Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 638

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 638 (NJ DDR 1962, S. 638); Damit reihte sich Schiedermair in die Gruppe der intellektuellen Urheber der faschistischen Massenvernichtungsaktion ein. Er lieferte Eichmann, Heydrich, Kalten-brunner u. a. die pseudojuristischen Grundlagen für ihr blutiges Handwerk. Lange bevor in der berüchtigten Wannsee-Konferenz im Januar 1942 die sog. Endlösung der Judenfrage beschlossen wurde, „koordinierte“ Schiedermair als Mitarbeiter der sog. Zentralstelle für Böhmen und Mähren beim Reichsministerium des Innern die „Richtlinien zur Behandlung der Juden“ mit dem SSjj-Hauptsturmführer Hagen vom SD-Hauptamt und mit dem SD-Sonder-kommando in Prag unter Leitung von SS-Sturmbann-führer Ehrlinger. Erhalten gebliebene Aktennotizen, betreffend „Jüdische Auswanderung aus dem Protektoratsgebiet“, geben Auskunft darüber, daß der Regierungsrat Schiedermair sich auf den Standpunkt stellte, daß eine generell geregelte Auswanderung von Juden nicht am Platze sei. * Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem belastenden Aktenmaterial über die Tätigkeit Schiedermairs in der Nazizeit. Dieses Material, das im Original der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR vorliegt, hat der bayrische Staatsminister des Innern, Alfons Goppel, nie gesehen. Trotzdem behauptete er, „die Tätigkeit Schiedermairs im ehemaligen Reichsinnenministerium sei inzwischen festgestellt“. Offenbar beabsichtigt man, Schiedermair zu bescheinigen, daß wie er selbst bereits erklären durfte „alles beamtenrechtlich und kriegsrechtlich und korrekt verlaufen sei“8 9. Einer dienstaufsichtlichen 8 Vgl. „süddeutsche Zeitung“ vom 17. September 1962: „Verfahren gegen Gerichtspräsidenten.“ Überprüfung sehe er deshalb „mit großer Ruhe“ entgegen. Nach der Affäre des ehemaligen Generalbundesanwalts Fränkel ist der Fall Schiedermair ein weiterer Beweis für die unheilvolle Tätigkeit ehemaliger Blutjuristen Hitlers in hohen Funktionen des Bonner Staats- und Justizapparates. Ein Mann wie Schiedermair konnte bis vor wenigen Wochen ungehindert als Repräsentant der bundesdeutschen Rechtspflege fungieren. Offenbar waren seine Erfahrungen und „Fachkenninisse“ aus der faschistischen Ära wie im Falle Fränkel der eigentliche Grund, ihn in das hohe Amt eines Verwaltungsgerichtspräsidenten zu berufen. Wegen seiner Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Artikels 6 des Londoner Statuts des Internationalen Militärtribunals vom 8. August 1945 hätte Schiedermair auch in der Bundesrepublik auf Grund des Artikels 25 des Grundgesetzes längst zur Verantwortung gezogen werden müssen. Daß Schiedermair jetzt vorläufig beurlaubt werden mußte, ist nicht zuletzt das Verdienst der demokratischen Kräfte Würzburgs. Das bestätigt erneut die Feststellungen im Nationalen Dokument: „Auch in Westdeutschland werden sich die friedliebenden Kräfte durchsetzen. Auch sie, die Arbeiter, Bauern, Handwerker, die Angehörigen der Intelligenz und breite Schichten des Bürgertums, werden sich von der Herrschaft und dem Einfluß der Imperialisten und Militaristen befreien und die Geschicke Westdeutschlands in die eigenen Hände nehmen.“ Jetzt gilt es, den Kampf fortzusetzen, bis Schiedermair seiner gerechten Strafe zugeführt ist. 9 V?l. „Frankfurter Allgemeine“ vom 17. September 1962: „Schiedermair sieht der Untersuchung ruhig entgegen.