Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 637

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 637 (NJ DDR 1962, S. 637); burger Arzt Strafantrag wegen Beleidigung gestellt1. Das bayrische Innenministerium behauptete jedoch, es sei „außerordentlich schwierig, an das Belastungsmaterial zu kommen, da es sich dabei um Angaben aus der damaligen Personalakte Schiedermairs handelte, die sich in der Sowjetzone befinde“1 2. Es ist bekannt, daß der Generalstaatsa'nwalt der DDR sämtliches Belastungsmaterial über Naziverbrecher und Blutrichter den zuständigen Stellen der Bundesrepublik zu wiederholten Malen zur Einsichtnahme angeboten und beglaubigte Fotokopien in zahlreichen Fällen umgehend zur Verfügung gestellt hat. Um jedem Vorwand für die Verzögerung eines Verfahrens gegen Schieder-mair entgegenzuwirken und eine schnelle und gründliche Prüfung des gesamten Sachverhalts zu ermöglichen, unterbreitete der Generalstaatsanwalt der DDR am 19. September 1962 dem bayrischen Staatsminister des Innern das Angebot, alle Originaldokumente einsehen und auswerten zu lassen, durch die sowohl Schieder-mair als auch andere in Bayern amtierende Nazi- und Kriegsverbrecher schwer belastet werden. Eine ganze Woche lang schwieg Goppel zu dem Angebot. Erst am 27. September ließ er erklären, er benötige das Material überhaupt nicht. „Das Originalmaterial über die Standgerichtsverfahren in Norwegen, an denen Schiedermair beteiligt gewesen sein soll, sei auf diplomatischem Wege bei der norwegischen Regierung angefordert worden; die Tätigkeit Schiedermairs im ehemaligen Innenministerium des Dritten Reiches sei inzwischen festgestellt worden.“3 4 * Was ergibt sich aus dem Belastungsmaterial? 1. Wegen seiner Beteiligung an völkerrechtswidrigen Standgerichtsverfahren wurde Schiedermair von einem norwegischen Gericht am 26. April 1949 in Oslo zu einer Strafe von zwei Jahren und einem Monat Gefängnis verurteilt. Er war im April 1948 aus einer Haftanstalt in der französischen Besatzungszone Deutschlands nach Norwegen gebracht worden und saß dort 432 Tage in Haft. Schiedermair kam „mit einer verhältnismäßig milden Strafe davon, weil er in den meisten Anklagepunkten aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden mußte. Da die übrigen deutschen Juristen, die an den fraglichen Sondergerichtsverfahren beteiligt waren, im Jahre 1949 nicht mehr am Leben waren, habe das Gericht den Schutzbehauptungen des Angeklagten Glauben schenken müssen. In der ausführlichen Urteilsbegründung sei jedoch festgestellt worden, daß Schiedermair besonders in einem Fall gegen besseres Wissen gehandelt habe.“'1 Schiedermair war angeklagt, im September 1941 in Oslo als SS-Sturmbannführer und Richter eines SD-Stand-gerichts beim „Höheren SS- und Polizeiführer in Norwegen“ an einer ganzen Reihe von völkerrechtswidrigen Standgerichtsverhandlungen mitgewirkt zu haben, in denen u. a. Viggo Hansteen, Rolf Wickström, Fred-rik Ramm, Olaf Gjerlöw, Ludwig Buland und Josef Larsson zum Tode verurteilt worden waren. Erstmalig seit Beginn der Schiedermair-Affäre hat sich am 19. September dieses Jahres ein Norweger zu Wort gemeldet, der während des Krieges von jenem Gericht zum Tode verurteilt worden war, in dem Schiedermair als SS-Richter fungierte. Es ist der heute 68jährige Gewerkschafter und Sozialdemokrat Josef Larsson. Er 1 Vgl. „Süddeutsche Zeitung“ vom 17. September 1962. 2 Meldung der amerikanischen Nachrichtenagentur UPI vom 17. September 1962. 3 Meldung der amerikanischen Nachrichtenagentur UPI vom 27. September 1962. 