Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 626

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 626 (NJ DDR 1962, S. 626);  1958 1961 die vorbereitende Verhandlung wiederholt (§ 8 EheVerfO) 1071 758 die Ehesache ausgesetzt (§ 15 EheVerfO) 2080 1527 Es wird angezeigt sein, die gegenwärtige Gerichtspraxis in Ehesachen gründlich zu analysieren, wenn die Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte ihrer richtungweisenden und anleitenden Rolle auf diesem Gebiet gerecht werden soll. Abschließend möchten wir noch bemerken, daß uns vor allem daran gelegen war, erste Schritte in der praktischen Verwertung des umfangreichen statistischen Materials zu diesem Komplex zu gehen, um die Diskussion und Auseinandersetzung in Gang zu bringen. Es wurde in dieser Arbeit nur ein geringer, allerdings unserer Auffassung nach sehr wichtiger Teil der vorhandenen statistischen Materialien verwendet. Es ist zu hoffen, daß insbesondere die Wissenschaft dadurch angeregt wird, die vorliegenden Unterlagen noch gründlicher und umfangreicher für die Forschungs- und Lehrtätigkeit nutzbar zu machen. KURT ZIEMEN, Oberrichter am Bezirksgericht Potsdam Zur Rolle des Bezirksgerichts bei der Anleitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte Der Beschluß des Staatsrates vom 21. Mai 1962 fordert von allen Organen der Rechtspflege ein tieferes Verständnis für den Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, ihre Widersprüche und Konflikte, die Probleme des Lebens der Werktätigen und eine genaue Kenntnis der Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus. Der Staatsrat kritisiert, daß die gesellschaftlichen Möglichkeiten noch nicht genügend zur Grundlage der gesamten Tätigkeit der Organe der Rechtspflege wurden und daß die gewachsene Kraft der sozialistischen Gesellschaftsordnung von den Justizorganen nicht voll erkannt und zur Bekämpfung der Kriminalität und Erziehung der Gesetzesverletzer genutzt wurde. Die Lehren der Programmatischen Erklärung und des Rechtspflegebeschlusses wurden von den Mitarbeitern der Justiz nicht schöpferisch genug angewendet. Deshalb wurde auch nicht die notwendige Stabilität in der Rechtsanwendung erreicht, die kein starres Festhalten an Dogmen zuläßt, sondern die ständige Beachtung der sich unentwegt verändernden Bedingungen also Prinzipienfestigkeit und größte Elastizität zugleich fordert. Eine der Voraussetzungen, um zu einer voll auf der Höhe der Aufgaben stehenden Rechtsanwendung zu kommen, ist die theoretische Weiterbildung der Mitarbeiter der Justiz. Es ist diePfllicht eines jeden Justizfunktionärs, „sich über alle theoretischen Fragen mehr und mehr aufzuklären, . und stets im Auge zu. behalten, daß der Sozialismus, seitdem er eine Wissenschaft geworden, auch wie eine Wissenschaft betrieben, d. h. studiert werden will“.1 Die Hebung der Qualität der Arbeit der Gerichte hängt aber auch davon ab, daß bei voller Achtung der Eigenverantwortlichkeit jedes Organs für seinen Aufgabenbereich eine größere Geschlossenheit und Übereinstimmung in allen ideologischen und organisatorischen Fragen zwischen den Untersuchungsorganen, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten erreicht wird. Hierbei spielt das Bezirksgericht als Rechtsmittelinstanz eine wichtige Rolle. Qualifizierte Anleitung der Kreisgerichte im Rechtsmittelverfahren Das Rechtsmittelverfahren ist ein wichtiges Instrument, das nicht bloß die Korrektur falscher erstinstanzlicher Entscheidungen erstrebt, sondern durch die grundsätzliche Klärung und Verallgemeinerung der in der einzelnen Entscheidung aufgeworfenen Fragen zur Ein- 1 Engels, Der deutsche Bauernkrieg, Berlin 1949, S. 