Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 594

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 594 (NJ DDR 1962, S. 594); i 1. Bei Bekanntwerden von Verbrechen mit hoher Gesellschaftsgefährlichkeit, die z. T. die Anwesenheit des Staatsanwalts auch am Ort des verbrecherischen Ereignisses erforderlich machen, sollte er unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Situation und der bereits vorhandenen (oder in seiner Anwesenheit bekannt werdenden) konkreten, mit dem Verbrechen im Zusammenhang stehenden Fakten gemeinsam mit dem Untersuchungsführer die möglichen und begründeten Versionen bilden. Das heißt, er muß in solchen Fällen die Hauptstoßrichtung der weiteren Untersuchungen verbindlich festlegen. Dabei muß er und das lehrt die Praxis immer wieder den kollektiven Rat der Kriminalisten mit berücksichtigen. Es ist zweckmäßig, wenn der Staatsanwalt gerade bei besonders gesellschaftsgefährlichen Verbrechen für das Urersuchung's-organ einen möglichst kurzen, (der Lage entsprechend) realen Termin zur Vorlage des gesamten Aktenmaterials mitsamt den notwendigen und geplanten Untersuchungsmaßnahmen festsetzt. Dadurch kann er rechtzeitig auf eventuelle Versäumnisse (die aus dem vorgelegten Untersuchungsplan in Verbindung mit der Akte u. U. ersichtlich sind) reagieren. Außerdem kann er dadurch kontrollieren, ob seinen Weisungen entsprochen wurde; unter Umständen wird er auf Grund weiteren Materials auch andere Entscheidungen treffen müssen. Die oben genannten Beispiele unterstreichen, wie notwendig es ist, diese Methode 'anzuwenden. Die dort anfänglich praktizierte Arbeitsweise läßt doch ohne weiteres den Schluß zu, daß der zuständige Staatsanwalt äußerst spät und dann erst als „Korrektor“ gehandelt hat. Natürlich wurde auf die Untersuchung Einfluß genommen; es kommt aber auf den rechtzeitigen und vor allem zielklaren Einfluß an0. 2. Eine andere Möglichkeit, die Untersuchungsplanung besser zu verwirklichen, besteht in einer noch klareren Formulierung sog. Ersuchen an die Untersuchungsorgane. Das trifft ganz besonders für das Ersuchen bei Nachermittlungen zu. Es gibt zwar eine Reihe solcher berechtigten Ermittlungsersuchen, die eine ernste Kritik an der Arbeit des Untersuchungsorgans darstellen, sie sind aber wenig geeignet, die notwendigen Nachermittlungen ’ auch im Interesse einer gründlichen Anklage oder gar einer möglichen Einstellung des Verfahrens zielstrebig zu gestalten, weil sie oftmals formal abgefaßt werden. Hier hat der Staatsanwalt eine gute Möglichkeit, dem Untersuchungsorgan bei der Planung seiner Tätigkeit zu helfen. Ohne dem Untersuchungsorgan etwa einen Untersuchungsplan auszuarbeiten, sollten die Hauptgedanken in einem 6 Vgl. hierzu den sehr instruktiven Beitrag von Mohr/Wittkopf in NJ 1962 S. 461. Ersuchen doch detaillierter ausgedrückt, notwendigerweise sogar bestimmte Versionen und Fragen begründet werden. Das ist außerdem für den Staatsanwalt ein geeignetes Mittel der Kontrolle. 3. Bei der Verlängerung von Untersuchungsfristen ergibt sich für den Staatsanwalt eine weitere Möglichkeit der Einflußnahme auf die Untersuchungsplanung. Wenn der mit den Untersuchungen beauftragte Kriminalist über den Leiter des Untersuchungsorgans eine Verlängerung der Untersuchungsfrist beantragt und dem Antrag auch der Untersuchungsplan beiliegt, hat es der Staatsanwalt viel leichter, einen neuen Untersuchungstermin zu bestimmen. Bei dieser Gelegenheit kann er eventuelle weitere notwendige Versionen zur Aufklärung begründen und ihre Untersuchung zur Pflicht machen. Auch bei der Antragstellung auf den Erlaß von Haftbefehlen sollte in ähnlicher Weise verfahren werden. 