Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 726

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 726 (NJ DDR 1962, S. 726); In sehr breitem Umfang haben die Konfliktkommissionen davon Gebrauch gemacht, an die staatlichen Leiter und gesellschaftlichen Organisationen Empfehlungen für die Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Umständen von Rechtsverletzungen zu geben. Dadurch wurde zur Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit und der Arbeitsorganisation im Betrieb beigetragen und das Recht der Werktätigen auf Teilnahme an der Leitung ihres Betriebes verwirklicht. So gab eine Konfliktkommission des AWE auf Grund wiederholter kleiner Diebstähle an Fahrrädern, die auf dem unbewachten Abstellplatz standen, an die Werkleitung die Empfehlung, diesen Platz einzuzäunen und abzusichern. Die Empfehlung wurde verwirklicht; danach sind keine Diebstähle mehr aufgetreten13. Es muß andererseits kritisch gesagt werden, daß die Betriebsleitungen nicht immer auf Empfehlungen der Konfliktkommissionen reagieren. So hat im gleichen Werk die Konfliktkommission des Bereiches Getriebebau im Zusammenhang mit der Behandlung der Entwendung geringfügiger Materialien durch den Arbeiter H. die Empfehlung gegeben, die Möglichkeit zur Einrichtung einer Selbstreparaturstätte im Betrieb zu prüfen. Die Werkleitung hat es bisher nicht für nötig gehalten, zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen. Darin kommt eine grobe Mißachtung der Tätigkeit der Konfliktkommission zum Ausdruck, die letztlich auch eine Negierung der Meinung der Werktätigen darstellt. Die Initiative der Konfliktkommission, die sich in diesem Fall besönders davon leiten ließ, zukünftige, aus ähnlichen Gründen entspringende strafbare Handlungen zu verhüten, wird dadurch gehemmt und die Einsatzfreudigkeit der Mitglieder gelähmt. In einem solchen Fall sollte die Betriebsgewerkschaftsleitung den Konfliktkommissionen helfen, daß die von ihnen ausgesprochenen Empfehlungen auch durchgesetzt werden, daß zumindest eine Stellungnahme von der Betriebsleitung abgegeben wird. Zur Durchsetzung der von den Konfliktkommissionen beschlossenen Maßnahmen ist eine ständige Kontrolle notwendig. Diese kann wesentlich erleichtert und wirksamer gestaltet werden, wenn alle Konfliktkommissionen das Beispiel aus dem Niederschachtofenwerk Calbe für ihre Arbeit auswerten, wo zur Kontrolle über die Verwirklichung der beschlossenen Maßnahmen ein Plan aufgestellt wurde14. Für die Justiz- und Untersuchungsorgane, die eine Sache an die Konfliktkommission übergeben haben, darf die Unterstützung mit der Durchführung der Beratung nicht beendet sein. Die Hilfe muß nach der Beratung besonders darin bestehen, die beschlossenen Erziehungsmaßnahmen und Empfehlungen mit durchzusetzen. Die Staatsanwaltschaft muß dabei von solchen Betriebsleitungen Rechenschaft fordern, die zu den Empfehlungen nicht Stellung nehmen. Die Strafverfolgungsorgane sind besonders verpflichtet, sich nach der Beratung Kenntnis von ihrem Ergebnis zu verschaffen. Es ist z. B. unvertretbar, daß am 1. Juni 1962 das VPKA Eisenach an eine Konfliktkommission eine Strafsache übergab, über deren Ausgang Anfang November noch keine Kenntnis vorhanden war. Eine solche Arbeitsweise trägt nicht dazu bei, geringfügige Straftaten wirksam zu überwinden. Zur Verantwortung der örtlichen Organe und des FDGB Die weitere Entwicklung der Konfliktkommissionen, insbesondere die Erhöhung der Qualität ihrer Arbeit, hängt in entscheidendem Maße davon ab, wie es die örtlichen Volksvertretungen verstehen, unter Verallgemeinerung der Erfahrungen der Gewerkschaften und 13 Uber weitere Beispiele guter Empfehlungen wird in: Sozialistische Demokratie Nr. 37 vom 6. Juli 1962, S. 5, sowie in Nr. 35 vom 31. August 1962, S. 11, berichtet. 