Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 675

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 675 (NJ DDR 1962, S. 675); Alle im § 93 aufgeführten Weisungen sind von größter Allgemeinheit und Unbestimmtheit. Es lag auch völlig in der Absicht der Verfasser, hier „wertausfüllungsbedürftige Begriffe“ zu schaffen, die dann in der Hand des Richters größte Ausweitung erfahren können. vornherein in das richterliche Ermessen und beseitigt in Wahrheit jede Grenze für die Auferlegung von Weisungen. Dabei wird in der Begründung zum Entwurf 1962 ebenso wie in der Richtlinie zu dem faschistischen Um die Gerichte aber nicht allein auf diesen uferlos ausdehnbaren Weisungskatalog zu beschränken, wurde im § 93 Abs. 2 eine Generalklausel eingefügt, nach der das Gericht dem Verurteilten ferner Weisungen erteilen kann, „die sich auf Ausbildung, Arbeit, Freizeit oder auf die Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen“. Es können auch „Weisungen für die Erfüllung von Unterhaltspflichten“ erteilt werden. Es ist offensichtlich, daß mit der Schaffung solcher unbestimmten Begriffe alle Bereiche des Lebens der polizeilichen Kontrolle und Überwachung unterworfen werden sollen. Runderlaß der Anschein erweckt, als sei der Weisungskatalog allein auf die Bekämpfung krimineller Delikte abgestellt. Indessen hat die faschistische Praxis, wie auch die heutige Anwendung der Polizeiaufsicht in Westdeutschland, bewiesen, daß das Auflagensystem in erster Linie als Terrorinstrument gegen demokratische Kräfte eingesetzt wird. * Die Versuche der Adenauer-Regierung, die wachsende Volksbewegung gegen die Atomrüstung, gegen Notstands- und Notdienstgesetze mit den verschiedensten Methoden des Terrors zu unterdrücken, werden den Zur Verschleierung dieser Absicht soll in §93 Abs. 3 der richterlichen und polizeilichen Willkür insofern eine Grenze gesetzt sein, als die Weisungen „keinen unzumutbaren (Hervorhebung von mir M. L.) Eingriff in die Lebensführung des Verurteilten enthalten“ dürfen. Das Fehlen jedes objektiven Kriteriums für diese Unzumutbarkeit verlegt ihre Festlegung von Willen der westdeutschen Arbeiterklasse, für demokratische Verhältnisse ohne Militaristen und Imperialisten zu kämpfen, nicht brechen können. Diese demokratischen Verhältnisse werden dann frei sein von solchen Rechtsinstituten, wie denjenigen, die Adenauers Gesetzgeber zur Fortsetzung des faschistischen Terrors schaffen wollen. Gegenüberstellung der Weisungen des § 93 des Bonner StGB-Entwurfes 1962 mit denen des faschistischen Runderlasses vom 14. Dezember 1937 § 93 (1) Das Gericht kann den Verurteilten für die Dauer der Sicherungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit anweisen. Runderlaß (1) Zur Durchführung der polizeilichen planmäßigen Überwachung können nachstehende Auflagen erteilt werden: 1. den Wohn- oder Aufenthaltsort oder einen bestimmten Bereich nicht ohne Erlaubnis der Aufsichtsstelle zu verlassen. a) Verbot, den Wohn- oder Aufenthaltsort ohne vorherige polizeiliche Erlaubnis zu verlassen, 2. sich nicht ohne zwingenden Grund in bestimmten Bereichen oder an bestimmten Orten oder Örtlichkeiten aufzuhalten, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können. f) Verbot des Aufenthalts an bestimmten öffentlichen Örtlichkeiten, g) Verbot, bestimmte Gaststätten zu besuchen, c) Verbot, sich zu bestimmten Tageszeiten außerhalb der polizeilich gemeldeten Wohnung aufzuhalten, 3. zur Nachtzeit seine Wohnung nicht ohne zwingenden Grund zu verlassen, wenn ihm dies Gelegenheit zu weiteren Straftaten bieten kann, b) Verbot, sich zur Nachtzeit außerhalb der polizeilich gemeldeten Wohnung aufzuhalten, und Verpflichtung zur Abgabe eines Hausschlüssels, 4. ohne zwingenden Grund mit bestimmten Personen oder mit Personen einer bestimmten Gruppe, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, nicht zu verkehren, sie nicht zu beschäftigen, auszubilden oder zu beherbergen, i) Verbot, mit bestimmten Personen zu verkehren oder bestimmte Personen zu beherbergen, k) Verbot, Personen unter 18 Jahren im Haushalt oder Gewerbebetrieb zu beschäftigen, o) Verbot, unter Chiffre zu inserieren oder Inserate eines bestimmten Inhalts aufzugeben, p) Verbot, postlagernd zu korrespondieren, q) Verbot der Errichtung von Brief- und Heiratszirkeln, 5. bestimmte Tätigkeiten nicht auszuüben, die er nach den Umständen zu Straftaten mißbrauchen kann. 6. bestimmte Gegenstände, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, nicht zu besitzen, bei sich zu führen oder verwahren zu lassen, n) Verbot, Waffen zu führen oder zu besitzen, r) Verbot der Herstellung und des Besitzes von unzüchtigen Schriften, Abbildungen und Darstellungen, s) Verbot der Herstellung, des Besitzes und der Verbreitung von Gegenständen, die zu sadistischen oder masochistischen Zwecken benutzt werden. 7. Kraftfahrzeuge oder bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen oder von anderen Fahrzeugen nicht zu halten oder zu führen, die er nach den Umständen zu Straftaten mißbrauchen kann, l) Verbot, Fahrzeuge aller Art zu führen oder zu benutzen, m) Verbot, bestimmte öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, 8. sich zu bestimmten Zeiten bei der Aufsichtsstelle oder einer bestimmten Dienststelle zu melden, e) Verpflichtung, sich zu bestimmten Zeiten bei der Ortspolizeibehörde zu melden, 9. jeden Wechsel des Wohnorts oder des Arbeitsplatzes unverzüglich der Aufsichtsstelle oder einer bestimmten Dienststelle zu melden oder d) Verpflichtung, jeden Wechsel des Wohn- oder Aufenthaltsortes unbeschadet der allgemeinen polizeilichen Meldevorschriften sowie jede Veränderung des Ar-beitsverhäitnisses innerhalb 24 Stunden der Ortspolizeibehörde mitzuteilen, 10. sich im Falle der Erwerbslosigkeit bei dem zuständigen Arbeitsamt oder einer anderen zur Arbeitsvermittlung zugelassenen Stelle zu melden. u) Verpflichtung, sich ernstlich um Arbeit zu bemühen. 675;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 675 (NJ DDR 1962, S. 675) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 675 (NJ DDR 1962, S. 675)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit orientierten erzieherischen Einfluß auf die Verhafteten auszuüben. Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen gegenüber Verhafteten sind Mittel und Methoden, um über die Einwirkung auf die Verhafteten die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die führen verantwortlich. Sie haben diese Vorschläge mit den Leitern Abteilung der Abteilung Finanzen und des medizinischen Dienstes abzustimmen. Bei Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit und soweit keine Übereinstimmung vorhanden ist die Begründung gegenüber dem - den Verlauf und die Ergebnisse der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit - den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sein, strafrechtlich relevante Erscheinungen als solche zu erkennen und von Vergehen und Verstößen gegen die Ordnung und Sicherheit zu unterscheiden.

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