4. Abschließend soll vermerkt werden, daß die Probleme der Untersuchungsplanung bei gemeinsamen Beratungen, in Dienstversammlungen usw. eine Rolle spielen können. Auch durch sein persönliches Beispiel kann der Staatsanwalt auf die Angehörigen der Untersuchungsorgane Einfluß nehmen, wenn er z. B. entsprechend der Bedeutung einer Strafsache selbst die Untersuchungen plant und führt. Werden die hier erwähnten Möglichkeiten durch den Staatsanwalt besser genutzt, so wird die z. T. noch vorhandene Routine sowohl bei einigen Staatsanwälten selbst als auch beim Untersuchungsorgan auch in der Zusammenarbeit beider Organe überwunden. Mit diesem Arbeitsstil kann die gesamte Verbrechensbekämpfung und damit verbunden die Rechtsprechung verbessert werden. Voraussetzung der besseren Ausnutzung dieser Möglichkeiten ist aber, daß die Untersuchungsplanung nicht „ nur in primitiveren Formen “ verstanden wird. A. N. W a s s i 1 j e w / G. N. Mudjugin / N. A. Jakubowitsch verstehen unter primitiven Formen, daß Untersuchungsführer in ihrer praktischen Arbeit beim Planen von Untersuchungen zwar den Ablauf der Ermittlungen überlegen und diese oder jene Untersuchungshandlung auswählen, dabei aber bei weitem nicht alle vorhandenen Möglichkeiten der Planung gewährleistet sind". Es kommt darauf an, durch die Planung aller Aufklärungsmöglichkeiten ans Ziel zu gelangen und einseitige Untersuchungen auszuschließen. Von diesem Gesichtspunkt aus muß der Staatsanwalt an die Planung der Verbrechensuntersuchung herangehen, wenn er den richtigen Einfluß ausüben will. 7 A. N. Wassiljew/G. N. Mudjugin/N. A. Jakubowitsch, a. a. O., S. 14 und 17. Zur Jbiskussiou Dr. HORST LUTHER, beauftr. Dozent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin Die Ursachen der Jugendkriminalität konkret erforschen! Der in „SoziaMtohe Demokratie“ 1962, Nr. 29, S. 11, veröffentlichiSpr jfe „Zu einigen neuen Problemen der Arbeit der L jyechtsWissenschaft“ enthält neben vielen anderen denwichtigen Hinweis, daß ,„der von den Strafrechtswissenschaftlern konservierte Dogmatismus auch einer konkreten Ursachenforschung den Weg verlegt (hat)“. Dieser Vorwurf und eine damit verbundene Aufgabenstellung sind vollauf berechtigt, fehlt es doch noch heute trotz zahlreicher Aufforderungen an konkreten Kriminalitätsuntersu:'.- " an der Ausarbeitung einer richtigen M ,Iioc ; uir solche Untersuchungen, an der Entwicklung einer marxistisch-leninistischen Kriminologie. Ja, es gibt bis heute eine häufig schwer zu fassende Abneigung gegen solche konkreten empirischen Untersuchungen, die auch dazu führt, die seit etwa vier bis fünf Jahren 594;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 594 (NJ DDR 1962, S. 594) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 594 (NJ DDR 1962, S. 594)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen. Die Rolle und Aufgaben der Deutschen Volkspolizei in diesem Prozeß. Ihr sich daraus ergebender größerer Wert für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit erprobter sein, der sich besonders durch solche Eigenschaften auszeichnet, wie Kontaktfreudigkeit, hohes Maß an Einfühlungs- und Anpassungsvermögen, Entscheidungs- und Handlungsfreudigkeit, selbstbewußtes und selbstsicheres Auftreten. Er muß in der Lage sein, alle operativen Handlungen, insbesondere das Zusammentreffen mit anderen operativen Kräften, zu tarnen; operative Materialien sicher aufbewahren und unauffällig übergeben können.

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