Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 61

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 61 (NJ DDR 1962, S. 61); Im Schöffenaktiv wurde ein Plan zur Durchführung von vier dezentralisierten Arbeitstagungen (kleinen Schöffenkonferenzen) beschlossen. Organisatorisch und inhaltlich übernahmen die Aktivmitglieder die Vorbereitung dieser Arbeitstagungen. Diese Arbeit war kurzfristig zu erledigen, denn die neue politische 'Situation erforderte eine schnelle Klärung so wichtiger Fragen wie der Gesellschaftegefährlichkeit der Verbrechen gegen den Frieden und die Arbeiter-und-Bauern-Macht, des Schutzes der Unverletzlichkeit der Sicherheit unserer Staatsgrenzen, des Schutzes unserer Volkswirtschaft und der planmäßigen Versorgung der Bevölkerung, der Sicherung des Produktionsaufgebots, der gesellschaftlichen Erziehung, der Unterstützung der Arbeit der Schiedsmannskom-missionen und der Konfliktkommissionen, der Mitarbeit in den ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen und in den Ortsausschüssen der Nationalen Front. An diesen Konferenzen nahmen auch die Schiedsmänner, Vertreter der neuen örtlichen Volksvertretungen, der Ortsausschüsse der Nationalen Front und der Ständigen Kommission für Ordnung und Sicherheit teil. Die Konferenzen waren gut besucht. Alle Richter und jeweils ein Staatsanwalt nahmen an ihnen teil. Durch die dezentralisierte Durchführung der Konferenzen erwuchsen dem Staatshaushalt? wenig Unkosten, der Ausfall an Arbeitskräften in der Produktion war nicht groß, und die Aussprache konnte viel breiter, offenherziger, kritischer und fruchtbringender geführt werden, als dies auf einer zentralen Konferenz möglich gewesen wäre. Diese Konferenzen waren auch viel ortsbezogener und dadurch für die Teilnehmer interessanter, was sich in der lebendigen, kämpferischen Aussprache widerspiegelte. Sehr breiten Raum nahm in den Aussprachen die richtige Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit als einer historischen Kategorie ein. Diese Problematik wurde an Hand einiger Entscheidungen unseres Kreisgerichts zu §§ 8 Paßgesetz, 19, 20, 29 und 30 StEG und 1 WStVO ausgiebig diskutiert und im wesentlichen geklärt. Gerade hier zeigte sich, wie richtig es unsere Schöffen verstehen, von der konkreten politischen Situation ausgehend, die Gefährlichkeit der Angriffe gegen unseren Staat einzuschätzen. Die Unterstützung der Konfliktkommissionen wurde so festgelegt, wie es in der Gemeinsamen Direktive vom 13. September 1961 (NJ 1961 S. 661 if.) gefordert wird. Die vier Arbeitstagungen endeten jeweils mit der Annahme eines Kampfprogramms1. Am 19. Oktober 1961 haben wir auf einer erweiterten Schöffenaktivtagung die Ergebnisse der „kleinen Schöffenkonferenzen“ eingeschätzt und Maßnahmen für die Schöffenkollektive und das Schöffenaktiv zur Durchführung des Kampfprogramms festgelegt. Insbesondere wurden Festlegungen für die Verbesserung der Schöffenschulung, die Zusammenarbeit mit den Schieds- und Konfliktkommissionen und den ständigen Kommissionen und deren Aktivs getroffen. Weiterhin wurde der Stand der politischen Massenarbeit der Schöffen, insbesondere in Hinsicht auf das Produktionsaufgebot, analysiert. Dabei wurde erneut darauf orientiert, daß die Schöffen eine enge Verbindung mit ihren Wählern halten, regelmäßig über ihre Tätigkeit und Erfahrungen berichten und überall im gesellschaftlichen Leben als 1 Dieses Kampfprogramm ist in „Der Schöffe“ 1961, Heft 12, S. 406 f., abgedruckt. Schöffen vorbildlich und aktiv mitgestaltend auftreten sollen. Um in der Entwicklung der Schieds-mannskommissionen weiter voranzukommen, haben wir am 26. Oktober 1961 eine Vorlage an die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz beim Kreistag eingereicht, in der wir auf die große erzieherische Bedeutung der Schiedskommissionen hinwiesen und um Unterstützung für die Festigung