Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 60

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 60 (NJ DDR 1962, S. 60);  könnten also nur bei bewußter Beugung der Gesetze bestraft werden. Aber waren die Gesetze des Nazistaates überhaupt „Recht" im Sinne rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien? Jedem halbwegs juristisch Gebildeten war auf den ersten Blick der Unrechtscharakter der braunen Willkürgesetze offensichtlich. Nicht ihre Beugung, ihre Anwendung war verbrecherisch und deshalb strafbar. Jeder, der diese Gesetze bewußt anwandte, der wollte auch bewußt die Ziele dieser Gesetze herbeiführen das war die Vernichtung aller Gegner des Nazismus in ganz Europa, das war die Ausrottung der „unerwünschten Bevölkerung" wie Polen, Tschechen, Juden usw. Jeder, der dieses braune Unrecht durchsetzte, hat sich deshalb gegen das internationale und deutsche Recht vergangen, ist mitschuldig an den faschistischen Grausamkeiten, durfte auf Beschluß der Potsdamer Vertragsmächte deshalb nicht wieder in der Justiz verwendet werden und war der Bestrafung zuzuführen. Aber in der Bundesrepublik wurden diese Unrechtsjuristen wieder in verantwortliche Positionen eingesetzt, andere erhalten hohe Pensionen. Damit belohnt und honoriert die Bonner Regierung die NS-Juristen für ihre Unmenschlichkeiten. Ja, mit der Wiederverwendung der Blutrichter Hitlers im westdeutschen Justizdienst, mit der Ablehnung, sie zu entlassen und zu bestrafen, und vor allem durch den Schutz dieser Personen sanktioniert die Bundesregierung den von diesen Nazijuristen begangenen zehntausendfachen Mord. Schon heute wird in Westdeutschland wie im Nazireich die Kriegsvorbereitung forciert. Schon heute gibt es in der westdeutschen Justiz wieder politische Sondergerichte, die mit dem Nazismus entlehnten Gesetzen Antifaschisten hinter Gefängnismauern bringen. Sie können nicht bestreiten, daß bisher in Westdeutschland etwa 200 000 Personen aus politischen Gründen verfolgt wurden. Und Sie können auch nicht bestreiten, daß in Westdeutschland der Antikommunismus zur Staatsdoktrin erhoben wurde, der ebenso wie der Antisemitismus während der NS-Zeit das ideologische Fun- dament zur Begehung neuer Verbrechen ist, insbesondere wenn man bedenkt, wie schon heute in Westdeutschland im Zeichen des Antikommunismus jedes Unrecht und jede undemokratische Handlung zu „Recht“, zu einer erwünschten Tat umgedeutet wird. Von seiten der DDR wurde stets betont, daß es bei den Enthüllungen über die Nazijuristen nicht nur um die Sauberkeit in der westdeutschen Justiz, um das Ansehen des deutschen Namens im Ausland geht; es müssen vor allen Dingen die Überreste des zweiten Weltkrieges in Westdeutschland beseitigt werden, um eine Wiederholung der Verbrechen auszuschließen. Der Ausschuß für Deutsche Einheit verfolgt weder die Absicht einer neuen Entnazifizierung noch die einer Diffamierung der westdeutschen Juristen. Er handelt vielmehr im Interesse auch der demokratischen westdeutschen Juristen, die ebenso wie wir in der DDR die Nazigreuel verurteilen und die danach streben, neues Unheil zu verhindern. Der Ausschuß für Deutsche Einheit erwartet, daß Sie in Ihrer Tätigkeit dazu beitragen, diesen wohl einmaligen Justizskandal zu beenden, daß die ehemaligen Sonder- und Kriegsrichter aus ihren Funktionen entfernt sowie die schwer Belasteten bestraft werden. Andernfalls würde im In- und Ausland die Auffassung bestehen bleiben, daß mit der Begünstigung dieser Verbrechen unausgesprochen die Aufforderung verbunden ist, diese Schandtaten zu wiederholen. Aber könnte sich dieses mit Ihrer ablehnenden Haltung zur Wiedereinführung der Todesstrafe vertragen? Wir hoffen, daß Sie