Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 593

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 593 (NJ DDR 1962, S. 593); Ei en Hauptrichtung der Untersuchungen darin, bei eventuell als Beschuldigte in Betracht kommenc sonen den Lebenswandel zu erforschen, um auf mögliche Bereicherungsmotive zu erhalt) ging dabei richtig von solchen Erfahrungsweijti Kriminalistik aus, daß bei Minusdifferenzen Diebstahl, Unterschlagung und Betrug ursächli An die Version einer möglichen Veruntreuung obwohl Anzeichen gegeben waren nicht Die Ermittlungen in der vom Untersuchungsorg: gelegten Richtung führten daher zunächst nii Erfolg. Das Ermittlungsverfahren wurde vorläi gestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde d fahren Fortgang gegeben, und wie sich dann dings sehr spät herausstellte, lag tatsächlich e untreuung vor2. i allen en Per- nweise Man en der oftmals ii sind, wurde gedacht, n fest-zum fig ein-m Ver-aller-ne Ver- c ht ähr ih i 2. Zwei Viehpfleger einer wirtschaftlich schw wickelten LPG im Kreis Fürstenwalde gefä monatelang durch brutale Mißhandlung des vertrauten Viehs, durch oftmaliges Nichtausmel Kühe und durch Mißachtung der Stallhygiene füllung des örtlichen Plans der Marktproduktiloi Genossenschaft wurde durch diese Handlunf ;i finanzieller Schaden von fast 20 000 DM zugef ii Sachverhaltsaufklärung war sehr unvollständi ' in diesem Fall wurde das Ermittlungsverfahrei Nichtaufklärung vorläufig eingestellt, und di pfleger konnten ihre verbrecherischen Handlung setzen. Auf Anordnung des Staatsanwalts wu: Ermittlungen wiederaufgenommen; wegen erne genügender Sachaufklärung, die beim Unterst organ zu einer unvollständigen rechtlichen Einsi führte (es wurden nur die den Tatbestand d$i quälerei begründenden Tatsachen ermittelt, nii auch solche, die ein konkret vorliegendes Wir verbrechen begründen), mußte das Verfahren jetf Nachermittlung zurückgegeben werden3. i ch ent-rdeten en an-ten dar die Er-n. Der en ein gt. Die Auch wegen Vielten fort-en die ijtter un-chungs-c tätzung r Tier-aber t schaf ts-och zur r de 3. Im Fernheizwerk eines Berliner Stadtbezirks kam es durch den vorschriftswidrigen Wasserstand eines Kessels zu einer Explosion, die erheblichen materiellen Schaden zur Folge hatte. Nach Wochen lag noch kein befriedigendes Resultat der Arbeit des Untersuchungsorgans vor. Der verantwortliche Kriminalist unterließ es, alle möglichen Versionen einschließlich der eines Wirtschaftsvergehens zu überprüfen. Die Folge davon war, daß auch hier keine allseitige und zielstrebige Untersuchung erfolgte. Durch die einseitigen Untersuchungen verringerten sich die Aufklärungschancen. Erst durch den Staatsanwalt wurde eine den Prinzipien der Untersuchungsplanung entsprechende Aufklärung veranlaßt4. Bei der Beantwortung der Frage, worin bei diesen Beispielen die grundsätzlich gleichen Fehler bestehen, erscheint es angebracht, von dem allgemeingültigen Prozeß einer zu planenden Untersuchung auszugehen. Der ununterbrochene Zyklus einer Untersuchungsplanung besteht in folgendem: ,,a) dem Sammeln der mit dem verbrecherischen Geschehen im Zusammenhang stehenden Fakten durch den Untersuchungsführer, b) der Analyse und Beurteilung der gesammelten Fakten, c) dem Aufstellen von Versionen, 2 Vgl. Thiel/Zahn/Colditz, „Lobenstein und die Minusdifferenzen“, Die Volkspolizei 1962, Heft 8, S. 16. 3 Vgl. Lasch/Görner, „Zur Untersuchung und Verfahrensdurchführung bei Wirtschaftsvergehen in der Landwirtschaft“, Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei 1962, Heft 4, S. 357 ff. 4 vgl. Mettin/Dreier/Rabe, „Bemerkungen zu dem Artikel ,Die Notwendigkeit allseitiger Untersuchungen von Arbeitsunfällen durch die Kriminalpolizei4“, Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei 1962, Heft 5, S. 515 ff. d) der Prüfung dieser Versionen durch das Sammeln neuer Fakten, e) der Analyse und Einschätzung der neu gesammelten Fakten, der Aufstellung neuer Versionen, ihrer Prüfung usw bis zur Feststellung der Wahrheit und der Lösung aller Aufgaben der Untersuchung.