dieser Einrichtung baten. Wir meinen, daß wir in den letzten drei Monaten die Arbeit mit den Schöffen und Schiedsmännern richtig angefaßt und die Stagnation überwunden haben. Die Schöffenarbeit und die Tätigkeit der Sühnestellen werden sich gut weiterentwickeln, wenn wir es verstehen, die der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechenden Aufgaben zu stellen, uns für die Realisierung dieser Aufgabe einsetzen und keinen Stillstand dulden. RUDOLF WINKLER, Direktor des Kreisgerichts Auerbach,Vgtl. Die Schöffen in die Eröffnung und Auswertung von Strafverfahren stärker einbeziehen! Auf der Grundlage des Staatsratsbeschlusses über die weitere Entwicklung der Rechtspflege haben wir an unserem Kreisgericht bereits Mitte des vergangenen Jahres kritisch eingeschätzt, wie die Schöffen bei der Eröffnung von Strafverfahren mitwirken. Um die Arbeit zu verbessern, wurde zunächst festgelegt, daß vor der Beratung über die Eröffnung des Verfahrens kein vom Richter bereits entworfener Eröffnungsbeschluß vorhanden sein darf und daß das Verfahren in einer gründlichen Beratung mit den Schöffen nach dem Studium der Akten zu eröffnen ist. Ferner haben wir beschlossen auf einem besonderen Bogen zum Vorgang all die Hinweise der Schöffen niederzuschreiben, die sie in der Beratung über die Eröffnung des Verfahrens gegeben haben. Diese Hinweise beziehen sich in der Regel darauf, welche Personen zur Hauptverhandlung zu laden sind, was vom Gericht zur Vorbereitung der Hauptverhandlung nach unternommen werden müßte, welche Fragen in der. Hauptverhandlung besonders gründlich geklärt werden müssen und wie das Verfahren eventuell auszuwerten ist. Nach der Hauptverhandlung trägt der Vorsitzende der Strafkammer die Vorschläge der Schöffen ein, die sie während der Verhandlung oder in der Urteilsberatung noch zusätzlich gemacht haben, sowie die Maßnahmen, die zur Auswertung des Verfahrens in Betrieben usw. getroffen wurden. Letztlich trägt der Richter dann noch ein, mit welchem Ergebnis das Verfahren ausgewertet wurde und wie die Vorschläge der Schöffen verwirklicht wurden. Wenn die Akten dem Staatsanwalt übergeben werden, wird der Einlagebogen herausgenommen und dem Direktor zur Kontrolle vorgelegt. Dieser kann sodann festlegen, welche Maßnahmen eventuell noch notwendig sind. Seitdem wir mit diesem einfachen Hilfsmittel arbeiten, hat sich nicht nur die Aktivität der Schöffen in den Strafverfahren erhöht, sondern auch die Leitungstätigkeit des Direktors verbessert. Ferner werden die Strafverfahren besser ausgewertet. Schon seit Jahren wird in den Ab-schlußbesprechungen mit den Schöffen vereinbart, wo und wie sie ihren Einsatz bei Gericht auswerten. 'In den nächsten Schöffenschulungen sollen die Schöffen dann dem für ihr Territorium zuständigen Richter darüber berichten. Die meisten Schöffen werteten zwar ihre Tätigkeit aus, aber nur wenige informierten uns darüber. Wir hatten keinen ausreichenden Überblick, wie die Schöffen auftraten, wie die Bevölkerung über unsere Arbeit diskutierte und welche Hinweise es für 61;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 61 (NJ DDR 1962, S. 61) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 61 (NJ DDR 1962, S. 61)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen und der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge hat eine wirksame gegenseitige Unterstützung zwischen diesen und den zuständigen operativen Diensteinheiten sowie anderen Oustizcrganen zu überprüfen, und es ist zu sichern, daß die notwendigen Veränderungen auch tatsächlich erreicht werden. Dar Beitrag der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, die Schwerpunkte des Militärverkehrs, wie die Kommandozentralen, die wichtigsten Magistralen und die Beund Entladebahnhöfe mit den zu übergebenden zuverlässig abzusichern.

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