14 Sozialistische Demokratie Nr. 27 vom 6. Juli 1962, S. 5. der Strafverfolgungsorgane bei der Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen diesen eine konkrete Hilfe zu geben. Der Beschluß des Staatsrates vom 24. Mai 1962 orientiert ausdrücklich auf das enge Zusammenwirken der örtlichen Volksvertretungen mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Organen der Justiz. Ein gutes Beispiel hat dazu der Bezirkstag Erfurt gegeben, als er am 9. Oktober 1962 auf der Grundlage der Beschlüsse des Staatsrates über die Entwicklung der Rechtspflege im Bezirk beriet. In der Diskussion berichtete auch der Vorsitzende einer Konfliktkommission über seine Tätigkeit im AWE, insbesondere darüber, wie durch die erzieherische Arbeit der Konfliktkommission die Arbeitsdisziplin verbessert werden konnte und wie auch auf einige hartnäckige Bummelanten und „Ausschußsünder“ mit Erfolg Einfluß genommen wurde. In seinem Beschluß gab der Bezirkstag u. a. dem Bezirksvorstand des FDGB die Empfehlung, die Anleitung der Konfliktkommissionen grundlegend zu verbessern. Diese Empfehlung nahm der Bezirksvorstand zum Anlaß, gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft des Bezirks eine Tagung mit etwa 320 BGL-, AGL- und Konfliktkommissions-Vorsitzenden durchzuführen. Der Kreisvorstand des FDGB Eisenach hat sich ebenfalls in seinem Büro mit der Arbeit der Konfliktkommissionen befaßt und beschlossen, einen Konsultationsstützpunkt für das Kreisgebiet im VEB AWE zu schaffen. Die Aufgabe dieses Stützpunktes besteht darin, daß durch die unmittelbare Teilnahme von Mitgliedern der Konfliktkommissionen des Kreisgebietes an Beratungen der Konfliktkommissionen im VEB AWE und durch Erfahrungsaustausch die unmittelbare Erziehungsarbeit aller Konfliktkommissionen verbessert wird. Weiter wurde beschlossen, daß unter Leitung des Kreisvorstandes Aussprachen mit Werktätigen in den Betrieben darüber durchgeführt werden, wie die Konfliktkommissionen als Organe der gesellschaftlichen Erziehung ihren Aufgaben gerecht werden. Die besten Methoden aus der Arbeit sollen dabei ausgewertet werden. Außerdem wird der Kreisvorstand einmal in jedem Quartal mit allen Vorsitzenden der Konfliktkommissionen eine Arbeitsberatung durchführen. Darüber hinaus werden in den Betriebsakademien und in der Kreisbildungsstätte Kurzlehrgänge und Schulungszirkel mit Mitgliedern der Konfliktkommissionen durchgeführt15. Wenn in allen Bezirken und Kreisen die Volksvertretungen und die Vorstände des FDGB unter aktiver Mithilfe der Justiz- und Untersuchungsorgane so an die Unterstützung der Konfliktkommissionen herangehen, werden wir ihre Tätigkeit auf eine höhere Stufe heben. Es gilt, im Sinne der Staatsratsbeschlüsse die Vorzüge und die wachsende politisch-moralische Kraft der ganzen sozialistischen Gesellschaft zu nutzen und dazu beizutragen, die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse voranzutreiben. J3 Gute Beispiele für die Anleitung der Konfliktkommissionen durch die Gewerkschaften führen auch M. Benjamin,Jablo-nowski Krause, NJ 1962 S. 207, sowie Heinze in: Die Arbeit 1962, Heft 10, Ss. 49, an. Im VEB Deutscher Zentralverlag erscheint demnächst: Dr. Rolf Schüsseler: Die Übertragung staatlicher Aufgaben an Organe der gesellschaftlichen Erziehung Etwa 129 Seiten Broschiert Preis: etwa 6, DM Der Verfasser geht in seiner Arbeit vom Kampf um die bewußte Vergesellschaftung in der Periode des umfassenden sozialistischen Aufbaus aus und weist die Notwendigkeit des Obergangs zu Maßnahmen der unmittelbaren gesellschaftlichen Einwirkung an Stelle staatlicher Reaktionsweisen nach. Er behandelt umfassend die theoretischen und praktischen Probleme, die bei der Übertragung staatlicher Aufgaben an die gesellschaftlichen Organe, insbesondere an die Konfliktkommissionen, zu lösen sind. 7 26;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 726 (NJ DDR 1962, S. 726) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 726 (NJ DDR 1962, S. 726)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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