Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 622

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 622 (NJ DDR 1962, S. 622); der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, der Epoche, wo der Mensch des Menschen Wolf war, auch in den Familienbeziehungen. II Die folgenden statistischen Angaben beruhen zum Teil auf einer umfangreichen Arbeit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik beim Ministerrat über die gerichtlichen Ehelösungen in der DDR in den Jahren 1958 bis 1960, die auf der Grundlage der seit 1958 unter der Verantwortung der Staatlichen Zentral Verwaltung für Statistik eingeführten besonderen Statistik über die gerichtlichen Ehelösungen gefertigt wurde7. Die jährliche Zahl der gerichtlichen Ehelösungen (Scheidung und Nichtigkeit) ist im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik seit dem Jahre 1950 um nahezu die Hälfte zurückgegangen. Jahr Anzahl 1950 = 100 Jahr Anzahl 1950 = 100 1950 49 860 100 1956 23 349 46,8 1951 38 110 76,4 1957 23 298 46,7 1952 32 322 64.8 1958 23 167 46,5 1953 30 970 62,1 1959 24 273 48,7 1954 28 214 56.6 1960 24 540 49.2 1955 25 736 51,6 1961* 26 096 52,3 * vorläufige Zahl Die hohe Zahl des Jahres 1950 war eine unmittelbare Folge der Kriegsauswirkungen. Viele in der Kriegszeit geschlossene Ehen erwiesen sich als nicht stabil. Erinnert sei nur an die berüchtigten Kriegs- und „Fern“-trauungen. Der verbrecherische Hitlerkrieg selbst wie die faschistische Diktatur überhaupt haben die Grundlagen vieler Ehen zerstört. Unter den schwierigen materiellen Bedingungen der ersten Nachkriegsjahre wurde auch der Zerfallsprozeß der bürgerlichen Ehe allgemein beschleunigt. Viele Ehen, deren Grundlage nicht die gegenseitige Liebe, Achtung und Unterstützung der Ehegatten, sondern in der Hauptsache Beziehungen vermögensrechtlicher Natur waren, hielten den neuen Bedingungen nicht stand. Infolgedessen wuchs die Anzahl der Ehescheidungen alsbald stark an. Unmittelbar nach dem Kriege entwickelten sich die Ehescheidungen (einschließlich Nichtigkeit) im Gebiet der DDR, ohne Berlin, wie folgt: 1947 29 494 100 % 1948 37 909 128,5 % 1949 41 995 142,4 % 1950 42 410 143,8 % Der Höhepunkt wurde im Jahre 1950 erreicht8. Danach setzte bis 1955 ein stetiger und starker Rückgang ein, während in den Jahren 1956 bis 1958 die Zahlen nahezu konstant blieben. Seit 1959 ist eine leicht zunehmende Tendenz festzustellen, wobei die 1961 etwas plötzlich angezogene Zahl über die Zahl des Jahres 1955 hinausgeht. Die sozialistische Gesellschaft ist zutiefst an festen und dauerhaften Ehen interessiert, die auf die Gleichberechtigung, gegenseitige Liebe und Achtung gegründet sind und der gemeinsamen Entwicklung der Ehegatten und 7 Indem wir Materialien dieser Arbeit mit freundlicher Ein- , willigung des Leiters der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik verwenden, möchten wir an dieser Stelle zugleich dafür unseren Dank zum Ausdruck bringen. 8 Im westlichen Teil Deutschlands verlief die Entwicklung ähnlich: 1947 77 621 = 100 % 1950 76 807 = 100 % 1948 88 967 = 114,6 % 1956 41 539 = 54,1 % Der Höhepunkt wurde hier allerdings bereits im Jahre 1948 erreicht. Seit 1956 hat die Zahl der Ehescheidungen wiederum ständig zugenommen und im Jahre 1959 44 306 erreicht. Die Zahlen wurden dem „Statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland“ 1961, Verlag Kohlhammer G.m.b.H., Stuttgart und Mainz, S. 69, entnommen. Für die Jahre 1960 und 1961 sind den Verfassern veröffentlichte Zahlen noch nicht bekannt. der Erziehung der Kinder im Geiste der Demokratie, des Sozialismus, des Patriotismus und der Völkerfreundschaft dienen. Die sozialistische Ordnung besitzt die Fähigkeit und die Kraft, gestützt auf die Aktivität ihrer Mitglieder, auch mit solchen Erscheinungen schrittweise fertig zu werden, durch die die Entwicklung und Festigung der sozialistischen