Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 61

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 61 (NJ DDR 1962, S. 61); Im Schöffenaktiv wurde ein Plan zur Durchführung von vier dezentralisierten Arbeitstagungen (kleinen Schöffenkonferenzen) beschlossen. Organisatorisch und inhaltlich übernahmen die Aktivmitglieder die Vorbereitung dieser Arbeitstagungen. Diese Arbeit war kurzfristig zu erledigen, denn die neue politische 'Situation erforderte eine schnelle Klärung so wichtiger Fragen wie der Gesellschaftegefährlichkeit der Verbrechen gegen den Frieden und die Arbeiter-und-Bauern-Macht, des Schutzes der Unverletzlichkeit der Sicherheit unserer Staatsgrenzen, des Schutzes unserer Volkswirtschaft und der planmäßigen Versorgung der Bevölkerung, der Sicherung des Produktionsaufgebots, der gesellschaftlichen Erziehung, der Unterstützung der Arbeit der Schiedsmannskom-missionen und der Konfliktkommissionen, der Mitarbeit in den ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen und in den Ortsausschüssen der Nationalen Front. An diesen Konferenzen nahmen auch die Schiedsmänner, Vertreter der neuen örtlichen Volksvertretungen, der Ortsausschüsse der Nationalen Front und der Ständigen Kommission für Ordnung und Sicherheit teil. Die Konferenzen waren gut besucht. Alle Richter und jeweils ein Staatsanwalt nahmen an ihnen teil. Durch die dezentralisierte Durchführung der Konferenzen erwuchsen dem Staatshaushalt? wenig Unkosten, der Ausfall an Arbeitskräften in der Produktion war nicht groß, und die Aussprache konnte viel breiter, offenherziger, kritischer und fruchtbringender geführt werden, als dies auf einer zentralen Konferenz möglich gewesen wäre. Diese Konferenzen waren auch viel ortsbezogener und dadurch für die Teilnehmer interessanter, was sich in der lebendigen, kämpferischen Aussprache widerspiegelte. Sehr breiten Raum nahm in den Aussprachen die richtige Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit als einer historischen Kategorie ein. Diese Problematik wurde an Hand einiger Entscheidungen unseres Kreisgerichts zu §§ 8 Paßgesetz, 19, 20, 29 und 30 StEG und 1 WStVO ausgiebig diskutiert und im wesentlichen geklärt. Gerade hier zeigte sich, wie richtig es unsere Schöffen verstehen, von der konkreten politischen Situation ausgehend, die Gefährlichkeit der Angriffe gegen unseren Staat einzuschätzen. Die Unterstützung der Konfliktkommissionen wurde so festgelegt, wie es in der Gemeinsamen Direktive vom 13. September 1961 (NJ 1961 S. 661 if.) gefordert wird. Die vier Arbeitstagungen endeten jeweils mit der Annahme eines Kampfprogramms1. Am 19. Oktober 1961 haben wir auf einer erweiterten Schöffenaktivtagung die Ergebnisse der „kleinen Schöffenkonferenzen“ eingeschätzt und Maßnahmen für die Schöffenkollektive und das Schöffenaktiv zur Durchführung des Kampfprogramms festgelegt. Insbesondere wurden Festlegungen für die Verbesserung der Schöffenschulung, die Zusammenarbeit mit den Schieds- und Konfliktkommissionen und den ständigen Kommissionen und deren Aktivs getroffen. Weiterhin wurde der Stand der politischen Massenarbeit der Schöffen, insbesondere in Hinsicht auf das Produktionsaufgebot, analysiert. Dabei wurde erneut darauf orientiert, daß die Schöffen eine enge Verbindung mit ihren Wählern halten, regelmäßig über ihre Tätigkeit und Erfahrungen berichten und überall im gesellschaftlichen Leben als 1 Dieses Kampfprogramm ist in „Der Schöffe“ 1961, Heft 12, S. 406 f., abgedruckt. Schöffen vorbildlich und aktiv mitgestaltend auftreten sollen. Um in der Entwicklung der Schieds-mannskommissionen