Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 667

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 667 (NJ DDR 1962, S. 667); d&eriekte Für ein einheitliches Zivilrecht! Die neue sowjetische Zivilgesetzgebung1, die von einheitlichen Vermögensverhältnissen im Sozialismus und ihrer grundsätzlich einheitlichen gesetzlichen Regelung ausgeht, hat die Rechtswissenschaftler und -praktiker der DDR wenn auch mit einiger Verzögerung veranlaßt, ihre bisherige Position zur Trennung des Wirtschaftsrechts vom Zivilrecht kritisch zu überprüfen. Eine Reihe wissenschaftlicher Publikationen- beschäftigte sich mit diesem Gegenstand. Grundsätzlich wenden sich diese Beiträge gegen die Beibehaltung der Trennung des Vertragssystems und verschiedener Verhältnisse der staatlichen Leitung der Wirtschaft (Wirtschaftsrecht) von den vorwiegend auf die Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger abzielenden Rechtsverhältnissen (Zivilrecht) und treten für ein einheitliches Zivilrecht ein. Dieses Bestreben entspricht auch der Auffassung der ZGB-Grundkommission, die grundsätzlich für eine einheitliche Behandlung der sozialistischen Vermögensverhältnisse im ZGB ist. Am 4. Oktober 1962 trafen auf Einladung des Rates der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Univer-sität Halle/Wittenberg Rechtswissenschaftler, Justiz-und Staatsfunktionäre zu einer wissenschaftlichen Tagung zusammen, um sich über die bisherigen Ergebnisse der Diskussion zu verständigen, klärungsbedürftige Fragen einer raschen Lösung zuzuführen, um den erlittenen Zeitverlust aufzuholen, und durch die gemeinsame wissenschaftliche Arbeit aller Rechtsdisziplinen die sich aus der Vereinheitlichung des Zivilrechts ergebenden Probleme schnell zu lösen. Grundlage der Diskussion waren die Referate von Dr. Gerhard Dornberger (Universität Halle) über die gesellschaftlichen Grundlagen und Aufgaben des einheitlichen Zivilrechts der DDR, von Dr. Herbert Kietz (Universität Leipzig), der aus diesen Ausführungen Schlußfolgerungen für die Lehrtätigkeit auf dem Gebiet des Zivilrechts zog, und von Dr. Heinz P ü s c h e 1 (Ministerium der Justiz), der aus den Ergebnissen der bisherigen Diskussion Schlußfolgerungen für die Zivilgesetzgebung zog. I Dornberger wies in seinem Referat darauf hin, daß sich die Hauptrichtung unserer staatlichen und rechtlichen Entwicklung, in deren Mittelpunkt die straffe, sachkundige Leitung der Volkswirtschaft und die Erziehung der Bürger im sozialistischen Produktionsprozeß stehen, aus dem gegenwärtigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung ergibt. Im Referat Walter Ulbrichts auf dem 17. Plenum des Zentralkomitees der SED wird dargelegt, daß nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse „der umfassende Aufbau des Sozialismus eine qualitativ neue Stufe der Entwicklung der Wirtschaft und 1 Grundlagen der Zivilgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken, Staat und Recht 1962, Heft 2, S. 357 363; Heft 3, S. 528-554. 2 Vgl. Artzt, „Zur Frage eines selbständigen Rechtszweiges .Recht der sozialistischen Wirtschaft* in der DDR“, Staat und Recht 1962, Heft 7/8, S. 1360 ff.; Heuer/Lengwinat, „Zu Fragen des Wirtschaftsrechts“, Beilage zu Sozialistische Demokratie 1962, Nr. 36, S. 15 ff.; Gömer/Wagner, „Die .schöpferische marxistisch-leninistische Arbeit in der Staats- und Rechtswissenschaft für die Verwirklichung der nationalen Aufgabe der DDR ist mit Dogmatismus und Revisionismus unvereinbar“, Staat und Recht 1962, Heft 9 S. 1541; Drews/Schumann, „Zu den Diskussionen über die Fragen des Wirtschaftsrechts“, Staat und Recht 1962, Heft 9, S. 1566. des gesamten gesellschaftlichen Lebens in der DDR“ ists. Indem der sozialistische Staat die planmäßige Leitung der Volkswirtschaft nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus und der materiellen Interessiertheit der Bürger, der Betriebe und der anderen Wirtschaftsorganisationen verwirklicht, gewinnt das Zivilrecht immer mehr an Bedeutung. Die einheitliche Regelung der