Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 756

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 756 (NJ DDR 1962, S. 756); sozialistischen Rechtspflege mit dem Wirken der Volksvertretungen, den gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front entsprechen den Aufgaben beim umfassenden sozialistischen Aufbau, der Vervollkommnung der Rechte und Freiheiten des Volkes. Sie bringen zum Ausdruck, daß unsere Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, alle in der Rechtspflege Tätigen Diener des Volkes sind, daß ihr gesamtes Handeln von Gerechtigkeit gegen jedermann durchdrungen ist, weil es auf dem Willen des gesamten Volkes, den Gesetzen des gesellschaftlichen Fortschritts beruht. II Zu den Einrichtungen der Rechtspflege, die bereits heute aus unserem öffentlichen Leben nicht mehr wegzuderi-ken sind, gehören die Konfliktkommissionen. Sie haben sich vielfältig bewährt als eine hervorragende Form der gesellschaftlichen Erziehung von Bürgern, die sich geringfügiger Straftaten schuldig machten. Ein recht erheblicher Teil aller Straftaten wird gegenwärtig von den Konfliktkommissionen behandelt. In einem kapitalistischen Staat wäre so etwas undenkbar. Aber da unser Recht das Recht des werktätigen Volkes ist, wird auch die Wahrung dieses Rechts immer mehr zur Sache der Werktätigen selbst. Diese Entwicklung gilt es, weiter zu fördern. Die Konfliktkommissionen werden künftig einen noch größeren Kreis geringfügiger Straftaten behandeln. Kleinere Diebstähle und Unterschlagungen sozialistischen und persönlichen Eigentums gehören dazu, auch leichte Körperverletzungen, Mißachtung von Arbeitsschutzbestimmungen und geringfügige Sachbeschädigungen. Weiterhin sollen die Konfliktkommissionen leichte Verstöße gegen die Verkehrsdisziplin wie auch Beleidigungen ahnden. Die gütliche Beilegung zivil-rechtlicher Streitigkeiten, die im alltäglichen Leben auftreten, wird künftig ebenfalls zu den Aufgaben der Konfliktkommissionen gehören. Das gilt zum Beispiel für Streitigkeiten über Geldforderungen bis zur Höhe von etwa 500 DM. Die Konfliktkommissionen können bei geringfügigen Straftaten den Werktätigen verpflichten, sich zu entschuldigen. Sie können ihm eine Rüge aussprechen und erforderlichenfalls den Kollegen zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens verpflichten oder seine dazu abgegebene Verpflichtung bestätigen. Hier gelten die Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit über die materielle Verantwortlichkeit. Der Werktätige hat das Recht, gegen Entscheidungen der Konfliktkommissionen Einspruch beim jeweiligen Kreisgericht zu erheben. Die Konfliktkommission erhält das Recht, Empfehlungen an den Betriebsleiter, an gesellschaftliche Organisationen und staatliche Organe zu geben, um damit auch zur Verhütung von künftigen Rechtsverletzungen beizutragen. Die Angesprochcnen sind verpflichtet, zu diesen Empfehlungen innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Bislang waren gesellschaftliche Organe der Rechtspflege nur in den volkseigenen Betrieben und in staatlichen Einrichtungen tätig. Viele Werktätige machten indes den Vorschlag, die guten Erfahrungen der Konfliktkommissionen zu verwerten und auch in den Wohngebieten ähnliches zu veranlassen. An Stelle der bisherigen Schiedsmänner werden in den Gemeinden und Wirkungsbereichen der Nationalen Front Schiedskommissionen gebildet, die auf Vorschlag der Nationalen Front durch die jeweilige örtliche Volksvertretung gewählt werden. Diese Schiedskommissionen erhalten die gleichen Rechte wie die Konfliktkommissionen bei der Behandlung geringfügiger Straftaten, von Beleidigungen und zur gütlichen Beilegung kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten. Auf Beschluß des Kreistages können auch in Genossenschaften und privaten Betrieben Schiedskommissionen gebildet werden. Sie sind auf Vorschlag des Vorstandes in Mitgliederversammlungen der Genossenschaften bzw. auf Vorschlag der BGL in Betriebsversammlungen zu wählen. 