Ehe und Familie heute noch beeinträchtigt wird. Gerade deshalb ist es notwendig, die gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren, wenn, wie in den vergangenen drei Jahren, die gerichtlichen Ehelösungen eine Tendenz zur Zunahme zeigen. Der offensichtlichste Widerspruch besteht doch darin, daß die Ehescheidungen in einer Zeit zunehmen, da die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR sich gefestigt und stürmisch entwickelt haben und die sozialistischen Moralanschauungen sich immer stärker durchsetzen. Gewiß muß man bedenken, daß wir uns in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus befinden, in einem Stadium der Entwicklung also, das durch einen alle Lebensbereiche erfassenden Kampf zwischen dem Neuen und dem Alten gekennzeichnet wird. Aber gerade dieses Wissen verpflichtet, die gesellschaftlichen Kräfte auf den Plan zu rufen, wenn sich der Durchsetzung der sozialistischen Lebensweise Hemmnisse in den Weg stellen. Die gesellschaftlichen Kräfte das sind vor allem die Massenorganisationen der Werktätigen, insbesondere der FDGB, der DFD, die FDJ, das sind die Werktätigen in den Betrieben und sozialistischen Gemeinschaften, die Ausschüsse der Nationalen Front in den Wohngebieten und nicht zuletzt auch die örtlichen Volksvertretungen als die staatlichen und umfassendsten Organisationen der Massen. Es muß erkannt werden, daß die weitere Festigung und Entwicklung der sozialistischen Ehe und Familie durch die erzieherische Unterstützung von seiten der Gesellschaft ein unabdingbarer Bestandteil des Kampfes für den Sieg des Sozialismus ist. Die Ehescheidungszahlen der DDR spiegeln die gesellschaftliche Wirklichkeit auf diesem Gebiet viel echter wider als jemals zuvor in Deutschland oder heute in Westdeutschland, denn dort sind die zur Scheidung kommenden Ehen nur ein minimaler Bruchteil der tatsächlich zerstörten Ehen. Durch den Wegfall der materiellen, rechtlichen und religiösen Fesseln, wie sie aber heute noch für die Ausbeuterordnung typisch sind, wird die Ehe erst zu einer wirklich freiwilligen Gemeinschaft für das Leben. Dem entspricht auch das Ehelösungsrecht der DDR. Es dient der Festigung der sozialistischen Ehe, setzt aber (oder gerade darum) keine Barriere gegen die Lösung de facto längst zerstörter Ehen, die jeglichen Wert für die Ehegatten, die Kinder und die Gesellschaft verloren haben und sich hemmend auf die gesellschaftliche Entwicklung auswirken. Im Gegensatz zu dem bis 1955 geltenden Recht, das der Ehelösung das Verschuldensprinzip zugrunde legte, kann heute praktisch auch derjenige Ehegatte die Ehelösung erreichen, der selbst ganz oder überwiegend die Ehezerrüttung verursacht hat. Unser sozialistisches Eherecht macht im Gegensatz zum kapitalistischen deutschen Recht aus der Ehe keine Zwangsjacke. Dauerhafte gegenseitige Liebe und Achtung lassen sich nicht mit Gewalt erzwingen. Zwang und Heuchelei in diesen Dingen passen nicht in die sozialistische Gesellschaft. Deshalb ist es auch falsch, die Entwicklung der Ehelösungen in den letzten Jahren in der DDR als absolut „unerfreulich“ aufzufassen. Sie verpflichtet jedoch, nach' den Gründen der Ehezerrüttungen zu forschen und den Kampf für die Festigung der Ehen allseitig zu organisieren. Unser Eherecht geht schon von einer hohen gesellschaftlichen Disziplin aus. Gerade darum ist die erzieherische Einflußnahme der Gesellschaft besonders wichtig, die es gar nicht erst zulassen darf, daß eine 622;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 622 (NJ DDR 1962, S. 622) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 622 (NJ DDR 1962, S. 622)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit keine Rolle. Es sei deshalb an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, daß gemäß mit eine Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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