Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 709

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 709 (NJ DDR 1962, S. 709); Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die „Große Strafrechtsreform ' dazu beitragen soll, den Gewerkschaften die Waffe des Streiks aus der Hand zu winden, sie der Bonner Politik zu unterwerfen und sie völlig gleichzuschalten, weil alle Kampfmaßnahmen der Gewerkschaften die Bonner Regierung bei der Verwirklichung ihrer aggressiven Politik stören. Die „Große Strafrechtsreform“ verwirklicht damit getreulich das, was bereits die „Amtliche Strafrechtskommission“ des von den gleichen monopolistischen Kräften beherrschten „Dritten Reiches“ zu dieser Materie projektiert hatte. In ihrem Bericht ist darüber zu lesen: „Die einschneidendsten Kampfmaßnahmen, die den Arbeitsfrieden stören und die Arbeitskräfte lahmlegen, sind die Aussperrung und der Streik. Für beides ist im nationalsozialistischen Staate kein Raum mehr Eine Staatsführung, die die Totalität der Weltanschauung für sich in Anspruch nimmt, kann niemals eine politische Kampfmaßnahme dieser Art als berechtigt anerkennen , so stellen sie lediglich ein volksschädigendes Verhalten dar, das die Arbeitskraft der Nation auf das Empfindlichste schwächt.“'''5 Die „Große Strafrechtsreform“ im Verein mit der Notstandsgesetzgebung erweist sich somit als ein zwar „demokratisch“ getarnter, aber deshalb nur um so brutalerer Anschlag der Monopole und Militärs auf das Koalitionsrecht der westdeutschen Arbeiter, das in Worten durch das Bonner Grundgesetz gewährleistet wird. An diesen Beispielen aus dem Katalog des politischen Strafrechts bewahrheitet sich die eingangs aufgestellte These, daß das Bonner Regime angesichts der zunehmenden inneren Schwäche mit Riesenschritten dem völligen Abbau und der gänzlichen Vernichtung der demokratischen Rechte und Freiheiten des Volkes zustrebt. Diese Bestrebungen des Bonner Regimes zur Verwandlung des geltenden Strafrechts in staatlich gesetztes Unrecht verlaufen parallel zu den Bestrebungen von Adenauer und Strauß, Westdeutschland in ein atomwaffenstarrendes und den Frieden bedrohendes militaristisches Lager zu verwandeln. Das hier konzipierte künftige „Strafrecht“ Westdeutschlands ist gewissermaßen die strafrechtliche Atomkanone gegen die Demokratie, die gleichzeitig mit der Vollendung der materiellen Atombewaffnung gegen das Volk in Tätigkeit gesetzt werden soll. IV Betrachtet man die Justizpraxis, die Gesetzgebung und den Entwurf des neuen Strafgesetzbuchs, so muß man zu dem Schluß gelangen, daß sich in Westdeutschland gegenwärtig zum Zwecke der Durchsetzung der aggressiven Gewaltpolitik des herrschenden Regimes politische Verfolgungen größten Ausmaßes abspielen. Allein der durch politische Strafverfahren betroffene Personenkreis beläuft sich nach den unwidersprochen gebliebenen Feststellungen des Amnestie-Ausschusses auf mehr als eine halbe Million Menschen ganz zu schweigen von denen, die im Laufe der Jahre wegen ihrer demokratischen Gesinnung aus den Ämtern vertrieben oder zu ihnen nicht zugelassen wurden, oder gar denen, die durch das KPD-Verbots-Urteil und die „Ersatzorganisations-Rechtsprechung“ betroffen wurden. In Westdeutschland werden ganze Bevölkerungsteile allein und ausschließlich wegen ihrer politischen Gesinnung verfolgt. Die Verfolgungen haben längst Massencharakter angenommen. 