Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 722

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 722 (NJ DDR 1962, S. 722); liehen Zusammenlebens geführt werden. In den Materialien des 17. Plenums des Zentralkomitees der SED zur Vorbereitung des VI. Parteitages ist die große Bedeutung unseres sozialistischen Rechts bei der Erziehung der Menschen herausgestellt worden. Dabei ist es notwendig, den komplizierten Prozeß der Umwälzung im Bewußtsein der Menschen zu erkennen und zu fördern. Walter Ulbricht sagte dazu: „Das sozialistische Recht soll helfen, den sozialistischen Menschen zu formen.“4 Das sind die neuen Maßstäbe, die die Partei für die weitere Tätigkeit aller Strafverfolgungsorgane gesetzt hat. Es kann festgestellt werden, daß unsere Richter und Staatsanwälte große Anstrengungen unternommen haben, um die gesellschaftlichen Kräfte in stärkerem Maße in den Kampf gegen Rechtsverletzungen einzubeziehen. Durch die Unterstützung von seiten der Gewerkschaften, der Justiz- und Untersuchungsorgane haben es die Konfliktkommissionen immer besser verstanden, geringfügige Verletzungen von Strafgesetzen in den Betrieben zu beraten und mit Hilfe des ganzen Betriebskollektivs die Ursachen und begünstigenden Umstände der Rechtsverletzungen zu überwinden sowie erzieherisch auf die Werktätigen einzuwirken. So hat z. B. die Konfliktkommission des Bereichs Getriebebau im VEB Automobilwerk Eisenach (AWE) über den Diebstahl von Materialien aus dem Betrieb durch den Arbeiter H. beraten. H., der ein begeisterter Bastler ist und für den Betrieb mehrere Gegenstände (wie Notenständer, Holzgasgebläse u. a.) in seiner Freizeit gebaut hatte, wollte sich aus dem entwendeten Material eine Waschmaschine bauen. In der Beratung vor der Konfliktkommission sah H. das Falsche seines Verhaltens ein und verpflichtete sich, den Wert des Materials zu ersetzen. Gleichzeitig erklärte er sich bereit, die Waschmaschine fertigzubauen und sie dann dem betriebseigenen Kindergarten zu übergeben. In der Beratung wurde erreicht, daß auch andere Angehörige der Abteilung Stellung zu dem Verhalten von H. nahmen. Bei H. handelt es sich um einen gesellschaftlich sehr aufgeschlossenen und stets einsatzbereiten Arbeiter, der die Materialien aus egoistischer Einstellung sowie aus seiner Bastlerleidenschaft entwendet hatte. Die kluge und sachliche Art der Beratung bewirkte, daß H. den Wunsch äußerte, im Neuereraktiv des Werkes mitzuarbeiten. In einer Empfehlung an den Vorsitzenden des Aktivs unterstützte die Konfliktkommission diesen Wunsch?. Dieses Beispiel zeigt deutlich, welche gesellschaftliche Wirksamkeit die Entscheidungen der Konfliktkommissionen bereits erreicht haben. Sie sind Ausdruck der gewachsenen Kraft der Gesellschaft im Kampf gegen jegliches gesellschaftswidriges Verhalten und zeigen gleichzeitig die hohe Autorität der Konfliktkommissionen in den Betrieben. Diese Autorität erwarben sie sich insbesondere dadurch, daß jedes Mitglied vorbildlich seine gesellschaftlichen und beruflichen Aufgaben erfüllte. Davon zeugt auch die Einstellung dieser Konfliktkommission des AWE zu dem undisziplinierten Verhalten eines ihrer Mitglieder, das während seiner Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit Autoreisen unternommen hatte. In einer Sitzung der Konfliktkommission mißbilligten die Mitglieder dieses Verhalten und kamen zu dem Ergebnis, daß es unvereinbar mit der Zugehörigkeit zur Konfliktkommission sei. Daraufhin stellte sie an die zuständige AGL den Antrag, in einer Belegschaftsversammlung dieses Mitglied von seiner Funk- 2 ND (Ausg. B) vom 14. Oktober 1962, S. 7. 