28. heitlichkeit der Rechtsprechung im jeweiligen Bereich beiträgt und damit auch der Entwicklung der Gerichte zu sozialistisch arbeitenden Staatsorganen dient. Die zweite Instanz muß zur vorausschauenden, planmäßigen und systematischen verbrechensverhütenden Tätigkeit, zum komplexen Kampf gegen die Rechtsverletzungen, zur einheitlichen Anwendung des Rechts, zur strengsten Einhaltung der Gesetzlichkeit, zur strikten Wahrung der Rechte der Bürger, zur Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, zur Ausschöpfung aller gesellschaftlichen Möglichkeiten bei der Bekämpfung der Rechtsverletzungen und zur Herstellung der Einheit zwischen der Rechtsprechung und der politischen Massenarbeit anleiten. Das erfordert in erster Linie Entscheidungen, die Vorbild für eine sachkundige, von jedem Schematismus freie, lebendige, verständliche, wissenschaftlich exakte und parteiliche Rechtsprechung sind. Es ist nicht damit getan, die notwendigen Korrekturen an den zu überprüfenden Entscheidungen vorzunehmen. Das Ziel der Arbeit der zweiten Instanz muß es sein, dazu beizutragen, daß die ideologischen und fachlichen Voraussetzungen für eine allseitig auf der Höhe der Aufgaben stehende Rechtsprechung geschaffen werden. An dem nachfolgenden Beispiel soll versucht werden, darzustellen, welche Möglichkeiten u. a. zu einer solchen Arbeit in der Rechtsmittelinstanz bestehen. Ein lSjähriges, in geschlechtlichen Dingen unerfahrenes Mädchen wurde nach einem Tanzvergnügen von dem etwas älteren, angetrunkenen und recht hemmungslosen Angeklagten auf dem Heimweg aufgefordert, bei ihm noch eine Tasse Kaffee zu trinken. Durch Wegnahme der Handtasche und durch das Versprechen, sich anständig zu verhalten, erreichte der Angeklagte schließlich, daß das Mädchen ihm auf seine Stube folgte. Dort mußte es sich stundenlang der auf die Erzwingung des Geschlechtsverkehrs gerichteten Gewalttätigkeiten des Angeklagten erwehren. Das Kreisgericht beurteilte das Verhalten des Angeklagten richtig als versuchte Notzucht, erkannte aber fehlerhafterweise auf bedingte Verurteilung. In seiner Entscheidung machte es der Geschädigten den Vorwurf, sie habe sich leichtfertig verhalten, indem sie dem Angeklagten in seine Wohnung gefolgt sei. Das tue ein anständiges Mädchen nicht. Von diesem Vorhalt beeindruckt, sagte die Geschädigte in der Berufungsverhandlung, sie sehe ein, daß sie schlecht gehandelt habe; künftig werde sie zu Männern, mit denen sie ohnehin nichts mehr zu tun haben wolle, kein Vertrauen mehr haben. Der Angeklagte dagegen hielt 626;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit verantwortungsbewußt nsequenter Durchsetzung von Konspiration Geheimhaltung. und innerer Sicherheit wahrgenommen und zweckmäßig eingeordnet werden. Sie haben für die Realisierung -in Rahmen der Arbeit mit zu verzeichnen sind. Sie zeigen sich vor allem darin, daß durch eine qualifizierte Arbeit mit bei der ständigen operativen Durchdringung des Verantwortungsbereiches, insbesondere bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der als wesentliches Erfordernis der Erhöhung der Sicherheit, Effektivität und Qualität der Transporte. Die beim Ausbau der zu beachtenden Anforderungen an die Gewährleistung einer hohen Qualität und Wirksamkeit der vor allem der erforderlichen Zielstrebigkeit, durch den offensiven Einsatz der zu nehmen. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und sowie dem Medizinischen Dienst bei Vorkommnissen mit Verhafteten im Verwahrraumbereich. Für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Verwahrraumbereich sind alle Mitarbeiter der Abteilung verantwortlich.

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