Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 699

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 699 (NJ DDR 1962, S. 699); Position steht, den Vorsatz hat, andere Bürger im feindlichen Sinne zu beeinflussen, sie auf seine Position zu ziehen bzw. sie in ihrer feindlichen Einstellung und Haltung zu bestärken und sie zu einem ähnlichen, d. h. einem staatsfeindlichen Verhalten zu veranlassen. Der Tatbestand würde so auch den wesensmäßigen Unterschied zur Beleidigung noch genauer beinhalten, der bereits jetzt vom Tatbestand des § 20 StEG dadurch umrissen wird, daß er es ausdrücklich auf das Verleumden oder Verächtlichmachen eines Bürgers „wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer staatlichen Einrichtung oder gesellschaftlichen Organisation“ abstellt. Im Zusammenhang mit der tatbestandlichen Erfassung dieser Straftaten ergibt sich auch die Frage ihrer genaueren Bezeichnung. Der Begriff „Staatsverleumdung“ hat zwar eine gewisse Tradition, er charakterisiert aber nicht das Wesen dieser Delikte, sondern desorientiert. Diese Straftaten richten sich eben gerade nicht gegen den Staat, sondern gegen die Beziehungen der Bürger zu einzelnen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen u. ä. Es handelt sich also um eine Verleumdung staatlicher Einrichtungen und gesellschaftlicher Organisationen, was auch in der Bezeichnung dieser Deliktsgruppe zum Ausdruck kommen sollte. dZackt uud Justiz iu clav diuuclesr&publik Prof. Dr. habil. JOHN LEKSCHAS, Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin Dr. HANS WEBER, Direktor des Instituts für Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die westdeutsche Strafrechtsreform ein Instrument der Notstandsdiktatur und der Atomkriegs Vorbereitung Am 10. November 1962 fand in der Humboldt-Universität Berlin eine wissenschaftliche Konferenz zu dem Thema „Die westdeutsche Strafrechtsreform -ein Instrument der Notstandsdiktatur und der Atomkriegsvorbereitung“ statt. Im folgenden veröffentlichen wir das Referat von Prof. Dr. Lekschas und Dr. Weber* D. Red. Am 13. Juni dieses Jahres verabschiedete die westdeutsche Bundesregierung den Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches und lqitete ihn dem Bundesrat zu, der ihm einen Monat später mit einer Reihe von Änderungsvorschlägen seine Zustimmung gab. Dieses Gesetzesvorhaben wurde der westdeutschen Öffentlichkeit vom Vorsitzenden der Länderkommission, Staatssekretär Dr. Krille, unter dem Motto offeriert: „Wir werden im neuen Strafrecht härter.“1 Was damit gemeint ist, wurde der Weltöffentlichkeit schon wenige Wochen später in der Nacht-und-Nebel-Aktion gegen das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ vorexerziert. Diese Aktion soll nicht Zufall oder Entgleisung, sondern „kriminalpolitische Linie“ sein, wie Bundesinnenminister H ö c h e r 1 namens der Regierung in der Fragestunde des Bundestages durch den Ausspruch „Wir werden in Zukunft noch schärfer Vorgehen“ verkündete. Ziel und Zweck der Strafrechtsreform die in der Aktion gegen den „Spiegel“ handgreifliche, polizeistaatliche Formen angenommen hat haben in den letzten Monaten in Westdeutschland heftige Diskussionen ausgelöst. Der Tübinger Strafrechtslehrer Prof. Dr. Baumann wandte sich gegen den vorgelegten Entwurf, „weil damit ein Strafrecht aus dem vorigen Jahrhundert, nur nicht ganz so liberal“ gemacht werden solle, das „das Rechtsgefühl einzelner Gruppen mit Füßen trete, voller kleinlicher Pedanterie sei und vom Perfektionismus bestimmt“ werde. Er nannte den Entwurf „ein Kuckucksei für einen liberalen Justiz-minister'. Der 6. DGB-Kongreß, gewarnt durch den in der geplanten Notstandsgesetzgebung liegenden Anschlag auf Arbeiterrechte und Demokratie überhaupt, verpflichtete den Bundesvorstand, „zur Strafrechts- * Der überarbeitete und ergänzte Diskussionsbeitrag von Prof. Dr. Herbert Kröger „Donner .Notstand* wodurch und wozu?“ ist in der Beilage zur „Sozialistischen Demokratie“ Nr. 47 vom 23. November 1962 veröffentlicht. D. Red. l-Die Welt vom 13. Januar 1962. 2 Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. Oktober 1962. reform bzw. dem Entwurf des neuen Strafgesetzes Stellung zu nehmen und dabei besonders die für die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften in Betracht kommenden Bestimmungen zu überprüfen, damit die berechtigten Belange der Arbeitnehmer und .hrer Gewerkschaften gewahrt werden“. In zahlreichen solchen und ähnlichen Stellungnahmen spiegelt sich ein weit verbreitetes Unbehagen der westdeutschen Öffentlichkeit darüber wider, daß das westdeutsche Justizwesen erneut zum Instrument eines Regimes gemacht wird, das wie die „Frankfurter Rundschau“ bemerkte „das Kapitel ,Zweite Nach-kriegsdemokratie' der neuesten deutschen Geschichte im Griff einer zackigen deutschen Polizeiaktion“ zuknallen will3. Diese Sorgen der breiten Öffentlichkeit sind völlig berechtigt, da der Entwurf neue einschneidende Maßnahmen enthält, denen gegenüber sich kein fortschrittlicher Jurist, kein Arbeiter und Gewerkschaftsfunktionär, kein Mensch, dem Frieden und Demokratie teuer sind, gleichgültig verhalten kann. In ihm wird, durch einen abstrakten Formalismus und Positivismus getarnt, alles konserviert und belebt, was es in der Geschichte des deutschen Strafrechts an Ungerechtigkeit, Unmenschlichem und Barbarischem, an Abbau der Demokratie und kriegerischer Aggressivität je gegeben hat. I Von regierungsamtlichen Kreisen aber wird die Strafrechtsreform als „Summe aus der sechzigjährigen Arbeit an der Erneuerung des deutschen Strafrechts“, als die „Krönung“ der „Arbeit der besten Köpfe des deutschen Strafrechts aus mehreren Generationen“ angepriesen4 5 6. Im Vordergrund des neuen Strafrechts stünde die „Menschenwürde“3. Es sei Ausdruck neuer „kriminalpolitischer Möglichkeiten“ in neuer „kriminalpolitischer Lage“ mit klaren „kriminalpolitischen Zielsetzungen“0. Der Entwurf sei „bemüht, die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und 3 Der Spiegel 1962, Nr. 45. S. 27. 4 Stammberger im Bulletin der Bundesregierung Nr. 127 vom 14. Juli 1962. 5 Fiebinghaus, zitiert nach: Die Welt vom 14. Juli 1962. 6 Amtliche Begründung zum Entwurf eines Strafgesetzbuchs (E 1962), Bundesrat.sdrucksache 200,62, Bonn 1962, S. 94. 609;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 699 (NJ DDR 1962, S. 699) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 699 (NJ DDR 1962, S. 699)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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