Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 688

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 688 (NJ DDR 1962, S. 688); Gesellschaftsordnung wirkenden Gesetzmäßigkeiten befähigen, wächst die sozialistische Gesellschaft und entwickelt sich unsere sozialistische Demokratie. Auch die Staatlichen Notariate haben in den vergangenen Jahren hierzu einen wesentlichen Beitrag geleistet und müssen es auch weiterhin tun. Vom Gegenstand der notariellen Tätigkeit her gibt es für das Staatliche Notariat viele Möglichkeiten zur Einwirkung auf die gesellschaftlichen Verhältnisse. Charakteristisch für die notarielle Tätigkeit, die im Bereich des Zivilrechts, des Boden- und LPG-Rechts und des Familienrechts erfolgt, ist, daß sie sich vorwiegend mit vermögensrechtlichen Beziehungen befaßt. Seltener treten dagegen Nichtvermögensbeziehungen auf, wie z. B. in Form von Beurkundungen einer Zustimmungserklärung zur Adoption, Beurkundungen von Austritten aus Religionsgemeinschaften usw. Die Tätigkeit der Staatlichen Notariate muß auch in Zukunft darauf gerichtet sein, die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten beim umfassenden Aufbau des Sozialismus in der DDR auf der Grundlage unseres sozialistischen Rechts noch besser durchzusetzen und Hilfeleistung für die Teilnehmer am zivilen Rechtsverkehr in Ausübung ihrer subjektiven Zivil- und sonstigen Vermögensrechte zu geben. Wenn sich auch die Hilfe des Staatlichen Notariats von der des Rechtsanwalts oder des Gerichts unterscheidet, so trägt seine gesamte Tätigkeit unzweifelhaft und deutlich erkennbar streitvorbeugenden Charakter. Alle unter seiner Leitung gestalteten Rechtsverhältnisse müssen frei von Widersprüchen sein, um spätere Rechtsstreitigkeiten möglichst auszuschalten. Dabei werden nicht nur die Interessen der an der Notariatshandlung beteiligten Personen geschützt, sondern auch die dritter Personen. So werden beispielsweise bei einer Hinterlegung stets auch die Interessen der Gläubiger wahrgenommen, bei der Einleitung einer Abwesenheitspflegschaft über volljährige Personen gleichzeitig die Interessen des Abwesenden selbst. Die notarielle Tätigkeit dient zugleich der Erziehung unserer Bürger zum sozialistischen Rechtsbewußtsein. Sie bezweckt vor allem, die persönlichen Interessen der Bürger auf das Niveau des gesellschaftlichen Gesamtinteresses der Werktätigen zu heben. Auf der Grundlage der kameradschaftlichen Hilfe und Zusammenarbeit nach den Grundsätzen der sozialistischen Moral müssen die Staatlichen Notariate auch künftighin die vom materiellen Recht konkret geregelten und die tatsächlich berührten gesellschaftlichen Beziehungen der Bürger aufdecken, festigen und entwickeln helfen. Dabei dürfen nicht allein nur die zwischen den Beteiligten bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse gesehen werden, sondern müssen z. B. bei einer Erbauseinandersetzung über den Nachlaß eines Genossenschaftsbauern auch die gesellschaftlichen Beziehungen der Erben zur LPG berücksichtigt werden. Überzeugend muß den Beteiligten verständlich gemacht werden, welche Entscheidung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung am besten ihren Interessen entspricht. Die Bedeutung des Gesetzes über das Verfahren des Staatlichen Notariats Um die Staatlichen Notariate zu einem immer wirksameren Instrument staatlicher Leitung im zivilen Rechtsverkehr der Bürger zu entwickeln und zugleich die Voraussetzungen für die weitere Durchführung herangereifter staatlicher Aufgaben mit Hilfe notarieller Tätigkeit zu schaffen, beschloß die Volkskammer am 16. November 1956 das Gesetz über das Verfahren des Staatlichen Notariats (Notariatsverfahrensordnung GBl. I S. 1288 ). Dieses Gesetz schuf ein einheitliches Notariatsverfahrensrecht und lenkte die Staatlichen Notariate besonders durch seine Grundsatz- bestimmungen auf ihre Hauptaufgaben innerhalb der gesamtstaatlichen Tätigkeit. Mit den abstrakten und den Klassencharakter verhüllenden alten Verfahrensbestimmungen waren die neuen Aufgaben nicht mehr zu