Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 624

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 624 (NJ DDR 1962, S. 624); chen Fällen konkret untersuchen, wie es dazu kommen konnte. Wie oft setzen doch die Frauen ihre eigene Qualifikation heute noch hintenan, um ihren Mann in seiner Weiterentwicklung zu unterstützen. Die gerichtliche Tätigkeit kann in dieser Hinsicht nur. dann eine gute politisch-moralische Wirkung haben, wenn sie davon ausgeht, daß die Qualifizierung der Ehepartner beider Ehegatten während der Ehe als gesellschaftliche Notwendigkeit mehr und mehr zur Regel wird und daß dies den Ehegatten die besondere Pflicht zur gegenseitigen Unterstützung auferlegt. Der Rechtsprechung muß eine tiefe Sachkenntnis in Hinsicht auf die im Verlaufe dieses gesellschaftlichen Prozesses auftretenden Probleme und Widersprüche in der Ehe sowie Gewissenhaftigkeit und Verständnis zugrunde liegen. Die den objektiven Gesetzmäßigkeiten dienliche Einwirkung auf das Bewußtsein der Ehegatten wird um so wirkungsvoller sein, je ernsthafter die Richter in der eigenen Ehe die Prinzipien der gegenseitigen Entwicklung und Qualifizierung verwirklichen, die dabei auftretenden Schwierigkeiten selbst erleben und meistern. Die oft geäußerte Vermutung, daß die zeitweilige Trennung der Familie aus beruflichen Gründen ein gewichtiger Faktor für das Auseinanderleben der Ehegatten sei, wird durch die bisherigen statistischen Erhebungen nicht eindeutig bestätigt. Bei den zur Auflösung gelangten Ehen haben die Ehepartner nur in folgenden Fällen aus dem genannten Grunde getrennt gelebt: 1958 = 5,2 %, 1959 = 4,2 %, 1960 = 3,9 %. Die rückläufige Tendenz des Anteils dieser Fälle wird ein Zeichen dafür sein, daß die Betriebe und Institutionen vorübergehende Trennungen von Ehepartnern aus beruflichen Gründen auf ein Mindestmaß beschränken bzw. um eine alsbaldige Zusammenführung der Familie besorgt sind. Man wird diese Aufgabe auch künftig im Auge behalten müssen. Ähnliche Feststellungen ergeben sich in Hinsicht auf die Wohnverhältnisse. Wohnverhältnisse der Ehegatten der gelösten Ehen: 1958 1959 196® gemeinsame eigene Wohnung gemeinsame, aber nicht 87,5 % 88,4 % 88,0 % eigene Wohnung* 9,1 % 8,1 % 8,0 % keine gemeinsame Wohnung 3,4% 3,5 % 3,9% unbekannt 0,1 % * zur Untermiete, im elterlichen Hause usw. Beachtlich hoch ist lediglich der Anteil derjenigen Ehegatten, die noch keine gemeinsame eigene Wohnung hatten und für das Zusammenleben zunächst eine Notlösung fanden. Es handelt sich hierbei häufig um diejenigen Fälle, wo das Zusammenleben- zunächst in der Wohnung der Eltern eines Ehegatten stattfindet. Hierbei kommt es noch oft zu Zwistigkeiten, die sich zu ernsthaften Ehekonflikten entwickeln. Man wird bei der Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung auch diesen Fällen Beachtung schenken müssen, solange der Wohnraum für junge Ehen noch nicht sofort zur Verfügung steht. Vielleicht sollte auch die Praxis der Wohnraumzuweisung unter diesem Gesichtspunkt noch einmal durchdacht werden. Infolge der emsigen Bautätigkeit ist eine immer bessere und schnellere Wohn-raumverschaffung gesichert. Sollte man unter diesen Bedingungen, insbesondere in den AWG, nicht dazu übergehen, neue Formen zu entwickeln, die es künftigen Ehegatten ermöglichen, schon vor der Eheschließung die Anwartschaft auf eine Ehewohnung anzumelden und gemeinsam dafür zu arbeiten? Auffällig ist die Zunahme des Anteils junger Eheleute, die geschieden werden. Der Anteil der geschiedenen Männer im Alter unter 30 Jahren stieg wie folgt an: 1958 = 36,7%, 1959 = 38,2 %, 1960 = 40,3 %. Der Anteil der Frauen im Alter bis zu 25 Jahren entwickelte sich wie folgt: 1958 = 22,2 %, 1959 = 24,2 %, 1960 = 25,6 % In diesem Zusammenhang muß man auch erwähnen, daß die Scheidung der meisten Ehen in die ersten Ehejahre fällt. 