unsere Angaben prüfen und ernsthafte Schlüsse ziehen, im Namen des Rechts, im Namen der Menschlichkeit und im Interesse des Ansehens der deutschen Nation. Hochachtungsvoll Deter Sekretär Berlin, den 14. Dezember 1961 &us der Praxis fjCir die Praxis Die Arbeit mit den Schöffen und Schiedsmännern nicht unterschätzen! Der Beschluß des. Staatsrates vom 30. Januar 1961 legt fest, daß die Schöffenwahl unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung der Schöffen und der Richter gemeinsam mit- der nächsten Richterwahl stattfindet. Dieser von den Schöffen und Richtern begrüßte Beschluß ist der rechtliche Ausdruck der weiteren gesetzmäßigen Entwicklung und Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Die gleichberechtigte Mitwirkung der Schöffen in der Rechtsprechung und ihre enge Zusammenarbeit mit den Richtern hat sich in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt und ist zum Allgemeingut, zur Herzenssache der Mehrzahl der Schöffen geworden. Dieses erfreuliche Ergebnis darf aber nicht zur Selbstzufriedenheit, zum Ausruhen auf den Erfolgen führen, denn jeder Stillstand bedeutet bei dem Tempo unserer sozialistischen Entwicklung ein Zurückbleiben. Auch im Kreis Auerbach (Vogtl.) hatten wir in den letzen Jahren in der Arbeit mit den Schöffen und Schiedsmännern recht gute Ergebnisse erzielt. Im ersten Halbjahr 1961 verfielen wir jedoch in eine gewisse Selbstzufriedenheit. Das hatte zur Folge, daß die Aktivität der Schöffen nachließ. Bei einer Aussprache in einem Betrieb sagten sie mir, das Schöffenkollektiv arbeite nicht mehr, weil es vom Gericht nichts mehr gehört habe. Das war ein ernstes Signal, das auf Mängel in unserer Arbeit hinwies. Deshalb sahen wir eine wichtige Aufgabe darin, neuen Schwung in die Schöffenarbeit und die Tätigkeit der Sühnestellen zu bringen. Dieses Vorhaben konnte keine bloße organisatorische Angelegenheit sein. Unsere Bemühungen mußten zur Verbesserung des Inhalts der Schöffenarbeit beitragen. Die Justizorgane haben verantwortungsvolle Aufgaben beim Schutz unserer Republik und bei der Sicherung des Aufbaus des Sozialismus. Ihre Arbeit ist aber niemals von der Schöffenarbeit und der Tätigkeit der Sühnestellen zu trennen. Wer sich dessen nicht immer bewußt ist, hat das Wesen der sozialistischen Demokratie und der gesetzmäßigen Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege nicht erkannt. Was taten wir, um die Arbeit mit den Schöffen und Schiedsmännern zu aktivieren? In mehreren Beratungen in der Parteiorganisation der Justizorgane und in Richterdienstbesprechungen beschäftigten wir uns mit diesen Fragen. Als erstes orientierten wir unsere Schöffen in den Schulungen Anfang August auf die bevorstehenden Volkswahlen, legten deren politische Bedeutung und die Notwendigkeit der Mitarbeit der Schöffen in der Wahlbewegung und in den neuen Volksvertretungen der örtlichen Organe dar. Von den Schöffen sind jetzt acht Abgeordnete des neuen Kreistages, sieben Stadtverordnete und fünf Gemeindevertreter. Ein Richter und der Kreisstaatsanwalt sind in den neuen Kreistag gewählt worden. Damit sind gute Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht gegeben. ' 60;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 60 (NJ DDR 1962, S. 60) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 60 (NJ DDR 1962, S. 60)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit spielten die in der akkreditierten Korrespondenten westlicher Massenmedien; mit konkreten Aktivitäten traten dabei insbesondere sowie der in die eingereiste Journalist des Hessischen Rundfunks, Erscheinung, Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

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