5 Das kommende . deutsche Strafrecht, Besonderer Teil. Bericht über die Arbeit der Amtlichen Strafrechtskommission, Berlin 1836, i. Auflage, S. 148 ff. Bei der Beurteilung der justiziellen und administrativen politischen Verfolgungen in Westdeutschland die vornehmlich von einem ausgesuchten Kreis politisch reaktionärer Beamten sowie Richter und Staatsanwälte der politischen Sonderjustiz vorgenommen werden geht es nicht allein um die Frage, ob diese Verfolgungen rechtmäßig oder unrechtmäßig sind, sondern schon darum, ob sie kriminell und nach geltendem Redit strafbar sind. Der Kampf der Völker unter der Führung der Sowjetunion gegen den Faschismus und der antifaschistische Widerstandskampf des deutschen Volkes selbst haben hinsichtlich dieser Frage rechtlich (völkerrechtlich wie innerstaatlich) außerordentlich wichtige Ergebnisse gezeitigt. Es war das erklärte Anliegen der Völker der Welt und des deutschen Volkes, jeglichen Faschismus in Deutschland, d. h. die verbrecherische Herrschaft der reaktionären Kreise des deutschen Imperialismus und Militarismus, die wegen der ihr eigenen räuberischen Aggressivität immer eine akute Gefahr für den Frieden in Europa und der Welt darstellt, unmöglich zu machen. Aus diesem Grunde trafen die Siegermächte eine Reihe gewichtiger Maßnahmen nicht nur auf sozialem, sondern auch rechtlichem Gebiet, die das feste juristische Fundament für die demokratische Erneuerung Deutschlands darstellen. All diese Maßnahmen, die durch Art. 107 der Charta der Vereinten Nationen ausdrücklich sanktioniert wurden, folgen der Erkenntnis und berücksichtigen das Gesetz, daß Aggressionshandlungen und politischer Terror nach innen einander wechselseitig bedingen, und daß es, um die Aggression zu verhindern, notwendig ist, die politische Verfolgung derer, die den aggressiven Kreisen des eigenen Staates Widerstand leisten, absolut zu unterbinden. Die Aufhebung der faschistischen Staatsschutzbestimmungen und die Bestrafung der politischen Verfolgungen durch das Naziregime als Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie das ausdrückliche Verbot, in Zukunft irgendwelche Diskriminierung „auf Grund der Rasse, Religion oder politischen Überzeugung“ zu dulden, brachten Rechtsgrundsätze zur Geltung, die unantastbar geworden sind. Diese Grundsätze lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Die Vorbereitung und Durchführung von Aggressionsakten oder -kriegen ist ein Verbrechen, unabhängig davon, ob sich das jeweils herrschende Regime an das Völkerrecht gebunden fühlt oder nicht. 2. Der politische Widerstand gegen die Handlungen eines Regimes, die auf die Vorbereitung oder Durchführung einer Aggression gerichtet sind, ist rechtmäßig. 3. Politische Verfolgungen von Personen oder Personengruppen wegen ihres Widerstandes gegen die Aggressionspolitik ihres Staates sind als Bestandteil der Aggressionspolitik ebenso wie diese verboten und verbrecherisch. 4. Alle gesetzgeberischen Akte, die auf den innerstaatlichen Schutz der politischen Herrschaft derjenigen Kreise gerichtet sind, die eine solche Aggressionspolitik betreiben, sind nichtig, und ihre Durchsetzung durch die Justiz oder andere staatliche Organe ist verboten und verbrecherisch. 5. Politische Verfolgungen auf der Basis solcher nichtiger Gesetzgebungsakte erfüllen den Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Der Kampf des deutschen Volkes gegen den Hitler-Faschismus unter der Führung der revolutionären deutschen Arbeiterbewegung der seinem sozialen und nationalen Charakter nach eine Vereinigung „aller friedliebenden, demokratischen und antifaschistischen Kräfte in einer gemeinsamen Front zum Kampf gegen Faschismus, Militarismus und Krieg, für Demokratie und Frieden“ war wurde somit als historisch notwendig, rechtmäßig und unter dem Schutz des internationalen Rechts stehend erklärt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 709 (NJ DDR 1962, S. 709) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 709 (NJ DDR 1962, S. 709)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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