. Dem hier erhobenen Einwand gegen diese Lehrbuchabschnitte widerspricht nicht, daß die Verfasser an sich richtig und notwendig den Klassencharakter des bürgerlichen und des sozialistischen Strafrechts betonen, denn die Darstellung des Strafrechts in beiden Gesellschaftsformationen mit bloßem Auswechseln der verschiedenen Begriffe wird dem Wesen des sozialistischen Strafrechts nicht gerecht, sie ist eine unmittelbare Folge der Kontinuitätsauffassung. Sie spiegelt sich bereits in dem in der „Einleitung“ genannten Begriff des Strafrechts wider. Dort wird formuliert: „Das Strafrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die bestimmte, die Interessen der jeweils herrschenden Klasse gefährdende Handlungen als verbrecherisch verbieten, für ihre Begehung bestimmte staatliche Zwangsmaßnahmen, Strafen, androhen und den zuständigen Straforgarien die Rechtsbefugnis zur Anwendung dieser Strafen gegen den Rechtsverletzer verleihen. Es ist darauf gerichtet, die ökonomischen, politischen und sonstigen gesellschaftlichen Verhältnisse der gegebenen Klassenordnung zu sichern und zu festigen.“11 Und im Kapitel „Das Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik“ heißt es dann: „Trotz des formal gleichen Wortlauts haben die sanktionierten Bestimmungen einen neuen, sozialistischen Charakter. Sie sind nicht mehr Bestandteil eines Rechts, das in seiner Gesamtheit eine Ordnung verteidigt, die die Rechte und Interessen der Mehrheit der Bevölkerung auf das schwerste verletzt Diese Bestimmungen sind vielmehr Bestandteil eines Strafrechts geworden, das die Errichtung der sozialistischen Ordnung sichert Mit dieser Definition des Strafrechts wird trotz der Betonung des Klassencharakters die bürgerliche Rechtsauffassung nicht überwunden. Es ist nicht nur eine neue Macht, die das Strafrecht handhabt, sondern mit der Arbeiter-und-Bauern-Macht erhalten der Staat und sein Recht neue Aufgaben und Funktionen. Die obige Definition drückt aber nicht das qualitativ höhere Wesen und die historische Überlegenheit des sozialistischen Strafrechts gegenüber dem Strafrecht des Ausbeuterstaates aus, sie zeigt nicht seine Qualität als Produkt und Hebel der politisch-moralischen, erzieherischen Kraft der sozialistischen Gesellschaftsordnung, der entscheidenden Kraft zur Bekämpfung und schrittweisen Überwindung der Kriminalität. Daraus folgt dann auch die Orientierung der Verbrechensbekämpfung im Schwergewicht auf den Strafzwang. Diese Definition des Strafrechts liegt in einer Linie mit falschen Auffassungen vom Wesen des sozialistischen Staates. Diese lassen sich so zusammenfassen: Der bürgerliche Staat ist das Instrument der ausbeutenden Minderheit zur Unterdrückung der ausgebeuteten Mehrheit, und der sozialistische Staat ist das Instrument der ausgebeuteten Mehrheit zur Unterdrückung der ausbeutenden Minderheit13. Auf der Babelsberger Konferenz war zu den Fragen des Staates und des Rechts in der Übergangsperiode u. a. ausdrücklich hervorgehoben worden: „So wird der Staat aus einem Instrument der Unter-, Ordnung der Massen zu einem Instrument der Entfaltung ihrer Kräfte und ihrer Fähigkeiten, zu einem Instrument der Entfaltung aller produktiven Kräfte und des höchsten Bewußtseins.“14 10 Vgl. Lehrbuch S. 103. 11 Lehrbuch S. 21. 12 Lehrbuch S. 188. 13 vgl. Stalin, Fragen des Leninismus, S. 43 f. 14 W. Ulbricht, Zur Entwicklung des deutschen volksdemokratischen Staates 1945 bis 1958, Berlin 1958, S. 625. Das gilt gleichfalls für das sozialistische Recht, da das Wesen des sozialistischen Staates das Wesen des Rechts bestimmt. Walter Ulbricht führte auf dem 33. Plenum des Zentralkomitees der SED aus: „Das gilt für den Staat, der das Instrument in den Händen des werktätigen Volkes selbst ist, das gilt auch für das Recht, das dieser Staat zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens auf sozialistischer Grundlage herausbildet.