1 * Im Namen des Volkes werden die Urteile unserer Gerichte gesprochen, ihre Verhandlungen sind öffentlich. Was liegt näher, als in Gerichtsverfahren die Öffentlichkeit stärker einzubeziehen, öffentlich die Ursachen der Gesetzes Verletzungen aufzudecken und öffentlich anschaulicher zu zeigen, wie die Gerichte Recht sprechen. So kann noch besser weiteren Gesetzesverletzungen vorgebeugt, können die Bürger noch wirksamer zur Achtung der Gesetze des Arbeiter-und-Bauern-Staates erzogen werden. In der vergangenen Zeit haben sich unsere demokratisch gewählten Schöffen hohe Verdienste erworben. Ihre Tätigkeit als gleichberechtigte Richter gilt es auch weiterhin zu fördern. Der Übergang zum umfassenden Aufbau des Sozialismus aber erfordert neue Wege, auf denen die Werktätigen darüber hinaus an der Rechtsprechung teilnehmen können. Die Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie der sozialistischen Kollektive der Werktätigen erhalten deshalb künftig das Recht, im Aufträge des jeweiligen Organs oder Kollektivs als gesellschaftliche Ankläger oder Verteidiger unmittelbar im Gerichtsverfahren mitzuwirken. Sie können zur Persönlichkeit des Beschuldigten, zur Einschätzung der Straftat, ihrer Zusammenhänge und Folgen Stellung nehmen, Hinweise geben zur Aufdeckung der Ursachen der Straftaten, zu den Bedingungen, unter denen sie begangen wurden, und zu deren Beseitigung. Es gibt Straftaten, bei denen die Eingliederung des Gestrauchelten in ein festes Arbeitskollektiv ausreichend ist. Die Gerichte haben daher künftig die Möglichkeit, auf eine Bewährung am Arbeitsplatz zu entscheiden. Sie soll im bisherigen Betrieb erfolgen wnd ist mit der Verpflichtung verbunden, diesen Arbeitsplatz für eine bestimmte Zeit nicht ohne zwingenden Grund zu wechseln. Die Bewährung am Arbeitsplatz wird in vielen Fällen das rechte Mittel sein, die Betroffenen zur Einhaltung der Gesetze zu erziehen. Es ist nicht zufällig, sondern entspricht eben der Natur unserer neuen Gesellschaft, wenn die Arbeitskollegen häufig die besten Erzieher untereinander sind. Deshalb erhalten auch sozialistische Kollektive das Recht, dem Gericht vorzuschlagen, eine Strafe ohne Freiheitsentzug auszusprechen und für die Erziehung des straffällig Gewordenen zu bürgen. ¥ Das höchste Organ für die Leitung der Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik ist das Oberste Gericht. Es sorgt für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung an allen Gerichten. Das entspricht auch dem Grundsatz unserer sozialistischen Demokratie, gewählte Organe nur durch übergeordnete gewählte Organe zu leiten. Zugleich wird dadurch die Unabhängigkeit der Richter gestärkt und ihre Verantwortlichkeit für die dem Gesetz entsprechende Rechtsfindung erhöht. Die demokratische Kontrolle über ihre Tätigkeit erfolgt durch die Berichterstattung der Richter vor der Volksvertretung, die sie wählt und auch abberufen kann. Für seine Rechtsprechung ist jedes Gericht dem übergeordneten Gericht verantwortlich. Das Oberste Gericht ist allein der Volkskammer und dem Staatsrat verantwortlich. Die Volkskammer und der Staatsrat wachen darüber, daß die Gerichte streng 756;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 756 (NJ DDR 1962, S. 756) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 756 (NJ DDR 1962, S. 756)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit der Ausnutzung der Verbundenheit des zum Staatssicherheit sind ebenfalls seine Kenntnisse aus der inoffiziellen Arbeit sowie seine Einstellung zum führenden Mitarbeiter und seine Erfahrungen mit dem Staatssicherheit zu berücksichtigen. Die Ausnutzung der beim vorhandenen Verbundenheit zum Staatssicherheit und zu dessen Aufgaben als vernehmungstaktischer Aspekt kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn der in seiner inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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