Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 589

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 589 (NJ DDR 1962, S. 589); dag. nd dernissen und politische Desinteressiertheit s'chaderi dem Arbeitsprozeß wie dem Kollektiv u: Gesellschaft1. Es ist deshalb eine objektive Notwei keit der gesellschaftlichen Entwicklung, daß die listischen Kollektive politisch-moralische Verpfli gen übernehmen wie die gegenseitige Erziehung Kollektivmitglieder zum sozialistischen Arbeiten nen und Leben. ;egen der ndig-sozia-hlun-aller Ler- Jede Entfernung des Individuums vpn den Gru 1 zen der sozialistischen Moral, jeder Rückfall einep lektivmitgliedes in den Individualismus beeintri den erreichten Stand der politisch-moralischen des betreffenden Kollektivs. Darum ist es notwe daß das Kollektiv, wenn eines seiner Mitgliede Straftat begangen hat, nachprüft, ob und in w. Umfang mangelnde Festigkeit im Kollektiv, sehe Sorglosigkeit oder gar ideologische Brucht im Kollektiv eine der Bedingungen waren, Straftat begünstigten. Aus der Verantwortung für seiner Mitglieder heraus ist das Kollektiv verpf zu prüfen, ob es seinem strafbar gewordenen glied immer die richtige kollektive Unterstijt: gegeben hat und wie es in Zukunft helfend und herisch einwirken will. dsät-Kol-ifchtigt nheit ndig, eine Sichern logi-;ellen die jedes iebtet Mit-,zung erzie- E i: idc o Die Untersuchung des Bewußtseinsstandes des Jäters und der erzieherischen Kraft seines Kollektivs gibt Be 51 P; Um das Verhalten seines beschuldigten Mitgliedes seine eigenen Schwächen richtig einschätzen zu kif muß das Kollektiv die Straftat kennen. Leider noch viele Fälle, in denen es die Untersuchungscjr; unterlassen, gemeinsam mit der Brigade des digten die das Verbrechen ermöglichenden bzw stigenden Bedingungen aufzudecken. Statt die lichkeit des Beschuldigten in ihren konkreten schaftlichen Beziehungen, sein Verhältnis zur und zum Arbeitskollektiv zu erforschen, verlang: Untersuchungsorgane oft nur eine schriftliche teilung. Diese wird häufig in der Kaderabteilung im Meisterbüro, im Büro der LPG usw. form f ohne daß es Auseinandersetzungen im Kollektijv Beschuldigten gibt. Die Beurteilung enthält Schriften von Brigademitgliedern oder Gewerksci funktionären oder anderen Personen und gilt an als „Leumundszeugnis“. Befindet sich eine formale Beurteilung erst einmal bei den Akten, zeugt sie neue formale Prozeßhandlungen. Der anwalt stützt sich bei der Anklageerhebung auf wird in der Hauptverhandlung verlesen, und halt wird als bewiesen angenommen. vo 1 de: Aber das widerspricht der gesetzlichen Ordnung, im sozialistischen Strafverfahren strikt einzuhaltp Die im § 207 StPO geregelte Unmittelbarkeit weisaufnahme verlangt grundsätzlich das Ers. der Aussagepersonen vor Gericht. Im gerichtll: Verhör und durch Beantwortung der von den P Parteien gestellten Fragen sollen die für die Beurt der Strafsache bedeutsamen Tatsachen geklärt w Die Verlesung des „Leumundszeugnisses“ aber ver l die Arbeit mit dem Menschen durch ein Stück Eine weitere Gefahr für die Erforschung der objektiven Wahrheit besteht darin, daß sich diese „Leumundszeugnisse“ in Werturteilen über die Persc nlich-keit des Angeklagten erschöpfen. Die uml'a: sende Würdigung der Persönlichkeit, die der Staats! at in seinem Beschluß vom 24. Mai 1962 fordert, dai C sich jedoch weder ganz noch teilweise auf ein Ar hören bzw. eine Übernahme von Werturteilen aus sinem „Leumundszeugnis“ stützen. Das Gericht hat Tatsachen 1 Vgl. Franzew, Die Leninschen Ideen über die Entw der kommunistischen Arbeit“, . Sowietwissenschaft schaftswissenschaftliche Beiträge 1961, Heft 9, S. 921 und nnen, es gane ;chul-tjegün-:rsön-i ;esell-. irbeit n die Beur-oder liert, des 1Jnter-afts- nun solche dann $taats-sie In- se; ihr die :n ist. r Be-djieinen ichen ozeß-ilung rden. rängt Rapier. cklung Gesell- (924). festzustellen und allein auf Grund bewiesener Tatsachen seihe Entscheidungen über Schuld und Strafe zu treffen. Solche Tatsachen verlangt das Gesetz als Voraussetzung für die Feststellung der Tatbestandsmäßigkeit