“15 16 Die im Lehrbuch enthaltene Definition des Sozialist; sehen Strafrechts entspricht der in der Sowjetunion zurückgewiesenen abstrakten Rechtsdefinition von Wyschinski10. Auch hier wird nur der Begriff des Klassencharakters des Rechts ausgewechselt, womit am Wesen des sozialistischen Staates und seines Rechts vorbeigegangen wird. Es wird die historische Mission der Arbeiterklasse und ihrer Partei nicht erfaßt, die auf Grund ihrer objektiven Klassenlage sich zur Verwirklichung ihrer geschichtlichen Aufgaben des sozialistischen Staates und seines Rechts bedienen. Staat und Recht der Arbeiterklasse und ihrer Partei sind die schöpferischen Instrumente, Hebel und Organisationsformen zur Entfaltung der Produktivkräfte, zur Entwicklung sozialistischer gesellschaftlicher Beziehungen und zur Erziehung des Menschen der neuen Gesellschaft17. Es wurde in letzter Zeit von Polak mehrfach darauf hingewiesen, daß der abstrakte Rechtsbegriff am Wesen der proletarischen Macht vorbeigeht, mit ihm ihr Wesen nicht erfaßt werden kann18 19. Er zeigte, daß damit letztlich die bekannte, von Marx und Engels im „Kommunistischen Manifest“ formulierte Erkenntnis, daß „eure (der Bourgeoisie G. St.) Ideen selbst Erzeugnisse der bürgerlichen Produktions- und Eigentumsverhältnisse (sind), wie euer Recht nur der zum Gesetz erhobene Wille eurer Klasse ist, ein Wille, dessen Inhalt gegeben ist in den materiellen Lebensbedingungen eurer Klasse“ (hervorgehoben von mir G. St.)18, nicht verarbeitet wurde. Ihr wesentlicher Teil wird weggelassen, so daß das Anliegen von Marx und Engels, den bürgerlichen Rechtsbegriff aus den kapitalistischen Verhältnissen abzuleiten, auf den Kopf gestellt wird. Das bedeutet in bezug auf das sozialistische Recht, sein Wesen zu ignorieren, das in der allseitigen Lenkung der gesellschaftlichen Entwicklung auf die bewußte Entfaltung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse, insbesondere der sozialistischen Produktivkräfte, seinen Ausdruck findet. Im Ergebnis der Kontinuitätsauffassung blieb so im Strafrecht der bürgerliche Rechtsbegriff wirksam, oder wie Polak ausführt es blieb trotz des Wechsels der Klassenherrschaft die Form des Gesetzes, ihre abstrakte Normativität. Bei der Herausarbeitung des Begriffs des sozialistischen Strafrechts müssen wir vielmehr ausgehen von der Charakterisierung des sozialistischen Rechts im Entwurf des Programms der SED: „Unser Recht, das die gesellschaftliche Entwicklung und die staatlichen Grundregeln des sozialistischen Zusammenlebens der. Menschen zum Hauptinhalt hat, dient der planmäßigen Entfaltung der Produktivkräfte und der sozialistischen Produktionsverhältnisse, der sozialistischen Erziehung der Bürger und dem Schutz unserer Ordnung gegen die Anschläge der Feinde der sozialistischen Gesellschaft.“20 In dem Teil über die Entwicklung des Strafrechts der DDR21 wird dann auch die Herausbildung des Wesens, 15 W. Ulbricht, a. a. O., S. 528. 16 vgl. Staat und Recht 1962, Heft 9, S. 1627 ff. 17 W. Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland, Berlin 1958, S. 17 ff. 18 vgl. z. B. Polak, „Zur Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege“, Staat und Recht 1961, Heft 4. S. 622 ff. 19 Marx/Engels, Manifest der Kommunistischen Partei, in: Ausgewählte Schriften in zwei Bänden, Bd. I, S. 38 f. 20 ND vom 23. November 1962, S. 6. 21 Lehrbuch, S. 162 if. 7J7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 767 (NJ DDR 1962, S. 767) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 767 (NJ DDR 1962, S. 767)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Organisierung der Arbeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , der Ordnung über die Ausgabe, Aufbewahrung, Nachweisführung, Wartung und Sicherung von Waffen und Munition im Staatssicherheit ., Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Anlage Anlage der Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen für Staatssicherheit Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der und seine mit konsularischen Funktionen beauftragten Mitarbeitern betreut. Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der entwickelte die Ständige Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie und hat konseauent den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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