4 Vgl. die norwegischen Pressestimmen in der „Frankfurter Rundschau“ vom 19. September 1962: „Schiedermair doch ver- urteilt Oslo widerspricht beschuldigtem Würzburger Ge- richtspräsidenten.1: erklärte: „Der ganze Prozeß gegen mich dauerte nur fünf bis sechs Minuten. Dann wurde verkündet, daß ich zum Tode verurteilt worden sei. Der Ankläger behauptete, daß ich den Feinden der deutschen Interessen geholfen habe, den englischen Plutokraten diente und hauptverantwortlich für das Ausbreiten der marxistischen Lehre in Norwegen gewesen sei. Jeder wußte, daß das reiner Unsinn war. Ich wurde angeklagt, ein Marxist zu sein und gleichzeitig dem englischen Großkapital-Interesse zu dienen.“5 * Später wurde Larsson von Terboven, dem Reichskommissar für die besetzten norwegischen Gebiete, zu lebenslänglichem Zuchthaus „begnadigt“. Das bayrische Innenministerium behauptete zunächst, von der Verurteilung Schiedermairs durch ein norwegisches Gericht keine Kenntnis gehabt zu haben. Auch Schiedermair selbst versuchte zunächst, seine Verurteilung in einen Freispruch umzulügen0. In der norwegischen Öffentlichkeit hat der Fall beträchtliches Aufsehen erregt. In Oslo wurde von verschiedenen Seiten, u. a. vom Sprecher des Osloer Landgerichts, am 16. September darauf hingewiesen, daß die Angaben Schiedermairs nicht der Wahrheit entsprechen. Erst nachdem die Empörung der norwegischen Öffentlichkeit darüber anwuchs, daß Schiedermair noch nicht um seine Beurlaubung eingekommen war, entschloß sich dieser, einen entsprechenden Antrag zu stellen. 2. Schiedermair hat gemeinsam mit dem faschistischen Staatssekretär Stuckart, mit dem auch Globke seine Kommentare über die Nürnberger Rassegesetze verfaßt hat, maßgebliche Arbeiten zur Verbreitung und Verwirklichung der nazistischen Rassenpolitik, dem Kernstück der faschistischen Ideologie, geschrieben und als SS-Sturmbannführer die Stelle „Gesetzgebung“ im sog. Rassepolitischen Amt der Reichsleitung der NSDAP geleitet. Als Korreferent für das Rassepolitische Archiv und den rassepolitischen Schriftdenkmalsschutz im ehemaligen Reichsinnenministerium hatte er sich nicht nur mit der einschlägigen Literatur zu beschäftigen, sondern kommentierte auch selbst alle „Gesetze“, die zur Vernichtung ganzer Volksgruppen erlassen worden waren. Bei den Juristen, besonders bei den Studenten, erfreuten sich damals die sog. Schaeffer-Grundrisse großer Beliebtheit. Diese Tatsache machten sich Schiedermair, Stuckart und andere Globke-Komplizen zunutze, um die faschistische Ideologie mit pseudowissenschaftlichen Phrasen verbrämt zu verbreiten. Für die Reihe der Schaeffer-Grundrisse schrieb Schiedermair gemeinsam mit Stuckart u. a. die Bände „Rassen- und Erbpflege in der Gesetzgebung des Reiches“ (2. Aufl. 1939) und „Der Staatsaufbau des Deutschen Reiches“ (1943). Hier verbreitete er u. a. die menschenfeindliche „Theorie“, daß „im nationalsozialistischen Deutschland der Grundsatz gelten (muß), daß nur die bewährten deutschblütigen Staatsangehörigen in den Besitz der politischen Rechte als der hauptsächlichsten Rechte gelangen können. Auf diese Weise wird gesichert, daß der verderbliche politische Einfluß rassefremder und minderwertiger Elemente ausgeschaltet ist Der Nationalsozialismus muß das Judentum daher im Interesse der völkischen Selbsterhaltung bekämpfen . Die Judenfrage wird erst dann vollständig gelöst sein, wenn es im Großdeutschen Reich keinen Juden mehr gibt“7. 5 „Berliner Morgenpost“ vom 20. September 1962: „Fall Schiedermair erregt Aufsehen.“ G vgl. „Frankfurter Allgemeine“ vom 19. September 1962: „Verurteilung in Norwegen unterschlagen.“ 7 Vgl. „Der Staatsaufbau des Deutschen Reiches in systematischer Darstellung“ (Neues Staatsrecht III) von Stuckart/ v. Rosen-v. Hoewel Schiedermair, 1. Auflage 1943, Verlag W. Kohlhammer, S. 43 und 27. 637;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 637 (NJ DDR 1962, S. 637) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 637 (NJ DDR 1962, S. 637)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

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