1960 waren 69,2 % der geschiedenen Ehen nicht zehn Jahre alt. Dabei nahm insbesondere der Anteil der noch nicht fünfjährigen Ehen schnell zu: 1958 = 40,4%, 1959 = 41,4%, 1960 = 43,4%. Man kann natürlich sagen, daß es besser ist, rechtzeitig von einer sich als sinnlos erweisenden Ehe Abstand zu nehmen, anstatt eine unvermeidliche Trennuig hinauszuschieben. Aber das allein wäre zu einfach. Es erhebt sich doch die Frage, ob alle diese jungen Ehen tatsächlich perspektivlos waren. Menschen sind ja keine toten Bauelemente, die sich reibungslos zusammenfügen lassen. Deshalb treten bekanntlich in den ersten Ehejahren unvermeidlich Komplikationen auf, denen junge Menschen auf Grund der noch geringeren Lebenserfahrungen oft nicht gewachsen sind. Die oberflächliche Beurteilung der Menschen und des Zustandes der Ehe und das darauf fußende bequeme gerichtliche Urteil „Scheidung“ sind weder der Festigung der sozialistischen Ehe und Familie noch der Erhöhung der gesellschaftlichen Disziplin dienlich. Unter diesem Gesichtspunkt dürfte es bedenklich sein, daß die Zahl der geschiedenen Ehen, die noch nicht einmal ein Jahr dauerten, ständig zunimmt: 1958 = 8S8, 1959 = 1014, 1960 = 1120. Man muß dabei beachten, daß die Ehegatten in vielen Fällen nur wenige Monate oder gar Wochen gemeinsamen Weges versucht haben. Diese Tatsachen lassen es notwendig erscheinen, die Überzeügungs- und Erziehungsarbeit in Hinsicht auf die Beziehungen der Geschlechter, die Bedeutung von Ehe und Familie in der sozialistischen Gesellschaft vor allem auch mit Hilfe des Jugendverbandes zu verstärken. Auch die Volksbildungsorgane 'werden sich Gedanken machen müssen, wie die Lehr- und Erziehungsarbeit in dieser Hinsicht ausgebaut und verbessert werden kann, da diese Fragen erfahrungsgemäß ja bereits unter den Schülern der höheren Klassen eine nicht unwesentliche Rolle spielen. Die Zahl der aufgelösten Ehen mit minderjährigen Kindern sowie die Zahl der betroffenen Kinder nehmen allmählich zu. Jahr gesch. Ehen mit minderjährigen Kindern Anteil an allen Zahl der be- geschiedenen troffenen Ehen Kinder 1958 13 230 57,1 % 20 072 1959 14 125 58,2 % 21764 1960 14 448 58,9% 22 214 Durch die zumeist doch wohl nachteiligen Auswirkungen der Ehelösungen wird also eine erhebliche Anzahl von Kindern betroffen. Eindeutig zunehmend ist insbesondere die Zahl der geschiedenen Ehen mit noch nicht älteren als sechsjährigen Kindern: 1958 = 7003 1959 = 7468 1960 = 7861 Hier spiegelt sich offenbar die Tatsache wider, daß häufig noch in der Hauptsache wegen eines zu erwartenden Kindes geheiratet wird. Das ist zugleich ein Hinweis darauf, wie notwendig es auch heute noch ist, Klarheit über die gesellschaftliche und rechtliche Stellung des nichtehelichen Kindes und seiner Mutter in der sozialistischen Gesellschaft bei allen Menschen zu schaffen. Der zur Verfügung stehende Raum verbietet es, noch auf weitere Probleme einzugehen. Es dürfte aber deut- 624;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Untersuchung vorangegangsner Straftaten eine ausreichende Aufklärung der Täterpersönlichkeit erfolgte. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, sich bei der Darstellung des bereits im Zusammenhang mit der früheren Straftat erarbeiteten Entwicklungsabschnittes ausschließlich auf die Momente zu konzentrieren, die für die erneute Straftat motivbestimmend waren und die für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit.

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