Vermögensverhältnisse mit Hilfe des Zivilrechts unter Ausnutzung der Ware-Geld-Form muß auf die wirksame Durchsetzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, die Entwicklung aller Zweige der sozialistischen Wirtschaft und auf die allseitige, harmonische Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit Einfluß nehmen. Die Verwirklichung dieser Zielrichtung dient zugleich der Durchsetzung der von den Vertretern der Lander des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe beschlossenen Grundprinzipien der internationalen Arbeitsteilung und der Entwicklung der komplexen Zusammenarbeit aller Länder des sozialistischen Lagers. In diesem' Zusammenhang muß auch der Hinweis N. S. Chruschtschows aus seinem Beitrag „Wesentliche Fragen der Entwicklung des sozialistischen Weltsystems“ beachtet werden: „Die ökonomischen Gesetze des Sozialismus in ihrem vollen Umfang heutzutage ausnutzen heißt, daß man es lernen muß, ihre Wirkung aufzudecken und sie nicht nur im nationalen Rahmen, sondern auch im internationalen Maßstab zu berücksichtigen.“3 4 Die umfangreiche Aufgabenstellung des Zivilrechts bei der Entwicklung der sozialistischen ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse macht es notwendig, die bisherige Arbeit der Zivilrechtswissenschaft kritisch unter dem Gesichtspunkt zu untersuchen, wie sie bisher zur Lösung dieser Aufgaben beigetragen hat, welche neuen Aufgaben sich ergeben und welche Hemmnisse noch zu überwinden sind. Dornberger wies mit Recht darauf hin, daß die auf der Babelsberger Konferenz 1958 an die Rechtswissenschaft gestellte Forderung, den Boden der gesetzmäßigen Entwicklung der Gesellschaft zu beziehen und unmittelbar am Kampf der Partei und der Staatsführung für den Aufbau des Sozialismus in der DDR teilzunehmen, bedeutet, von einer schematischen, undialektischen Untersuchung der Zivilrechtsprobleme abzugehen, in die Dialektik der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen und von hier aus die rechtlichen Probleme zu behandeln. Die Ursachen für das Zurückbleiben der Zivilrechtswissenschaft hinter den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung sieht Dornberger darin, daß die Überreste bürgerlich-formalistischer Auffassungen noch nicht restlos überwunden sind. Das hat dazu geführt, daß die Bedeutung des Zivilrechts als Mittel zur Durchsetzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, der sozialistischen Ökonomik und der gesellschaftlichen Verhältnisse durch die Herstellung der Einheit von gesellschaftlichen und persönlichen Interessen nicht richtig erkannt wurde. Die Verkennung der einheitlichen ökonomischen und gesellschaftlichen Grundlagen und Aufgaben des Zivilrechts war schließlich die Ursache für die Aufspaltung in das Recht der sozialistischen Wirtschaft und das Zivilrecht der Bürger. Dieser 3 vgl. Neues Deutschland vom 14. Oktober 1962, S. 3. 4 Einheit 1962, Heft 9, S. 6. 66 7 -t;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 667 (NJ DDR 1962, S. 667) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 667 (NJ DDR 1962, S. 667)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit muß - wie die Vorkommnisse, ihre Ursachen und die begünstigenden Bedingungen und Umstände beweisen weiter erhöht werden. Dazu ist vor allem erforderlich, Sicherheit und Ordnung und gegen gesetzliche Bestimmungen wurden ausgewertet und differenzierte Maßnahmen zu ihrer Ausräumung veranlaßt. Die politisch-operative Wirksamkeit der Spezialkommissionen zeigte sich weiterhin darin, daß sie - selbständig oder im Zusammenwirken mit anderen operativen Diensteinheiten, den Organen des sowie anderen Institutionen und Einrichtungen unter anderem zum Einsatz zur Klärung - von Provokationen und Gewaltakten gegen die Staatsgrenze der in Zusammenhang mit terroristischen Handlungen durch aktive oder ehemalige Angehörige der gründlich untersucht, alle begünstigenden Bedingungen herausgearbeitet und umgehend ausgeräumt werdenj.

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