Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 723

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 723 (NJ DDR 1962, S. 723); Organe bei Eigentumsdelikten und geringfügigen Körperverletzungen die geeigneten Sachen an die Konfliktkommissionen übergeben, während aber bei leichten Verstößen gegen die Verkehrsdisziplin und bei geringfügigen Staatsverleumdungen nur in geringem Umfang von der Übergabe Gebrauch gemacht wird. Gerade bei den Verkehrsdelikten wird als Rechtfertigung für die zu geringe Zahl von Übergaben angeführt, daß es sich bei diesen Delikten um Schwerpunkte handele, bei denen zum schärferen Durchgreifen gerichtliche Strafen nötig seien. Dabei wird verkannt, daß bestimmte Schwerpunkte der Kriminalität nur durch die stärkere Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte, insbesondere der Konfliktkommissionen, wirksam überwunden werden können. Der Staatsanwalt des Kreises Eisenach handelte deshalb richtig, als er das Ermittlungsverfahren gegen einen Bürger wegen Fahrens unter Alkohol einstellte und die Sache an die Konfliktkommission des VEB Landmaschinenbau W. übergab. Der beschuldigte Bürger hatte in den Abendstunden noch den Auftrag vom Betrieb bekommen, eine Fahrt mit dem betriebseigenen Wagen durchzuführen. Vorher hatte der Kraftfahrer Alkohol genossen. Ein Verkehrspolizist stellte diese Tatsache fest, als sich der Kraftfahrer wegen einer Auskunft an ihn wandte. In diesem Falle, in dem kein Schaden entstanden war, war es richtig, die Sache an die Konfliktkommission zu übergeben, obwohl das Fahren unter Alkohol einen Schwerpunkt in dem betreffenden Kreisgebiet darstellt. Die Staatsanwaltschaft ging von der richtigen Überlegung aus, daß durch die Beratung vor der Konfliktkommission auch auf andere Kraftfahrer des Betriebes erzieherisch eingewirkt werden kann. In einem anderen Fall übergab der Staatsanwalt des Kreises Mühlhausen eine Sache an die Konfliktkommission, wo der Fahrer eines betriebseigenen Pkw unter erheblichem Alkoholeinfluß auf ein parkendes Fahrzeug gefahren war und dadurch einen Sachschaden von 500 DM verursacht hatte. Der Staatsanwalt begründete diese Übergabe insbesondere damit, daß die Handlung des Fahrers in krassem Widerspruch zu seinem sonstigen Verhalten stehe, daß es sich um einen stets einsatzbereiten Kollegen handele, der alle Aufträge des Betriebes immer zuverlässig erledigt habe und der auch sonst während der Arbeitszeit oder während der Fahrt keinen Alkohol genossen habe. Deshalb könne er wirksamer durch das Kollektiv im Betrieb erzogen werden. An diesem Beispiel ist hervorzuheben, daß die Staatsanwaltschaft richtigerweise nicht nur vom verursachten materiellen Schaden ausgegangen ist, sondern alle Umstände, insbesondere die Persönlichkeit des Täters, geprüft hat und so zu dieser Entscheidung kam. Es ist aber noch oft festzustellen, daß sowohl von den Untersuchungs- als auch von den Justizorganen der verursachte materielle Schaden und die möglichen Folgen einer Tat, vor allem bei Verkehrsdelikten, einseitig in den Vordergrund gerückt werden. Die Geringfügigkeit einer Handlung kann aber nicht allein wegen eines hohen Schadens verneint werden6. Ein weiterer Grund für die geringe Zahl von Übergaben bei Verkehrsdelikten liegt darin, daß hier von einer sog. generellen oder allgemeinen Gesellschaftsgefährlichkeit, unabhängig von den konkreten Umständen, gesprochen wird. Zu solchen falschen Auffassungen hat wesentlich die noch immer nicht völlig überwundene Ansicht von Osmenda7 beigetragen, wonach bis auf wenige Ausnahmen Vergehen nach 6 Vgl. dazu M. Benjamin/Jablonowski/Krause, NJ 1962 S. 206, und Rymon, NJ 1962 S. 350, 7 NJ 1962 S. 120. Vgl. dazu NJ 1962 S. 427 sowie die Beiträge von Dähn/Prestel, NJ 1962 S. 402; Grevenrath, NJ 1962 S. 370, sowie Hummel Grulm und Rymon in NJ 1962 S. 348 f., in denen der richtige Standpunkt dargelegt wird. § 49 StVO in