Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 655

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 655 (NJ DDR 1962, S. 655); Dt. ARMIN FORKER, Leiter der Abteilung Kriminalistik an der Juristenfakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig Das sowjetische Lehrbuch der Kriminalistik eine wertvolle Hilfe für unsere Untersuchungs - und Justizorgane Die Forderung im Beschluß des Staatsrates vom 24. Mai 1962, die Tatumstände und die Verhältnisse, unter denen ? Rechtsverletzungen begangen werden, allseitig zu erforschen sowie die Person des Beschuldigten umfassend zu würdigen, verdeutlicht, welche Aufgaben unsere Untersuchungs- und Justizorgane bei der Sachaufklärung jeder einzelnen Straftat unter genauer Beachtung der gesetzlichen Tatbestände und mit dem Ziel einer differenzierten, erzieherischen Einwirkung auf den Rechtsverletzer zu erfüllen haben. Die umfassende Aufdeckung und tiefgründige Untersuchung des Verbrechens ist Voraussetzung dafür, daß seine Ursachen nachgewiesen werden, daß das sozialistische Strafrecht seine Wirksamkeit entfalten und die gesamte sozialistische Gesellschaft zur Überwindung der dem Verbrechen zugrunde liegenden Widersprüche mobilisiert werden kann. Die untrennbare Einheit zwischen Wahrheit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit durchzusetzen, verlangt auch ein hohes kriminalistisches Wissen und Können der Mitarbeiter der Untersuchungsorgane, der Staatsanwälte, der Richter und der Rechtsanwälte. Die Qualifizierung der Untersuchungs- und Justizorgane auf diesem Gebiet hängt nicht zuletzt vom Stand der Wissenschaft und dem Niveau der Literatur ab. Hier schließt das sowjetische Lehrbuch des Allgemeinen Teils der Kriminalistik1 eine empfindliche Lücke. Das Autorenkollektiv des Lehrbuchs setzt sich aus erfahrenen, auch in der DDR bekannten sowjetischen Wissenschaftlern zusammen. Die Gesamtredaktion lag in den Händen der Professoren für Kriminalistik Dr. S. P. Mitritschew und Prof. Dr. N. W. Tersijew2. Es muß an dieser Stelle hervorgehoben werden, daß die sowjetische Wissenschaft über das Lehrbuch hinaus durch eine Reihe von Publikationen für die Entwicklung der Kriminalistik und für die Qualifizierung der Untersuchungs- und Justizorgane in der DDR bereits eine große Hilfe geleistet hat3. 1 Kriminalistik, Allgemeiner Teil. Herausgegeben vom Ministerium für Hochschulbildung der XJdSSR, zugelassen als Lehrbuch für die Juristischen Hochschulen. Moskau 1958. Deutsche Übersetzung von Eva-Maria Stelzer; fachliche Redaktion Dr. Hans-Ehrenfrie Stelzer. Verlag des Ministeriums des Innern, Berlin 1961. 440 Seiten, 145 Abbildungen. Preis 8 DM. Seitenangaben im Text beziehen sich auf dieses Buch. 2 Es berührt uns sehr schmerzlich, daß der Nestor der sowjetischen Kriminalistik, Prof. Dr. N. W. Tersijew, Verdienter Wissenschaftler der UdSSR, am 21. September 1962 verstorben ist. Prof. Tersijew hat der Entwicklung der jungen sozialistischen Kriminalistik in der DDR immer seine persönliche Aufmerksamkeit geschenkt. 3 Es handelt sich um folgende Arbeiten: A. I. Winberg, Die Hauptprinzipien der sowjetisch-kriminalistischen Expertise, VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. A. N. WassHjew G. N. Mudjugin/N. A. Jakubowitsch, Die Planung der Verbrechensuntersuchung, Verlag des MdI, Berlin 1959. W. Koldin, Theorie und Praxis der kriminalistischen Identifizierung, Verlag des MdI, Berlin 1959. L. M. Karnejewa/S. S. Ordynski/S. J. Rosenblit, Die Vernehmungstaktik in der Voruntersuchung, A. N. Wassiljew/S. S. Stepitschew, Die Aussagenreproduktion am Ereignisort bei der Verbrechensuntersuchung, beide Titel in der Schrift „Die Vernehmung“, Verlag des MdI, Berlin 1960. Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. S. A. Golunski, Die Untersuchung einzelner Verbrechensarten, Verlag des MdI, Berlin 1960. Dieses Buch ist der Besondere Teil einer anderen Kollektivarbeit mit dem Titel „Kriminalistik“, Moskau 1959. I. W. Winogradow/G. I. Kotscharow/N. A. Seliwanow, Die Expertisen in der Voruntersuchung, Verlag des MdI, Berlin 1962. R. S. Belkin, Das Untersuchungsexperiment, Verlag des MdI, Berlin 1962. Allgemeiner und Besonderer Teil der Kriminalistik wenn man diese Unterteilung verwenden will sind für die Untersuchungspraxis keine getrennten Abschnitte. Vielmehr ist die gesamte Untersuchung als eine Einheit von operativ-taktischen, von naturwissenschaftlich-technischen und entsprechend der einzelnen Verbrechensart von methodischen Untersuchungsregeln und -mittein aufzufassen. Deshalb kann das Studium des „Allgemeinen Teils“ der Kriminalistik auch nur die Grundlagen für das Studium der Taktik, Technik und Methodik der Untersuchung einzelner Verbrechensarten, also des Besonderen Teils, geben. Um Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte auf einige Kapitel des Lehrbuchs des „Allgemeinen Teils“ besonders aufmerksam zu machen, soll es etwas näher betrachtet werden. Bedeutsam ist an diesem Lehrbuch zunächst, daß sich hier bereits Ergebnisse der Diskussionen zur Überwindung des Personenkults in der Rechtswissenschaft finden, so z. B. bei den Fragen der Beweistheorie, der Verwertung von Expertisen und Sachbeweisen, in der Darstellung der Vernehmung sowie der Untersuchungsplanung, vor allem der Versionen. Audi die Aufteilung des Stoffes im Lehrbuch ist aufschlußreich. Im Umfang einzelner Teile z. B. Spurenkunde (Kapitel III), kriminalistische Dokumentenuntersuchung (Kapitel V), Vernehmung (Kapitel XII), gerichtliche Fotografie (Kapitel II), gerichtliche Ballistik (Kapitel IV), Untersuchungsbesichtigung (Kapitel VIII) drückt sich eindeutig aus, daß die sowjetische Kriminalistik der Sammlung und Auswertung der tatsächlichen Unterlagen des verbrecherischen Geschehens größte Bedeutung beimißt. Damit soll nicht gesagt sein, daß einer Betonung der naturwissenschaftlich-technischen Methoden der Vorrang gegeben worden wäre, sondern und das ist ein Vorzug dieses sowjetischen Lehrbuchs es ist gerade der Zusammenfluß kriminalteehnischer und kriminaltaktischer Probleme geglückt. Die Trennung von naturwissenschaftlich-technischen und operativ-taktischen Methoden, die noch in der kriminalistischen Lehre und Literatur in der DDR anzutreffen ist, wurde hier überwunden. In den Kapiteln zur Untersuchung der Sachbeweise, zur Expertise, sind operativ-taktische Gesichtspunkte eingewebt, so z. B. bei der gerichtlichen Fotografie (operative Gerichtsfotografie), bei der Spurenkunde (Studium der Spuren am Ort ihrer Entstehung), bei der Schußwaffenuntersuchung (Vorgehen am Tatort bei Schußwaffensachen), bei Untersuchungsbesichtigungen, Untersuchungsexperiment, Vorbereitung der Vernehmung, Taktik der Expertisendurchführung usw. Andererseits finden sich in Abschnitten hauptsächlich operativ-taktischen Inhalts viele Hinweise auf den Einfluß entsprechender Expertisenergebnisse, Experimente u. a. Auffällig ist, daß auf einführende Kapitel zur kriminalistischen Identifizierung und zu den Grundlagen der wissenschaftlich-technischen Methoden und Mittel verzichtet wurde. Im Text werden breite Ausführungen über Labormethoden aus der Chemie und physikalischen Chemie bewußt vermieden. Damit gibt das Autorenkollektiv zu erkennen, daß es ihm in erster Linie darum zu tun ist, mit diesem Buch die Unter- 655;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 655 (NJ DDR 1962, S. 655) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 655 (NJ DDR 1962, S. 655)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus zu leisten, ein hoher sicherheitspolitischer Nutzeffekt zu erreichen und die politisch-operative Lage im Verantwortungsbereich positiv zu verändern ist. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X