Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 755

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 755 (NJ DDR 1962, S. 755); sozialistischen Gesellschaft um die strikte Einhaltung ihres Rechts, die Verhütung und Bekämpfung von Verstößen gegen die staatlichen Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Damit treten auch die spezifischen Züge des sozialistischen Rechts, seine erzieherisch-organisierende Rolle, seine Eigenschaft als Hebel der Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse immer klarer zutage. Das sozialistische Recht ist ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln. Sein Inhalt, seine Gestaltung und seine richtige Anwendung verleihen den objektiv wirkenden Gesetzmäßigkeiten Ausdruck, fördern das Bewußtwerden dieser Gesetzmäßigkeiten durch die Volksmassen und lenken deren Schöpferkraft auf die bewußte Ausnutzung dieser Gesetze. Das Recht wird somit bei der Lösung der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates, bei der breitesten Entfaltung der sozialistischen Demokratie zu einer großen gestaltenden und mobilisierenden Kraft. Es dient dem Volk, seiner sozialistischen Arbeit und seinem friedlichen Leben. Der Arbeiter-und-Bauern-Staat wendet das sozialistische Recht als eine scharfe Waffe gegenüber solchen Personen an, die im Dienste imperialistischer Agenturen und der NATO feindliche Handlungen gegen die Deutsche Demokratische Republik und ihre Bürger begehen oder sich durch andere schwerste Verbrechen außerhalb der Gesellschaft stellen. * Die jetzt bestehenden neuen gesellschaftlichen Bedingungen und die Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus ermöglichen und verlangen die Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung. Es gilt, die Erfordernisse der zur vollen Wirksamkeit gelangenden objektiven Gesetzmäßigkeiten und die maximale Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte zur Grundlage der Ausarbeitung und des allseitigen, 'umfassenden Ausbaues der neuen, sozialistischen Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Menschen sowie der Rechtspflege und der Arbeitsweise und Wirksamkeit ihrer Organe zu machen. In der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates und den Rechtspflegebeschlüssen des Staatsrates wurden entsprechend den Erfordernissen der Vollendung des Sozialismus die Grundsätze der sozialistischen Rechtspflege entwickelt. Mit diesem Erlaß wird ein bedeutsamer Schritt getan, um entsprechend diesen Grundsätzen und den neuen Aufgaben der Etappe des umfassenden Aufbaus des Sozialismus die grundsätzlichen Aufgaben der Organe der Rechtspflege, die Prinzipien und Formen ihrer Arbeitsweise festzulegen und die Garantien für die Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu erhöhen. Mit der Durchführung dieses Erlasses werden in der Arbeitsweise und Organisation der Organe der Rechtspflege Überreste alter, aus dem Kapitalismus überkommener Formen und Praktiken beseitigt. So werden im Kampf gegen die bürgerlichen Rechtstraditionen die dem sozialistischen Inhalt unserer Rechtspflege entsprechenden neuen Formen herausgebildet. Mit dem Übergang zum umfassenden Aufbau des Sozialismus werden auch den Organen der Rechtspflege für die Verwirklichung des Rechts zur Lösung der vielgestaltigen Probleme der sozialistischen Umwälzung neue, einheitliche Maßstäbe und Ziele gesetzt, die durch die allseitig zur Wirksamkeit gelangenden ökonomischen und anderen objektiven Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus bestimmt werden. Diese objektiven Anforderungen an unser Recht und die Rechtspflege lassen keinen Raum für willkürlich-subjektive Einflüsse auf die Rechtspflege. Diesen gesetzmäßigen Erfordernissen und der Vervollkommnung der in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden festen Garantien für die strikte Einhaltung des sozialistischen Rechts, das dem Wohle der friedlichen Arbeit und den Interessen des werktätigen Volkes dient, entspricht: Der Ausbau der einheitlichen Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte durch das Oberste Gericht, dessen alleinige und unmittelbare Verantwortung vor der Volkskammer und dem Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik und die verstärkte Sicherung der Unabhängigkeit der Richter. Die Erweiterung der Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft bei der strengen Aufsicht über die Wahrung der einheitlichen sozialistischen Gesetzlichkeit, insbesondere im Untersuchungsverfahren und im Strafvollzug. Die feste Verbindung der Organe der Rechtspflege mit dem Leben der Werktätigen und den Aufgaben des umfassenden sozialistischen Aufbaus durch die Festigung und Verbesserung der Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen, den gesellschaftlichen Massenorganisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front. Die wachsende bewußte Teilnahme der Bevölkerung am sozialistischen Aufbau, an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens bringt ständig neue gesellschaftliche Kräfte hervor, die unmittelbar bei der Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen und der Erziehung Gestrauchelter wirksam werden. Diesen großen moralisch-erzieherischen Kräften der sozialistischen Gesellschaft muß in der Rechtsprechung der Gerichte auch in solchen Formen wie der Mitwirkung von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen und sozialistischer Kollektive am Gerichtsverfahren, der Durchsetzung des Prinzips der Bewährung in der Arbeit bei Bestrafung ohne Freiheitsentzug, der Übernahme von Bürgschaften durch sozialistische Kollektive der Werktätigen zur Erziehung von Rechtsverletzern volle Geltung verschafft werden. Um der kollektiven Selbsterziehung der Bürger bei der Überwindung von Rechts- und Moralverstößen breitesten Raum zu gewähren, werden zur unmittelbaren gesellschaftlichen Ahndung geringfügiger Straftaten die Aufgaben und Möglichkeiten der Konfliktkommissionen wesentlich erweitert und in den Wohngebieten und in sozialistischen Genossenschaften Schiedskommissionen neu geschaffen. Das erfordert auch die Erhöhung der Verantwortung der Staatsorgane, der Massenorganisationen und der Nationalen Front für die aktive Förderung und Unterstützung der Organe der gesellschaftlichen Selbsterziehung. Die Zusammenarbeit der Organe der Rechtspflege mit den Volksvertretungen, den Massenorganisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front muß so entwickelt werden, daß sie der Mobilisierung der Kräfte der gesamten Bevölkerung im Kampf gegen Rechtsverletzungen und deren Ursachen, der noch besseren Lösung der politisch-ökonomischen und kulturellen Aufgaben in ihrem Gebiet wirksame Impulse gibt. Gleichzeitig muß die Verantwortung jedes einzelnen Volksvertreters für die Mitarbeit an der Lösung der Probleme der Gesetzlichkeit und Rechtspflege in seinem Wirkungsbereich entwickelt werden. Die in diesem Erlaß getroffenen Festlegungen über die neuen Aufgaben der Gerichte, der Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen, der Staatsanwaltschaft, des Strafvollzugs, des Ministeriums der Justiz und der Rechtsanwälte, über die noch engere Verbindung der 755;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 755 (NJ DDR 1962, S. 755) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 755 (NJ DDR 1962, S. 755)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ennittlungsverf ähren. Die Verfasser weisen darauf hin daß die Relevanz der festgestellten Ursachen und. Bedingungen und ihre Zusammenhänge für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, zum Schutz der Errungenschaften des werktätigen Volkes der vor allen Angriffen Gegners, aber auch äußerer und innerer feindlicher Kräfte, anderen gesellschaftsschädlichen Handlungen, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten. Besonders aktiv traten in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die strikte Durchsetzung der Aufgaben und Maßnahmen zur Bekämpfung und Zurückdrängung von Straftaten Rechtsverletzungen unter Mißbrauch des paß- und visafreien Reiseverkehrs zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird.

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