3 Zur Wirksamkeit der Beratungen der Konfliktkommissionen vgl. Grevenrath in NJ 1962 S. 370; Sozialistische Demokratie Nr. 33 vom 31. August 1962, S. 11, und Nr. 27 vom 6. Juli 1962, S. 5. tion abzuberufen und ein neues Mitglied zu wählen, was auch geschehen ist. Hierin zeigt sich, daß die Konfliktkommissionen ihre große Verantwortung als Organ der gesellschaftlichen Erziehung im Betrieb, ihre Verantwortung für die Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins erkannt haben. In der gewachsenen Kraft der Konfliktkommissionen kommt gleichzeitig zum Ausdruck, daß die sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse der wichtigste Erzieher der Bevölkerung zum sozialistischen Bewußtsein, zur sozialistischen Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft, zur sozialistischen Moral sind1. Keine Unterschätzung der Konfliktkommissionen zulassen! Noch nicht alle Justizfunktionäre und Mitarbeiter der Untersuchungsorgane haben erkannt, daß die Kriminalität nur wirksam mit der Kraft der ganzen Gesellschaft überwunden werden kann. Das zeigt sich u. a. in Tendenzen der Unterschätzung der Kraft und Wirksamkeit der Konfliktkommissionen, wobei noch vielfach die Meinung vertreten wird, diese Konfliktkommissionen seien in ihrer Entwicklung noch nicht so weit5. Aus der falschen Auffassung heraus, daß der Ausspruch einer gerichtlichen Strafe wirksamer sei als eine Entscheidung der Konfliktkommission, werden von den Justiz- und Untersuchungsorganen noch immer zahlreiche geringfügige Gesetzesverletzungen, die auf Grund der Beschlüsse des Staatsrates vor die Konfliktkommission gehören, nicht übergeben. So verurteilte das Stadtbezirksgericht Berlin-Treptow den Viehpfleger B. wegen Diebstahls einer Hand-Bohrmaschine zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Monat. Bei B. handelt es sich um einen guten Arbeiter, der seinen Arbeitskollegen gegenüber als stets hilfsbereit eingeschätzt wird. Das Gericht stellte selbst fest, daß es sich beiB. um ein einmaliges Vergehen handelte. Gerade diese Faktoren hätten für das Gericht Anlaß sein müssen, die Sache an die Konfliktkommission des VEG M. zu übergeben. In einem anderen Fall sprach dasselbe Gericht wegen Diebstahls von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit eine bedingte Gefängnisstrafe von zehn Wochen aus, obwohl auch hier die Voraussetzungen für eine Übergabe an die Konfliktkommission des Betriebes Vorlagen. Die betreffenden Justizfunktionäre haben noch nicht verstanden, daß in den genannten Fällen die Behandlung vor der Konfliktkommission erzieherisch weitaus wirksamer sein kann als eine gerichtliche Verurteilung. Die Ursache muß darin gesehen werden, daß sie kein Vertrauen in die Kraft der Kollektive der Werktätigen besitzen. Darüber hinaus wirken bei einigen Funktionären noch eine Reihe alter Auffassungen weiter, wie etwa das Legalitätsprinzip, die dogmatische Beurteilung von Schwerpunkten der Kriminalität usw., und nicht selten werden bei Vergleichen einzelner strafbarer Handlungen schematische Maßstäbe in der Anwendung von Strafmaßnahmen zugrunde gelegt. Das wird besonders deutlich, wenn man den Anteil der verschiedenen Deliktsarten an den Beratungen vor der Konfliktkommission betrachtet. Ohne Zweifel kann man feststellen, daß die Justiz- und Untersuchungs- 4 Polak, „Gesellschaftliche Entwicklung und Rechtspflege“, Sozialistische Demokratie Nr. 23 vom 8. Juni 1962, S. 1. 5 Vgl. Streit, NJ 1962 S. 366. In einem Beitrag von M. Benja-min/Jablonowski/Krause in NJ 1962 S. 206 wird noch die Forderung erhoben, vor Übergabe einer Strafsache an die Konfliktkommission sorgfältig einzuschätzen, ob diese zur Beratung der Sache geeignet ist. Es geht aber darum, daß selbst noch schwache Konfliktkommissionen an den ihnen übergebenen Strafsachen wachsen und somit am konkreten Fall geschult werden. Das setzt allerdings voraus, daß sie unter Mithilfe der Strafverfolgungsorgane in die Lage versetzt werden, eine qualifizierte Beratung durchzuführen. 722;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 722 (NJ DDR 1962, S. 722) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 722 (NJ DDR 1962, S. 722)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung-Verhafteter ist somit, stets von der konkreten Situation tung des Emittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie sind hierdurch verpflichtet, von möglicherweise mehreren geeigneten Befugnissen diejenige wahrzunehmen, mit der in die Rechte der Bürger am wenigsten eingegriffen wird.

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