Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 630

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 630 (NJ DDR 1962, S. 630); Trucja. dar QasatzCjzbu,i*.Cf Dr. HEINZ PÜSCHEL, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Zur Neuregelung der zivilrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit der Verkehrsbetriebe für Vertragsverletzungen beim Güter- und Personentransport Der Leninsche Leitsatz, daß der Aufbau des Sozialismus auf dem Prinzip der materiellen Interessiertheit der Werktätigen an den Ergebnissen ihrer Arbeit beruhen muß, daß an dem sozialistischen Prinzip der Verteilung nach Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit unbeirrbar festzuhalten ist, gehört zu den Grundpositionen, von denen auch die Arbeiten am neuen Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik auszugehen haben. Dies muß um so mehr gelten, als aus den Erfahrungen unserer Gesetzgebungsarbeit der vergangenen Jahre und in Auswertung der Ergebnisse der Entwicklung der Zivilrechtswissenschaft und der Zivilgesetzgebung der UdSSR und anderer sozialistischer Länder sich bei uns die Erkenntnis Bahn gebrochen hat, daß das ZGB nicht nur die Vermögens-beziehungen, an denen Bürger beteiligt sind, zu umfassen hat, sondern im Grundsätzlichen auch die Kooperationsbeziehungen zwischen den sozialistischen Organisationen. Unter den Instituten des sozialistischen Zivilrechts, deren Anwendung in besonderem Maße der Verwirklichung des Leistungsprinzips zu dienen hat, gebührt der zivilrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit große Aufmerksamkeit, geht es hierbei doch um die materiellen Folgen undisziplinierten Verhaltens gegenüber dem sozialistischen Staat und der sozialistischen Gesellschaft, um den Schutz des gesellschaftlichen und des persönlichen Eigentums, des Lebens und der Arbeitskraft der Bürger. Hier erfordern eine konsequente und zuverlässige staatliche und gesellschaftliche Kontrolle über das Maß der Arbeit und des Konsums, der richtige, gut aufeinander abgestimmte Ansatz des materiellen und des moralischen Anreizes eine aufmerksame, nach den konkreten Umständen und Ursachen der Rechtsverletzung differenzierende Anwendung des Zivilrechts mit dem Ziel, die aufgetretenen Hemmnisse und Schwierigkeiten mit der Kraft der sozialistischen Gesellschaft nachhaltig zu überwinden. Die spezifischen Wege, die das Zivilrecht in dieser Richtung einzuschlagen hat, müssen sich vor allem in den Voraussetzungen der materiellen zivilrechtlichen Verantwortlichkeit niederschlagen, wenn man von der bedeutsamen Frage der Art und des Umfangs der Ersatzleistung absieht. Diese Voraussetzungen sollen im folgenden für den Bereich der im ZGB zu regelnden Verhältnisse des Güter- und Personentransports näher untersucht werden. Prinzipielle Forderungen an die Verantwortlichkeits-regelung im Transportwesen Die genaue Feststellung der Ursachen von Störungen des Verkehrsablaufs und der Verantwortlichkeit für materielle Schäden, die im Transportgeschehen in Gestalt des Verlustes oder der Beschädigung des Frachtgutes und Gepäcks sowie der Verletzung oder des Todes von Reisenden auftreten, ist die Voraussetzung für eine wirkungsvolle Bekämpfung der Pflichtverletzungen und anderer Hemmnisse der Entwicklung unseres Verkehrswesens, die zu diesen für unsere Volkswirtschaft, für Gesundheit und Arbeitskraft der Werktätigen schäd- lichen Folgen führen. Ziel einer jeden Regelung der zivilrechtlichen materiellen Veranwortlichkeit des Verkehrsbetriebes muß es sein, unter Ausgleich des Schadens, der dem verletzten Vertragspartner ohne sein Verschulden entstanden ist, die Kräfte des Betriebskollektivs, in dessen Arbeitsbereich die Hemmnisse aufgetreten sind, zur strengen Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und innerbetrieblichen Anordnungen zu mobilisieren, die zur Gewährleistung der Planmäßigkeit und der Sicherheit des Transportablaufs ergangen sind. Die Lösung dieser gesetzgeberischen Probleme erfordert die Auseinandersetzung mit bürgerlichen Verkehrsrechtsvorstellungen. Das bürgerliche Recht des Transportvertrages spiegelt die Konkurrenz und die Anarchie der kapitalistischen Produktion wider. Der erbitterten Konkurrenz der Verkehrsbetriebe untereinander und ihrer irp einzelnen unterschiedlichen Einflußnahme auf die Gesetzgebungsmaschinerie des bürgerlichen Staates entspricht schon die äußere Rechtszersplitterung und Uneinheitlichkeit der Gesetzgebungsakte des kapitalistischen Verkehrsrechts. Die engen Mauern des Privatinteresses, des Egoismus und des Konkurrenzkampfes, die das gesamte bürgerliche Recht beherrschen, kennzeichnen auch die verschiedensten, vom Profitinteresse der Verkehrsmonopole diktierten Haftungs- und Verjährungsbestimmungen für Ansprüche aus Transportschadensfällen. Diese Schadensfälle wei'den als unvermeidliche, schicksalhafte Begleiterscheinungen des „modernen Massenverkehrs“ behandelt. Ihre Regelung steht im Zeichen der Sicherung des Unternehmerprofits und der Ausbeutung der Arbeitskraft der im Transportwesen Beschäftigten, deren hoffnungslose Lage im Bonner Wirtschaftswunderland in den vergangenen Wochen im Zusammenhang mit der im Bereich der Bundesbahn durchgeführten Streikaktion „Adler“ wieder einmal in das Blickfeld der Weltöffentlichkeit getreten ist1. Demgegenüber sind die vom ZGB zu regelnden Transportverhältnisse sozialistische gesellschaftliche Beziehungen, die auf der Grundlage des gesellschaftlicnen Eigentums an den Produktionsmitteln, insbesondere auch an den wichtigsten Transportmitteln, als Verhältnisse der kameradschaftlichen Zusammenarbeit eine neue gesellschaftliche Disziplin widerspiegeln und immer mehr festigen helfen: „die freiwillige, bewußte Disziplin der Gemeinschaft freier, gleichberechtigter Menschen, die ihre Kräfte rationell, ohne unproduktives, egoistisches Gegeneinander für die schnellere Erreichung des gemeinsam gesteckten Zieles einsetzen.“2 Das gemeinsam gesteckte Ziel ist hier in erster Linie die Sicherung des reibungslosen Ablaufs und Ineinandergreifens aller Transportprozesse unseres einheit- * Zur gegenwärtigen gesetzlichen Regelung der materiellen Verantwortlichkeit auf dem Gebiet des Gütertransports vgl. Walter. „Fragen der materiellen Verantwortlichkeit im Gütertransport“, Vertragssystem 1961 S. 258 f. 2 Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960, Berlin 1960, S. 40. 630;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 630 (NJ DDR 1962, S. 630) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 630 (NJ DDR 1962, S. 630)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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