der Handlung und damit für die umfassende Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten. Ob der Angeklagte „ein schlechter Arbeiter“ ist, kann das Gericht nicht auf Grund des Werturteils eines Zeugen, eines Vertreters des Kollektivs des Angeklagten oder auf Grund einer abwertenden Behauptung im „Leumundszeugnis“ feststellen. Voraussetzungen für eine solche Schlußfolgerung sind vielmehr z. B. nachgewiesene Vernachlässigung konkreter Pflichten in der Arbeit oder bewiesene Fälle von Gleichgültigkeit gegenüber den Notwendigkeiten im Produktionsaufgebot oder bestimmte Vorkommnisse, in denen sich die unkameradschaftliche Einstellung des Angeklagten oder seine Mißachtung des Kollektivs zeigten. Auf Grund der Aussagen über solche Vorgänge kann das Gericht Schlußfolgerungen hinsichtlich der Persönlichkeit des Angeklagten ziehen. Ohne nachprüfbare Tatsachen als Grundlage müßte die Würdigung ‘der Persönlichkeit des Angeklagten der Unvoreingenommenheit und Sachlichkeit entbehren, die das sozialistische Gesetz dem Gericht für die Erforschung der objektiven Wahrheit und für die Findung eines gerechten Urteils vorschreibt. Die Schädlichkeit der gedankenlosen Überbewertung eines „Leumundszeugnisses“ zeigt folgendes Beispiel: In einer Strafsache vor dem Bezirksgericht Halle verlas der Vorsitzende in der Hauptverhandlung eine Beurteilung des Angeklagten durch den Wirkungsbereichsausschuß der Nationalen Front. Darin wurde u. a. gesagt, der Angeklagte stehe abseits vom gesellschaftlichen Leben. Auch die Beurteilung aus dem Betrieb des Angeklagten enthielt eine Reihe von Hinweisen, die ihn ungünstig charakterisierten. Im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung wies der Verteidiger darauf hin, daß der beinamputierte Angeklagte in seinem Wohnbereich einhundert Aufbaustunden und in seinem Betrieb fünfzehn Aufbaustunden für das NAW geleistet habe. Niemand von den Bürgern, die die vorher verlesenen Beurteilungen unterschrieben hatten, war in der Hauptverhandlung anwesend und konnte befragt werden, warum die Erwähnung der Aufbaustunden in den Beurteilungen unterblieben war. Es ist natürlich auch denkbar, daß diese Bürger, selbst wenn sie als Zeugen geladen worden wären, in der Hauptverhandlung erklärt hätten, über diesen oder jenen in der Beurteilung erwähnten bzw. nicht erwähnten Umstand wüßten sie nichts. Der Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege verlangt u. a. auch die Untersuchung des Bewußtseinsstandes des Täters und der erzieherischen Kraft seines Kollektivs, d. h. die Aufklärung von Lebensvorgängen, die sich innerhalb der Beziehungen des Beschuldigten zu den Menschen seines Arbeitsbereichs ereigneten. Der Stand des Bewußtseins des Beschuldigten ist erfahrungsgemäß nicht eine geheime, unerreichbare Gedankenwelt, sondern er äußert sich in Handlungen des Beschuldigten, insbesondere in Situationen, in denen sein Verhalten das Kriterium dafür bildete, ob und wie er sich von den Grundsätzen der sozialistischen Moral leiten ließ. Auch die erzieherische Kraft des Kollektivs kann nicht anders eingeschätzt werden als auf der Grundlage des gemeinsamen Handelns aller Kollektivmitglieder. Auf der Grundlage gemeinsamen Durchdenkens und gemeinsamer Beratung der Probleme, die die angestrebte Steigerung der Arbeitsproduktivität im Hinblick auf die Organisation der Arbeit wie auf die sie durch- v 589;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 589 (NJ DDR 1962, S. 589) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 589 (NJ DDR 1962, S. 589)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des Vertrauens und der bewußten Verantwortung der Bürger beruhende Verhältnis der Zusammenarbeit zwischen den Organen Staatssicherheit und den Werktätigen hat positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik. Die Tätigkeit der Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik dient wie es im Gesetz über die Errichtung Staatssicherheit heißt der Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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