“ &us der Praxis für die Praxis Sorgfältige Vorbereitung eines Verkehrsstrafverfahrens Eine Senkung der Zahl der Verkehrsunfälle ist nur möglich, wenn die staatlichen Organe es verstehen, alle gesellschaftlichen Kräfte in die Aufdeckung der Ursachen für Verkehrsstraftaten und in die planmäßige vorbeugende Arbeit einzubeziehen. Das bedeutet für die Arbeit der Gerichte in Verkehrssachen, über die Entscheidung des einzelnen Falls hinauszugehen. Bereits vor Eröffnung des Verfahrens muß geprüft werden, durch welche Mittel echte Veränderungen herbeigeführt werden können. Die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung vieler Verkehrsverfahren zeigt aber, daß noch häufig formal gearbeitet wird. Die Richter erkennen meist nicht die zahlreichen Möglichkeiten, die das einzelne Verfahren bietet, um unter Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte echte Veränderungen herbeizuführen und damit den Aufgaben der Rechtspflege auch in Verkehrssachen gerecht zu werden. Ich möchte durch die Schilderung eines Beispiels Anregungen für die Arbeit geben. Im Verfahren 321 S (VK) 15/62 des Stadtbezirksgerichts Berlin-Prenzlauer Berg wurde die Schaffnerin eines Beiwagens der Straßenbahn wegen fahrlässiger Körperverletzung gern. § 230 StGB verurteilt. Sie mißachtete § 26 StVO und Ziff. 35 der Dienstanweisung für Straßenbahnen der BVG und führte dadurch schuldhaft einen Unfall herbei. Zur Unfallverhütung bestimmt § 26 StVO, daß öffentliche Verkehrsmittel mit automatisch schließenden Türen erst in Bewegung gesetzt werden dürfen, wenn die Türen geschlossen sind. Nach Ziff. 35 der Dienstanweisung dürfen die Schaffner der Straßenbahnbeiwagen das Signal zur Abfahrt erst dann geben, wenn die Türen geschlossen sind. Wie sie es schon zuvor wiederholt getan hatte, gab die Angeklagte auch am Unfalltage zunächst das Signal zur Abfahrt des Zuges und bediente erst unmittelbar danach die elek- trische Türschließeinrichtung. So konnte es geschehen, daß ein fünfjähriges Mädchen von seiner Begleiterin in dem Augenblick auf das Trittbrett gehoben wurde, als sich der Straßenbahnzug in Bewegung setzte und sich die Einstiegtür zu schließen begann. Das Kind geriet unter die Straßenbahn. Ihm wurde ein Bein abgefahren und das andere zweimal gebrochen. In zahlreichen Zuschriften an die Presse und die Volkspolizei schilderten Bürger Vorkommnisse, bei denen es unter ähnlichen Umständen fast zu Verkehrsunfällen gekommen wäre. Diese Zuschriften zeigten, wie notwendig eine sorgfältige Vorbereitung des Verfahrens war. Das Gericht legte deshalb schon vor Eröffnung des Verfahrens Maßnahmen fest, um mit diesem Verfahren nicht nur auf die Angeklagte, sondern auch auf ändere Schaffner erzieherisch einzuwirken und damit die falsche, die Gesetzlichkeit verletzende Arbeitsweise einer Anzahl von Straßenbahnschaffnern der BVG zu überwinden. Vor der Hauptverhandlung sprachen Richter, Schöffen und Staatsanwalt 638;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 638 (NJ DDR 1962, S. 638) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 638 (NJ DDR 1962, S. 638)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der konkreten Situation im Sicherungsbereich und das Erkennen sich daraus ergebender operativer Schlußfolgerungen sowie zur Beurteilung der nationalen KlassenkampfSituation müssen die politische Grundkenntnisse besitzen und in der Lage sein, diese in der eigenen Arbeit umzusetzen und sie den anzuerziehen zu vermitteln. Dabei geht es vor allem um die Kenntnis - der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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