Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 662

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 662 (NJ DDR 1962, S. 662);  Schaftsfunktionären anzutreffen sind, radikal Schluß zu machen. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle liegen keine Straftaten vor. Wichtig ist jedoch, daß die gesetzlich (so auch im Gesetzbuch der Arbeit) vorgesehenen Maßnahmen der gesellschaftlichen, disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit in jedem Fall konsequent zur Anwendung kommen. Gerade aber durch die Laxheit, durch ungenügende Kontrolle und Rechnungslegung, durch ungenügende Rechenschaftslegung und ungenügendes Zur-Rechenschaft-Ziehen ist in manchen Wirtschaftsbereichen ein nicht zu verantwortender Schlendrian eingerissen. Dadurch werden strafrechtliche Maßnahmen gegen auf solchem Boden ermöglichte Straftaten in ihrer erzieherischen Wirksamkeit beeinträchtigt. Die Überwindung und völlige Ausschaltung beider Gefahren erfordert wie es in den Rechtspflegebeschlüssen des Staatsrates verbindlich gesagt ist , von den Gesetzmäßigkeiten des sozialistischen Aufbaus auszugehen, die Tatbestandsmäßigkeit exakt zu prüfen und allseitig die Persönlichkeit des Rechtsbrechers zu würdigen. Die Erziehung aller Bürger zum sozialistischen Bewußtsein verbietet es, lediglich vom äußeren Ergebnis ihres Verhaltens auszugehen, ohne die Schuld, ihre Motive und Absichten, die ganzen Umstände ihres Verhaltens und die Auswirkungen sowie ihre gesamte Stellung in unserer Ordnung allseitig zu berücksichtigen. Diese Problematik sei an dem folgenden Beispiel illustriert: In Kahla (Kreis Jena) sollte im Nationalen Aufbauwerk ein Schwimmbad gebaut werden. Viele Bürger hatten geholfen. Kurz nach der Betonierung des Schwimmbeckens zeigte der Beton große Risse und begann zu zerbröckeln. Der Schaden war sehr groß. Die Öffentlichkeit, besonders die Bürger, die in ihrer Freizeit mit am Schwimmbad gearbeitet hatten, waren mit Recht aufgebracht und forderten eine strenge Bestrafung des Schuldigen. Die ökonomischen und politischen Auswirkungen sind in diesem Fall offensichtlich. Damit ist jedoch noch nichts über die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgesagt. Im Gegenteil: Wer allein aus dem ökonomischen Schaden schematisch und unmittelbar Konsequenzen hinsichtlich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zieht oder fordert, würde in gröbstem Maße leichtfertig und verantwortungslos handeln, weil er nicht den Menschen in den Mittelpunkt seiner Entscheidung gestellt hätte. Selbstverständlich kann eine solche Vergeudung von Volksvermögen unter keinen Umständen geduldet werden; sie muß mit aller Entschiedenheit bekämpft werden. Aber die Ursachen und Gründe dieser Schlam- . perei können sehr verschiedenartig sein. Es kann Sabotage oder Diversion vorliegen. Es kann sich darum handeln, daß bestimmte Personen in dem betreffenden Betrieb um der Bruttoplanerfüllung wegen, aus persönlichem Vorteilsstreben oder aus Bequemlichkeit schludrig gearbeitet haben, ohne die schädlichen Folgen und Auswirkungen vorausgesehen und gewollt zu haben. Es kann aber auch sein, daß sie aus einer Überbetonung ihrer persönlichen Interessen heraus so verantwortungslos und gleichgültig gearbeitet und selbst die großen materiellen Schäden in Kauf genommen haben. Letztlich können die Ursachen auch in anderen Betrieben (Zulieferbetrieben), bei übergeordneten Leitungen oder sonst außerhalb des Betriebes gelegen haben. Es kann eine allgemeine Schlamperei bestanden haben, aus der heraus dieser Schaden entstanden ist, ohne daß der unmittelbar mit dem Bau des Schwimmbeckens Beauftragte individuell bzw. allein für die Folgen verantwortlich zu machen ist. Ohne eine differenzierte, exakte Aufdeckung