Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 757

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 757 (NJ DDR 1962, S. 757); nach den Gesetzen, gerecht und unparteiisch gegen jedermann entscheiden und die Errungenschaften des werktätigen Volkes schützen. Kein Verwaltungsorgan ist befugt, in die Rechtsprechung einzugreifen. Ein Mitglied des Staatsrates nimmt ständig an den Tagungen des Plenums, des wichtigsten Organs des Obersten Gerichts, teil. Das wichtigste Organ des Obersten Gerichts ist sein Plenum, dem alle Richter des Obersten Gerichts und die Direktoren der Bezirksgerichte angehören. Insbesondere ist es seine Aufgabe, auf der Grundlage der Gesetze für alle Gerichte verbindliche Grundsätze der Rechtsprechung festzulegen. Weiterhin obliegt es dem Plenum des Obersten Gerichts, die Rechtsprechung und die Erfahrungen der Gerichte zu verallgemeinern, um daraus Schlußfolgerungen für die Verbesserung der Rechtspflege zu ziehen. Es kann dem Staatsrat Vorschläge zur Auslegung von Gesetzen, Erlassen und Beschlüssen unterbreiten, wenn das die einheitliche Anwendung durch alle staatlichen Organe verlangt. Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Gesetzbuch der Arbeit. Um die darin enthaltenen Grundsätze zur volleren Wirksamkeit zu bringen und die Arbeitsrechtspflege im Rahmen der Rechtsprechung aller Gerichte zu verstärken, wird vorgeschlagen, die Bezirks- und Kreisarbeitsgerichte in selbständige Senate und Kammern für Arbeitsrechtssachen der Bezirks- und Kreisgerichte umzubilden. Damit liegt künftig auch die Unterstützung der Konfliktkommissionen durch die Gerichte in einer Hand. Ihre Tätigkeit erfolgt weiterhin auf der Grundlage der Arbeitsgerichtsordnung. Die Aufgaben und Rechte der Gewerkschaften werden erhöht. So wird künftig ein Mitglied des Präsidiums des Bundesvorstandes bzw. des jeweiligen Bezirksvorstandes des FDGB ständig an den Plenarsitzungen des Obersten Gerichts bzw. des Bezirksgerichts teilnehmen. Dem Obersten Gericht untergeordnet sind die Bezirksgerichte. Sie wiederum wachen über die Tätigkeit der Kreisgerichte und sind für ihre Anleitung verantwortlich. Die Bezirksgerichte haben jetzt notwendigenfalls die Möglichkeit, rechtskräftige Urteile der Kreisgerichte, die nicht mit dem Gesetz übereinstimmen, aufzuheben. Alle Gerichte sind verpflichtet, jeder Gesetzesverletzung, von der sie im Verlauf eines Verfahrens Kenntnis erhalten, entgegenzutreten. Das erfolgt durch gerichtliche Kritik und verpflichtet die Leiter der betreffenden Organe, die Ungesetzlichkeit zu beseitigen. Die Rechtsanwälte haben sich heute überwiegend in Kollegien vereinigt. Im sozialistischen Staat und in seiner Rechtsprechung stehen auch sie vor neuen verantwortungsvollen Aufgaben. Dazu gehört es, als Helfer der Rechtsuchenden noch besser zur Erforschung der vollen Wahrheit und der Festigung der Gesetzlichkeit beizutragen und den Bürgern das sozialistische Recht zu erläutern. * Die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik hat die verantwortungsvolle Aufgabe, im Namen des Staates und damit des Volkes über die strenge Einhaltung und einheitliche Anwendung des sozialistischen Rechts durch jedermann und die strikte Wahrung der Rechte der Bürger zu wachen. Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik ist der Volkskammer und dem Staatsrat dafür verantwortlich, daß er seine weitgehenden Rechte immer und überall im Interesse der Arbeiter-und-Bauern-Macht und ihrer Bürger gebraucht. Es gibt ein altes deutsches Sprichwort: Vorbeugen ist besser als heilen. Für die Rechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik und die Aufgaben der Staats- anwaltschaft heißt das, einen systematischen Kampf gegen die Kriminalität zu führen und die Ursachen zu beseitigen, aus denen Straftaten und Gesetzesverstöße erwachsen. Der Staatsanwaltschaft obliegt es, dafür zu sorgen, daß alle strafbaren Handlungen aufgeklärt und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden. Sie führt die Aufsicht über die Gesetzlichkeit im Ermittlungsverfahren. Sie hat zu gewährleisten, daß die volle Wahrheit festgestellt wird. Die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Entwicklung, der Stand seines Bewußtseins, sein gesellschaftliches Verhalten und besonders seine Einstellung zur Arbeit müssen allseitig berücksichtigt werden. Die be- und entlastenden Umstände und die Motive seiner Tat gilt es gründlich zu erforschen. Es gehört zu den gesetzlichen Verpflichtungen der Staatsanwaltschaft, noch stärker zu sichern, daß kein Bürger ungesetzlich und unbegründet beschuldigt oder ungesetzlichen Einschränkungen seiner Rechte unterworfen wird. Alle Ermittlungshandlungen müssen gesetzlich begründet und notwendig sein. Die Staatsanwaltschaft hat dafür zu sorgen, daß nach Erlaß eines Haftbefehls die Angehörigen des Beschuldigten und die Arbeitsstelle alsbald benachrichtigt werden, sofern dadurch die Untersuchung nicht gefährdet wird. Nach Anordnung der Untersuchungshaft sollen die Angehörigen bzw. der Rechtsanwalt den Beschuldigten so bald als möglich sprechen können. Die Staatsanwaltschaft hat zu gewährleisten, daß bei der Verhaftung von Beschuldigten, die für Kinder, Kranke oder pflegebedürftige Personen zu sorgen haben, die weitere Fürsorge durch Verwandte, andere Bürger, gesellschaftliche Kollektive oder staatliche Institutionen übernommen wird. Die sozialistische Gesellschaft glaubt an das Gute im Menschen. Dieser humanistische Grundsatz bestimmt auch den Inhalt des sozialistischen Strafvollzuges. Sein Ziel ist die Umerziehung der zu Freiheitsstrafe Verurteilten, damit sie wieder einen festen Platz im Leben der sozialistischen Gesellschaft einnehmen. Deshalb werden auch unterschiedliche Einrichtungen des Strafvollzuges geschaffen, die je nach Art der Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe differenziert sind. Die Staatsanwaltschaft hat darüber zu wachen, daß im Strafvollzug die Gesetzlichkeit streng eingehalten und die Menschenwürde und Persönlichkeit der Verurteilten geachtet werden. * Auch das Ministerium der Justiz erhält neue Aufgaben. So ist es besonders für die Revision der Bezirks- und Kreisgerichte, die Kaderarbeit in diesen Gerichten, die Gerichtsverwaltung und die Vorbereitung der Justizgesetzgebung verantwortlich. Entsprechend der höheren Verantwortung der Bezirksgerichte und den neuen Aufgaben des Ministeriums der Justiz werden die Justizverwaltungsstellen in den Bezirken aufgelöst. Die Revision der Gerichte hat den Zweck, die Erfahrungen und Tendenzen in der Rechtsprechung zu studieren und zu verallgemeinern und daraus Schlußfolgerungen für die Gesetzgebung und die Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht zu ziehen. Sie ist kein Eingriff in die Spruchtätigkeit der Gerichte. Die Vorbereitung der Wahlen der Richter und Schöffen sowie ihre Fortbildung gehören zu den Aufgaben des Ministeriums. Nur Menschen, die ein großes Wissen haben und hohe moralisch-menschliche Eigenschaften besitzen, können als Richter tätig sein. Die Richter und Mitarbeiter der Gerichte müssen eng mit dem Leben der Werktätigen vertraut sein und Verständnis für ihre Probleme haben. *;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 757 (NJ DDR 1962, S. 757) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 757 (NJ DDR 1962, S. 757)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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