Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 70

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 70 (NJ DDR 1962, S. 70); rung der betreffenden Frauen benutzt werden, damit sie bei der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit ihre frühere Arbeit oder sogar eine qualifiziertere Arbeit übernehmen können. In der Abteilung Arbeit Ihres Betriebes wurde mir jedoch mitgeteilt, daß Mütter, die entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten eine Freistellung wünschen, zu einer formalen Kündigung des Arbeitsrechtsverhältnisses veranlaßt werden, um mit dem Arbeitskräfteplan nicht in Kollision zu geraten. Eine solche Handhabung widerspricht dem Gesetz. Eine Kündigung soll ja gerade vermieden werden. Selbst wenn sich die Frauen darüber klar sind, daß sie jederzeit in Ihrem Betrieb wieder beschäftigt werden können, bewirkt diese Kündigung, daß sie sich dem Betrieb nicht mehr so verbunden fühlen, wie dies sonst der Fall wäre. Die Frauen fühlen sich dann auch nicht unbedingt verpflichtet, die Arbeit in Ihrem Betrieb wieder aufzunehmen. Schwierigkeiten hinsichtlich des Arbeitskräfteplanes können deshalb nicht eintreten, weil Sie gern. § 22 GBA die Möglichkeit haben, für den zeitweiligen Ausfall dieser Frauen Aushilfskräfte einzustellen. Im weiteren hob der Staatsanwalt die Bedeutung des Frauenförderungsplanes hervor und wies den Betriebsleiter darauf hin, daß es mit der Förderung und Qualifizierung der Frauen unvereinbar ist, Vorträge in der Betriebsakademie unbegründet einzustellen bzw. einen Lehrgang wegen der Überlastung eines Kollegen mit anderen Funktionen nicht durchzuführen. Abschließend ging er dann auf den Punkt des Frauenförderungsplanes ein, nach welchem vorgesehen war, eine Reparaturecke im Betrieb einzurichten. Hierzu schrieb er in dem Hinweis: Dieser Punkt des Frauenförderungsplanes wurde nicht erfüllt. Elektrogeräte werden im Betrieb zwar ohne Bezahlung repariert, ebenso werden in unkontrollierter Weise Tischler-, Maurer- und Malerarbeiten in kollegialer Hilfe ausgeführt. Das ist jedoch nicht die richtige Lösung und bringt dem Betrieb lediglich eine finanzielle Einbuße. Außerdem ist dabei nicht garantiert, daß tatsächlich alle Frauen des Betriebes bei erforderlichen Elektro-, Schweiß- oder Tischlerarbeiten die nötige Unterstützung erhalten. § 124 Abs. 3 GBA legt den Betrieben neben den örtlichen Organen der Staatsmacht die Verpflichtung auf, zur Entlastung der Frauen von der Hausarbeit Dienstleistungseinrichtungen zu schaffen und weiterzuentvickeln. Diese Bestimmung hat für die berufstätige Frau große Bedeutung. Auf ihre Verwirklichung sollte die Betriebsleitung daher größten Wert legen. Die Frauen spielen bei der Vollendung des Aufbaus des Sozialismus in unserem Staats- und Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle. Die in unserer Verfassung garantierte Gleichberechtigung der Frau kann erst voll verwirklicht werden, wenn die Teilnahme der Frauen am Arbeitsprozeß ermöglicht und gefördert wird. Unbedingt erforderlich ist es auch, daß die Frauen in verstärktem Maße in mittleren und leitenden Funktionen in Staat und Wirtschaft eingesetzt werden und alles getan wird, um ihre Qualifizierung unter Berücksichtigung ihrer gesellschaftlichen Aufgabe als Mutter zu ermöglichen. Im Gesetzbuch der Arbeit ist fixiert, was dabei von besonderer Bedeutung ist. Die volle Verwirklichung der Grundsätze der Frauenförderung gern. §§ 123 ff. GBA ist demzufolge unbedingt notwendig, ebenso die Realisierung der im Frauenförderungsplan enthaltenen Verpflichtungen. Anmerkung : Die Bedeutung der in dem Hinweis behandelten Probleme wird durotl das Kommunique des Politbüros des Zentralkomitees der SED über „Die Frauen der Frieden und der