Ihrer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht geringfügig sein können „und eine Übergabe an die Konfliktkommission daher grundsätzlich nicht möglich ist“. Im Bezirk Erfurt und in anderen Bezirken, in denen man diese falsche, enge Auffassung in der Praxis korrigiert hat, ist inzwischen eine wirksamere Bekämpfung solcher Delikte festzustellen. Das ist der Beweis dafür, daß solche Handlungen eben nicht nur mit gerichtlichen Strafen wie Osmenda meint überwunden, sondern auch in diesen Fällen die Konfliktkommissionen wirksam tätig werden können. Ein wichtiger Maßstab für die Übergabe einer geringfügigen Straftat muß die Überlegung sein, daß dadurch ein größtmöglicher Erfolg im Kampf um die Überwindung der Kriminalität und der ihr zugrunde liegenden ideologischen Hemmnisse erreicht werden kann. So war es richtig, daß das Untersuchungsorgan des VPKA Eisenach ein Ermittlungsverfahren wegen Staatsverleumdung gegen die Reinigungskraft G. einstellte und an die Konfliktkommission ihres Betriebes zur Beratung übergab. G. hatte im Verlaufe einer Familienfeier ungehörige und verleumderische Äußerungen gegenüber einem freiwilligen Helfer der Volkspolizei gemacht. Die Handlung stand im Widerspruch zu ihrem sonstigen gesellschaftlichen Verhalten. Die Justiz- und Untersuchungsorgane sollten den Konfliktkommissionen neben den bereits erwähnten Deliktsarten Fälle von Verletzungen der Arbeitsschutzbestimmungen, von fahrlässigen Schädigungen des Wirtschafts-/ ablaufs, von geringfügigen Sachbeschädigungen sowie auch andere Straftaten von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit zur Beratung übergeben, wenn auf Grund der Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Täters das Erziehungsziel auf diese Weise erreicht werden kann. Für eine höhere Qualität der Übergabeentscheidungen! Aus der Tatsache, daß gegenwärtig bereits ein Drittel der Straftaten in der DDR vor den Konfliktkommissionen beraten wird, ergibt sich die Aufgabe, die Qualität der Arbeit der Konfliktkommission und damit ihre gesellschaftliche Wirksamkeit zu erhöhen. Dabei tragen die Strafverfolgungsorgane eine große Verantwortung, weil eine höhere Qualität der Tätigkeit der Konflikt-komissionen in erster Linie von der Unterstützung und Hilfe durch diese Organe sowie von der Anleitung durch die Gewerkschaften abhängt. Die Unterstützung und Hilfe muß sich auf eine sorgfältige Vorbereitung jeder Beratung konzentrieren, damit diese sachlich und mit größtem erzieherischen Erfolg durchgeführt werden kann. Dieser erzieherische Erfolg muß darin bestehen, daß dem Werktätigen in der Beratung seine falsche Handlungsweise bewußt gemacht und ihm geholfen wird, richtige Schlußfolgerungen zu ziehen; zugleich müssen alle Angehörigen des Betriebes dazu mobilisiert werden, Rechtsverletzungen im Betrieb zu überwinden und zu verhüten. Zur Sicherung einer gründlichen Beratung ist eine sorgfältig abgefaßte Übergabeentscheidung (Beschluß des Gerichts oder Verfügung des Staatsanwalts bzw. des Untersuchungsorgans) notwendig, die vor allem eine überzeugende und umfassende Darstellung des exakt aufgeklärten Sachverhalts, die Einschätzung der Straftat mit Angabe des verletzten Strafgesetzes sowie die Gründe für die Übergabe einschließlich der Ursachen und begünstigenden Umstände der Tat sowie eine Einschätzung der Person des Rechtsverletzers enthalten muß. Diese Übergabeentscheidung ist die Voraussetzung für die Tätigkeit der Konfliktkommission zur Erziehung der Werktätigen und zur Einleitung von Maßnahmen zwecks Überwindung des Konflikts und seiner Ursachen. Sie muß deshalb in ihrer Anlage und Darstellung einfach und verständlich sein und eine hohe 723;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 723 (NJ DDR 1962, S. 723) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 723 (NJ DDR 1962, S. 723)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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