erfüllen. Erst der Inhalt der Notariatsverfahrensordnung brachte die Wirksamkeit der notariellen Tätigkeit anschaulicher zum Ausdruck. Die Notariatsverfahrensordnung trug wesentlich zur Überwindung des bei vielen Notaren aus früherer Rechtspflegetätigkeit bestehenden Rechtsformalismus und der Dienstleistungsideologie bei. Sie verpflichtet die Notare zur Erforschung der wahren Beweggründe und zur Entscheidung darüber, ob die begehrte notarielle Tätigkeit mit den Grundsätzen des § 1 NotVerfO vereinbar ist. Die weitere Bedeutung der NotVerfO bestand darin, daß sie gern. § 91 NotVerfO alte Verfahrensbestimmungen, insbesondere alle früheren Länderbestimmungen, aufhob und damit den zum Teil noch bestehenden Partikularismus auf wichtigen Gebieten notarieller Tätigkeit überwand. Das Notariatsverfahrensrecht ist ein Teil des einheitlichen Rechts unseres sozialistischen Staates. Das Verfahren darf darum auch nur auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt werden. Die strenge Beachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist stets Voraussetzung für die Tätigkeit des Notars. Als Teil unseres Rechts muß auch das Wesen des Notariatsverfahrensrechts darin bestehen, „Hebel, Instrument der Führung des gesellschaftlichen Aufbaus, der planmäßigen bewußten Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse auf der Grundlage des Sozialismus, (der) Überwindung der alten bürgerlich-kapitalistischen Spontanität und (des) damit verbundenen tiefen gesellschaftlichen Umwälzungsprozesses“ zu sein2. Damit auch das Notariatsverfahrensrecht die Erfüllung der Hauptaufgaben und Funktionen unseres Staates ermöglicht, besteht seine spezifische Aufgabe darin, durch Einwirkung auf die gesellschaftlichen Verhältnisse mit speziell notarieller Tätigkeit die sozialistische Umwälzung in der DDR gesetzmäßig zu vollziehen, d. h. Leitungstätigkeit auf einem bestimmten Gebiet auszuüben. Die Durchsetzung der Programmatischen Erklärung und der Rcchtspflegebeschlüssc in der Arbeit der Staatlichen Notariate Die Programmatische Erklärung des Staatsrates der DDR und die Rechtspflegebeschlüsse vom 30. Januar 1961 und 24. Mai 1962 bestimmen für einen längeren Zeitraum auch die Arbeit der Staatlichen Notariate. Die Darlegungen über die Grundlagen der sozialistischen Rechtsordnung, das neue Recht der sozialistischen Demokratie und der Inhalt unserer Gerechtigkeit bilden dabei die Richtschnur ihrer Arbeit. Damit tragen auch die Staatlichen Notariate für die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege eine große Verantwortung. Die Erhöhung der Qualität der Arbeit der Justizorgane und somit auch die der Staatlichen Notariate setzt ein ständiges und beharrliches Studium der Beschlüsse von Partei und Staatsführung und die umfassende Kenntnis der Wissenschaft des Marxismus-Leninismus voraus. Nur derjenige Notar unterstützt die gesellschaftliche Entwicklung, der die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse als erkannte objektive Gesetzmäßigkeiten ständig zur Grundlage seiner Tätigkeit nimmt. Die Beschlüsse der Partei sind nicht abstrakte Theorien, sondern Anleitung zum Handeln auf der Grundlage der erkannten Wirklichkeit. Auch die notariellen Handlungen müssen mithelfen, unsere sozialistische Entwicklung voranzu- 2 Vgl. W. Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland, Berlin 1958, S. 31. 688;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 688 (NJ DDR 1962, S. 688) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 688 (NJ DDR 1962, S. 688)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit. Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit in der Untersuchungshaftan- stalt und nur Erarbeitung von Leitervorlagen. Ein weiterer entscheidender Schwerpunkt zur Verhinderung von Geiselnahmen ist die enge Zusammenarbeit des Leiters der Untersuchungshaftanstalt mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der GewahrsamsOrdnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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