“5 In allen geschilderten Fällen hätten im Anfangsstadium der notwendigen und allseitigen Untersuchungsplanung, nach dem Sammeln der Fakten und ihrer Analyse und Beurteilung, alle möglichen und begründeten Versionen aufgestellt werden müssen. Obwohl in allen genannten Fällen ausreichendes Ausgangsmaterial vorhanden war, haben es die Untersuchungsorgane unterlassen, alle aus dgr Spezifik der einzelnen verbrecherischen Ereignisse ableitbaren*und begründeten Versionen zu bilden, auf deren Grundlage sich jeweils ein ganzer Komplex zu klärender Untersuchungsfragen ergeben hätte. Die ungenügende logische Fundierung der gesamten Untersuchung bei ausreichendem Tatsachenmaterial mußte zwangsläufig die notwendige Erforschung der Wahrheit verzögern und erschweren. Als Folge solcher Fehler oder ähnlicher Unterlassungen kann sogar die Wahrheitserforschung gänzlich ausgeschlossen sein. Durch die geschilderte Arbeitsweise konnte von vornherein eine Reihe von Aufklärungsmöglichkeiten nicht genutzt werden, wurden die Untersuchungen sporadisch geführt und trat eine Verzögerung in den Ermittlungen, insbesondere durch die unzulässige vorläufige Einstellung der Ermittlungsverfahren ein. Die Untersuchungen wurden nicht im Sinne der im Rechtspflegebeschluß des Staatsrates niedergelegten und damit verbindlichen Prinzipien einer sozialistischen Rechtspflege geführt. Durch die fehlerhafte Arbeitsweise wurde auch unterlassen, bereits während des Ermittlungsverfahrens vorbeugend tätig zu werden, d. h., die Kraft der Werktätigen des entsprechenden Bereichs für den Kampf gegen die Kriminalität zu nutzen. Bei einer zielstrebigen Untersuchungstätigkeit wäre es beispielsweise den beiden Viehpflegern nicht möglich gewesen, über Monate hinaus ihre Handlungen fortzusetzen. Jeder Mitarbeiter des Untersuchungsorgans kann und muß durch seine planmäßige und exakte Untersuchungstätigkeit entscheidende Voraussetzungen für eine sozialistische Rechtsprechung schaffen. Ungenügende Sachaufklärung, unberechtigte zeitraubende Untersuchungen, damit verbundene notwendige Nachermittlungen sowie Korrekturen durch Maßnahmen des Staatsanwalts oder des Gerichts nehmen den Strafverfolgungsorganen und den gesellschaftlichen Kräften die Möglichkeit, im erforderlichen Maße und rechtzeitig auf Beschuldigte bzw. Angeklagte oder Verurteilte, auf einzelne Verbrechen bzw. auf bestimmte Delikthäufungen (Brennpunkte), auf die Umgebung der Rechtsverletzer, auf die verbrechensbegünstigenden Umstände usw. wirkungsvoll zu reagieren. Untersuchungsorgane besser anleiten! Wenn die Notwendigkeit der Planung hervorgehoben wird, so bedeutet dies nicht, daß der Staatsanwalt bei jedem Vorgang sei es im Stadium der Prüfung des Sachverhalts (§ 106 StPO) oder auch unmittelbar nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach den in diesen Prüfungs- bzw. Untersuchungsstadien vorliegenden Ergebnissen auf die Untersuchungsplanung direkten Einfluß nehmen soll. Das würde bedeuten, ihn zur Verzettelung in seiner Tätigkeit als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit aufzurufen. Aus den Erfahrungen der Praxis ergeben sich aber einige Möglichkeiten, die m. E. stärker genutzt werden müßten. 5 Vgl. A. N. Wassiljew/G. N. Mudjugin/N. A. Jakubowitsch, Die Planung der Verbrechensuntersuchung, Kleine Fachbücherei beim Verlag des Ministeriums des Innern, S. 19. 593;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 593 (NJ DDR 1962, S. 593) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 593 (NJ DDR 1962, S. 593)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in den Dienst Objekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden rechtswidrigen Handlungen aus, sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben.

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