der Gründe und Hinter- gründe eines solchen ökonomischen Schadens können weder in der staatlichen und betrieblichen Leitungstätigkeit noch strafrechtlich die richtigen Schlußfolgerungen gezogen und die richtigen Maßnahmen festgelegt werden. Wie ist die individuelle Verantwortlichkeit festzustellen? Bei den vor unseren Gerichten durchgeführten Wirtschaftsstrafverfahren häufig handelt es sich um größere und kompliziertere Verfahren vor den Bezirksgerichten wird in der Regel der verursachte Schaden genau ermittelt, die dahingehenden Feststellungen nehmen in den Urteilen vielfach den größten Raum ein. Teilweise werden auch die über den materiellen Schaden hinausgehenden Auswirkungen auf die Planerfüllung, die planmäßige proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft und auf politisch-ideologischem Gebiet richtig beurteilt. In den meisten Fällen werden auch die vom Täter verletzten Pflichten (die in Weisungen, Anordnungen, Verträgen und dgl. festgelegt sind) ermittelt allerdings oft, ohne sich genügend damit auseinanderzusetzen, inwieweit der Täter diese kannte und ihm die Verletzung dieser Pflichten zum Zeitpunkt der Tat bewußt war3. Die Untersuchungsorgane wie auch die Gerichte sind bemüht, die Ursachen und Hintergründe der Straftaten aufzudecken. Die dahingehenden Feststellungen beziehen sich jedoch vorwiegend noch auf äußere Faktoren und Bedingungen, wie mangelnde Kontrolle, Buchführung, Sicherungsvorrichtungen usw. Aus diesen Momenten läßt sich jedoch noch nicht die individuelle Verantwortlichkeit begründen. Hinzu kommt, daß die ideologischen Hintergründe der Tat, die Motive und Triebfedern demgegenüber noch wenig spezifiziert, recht summarisch oder gar nicht aufgedeckt werden. Dabei ist die Frage nach dem Warum der Tat doch eigentlich die aufschlußreichste und ausschlaggebendste, um die Schuld nachweisen und die Tat richtig einschätzen zu können. Wird das nicht beachtet, bleiben wesentliche und notwendige Fragen ungeklärt. Insbesondere handelt es sich um folgende Probleme: Prüfung der Kausalität Es wird nicht immer gründlich untersucht, ob der entstandene Schaden wirklich auf bestimmte Verhaltensweisen des Angeklagten zurückzuführen ist, ob der Kausalzusammenhang erwiesen ist4 * *. So wurde z. B. in dem fehlerhaften Urteil des Bezirksgerichts Leipzig vom 12. August 1960 2 BS 15/60 (NJ 1960 S. 769) gar nicht geprüft, ob die Abgabe der Schlachtstraße nach Frankfurt (Oder) überhaupt ursächlich für die nicht rechtzeitige Fertigstellung der Schlachtanlage war. Die nicht termingerechte Fertigstellung der Schlachtanlage war in Wirklichkeit auf Verzögerungen bei der Projektierung und der baulichen und technischen Fertigstellung des Schlachthauses und der dazugehörigen Kühlanlage zurückzuführen. Hätte das Bezirksgericht Leipzig die elementaren Grundsätze der Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 3 Übersehen wir nicht, daß die wirtschaftsregelnden Anordnungen und Weisungen sehr zahlreich, oft wenig übersichtlich, mitunter auch widersprüchlich und wechselnd sind, daß es kaum einen Wirtschaftsfunktionär gibt, dem jederzeit alle ihn betreffenden Weisungen geläufig und gegenwärtig sind; natürlich kann im Einzelfall die Pflichtverletzung auch darin bestehen, daß der Betreffende sich nicht die notwendige Kenntnis verschafft hat. 4 vgl. auch das Urteil des BG Dresden vom 16. Februar 1962 4 BSB 48/62 in NJ 1962 S. 417, und Klar, Sorgfältige Prü- fung der Kausalität und Schuld ein Erfordernis der sozialistischen Gesetzlichkeit“, NJ 1961 S. 193. 662;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie von Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik eine hohe politisch-operative Bedeutung.

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