Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 62

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 62 (NJ DDR 1962, S. 62); uns gegeben hatte. Wir kamen deshalb mit den Schöffen überein, daß sie uns auf einem kleinen Mitteilungsblatt, auf dem die Art und Weise, der Ort und die Zeit der Auswertung ihres Einsatzes vermerkt sind, über die wichtigsten Ergebnisse ihrer Tätigkeit unterrichten. Ein Schöffe, der als E-Lok-Fahrer im VEB BKW „John Schehr“ tätig ist, wertete z. B. ein Strafverfahren wegen Diebstahls von gesellschaftlichem Eigentum in seiner Brigade aus. Danach teilte er uns mit, daß die Mehrzahl der Mitglieder seiner Brigade das Strafmaß für zu niedrig hielten. Wir schätzten darauf dieses Urteil im Kollektiv ein und kamen ebenfalls zu der Überzeugung, daß das Urteil die Anstrengungen der Arbeiter im Produktionsaufgebot ungenügend unterstützt. So konnten die erforderlichen Schlußfolgerungen für unsere Rechtsprechung gezogen werden. Gute Beispiele der Schöffenarbeit werten wir in unserem monatlich erscheinenden Schöffenmerkblatt aus. Dadurch konnten wir die Mitarbeit der Schöffen verbessern. HELMUT KEIL, Direktor des Kreisgerichts Hoyerswerda Die neue Ordnung über die Arbeitsweise der Kreis- und Bezirksgerichte ist eine gute Anleitung Nach gründlicher Vorbereitung erörterten wir an unserem Kreisgericht in der Dienstbesprechung am 16. Dezember 1961 die neue Ordnung über die Arbeitsweise der Kreis- und Bezirksgerichte vom 23. Oktober 1961.* Hierbei deckten wir eine Reihe von Schwächen in unserer bisherigen Arbeit auf und legten entsprechend der neuen Ordnung Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit fest. So wurde beschlossen, die Dienstbesprechungen weiterhin wöchentlich durchzuführen. Sie sollen wie bisher so vorbereitet werden, daß je nach dem Thema bzw. der Tagesordnung entsprechende Aufgaben verteilt werden. In der nächsten Dienstbesprechung wird z. B. über die -wichtigsten Probleme aus dem Artikel „Die Rechtsprechung der Instanzgerichte in Familiensachen“ (NJ 1961 S. 776, 815 und 851) diskutiert werden. Da in der letzten Zeit von der Geschäftsstelle und auch von einigen Rechtsanwälten nicht begründete Scheidungsklagen entgegengenommen wurden und es dann zu Klagerücknahmen kam, werden zu dieser Dienstbesprechung neben den Staatsanwälten auch die Rechtsanwälte des Kollegiums eingeladen. Die Kontrolle über die Rechtsprechung wil'd nicht allein durch den Direktor aUsgeübt. Die Richter kontrollieren gegenseitig ebenfalls ihre Entscheidungen. In freimütiger Aussprache wird über Schwächen und Mängel beraten und werden Wege zu ihrer Überwindung gesucht. Dadurch erhalten alle Teilnehmer der Dienstbesprechungen eine gute Übersicht über die Rechtsprechung, * Die Ordnung trat am 13. November 1961 in Kraft und ist in den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz, Sondernummer vom 31. Dezember 1961, S. 5 veröffentlicht. und der Direktor kann die Rechtsprechung insgesamt besser einschätzen. Bei dieser Aufgabenverteilung ist selbstverständlich darauf zu achten, daß der Direktor keinesfalls von seiner Verantwortung als Einzelleiter befreit werden kann. Darauf, daß sich der Direktor bei der Leitung, für die er nach dem Prinzip der Einzelleitung verantwortlich ist, auf die kollektive Beratung mit den Mitarbeitern zu stützen hat, weist die neue Arbeitsordnung ausdrücklich in § 1 Abs. 1 hin. Um die Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen im Sinne des § 4 der Ordnung zu verbessern, müssen den ständigen Kommissionen die Erfahrungen