weiter voranzukommen, haben wir am 26. Oktober 1961 eine Vorlage an die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz beim Kreistag eingereicht, in der wir auf die große erzieherische Bedeutung der Schiedskommissionen hinwiesen und um Unterstützung für die Festigung dieser Einrichtung baten. Wir meinen, daß wir in den letzten drei Monaten die Arbeit mit den Schöffen und Schiedsmännern richtig angefaßt und die Stagnation überwunden haben. Die Schöffenarbeit und die Tätigkeit der Sühnestellen werden sich gut weiterentwickeln, wenn wir es verstehen, die der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechenden Aufgaben zu stellen, uns für die Realisierung dieser Aufgabe einsetzen und keinen Stillstand dulden. RUDOLF WINKLER, Direktor des Kreisgerichts Auerbach,Vgtl. Die Schöffen in die Eröffnung und Auswertung von Strafverfahren stärker einbeziehen! Auf der Grundlage des Staatsratsbeschlusses über die weitere Entwicklung der Rechtspflege haben wir an unserem Kreisgericht bereits Mitte des vergangenen Jahres kritisch eingeschätzt, wie die Schöffen bei der Eröffnung von Strafverfahren mitwirken. Um die Arbeit zu verbessern, wurde zunächst festgelegt, daß vor der Beratung über die Eröffnung des Verfahrens kein vom Richter bereits entworfener Eröffnungsbeschluß vorhanden sein darf und daß das Verfahren in einer gründlichen Beratung mit den Schöffen nach dem Studium der Akten zu eröffnen ist. Ferner haben wir beschlossen auf einem besonderen Bogen zum Vorgang all die Hinweise der Schöffen niederzuschreiben, die sie in der Beratung über die Eröffnung des Verfahrens gegeben haben. Diese Hinweise beziehen sich in der Regel darauf, welche Personen zur Hauptverhandlung zu laden sind, was vom Gericht zur Vorbereitung der Hauptverhandlung nach unternommen werden müßte, welche Fragen in der. Hauptverhandlung besonders gründlich geklärt werden müssen und wie das Verfahren eventuell auszuwerten ist. Nach der Hauptverhandlung trägt der Vorsitzende der Strafkammer die Vorschläge der Schöffen ein, die sie während der Verhandlung oder in der Urteilsberatung noch zusätzlich gemacht haben, sowie die Maßnahmen, die zur Auswertung des Verfahrens in Betrieben usw. getroffen wurden. Letztlich trägt der Richter dann noch ein, mit welchem Ergebnis das Verfahren ausgewertet wurde und wie die Vorschläge der Schöffen verwirklicht wurden. Wenn die Akten dem Staatsanwalt übergeben werden, wird der Einlagebogen herausgenommen und dem Direktor zur Kontrolle vorgelegt. Dieser kann sodann festlegen, welche Maßnahmen eventuell noch notwendig sind. Seitdem wir mit diesem einfachen Hilfsmittel arbeiten, hat sich nicht nur die Aktivität der Schöffen in den Strafverfahren erhöht, sondern auch die Leitungstätigkeit des Direktors verbessert. Ferner werden die Strafverfahren besser ausgewertet. Schon seit Jahren wird in den Ab-schlußbesprechungen mit den Schöffen vereinbart, wo und wie sie ihren Einsatz bei Gericht auswerten. 'In den nächsten Schöffenschulungen sollen die Schöffen dann dem für ihr Territorium zuständigen Richter darüber berichten. Die meisten Schöffen werteten zwar ihre Tätigkeit aus, aber nur wenige informierten uns darüber. Wir hatten keinen ausreichenden Überblick, wie die Schöffen auftraten, wie die Bevölkerung über unsere Arbeit diskutierte und welche Hinweise es für 61;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 61 (NJ DDR 1962, S. 61) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 61 (NJ DDR 1962, S. 61)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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