Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 619

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 619 (NJ DDR 1962, S. 619); HARRI HARRLAND, Hauptreferent, und RUDOLF HILLER, Oberreferent im Ministerium der Justiz Familien rechtliche Konflikte im Spiegel der Gerichtsstatistik Die Vollendung des Sozialismus in unserer Republik durchdringt alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Welchen Bereich, welches Gebiet, welchen Komplex gesellschaftlicher Verhältnisse man auch herausgreift überall treten mehr oder weniger starke Veränderungen im Leben der Menschen, in den Beziehungen des einzelnen zur Gesellschaft in Erscheinung. Das Ringen um die beste und größte Gemeinschaft von Menschen, die es je gegeben hat, um das sozialistische Kollektiv, ist zugleich ein Kampf um den wahren Menschen, der durch die Gesellschaft und für die Gesellschaft lebt und seine ganze Kraft bewußt und diszipliniert für das Wohl der Menschheit einsetzt. Dieser Prozeß vollzieht sich nicht schmerzlos und ohne Komplikationen. Er ist im Gegenteil durch tiefgreifende Konflikte gekennzeichnet, weil er auf die Veränderung des Lebens jedes einzelnen Menschen von Grund auf gerichtet ist. Das findet nicht zuletzt auch in der Rechtsprechung der Gerichte seine Widerspiegelung, deren wichtige Aufgabe darin besteht, mittels des sozialistischen Rechts zur Führung, Lenkung und Erziehung der Bürger zu sozialistischem Denken und Leben beizutragen. Vielfältig sind die Konflikte, die vor Gericht ausgetragen werden, und dementsprechend sind auch die Möglichkeiten nicht gering, mittels der Rechtsprechung und der politischen Massenarbeit den Kampf des Neuen gegen das Alte in den gesellschaftlichen Beziehungen zu organisieren und die sozialistische Entwicklung voranzutreiben. Durch den im Laufe der letzten Jahre etappenweise erfolgten Ausbau der Gerichtsstatistik in Zivil- und Familienrechtssachen sind wir imstande, einen umfassenden Überblick und damit zugleich eine tiefere Einsicht in diese Art gesellschaftlicher Erscheinungen und die Tätigkeit der Gerichte auf diesem Gebiete zu erlangen. Dieses weite Gebiet der Rechtsprechung wird noch oft, aber völlig zu Unrecht, bei der öffentlichen Behandlung der Gerichtsprobleme hintenangesetzt; es nimmt in der gerichtlichen Tätigkeit aber einen breiten Raum ein. Von den durch die Gerichte bearbeiteten Zivil- und Familienrechtssachen (einschl. Vollstreckungssachen) werden heute etwa doppelt soviel Bürger betroffen wie von Strafsachen. Bei aller Anerkennung dessen, daß der Kampf gegen die Kriminalität eine vordringliche Aufgabe ist, weil Straftaten die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft empfindlich stören, ist es notwendig, auch den anderen Zweigen der Rechtsprechung mehr Augenmerk zu widmen. Das entspricht auch den Aufgaben, die den Justizorganen durch die Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR gestellt wurden, da vor allem auf diesem Gebiet die persönlichen Rechte und Interessen der Bürger durch den Prozeßgegenstand unmittelbar betroffen werden. Die Wirkungsmöglichkeiten der Gerichte in Hinsicht auf die Entwicklung der sozialistischen Bewußtheit liegen hier vor allem in der strikten Durchsetzung der Gerechtigkeit und der sozialistischen Gesetzlichkeit im Zusammenhang mit den persönlichen Rechten und Interessen der Bürger sowie ihrer Verknüpfung und Einheit mit den gesamtgesellschaftlichen Interessen. Die bisherigen statistischen Ermittlungen lenken die Aufmerksamkeit vor allem, auf das Gebiet des Familienrechts und die ihm zugrunde liegenden gesellschaftlichen Beziehungen. Aus der Sicht der Statistik zeichnen sich hier einige Probleme ab, die der weiteren Erörterung bedürfen und schrittweise einer Lösung zugeführt werden müssen. Dieser Beitrag möge daher nicht nur als Information aufgefaßt werden, sondern vor allem als eine Anregung zur Auseinandersetzung, Forschung und weiteren wissenschaftlichen Durchdringung der Probleme1. I Wie bei der Kriminalität beobachten wir auch bei den übrigen Rechtsverletzungen, mit denen die Gerichte befaßt sind, eine stark abnehmende Tendenz. Die Zahl der bei den Kreisgerichten eingegangenen Klagen in Zivil- und Familienrechtssachen ist wie folgt zurückgegangen: Jahr Klagen 1953 = 100 1953 177 375 100 1960 109 534 61,8 1961 100 478 56,6 Der erhebliche Rückgang setzte vor allem seit dem Jahre 1956 ein. Bis dahin betrug er seit 1953 nur etwa 10%, von 1956 bis 1961 dagegen rund 34%. Dieser allgemeine Rückgang ist eine der sozialistischen Gesellschaft eigene Erscheinung. In ihm drücken sich die veränderten Lebensbedingungen, die ständig verbesserten materiellen Lebensverhältnisse sowie die wachsende Moral und Bewußtheit der Bürger, ihre zunehmende Bereitschaft zur freiwilligen Einhaltung ihres Rechts, die Weiterentwicklung der Disziplin und des Verantwortungsbewußtseins gegenüber den Mitmenschen und der ganzen Gesellschaft aus. Der Rückgang betrifft sowohl die Zivil- als auch die Familienrechtssachen, jedoch haben die Familienrechtssachen langsamer als die Zivilsachen abgenommen. Jahr Familienrechts Sachen absolut 1956 = 100 Zivilsachen absolut 1956 = 100 1956 73 345 100 78 315 100 1957 69 757 95,1 76 135 97,4 1958 66 577 90,8 67 347 86,0 1959 65 209 88,9 58 099 74,2 1960 61 936 84,4 47 598 60,8 1961 61 056 83,2 39 422 50,3 Die relativ langsame Abnahme der Familienrechtssachen wird als ein Hinweis darauf aufzufassen sein, daß die Reste des Alten in den familienrechtlichen (oder überhaupt familiären) Beziehungen hartnäckiger und zählebiger sind als auf anderen Gebieten. Allerdings ist zu bedenken, daß die sehr starke und schnelle Abnahme der Zivilsachen nicht schlechthin Ausdruck des Nachlassens zivilrechtlicher Konflikte ist, sondern auch auf eine Reihe anderer Umstände zurückgeführt werden muß. Dazu gehören vor allem die „Abwanderung“ eines Teils der Sachen an die Staatlichen Vertragsgerichte und die zunehmende Tätigkeit der Schieds-männer auf diesem Gebiet. Im Ergebnis der bisherigen Entwicklung verlagert sich das Schwergewicht der gerichtlichen Tätigkeit zuneh- 1 Infolge der schrittweisen Vervollkommnung der Statistik in den vergangenen Jahren beziehen sich die einzelnen statistischen Angaben nicht auf ein einheitliches Basis-(Ausgangs-)jahr. Je nach den Möglichkeiten, die das vorhandene Material bietet, wird bei der Darstellung der Entwicklung auf die Jahre 1953, 1956 oder 1958 Bezug genommen. Bei Gegenüberstellungen und Vergleichen mehrerer Erscheinungen wird jedoch für diese ein gemeinsames Ausgangsjahr als Basis genommen. 619;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 619 (NJ DDR 1962, S. 619) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 619 (NJ DDR 1962, S. 619)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz.

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