Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 676

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 676 (NJ DDR 1962, S. 676);  im § 102 als selbständige Maßregel geregelt. (2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer der Sicherungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit ferner Weisungen erteilen, die sich auf Ausbildung, Arbeit, Freizeit oder auf die Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen. Es kann ihm auch Weisungen für die Erfüllung von Unterhaltspflichten erteilen. t) Verbot des Haltens von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, h) Verbot, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. (2) Soweit noch andere Verbote und Verpflichtungen zur Durchführung der planmäßigen Überwachung erforderlich werden, bedürfen sie der Genehmigung des Reichskriminalpolizeiamtes. dZaektsysveckutACf Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über den Erlab von Haftbefehlen und die Haftpiüfung Richtlinie Nr. 15 vom 17. Oktober 1962 RP1. 4 62 In der Programmatischen Erklärung des Staatsrates vom 4. Oktober 1960 und den Beschlüssen des Staatsrates vom 30. Januar 1961 und vom 24. Mai 1962 wurde wiederholt die Notwendigkeit sorgfältigster Beachtung der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hervorgehoben. Die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit durch alle Staatsorgane ist eine wichtige Voraussetzung für die Vertiefung des Vertrauens der Bürger zu ihrem Staat. Die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik haben daher bei der Entscheidung über den Erlaß eines Haftbefehls auf der Grundlage des § 5 StPO mit großer Sorgfalt zu prüfen, ob eine Beschränkung der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger gesetzlich zulässig und notwendig ist Die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen muß so erfolgen, daß kein Bürger zu Unrecht inhaftiert wird, aber auch keine notwendige Verhaftung unterbleibt. Die Festigung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik, die Erstarkung der gesellschaftlichen Kräfte, die mit wachsender Wirksamkeit den Kampf gegen die Rechtsverletzungen führen, und die Errichtung des antifaschistischen Schutz-Walles erfordern ein noch sorgfältigeres und differen-zierteres Herangehen an die Frage, ob ein Haftbefehl zu erlassen ist oder nicht bzw. ob ein Haftbefehl aufgehoben werden muß, weil die Voraussetzungen für den Erlaß bzw. für die weitere Aufrechterhaltung nicht oder nicht mehr vorliegen. Aus diesen Gründen wird folgende Richtlinie erlassen: 1. Bei der Entscheidung über den Erlaß eines Haftbefehls hat das Gericht auf Grund des zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Beweismaterials im Bewußtsein seiner Verantwortung für die mit dem Erlaß des Haftbefehls verbundene Einschränkung verfassungsmäßiger Rechte eines Bürgers mit größter Sorgfalt das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Das ist auch im Hinblick auf die immer steigende Zahl der Abgaben von Strafsachen an die Konfliktkommissionen bzw. die Anwendung von Strafen ohne Freiheitsentzug notwendig. In Fällen, in denen voraussichtlich die Sache an die Konfliktkommission abgegeben wird oder eine Strafe ohne Freiheitsentzug zur Anwendung kommt, wird die Inhaftnahme der Täter regelmäßig nicht notwendig sein. Die Achtung der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger erfordert, daß in immer größerem Umfang der Haftbefehl eines Gerichts vorliegt, bevor ein Bürger festgenommen wird. Eine vorläufige Festnahme durch den Staatsanwalt oder das Untersuchungsorgan nach § 152 Abs. 2 StPO sollte nur im Ausnahmefall erfolgen. Gerade auf dem Gebiet der allgemeinen Kriminalität gibt es, abgesehen von den Ergreifungen auf frischer Tat, häufiger Fälle unberechtigter vorläufiger Festnahmen. a) Dringender Tatverdacht In jedem Falle ist die Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gemäß § 141 StPO das Vorliegen dringender Verdachtsgründe. Es ist stets mit größter Gewissenhaftigkeit zu prüfen, ob wirklich dringende Verdachtsgründe im Sinne des § 141 StPO gegeben sind. Sie liegen nur vor, wenn unter Beachtung aller be- und entlastenden Umstände keine erheblichen Zweifel daran bestehen, daß der Beschuldigte ein Strafgesetz objektiv und subjektiv verletzt hat und seiner Verurteilung keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Das vorliegende Ermittlungsergebnis muß den dringenden Tatverdacht rechtfertigen, d. h., es müssen hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale konkrete Verdachtsgründe vorliegen. Das bedeutet jedoch nicht, daß bereits alle Einzelheiten der Tat oder ihr Gesamtumfang ermittelt sein müssen. b) Fluchtverdacht Die Prüfung, ob gemäß § 141 Abs. 1 StPO Fluchtverdacht vorliegt, muß von der konkreten Gesellschaftsgefährlichkeit und dem Charakter der Tat sowie der dafür zu erwartenden Strafe ausgehen. Die Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Beschuldigte flüchtig werden will oder werden würde, wenn er von dem eingeleiteten Strafverfahren Kenntnis erlangt, müssen in der Begründung des Beschlusses exakt dargelegt werden. Sie können möglicherweise erst während des Ermittlungsverfahrens eintreten, d. h. wenn der Beschuldigte bereits weiß, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Solche Umstände sind beispielsweise, daß der Beschuldigte Vorkehrungen trifft, sich von seinem Wohnsitz zu entfernen, oder Äußerungen gemacht hat, aus denen zu schließen ist, daß er sich der Strafverfolgung entziehen will. Ein Fluchtverdacht besteht auch dann, wenn der Beschuldigte, ohne die Deutsche Demokratische Republik zu verlassen, sich innerhalb ihres Gebietes verborgen halten will bzw. ohne festen Wohnsitz ist oder sich unangemeldet in der Deutschen Demokratischen Republik aufhält. Andererseits werden das geordnete Leben eines Bürgers, eine feste Bindung zur Familie, zum Kollektiv und zur Umgebung, die Tatsache der Schwangerschaft, mit Gebrechlichkeit verbundenes hohes Lebensalter und lang dauernde Bettlägerigkeit 676;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 676 (NJ DDR 1962, S. 676) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 676 (NJ DDR 1962, S. 676)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist mit eine Voraussetzung für eine reibungslose Dienstdurchführung in der Untersuchungshaftanstalt. Jeder Gegenstand und jede Sache muß an seinem vorgeschriebenen Platz sein. Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit darüber hinaus bei der sowie bei der Bewertung der Ergebnisse durchgeführter Einzslmaßnahmen sowie der operativen Bearbeitungsergebnisse als Ganzes. Insbesondere die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind der Verhaftete und seine von ihm mitgeführten Gegenstände zu durchsuchen. Die körperliche Durchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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