aus der Rechtsprechung vermittelt werden. Gut ist bei uns die Zusammenarbeit mit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz. Auch mit den anderen Kommissionen sind wir bemüht zusammenzuarbeiten. So haben wir z. B. das Strafverfahren gegen den ehemaligen Vorsitzenden einer LPG nicht nur in der Ständigen Kommission Landwirtschaft des Kreistages, sondern auch in der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit der betreffenden Gemeinde vorbereitet. Durch individuelle Aussprachen mit Vorstandsmitgliedern der LPG und Gemeindevertretern lftinnte sich das Gericht eine gute. Übersicht über die Lage in der LPG verschaffen. Dadurch war es möglich, den Personenkreis festzulegen, der zur Verhandlung geladen werden sollte. Der guten Arbeit der Ständigen Kommission Landwirtschaft war es zu danken, daß 25 LPG-Vorsitzende an der Verhandlung teilnahmen. Die Verhandlung und ihre Auswertung trugen somit .zur Durchsetzung der genossenschaftlichen Demokratie sowohl in der LPG, in der die strafbare Handlung geschehen war, als auch in anderen Genossenschaften bei. Im Prozeß gegen zwei Viehpfleger der LPG H. gab es noch gewisse Mängel in den Ermittlungen; Diese Tatsache haben der Staatsanwalt und der verhandelnde Richter zum Anlaß genommen, um die LPG aufzusuchen. In Aussprachen mit Gemeindevertretern und Vorstandsmitgliedern verschafften sie sich eine Übersicht über die Lage in der Genossenschaft. Bei dieser Gelegenheit wurde beraten, wer von der LPG an der Verhandlung teiinehmen sollte. In diesem Verfahren Wurde durch Gerichtskritik erreicht, daß s*ich die LPG noch vor der Auswertung des Verfahrens mit der Nutzung der individuellen Flächen beschäftigte. Die Gemeindevertretung, die bis dahin die LPG zu wenig unterstützt hatte, beschloß, den Vorstand der LPG zur nächsten Gemeindevertretersitzung einzuladen, um im Beisein eines Richters zu der Gerichtskritik Stellung zu nehmen. Daß es auch in Zivilprozessen möglich ist; der Volksvertretung zur Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit bestimmte Erfahrungen zu vermitteln, zeigte die Klage einer PGH gegen einen Bürger. In dem Verfahren wurde festgestellt, daß die PGH überhöhte Preise berechnet hatte. Unter Hinzuziehung der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises wurde darüber in der Ständigen Kommission Finanzen des Kreistages beraten; und es wurden Maßnahmen zur Beseitigung der Gesetzesverletzungen getroffen. 1 Die neue Ordnung über die Arbeitsweise der Kreis- und’ Bezirksgerichte war auch für die JuStizVer-waltungsstelle in Frankfurt (Öder) Anlaß, ihre bisherige Arbeit Zu überprüfen und zu verändern. In letzter Zeit konnte uns durch Instrukteureinsätze, die sich auf mehrere Tage erstreckten, in mancher Beziehung geholfen werden. Die Instrukteure der Justizverwaltungsstelle beteiligten sich z. B. an Verhandlungen und Justizaussprachen; sie konnten uns wertvolle Hinweise geben und uns helfen, noch bestehende Mängel in unserer Tätigkeit zu überwinden. Die neue Ordnung über die Arbeitsweise der Kreis- und Bezirksgerichte ist eine gute Anleitung zum Handeln. Mit Hilfe dieser Ordnung wird es uns möglich sein, die Arbeit des Gerichts, insbesondere die Rechtsprechung, zu verbessern. MARTIN LASCH, Direktor des Kreisgerichts Filrstenwalde 62;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 62 (NJ DDR 1962, S. 62) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 62 (NJ DDR 1962, S. 62)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen.

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