Sozialismus“* unterstrichen. Danach hält es das Politbüro für erforderlich, daß sich die gesamte Öffentlichkeit mit den Problemen der Förderung der Frauen beschäftigt und mithilft, noch bestehende Voreingenommenheiten und Schwierigkeiten schneller zu überwinden. Wie notwendig das ist, wurde auf einem Frauenforum im VEB Emaillierwerk deutlich. Auf diesem Forum wurden die im Hinweis dargelegten Mängel und Ungesetzlichkeiten erörtert. Der Hinweis wurde als vollauf berechtigt anerkannt. Insbesondere wurde von den Frauen .hervorgehoben, daß man sich im Betrieb zu wenig um die Qualifizierung der Frauen gekümmert habe und alle Maßnahmen dazu künftig nicht nur' auf dem Papier stehen dürften. Nach diesem Forum wurde der Frauenförderungsplan für 1962 entworfen und im Frauenausschuß des Betriebes beraten. An dieser Beratung nahm ich teil und erläuterte ausführlich die Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit zur Förderung der werktätigen Frau. In dem Frauenförderungsplan wurden die in dem Hinweis erwähnten Probleme berücksichtigt und umfassende Maßnahmen zur Förderung der Frauen festgelegt. Elsa G ruhle , Staatsanwalt des Kreises Geithain in Bad Lausick 1 Vgl. Neues Deutschland (Ausg. B) vom 23. Dezember 1961, S. 1 und 2. Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe vom 28. Juni 1961 (GBl. I S. 139); Beschluß des Präsidiums des Ministerrates der DDR über das Programm zur Sicherung der Futtergrundlage, der Mais- und Hackfruchternte sowie Herbstbestellung Futterprogramm vom 8. September 1961 (GBl. II S. 433). Zur Unterstützung der LPG durch den Rat der Gemeinde bei der Entwicklung der innergenossenschaftlichen Demokratie. Einspruch des Staatsanwalts des Kreises Bitterfeld vom 4. Oktober 1961 - KV 142/61. Nach § 13 Abs. 2 StAG richtete der Staatsanwalt des Kreises Bitterfeld an den Bürgermeister der Gemeinde in A. wegen Verletzung der Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe vom 28. Juni 1961 einen Einspruch. Aus den Gründen: Aus dem Strafverfahren gegen den Viehpfleger N. der LPG F. in A. wurde bekannt, daß es bei der Durchsetzung der innergenossenschaftlichen Demokratie und der Entwicklung einer guten genossenschaftlichen Arbeit in dieser LPG noch erhebliche Mängel gibt. In der LPG gibt es weder einen Futterplan noch eine Stallordnung. Die Bestimmungen des Statuts und der inneren Betriebsordnung sind den Mitgliedern ungenügend bekannt. Bei den Mitgliedern des Vorstandes gibt es Unklarheiten über die Anwendung des LPG-Rechts. Das Statut wird in erheblichem Maße verletzt. So hat ein großer Teil der Mitglieder einen höheren individuellen Viehbestand, als das Statut vorsieht, und bewirtschaftet über die im Statut festgelegte individuelle Ackerfläche noch weitere Ackerflächen zur eigenen Nutzung. Die Ursachen für diese Gesetzesverletzungen liegen darin, daß sich der Vorstand bisher nicht konsequent für die Einhaltung der innergenossenschaftlichen Demokratie eingesetzt hat. Selbst Mitglieder des Vorstandes haben sich solche Verletzungen der innergenossenschaftlichen Demokratie zuschulden kommen lassen. 70;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 70 (NJ DDR 1962, S. 70) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 70 (NJ DDR 1962, S. 70)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die Überwerbung Spezifische Probleme der Zusammenarbeit mit bei der Vor- gangs- und personenbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet solche Informationen zu beschaffen, die zur Anlegung von Vorgängen führen, mit deren Hilfe feindliche Personen und Stützpunkte in der erkannt, aufgeklärt und zerschlagen werden können. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit.

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