Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 661

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 661 (NJ DDR 1962, S. 661); Dr. ERICH BUCHHOLZ, beauftr. Dozent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin Die individuelle Verantwortlichkeit bei Wirtschaftsverbrechen sorgfältig prüfen! Die Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands haben sehr deutlich auf die ökonomische Stärkung der DDR als Voraussetzung für die Lösung der nationalen Frage in Deutschland orientiert. Mit allem Nachdruck fordert die Partei, Schluß zu machen mit Schlamperei und Vergeudung von Volkseigentum. Dem Strafrecht und der Tätigkeit der Straforgane kommen dabei große Bedeutung zu, um den ökonomischen Aufbau zu fördern und vor verbrecherischen Anschlägen zu schützen und zu sichern. Dabei darf man die Aufgaben des Strafrechts nicht losgelöst von der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung, insbesondere nicht losgelöst von der gewachsenen Bewußtheit der Werktätigen und der zunehmenden moralischpolitischen Einheit unserer Gesellschaft stellen. Die Kraft und die Wirksamkeit unserer Gesellschaft erhöhen sich ständig. Das ökonomische und politisch-moralische Fundament unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates steht fest. Daher sind auch die Möglichkeiten, Bürger, die unsere Gesetze verletzen, zu erziehen, größer als früher1. Der wirksamste Schutz unseres Wirtschaftslebens wird durch das bewußte Handeln aller Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft erreicht, dadurch, daß sie verantwortungsvoll, ehrlich und diszipliniert ihre Aufgaben, besonders in der Produktion, erfüllen und wachsam und unduldsam sind gegenüber feindlichen Umtrieben wie gegenüber jeglicher Unordnung und Schlamperei, gegenüber Fehlern und Mängeln. Diese Entwicklung des Bewußtseins, diese Entfaltung der gesellschaftlichen Kräfte muß auch das Strafrecht bewußt fördern. Dogmatische und liberalistische Auffassungen überwinden! Bei der Aufdeckung der Wirtschaftsverbrechen kommt es darauf an, exakter die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit festzustellen und damit exakter die individuelle Schuld nachzuweisen. Nur aus bestimmten äußeren Faktoren, und zwar a) aus dem entstandenen Schaden, b) aus der Tatsache, daß der Angeklagte als Bauleiter, Betriebsleiter, Meister oder dgl. also als Leiter des Arbeitsbereiches, in dem der Schaden entstand kraft seiner Stellung als Leiter dafür die (politisch-moralische und allgemein arbeitsmäßige) Verantwortung trägt, und c) aus der Tatsache, daß der Angeklagte in seiner beruflichen Tätigkeit bestimmte Pflichten (die ihm bekannt waren bzw. sein mußten) verletzt hat, .läßt sich nicht der Schluß ziehen, daß der Angeklagte auch strafrechtlich verantwortlich ist. Eine solche Prüfungsmethodik birgt die Gefahr einer unbegründeten Bejahung der strafrechtlichen Schuld und damit der Bestrafung eines Unschuldigen in sich; sie steht im Widerspruch zu den Prinzipien der Programmatischen Erklärung des Staatsrates und zu den Rechtspflegebeschlüssen wie überhaupt zu den Grundsätzen sozialistischer Rechtspflege. l Vgl. „W. Ulbricht, antwortet auf dem Nationalkongreß auf Fragen der Gegenwart und Zukunft unseres Volkes“, ND (Ausg. B) vom 20. Juni 1962, S. 4. Bei der Lösung dieser Aufgabe müssen wir zwei Gefahren begegnen: einmal der einseitigen Überbewertung des durch die Straftat hervorgerufenen ökonomischen Schadens, zum andern einer liberalistischen Verniedlichung der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen und einer Unterschätzung der Gefährlichkeit des imperialistischen Klassengegners. Gerade auf dem Gebiet der Wirtschaft spielt die erstgenannte Gefahr eine nicht unbedeutende Rolle. Das wird dadurch begünstigt, daß im Wirtschaftsleben einzelne, für sich allein nicht schwerwiegend erscheinende Fehler und Versäumnisse auf Grund der wechselseitigen Verflechtung der verschiedenen ökonomischen Bereiche einschließlich des Außenhandels sehr leicht erhebliche materielle Schäden oder eine ernste Gefährdung der Durchführung der Wirtschaftsplanung nach sich ziehen können. Eine einseitige ökonomische Betrachtungsweise bedeutet eine Vernachlässigung der exakten Prüfung der Motive und Ursachen der Tat, der individuellen Schuld sowie der Persönlichkeit des Rechtsbrechers, was eng mit den dogmatischen Auffassungen vom Verbrechen als Ausdruck des Klassenkampfes und eines antagonistischen Widerspruchs zusammenhängt. Diese fehlerhaften Auffassungen haben sich auch in speziellen Arbeiten zu Fragen der sog. Wirtschaftsverbrechen widergespiegelt. So habe ich um die Unvereinbarkeit dieser Delikte mit der sozialistischen Entwicklung zu betonen die Eigentums- und Wirtschaftsverbrechen generell als „Verhaltensweisen kapitalistischer Prägung“, die „ihrer Tendenz nach auf Reproduktion der alten, kapitalistischen Produktionsbeziehungen gerichtet“ sind, bezeichnet2. Die einseitige ökonomische Überbewertung des materiellen Schadens birgt die Gefahr in sich, auf eine Position rein objektiver Verantwortlichkeit und Haftung abzugleiten, Rechtsverletzungen von Werktätigen zu Unrecht als Staats- oder Wirtschaftsverbrechen zu qualifizieren, den Strafzwang überzubetonen, insbesondere unbegründete Freiheitsstrafen auszusprechen bzw. geeignete Fälle nicht an die Konfliktkommissionen zu übergeben. Eine solche Strafpraxis würde da sie nicht zwischen den ehrlichen und gutwilligen Bürgern, die einmal einen Fehler gemacht haben, und den grundsätzlich negativen Elementen, insbesondere den Feinden des Volkes, unterschiede die Initiative der Werktätigen einschränken, die Beziehungen zwischen Staat und Bürger beeinträchtigen und die Entfaltung der moralisch-politischen Einheit hemmen. Genauso ernst ist die liberalistische Gefahr. Dabei geht es nicht nur um das Nichterkennen des Klassenfeindes, der dadurch ermuntert und dem gegenüber die Wachsamkeit eingeschläfert wird. Es geht auch und von der Zahl der Fälle her vor allem darum, mit dem liberalistischen und opportunistischen Hinnehmen und Dulden von Schlamperei und Unordnung, von Pflichtvergessenheit und Verantwortungslosigkeit, die bei einzelnen Werktätigen, aber auch bei manchen Wirt- 2 Buchholz, „Grundfragen der gesetzlichen Neuregelung der Bekämpfung der gegen das sozialistische Eigentum und die sozialistische Wirtschaft gerichteten Straftaten“, NJ 1960 S. 362; ebenso auch in dem Beitrag von Buchholz/Schwarz/Griebe, „Zur Neuregelung der Bekämpfung der Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Planwirtschaft“, NJ 1961 S. 480. V x 661;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 661 (NJ DDR 1962, S. 661) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 661 (NJ DDR 1962, S. 661)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch den Leiter. Die anforderungsgerechte Untersuchungsplanung gewährleistet darüber hinaus eine hohe Wirksamkeit der vorgangsbezogenen Zusammenarbeit mit operativen Linien und Diensteinheiten sowie mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung und die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit verantwortlich ist. Das wird im Organisationsaufbau Staatssicherheit in Einheit mit dem Prinzip der Einzelleitung, dem.

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