Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 621

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 621 (NJ DDR 1962, S. 621); als etwas Lästiges angesehen wird, so daß es in solchen Prozessen auch darauf ankommt, zur Fortentwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins dadurch beizutragen, daß vom Standpunkt der sozialistischen Moral die gesellschaftliche Notwendigkeit der gegenseitigen Unterstützung durch Unterhalt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen hervorgehoben wird. Von großer Bedeutung wird dabei die Entwicklung geeigneter Formen der Mitwirkung der Werktätigen, insbesondere der sozialistischen Kollektive in den Betrieben, gerade an solchen Prozessen sein. In diesem Zusammenhang muß auch das Augenmerk erneut auf ein wichtiges Gebiet gelenkt werden, auf dem vor allem die Sekretäre bei den Gerichten tätig sind auf die Lohnpfändungen. Die Zahl der Anträge auf Pfändung des Arbeitseinkommens wegen Unterhalts hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwik-kelt: 1958 32 042 1959 32 372 1960 28 672 1961 27 552 Da die Unterhaltsprozesse abnehmen, geht natürlich auch die Zahl der jährlichen Lohnpfändungen zurück. Ihre Zahl ist jedoch noch erheblich, und es wird sich darin sicher die begrüßenswerte Tatsache ausdrücken, daß die Befriedigung von Unterhaltsforderungen zunehmend vor allem auf diesem Wege erfolgt, der den Organisationsformen des Sozialismus am besten entspricht. Deshalb muß der Tätigkeit der Sekretäre auf diesem Gebiet entschieden mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, da sich hier die vielfältigsten Möglichkeiten der Organisierung einer wirkungsvollen Erziehungsarbeit in den Betrieben geradezu anbieten. Das gilt insbesondere für die Weiterentwicklung der erzieherischen Arbeit der Konfliktkommissionen. Stark abgenommen haben auch die Klagen gern. § 14 Abs. 1 EheVO, und zwar gegenüber 1958 auf 62,5 %. Die bisher höchste Zahl dieser Fälle belief sich allerdings bereits im Jahre 1958 nur auf 349. Es hat sich also der Gedanke schnell durchgesetzt, daß nach der Eheauflösung auch die Beziehungen der vormaligen Ehegatten in Hinsicht auf den Unterhalt ein Ende haben müssen. Zwei weitere Kategorien von Familienrechtsprozessen fallen zahlenmäßig nicht mehr stark ins Gewicht. Das sind einmal die Klagen auf Vermögensauseinandersetzung und Ausgleichung zwischen den Ehegatten nach Auflösung der Ehe. Ihre Zahl ist von 1958 bis 1961 auf 49,5 % zurückgegangen. Der Rückgang ist zumindest zum Teil darauf zurückzuführen, daß die Ansprüche häufiger als früher schon im Eheverfahren vergleichsweise geregelt werden (1958 = 722, 1961 = 767). Dasselbe trifft auf die Auseinandersetzungen über den Hausrat nach der Scheidung zu. Im Jahre 1961 wurden 874 selbständige Hausratsverfahren bei den Gerichten anhängig. Dagegen wurden im gleichen Jahre 1 942 Auseinandersetzungen über den Hausrat vergleichsweise im Eheprozeß geregelt. Erfahrungsgemäß findet die große Mehrzahl der Fälle bereits mit dem Eheurteil ihre Regelung. Bei der relativen Bedeutungslosigkeit des zahlenmäßigen Auftretens solcher selbständigen Prozesse wird man die Frage erwägen müssen, ob es nicht ratsam ist, im künftigen Prozeßrecht eine Regelung zu treffen, daß diese Art Konflikte generell bereits im Eheprozeß mit behandelt wird, so daß sie im Falle der Scheidung zugleich mit ihre Lösung erfahren. Den Hauptteil an den Familienrechtsprozessen stellen die Ehescheidungsklagen (einschl. Nichtigkeitsklagen). Ihr Anteil betrug im Jahre 1961 = 66,9 %. Sie sind zahlenmäßig gegenüber 1958 nicht zurückgegangen. Dieser Komplex wirft zweifellos die meisten Probleme auf. und es macht sich erforderlich, die Lage auf diesem Gebiete im Anschluß noch etwas eingehender zu beleuchten. Bei Betrachtung eines längeren Zeitraumes ist jedoch die Entwicklung des jährlichen Eingangs von Ehescheidungsklagen bei den Gerichten ebenfalls ein Zeichen für die weitere Festigung der sozialistischen Ehe und Familie. Die Klagen, mit denen Ehegatten die Auflösung ihrer Ehe begehrten, sind gegenüber 1956 im Jahre 1961 auf 91,6 % zurückgegangen. Die Abnahme vollzieht sich zwar langsam, aber dennoch deutlich. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß die Prozesse wegen Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes seit vielen Jahren in fast gleicher Zahl, die sich zwischen 1 900 und 2 000 bewegt, bei den Gerichten anfallen. Es zeigt sich also, wie stark und in welch schnellem Tempo die gesellschaftliche Umwälzung in der Deutschen Demokratischen Republik auch in den familiären Beziehungen ihren Niederschlag findet. Mit den neuen Beziehungen der Menschen in der sozialistischen Gesellschaft festigt und entwickelt sich die sozialistische Ehe und Familie. Dieser Prozeß verläuft jedoch nicht komplikationslos und ohne tiefgreifende Widersprüche. In der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960 wird dazu ausgeführt: „Es gibt heute leider noch manche negativen Erscheinungen in den Familienbeziehungen, mit denen sich auch unsere Gerichte viel zu oft beschäftigen müssen. Wir können aber feststellen, daß in der Deutschen Demokratischen Republik Ehe und Familie sich in den letzten Jahren sehr gefestigt haben, weil schließlich immer mehr Menschen bemüht sind, auch in ihrem Familienleben die Prinzipien der sozialistischen Moral zu achten. Damit Ehe und Familie noch fester werden, noch besser den Prinzipien der sozialistischen Lebensweise entsprechen, erscheint es mir notwendig, daß auch im täglichen Leben der Familie die volle Gleichberechtigung der Frau schneller verwirklicht wird.“4 Die Bedeutung dieser Fragen geht weit über den Rahmen des Familienrechts und der Rechtsprechung hinaus5. Die Entwicklung und Festigung der sozialistischen Ehe und Familie ist ein wichtiges Anliegen des sozialistischen Staates und der ganzen Gesellschaft. Es ist darum notwendig, auch auf diesem Gebiete für die Gerichtstätigkeit §ine breitere gesellschaftliche Basis zu schaffen, um unter Einbeziehung der ganzen Gesellschaft den Erziehungsprozeß zu organisieren nicht nur aufgetretene Ehekonflikte zu lösen, sondern vor allem die vorbeugende Arbeit zu verstärken. Auf diese Weise kann ein konkreter Beitrag im Rahmen des allumfassenden Kampfes um die Entwicklung der sozialistischen Bewußtheit und Kollektivität der Werktätigen geleistet werden. Denn auch für die Familienbeziehungen gilt, was in den Ausführungen des Genossen Walter Ulbricht „Zum Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“6 hervorgehoben wird: „Der gesellschaftliche Fortschritt ist untrennbar verbunden mit dem Kampf gegen die alten Lebens- und Denkgewohnheiten, den Egoismus, die gesellschaftliche Blindheit, die Sucht, auf Kosten der Gesellschaft zu leben, ohne ihr etwas zu geben.“ Es geht um die Organisierung des gesellschaftlichen Kampfes gegen die Reste des kapitalistischen Erbes, 4 Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960, Berlin 1960, S. 59. 5 Vgl. dazu auch den interessanten Artikel von H. Kuhrig, „Zur Entwicklung sozialistischer Familienbeziehungen in der Deutschen Demokratischen Republik“, Einheit 1962, Heft 8, 6 Vgl. NJ 1961 S. 113. S. 38 ft., und Heft 9, S. 101 ft. 621;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 621 (NJ DDR 1962, S. 621) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 621 (NJ DDR 1962, S. 621)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen beteiligt sind, der Charakter von Bedingungen zu, die als notwendige Vermittlungsglieder der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einflüsse verstärkt wurde. in Einzelfällen die Kontaktpartner eine direkte, ziel- gerichtete feindlich-negative Beeinflussung ausübten. Eine besondere Rolle bei der Herausbildung und Verfestigung feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen fanden ihren Niederschlag in Orientierungen des Leiters der Hauptabteilung für die Linie Untersuchung zur differenzierteren Aufklärung der Persönlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers festgelegte politisch-operative Zielstellung für den Inhalt und die Gestaltung der Zusammenarbeit mit den zur Erreichung einer hohen gesellschaftlichen und politisch-operativen Wirksamkeit.

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