Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 587

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 587 (NJ DDR 1962, S. 587); t Offiziers und gedeckt durch eine gefechtsmäßig lung gegangene Einheit in das Staatsgebiet deb ein und ermordeten den Hauptmann der Grenzt :■ Rudi Amstadt. Die Regierung der DDR fordfc: einer Protestnote an die westdeutsche Regien strenge Bestrafung der Schuldigen und die Ve; rung weiterer Aggressionsakte. Die Antwort neute Friedensbrüche. in Stel-DDR uppen irte in die hinderen er- ung de: der l west- chtlich gehende zu-provo-Flug n am ung Am 18. August 1962 flog ein Kampfflugzeug deutschen Luftwaffe im Raum Eisenach widern in den Luftraum der DDR ein. Durch entspn Abwehrmaßnahmen wurde diese Grenzverletzi rückgewiesen, mit der offensichtlich ähnliche katorische Ziele verfolgt wurden wie mit westdeutscher Kampfflugzeuge nach Westberlf: 14. September 1961. Mit Unterstützung der Westberliner Behörden brgani-sierten ■ Mitte August 1962 westdeutsche Diens stellen Provokationen Westberliner faschistischer El ;mente gegen die Staatsgrenze der DDR, bei denen nach Waffen und Krieg verlangt wurtfö. Nur der verantwortungsbewußten Haltung der Grenztruppen de ■ DDR war es zu verdanken, daß die Ausschreitungen nicht zu gefährlichen Weiterungen führten. nri' IV Offensichtlich in dem Bestreben, diese Aggr s: Politik zu legalisieren und weiter zu verschärf die westdeutsche Regierung am 20. August 1 klären, daß gewaltsame Verletzungen der Grer DDR nicht mit einer „Grenzverletzung im Si Völkerrechts“ gleichzusetzen seien. Diese offeni forderung zum Rechtsbruch war von einigen be! dienstbeflissenen westdeutschen Völkerrechtlern „theoretisch“ vorbereitet worden. In Weiterfühn. Behauptung des westdeutschen Kriegsministers der zweite Weltkrieg sei noch nicht zu Ende, pro ten sie, daß das Verhältnis der beiden deutsche: i ten nicht wie die DDR es fordert von den pien der friedlichen Koexistenz, sondern na Grundsätzen des Kriegsvölkerrechts oder soga jede Bindung an das Völkerrecht bestimmt müßte. Deshalb, sei die effektive Existenz der Dl)f ihrer Grenzen kein Hindernis für die westde: Annexionsforderungen. Diese Theorie steht ebenso wie die auf i bauende Erklärung der westdeutschen Regierun offenem Widerspruch zum allgemein anerkannt kerrecht. Nach Art. 2 Ziff. 4 der Satzung der Ve Nationen und nach Abschnitt G Punkt 2 und Schlußkommuniques der Bandung-Konferenz scher und afrikanischer Staaten um nur Rechtsquellen zu nennen ist der Schutz dei torialen Integrität erffektiv bestehender Staat s: wesentlicher Eckpfeiler des Systems des geltend kerrechts. li i uuf Die Organisation der Vereinten Nationen hat Vielzahl von Beschlüssen dazu aufgerufen, un1ei achtung dieses elementaren Grundsatzes freun liehe Beziehungen zwischen den Staaten zu entert So werden z. B. in der praktisch einmütig an ;■ menen Resolution der Vollversammlung der Ve Nationen 1236 (XII) alle Staaten ausdrücklich Dringlichkeit und Bedeutung der Entwicklung licher und gutnachbarlicher Beziehungen hinge' Es wird die Notwendigkeit betont, Beziehungen sehen den Staaten gemäß der Satzung der ÜN wickeln, die auf gegenseitiger Achtung und tigern Vorteil, auf dem Grundsatz des Nichtari; auf . der gegenseitigen Respektierung der souv e: ge I' sions-n, ließ ! :62 er-ze der e des Auf-onders bereits ng der Strauß, lagier-Staa-Prinzi-den ohne verden R und titschen . h 1 r auf- in n Völ-einten 7 des asiati-einige terri-:n ein n Völ- einer :r Be-cjschaft-ickeln. enom-einten die fried-viesen. zwi-;u ent-ensei-griffs, iränen Gleichheit und der territorialen Integrität sowie auf der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen basieren. Mit diesem System grundlegender Normen der friedlichen Koexistenz sind die aggressive Politik des westdeutschen Staates und ihre theoretischen Rechtfertigungsversuche absolut unvereinbar. Die Leugnung der Grenzen der DDR und die Anschläge gegen das Staatsgebiet der DDR können nur als Aggressionsvorbereitung und erste Aggressionsakte gewertet werden. Bekanntlich ist eine direkte Aggression dann gegeben, wenn das Staatsgebiet eines Staates gleich aus welchen Gründen von einem anderen Staat mit Waffengewalt verletzt wird. Aggression und Aggressionsvorbereitung sind nach, den Grundsätzen des Statuts und Urteils des Internationalen Militärtribunals in Nürnberg, die von der UN-Vollversammlung 1946 einmütig als geltendes Völkerrecht bestätigt wurden, das schwerste Völkerrechtsdelikt überhaupt. Der von Art. 6 a des Statuts des Nürnberger Internationalen Militärtribunals als „Verbrechen gegen den Frieden“ charakterisierte Tatbestand ist nicht nur dann gegeben, wenn eine Aggression durchgeführt wird. Ein Verbrechen gegen den Frieden liegt auch bereits vor, wenn eine Aggression vorbereitet oder geplant wird. Die Erklärung, die Grenzen eines friedliebenden Staates als nichtexistent und illegitim zu betrachten, ist eine der Formen direkter Aggressionsvorbereitung. Darüber hinaus verstößt der Aufruf der Bonner Re-’ gierung, die Grenzen und das Grenzregime der DDR zu negieren, gegen die von der UN-Vollversammlung bereits am 3. November 1947 ausgesprochene Ächtung der Kriegspropaganda, nah der jede Propaganda verurteilt wird, „die darauf hinzielt oder geeignet ist, eine Bedrohung des Friedens, einen Friedensbruch oder eine Angriffshandlung herbeizuführen“. VI Als wesentlichen Stützpunkt ihrer aggressiven Politik sucht die westdeutsche Regierung das inmitten der DDR gelegene Stadtgebiet Westberlin zu mißbrauchen. In dieser Richtung laufen die ständigen rechtswidrigen Bemühungen, Westberlin direkt dem westdeutschen Separatstaat einzuverleiben bzw. über den illegalen Ausbau Westberlins zu einem Militärstützpunkt der aggressiven NATO die Positionen der westdeutschen Revanchisten in Westberlin zu stärken. Dabei erweist sich das in Westberlin von den Westmächten völkerrechtswidrig noch aufrechterhaltene Besatzungsregime geradezu als Nährboden und Schirm für die von den westdeutschen und Westberliner Revanchisten gegen die DDR vorgetragenen friedensgefährdenden Anschläge. Immer wieder versuchen die westdeutsche Regierung und die Westberliner Behörden, die Westmächte unter dem Vorwand von Besatzungszuständigkeiten zu Einmischungsversuchen in die inneren Angelegenheiten der DDR zu drängen und damit auf ihre aggresive Politik festzulegen. Mit bemerkenswerter Offenheit hat der westdeutsche Außenminister Schröder kurz nach seinem Amtsantritt dieses Ziel der westdeutschen Politik ausgesprochen. Nach seinen Worten erachtet es die westdeutsche Regierung als einen „gar nicht mit Gold aufzuwiegenden Vorteil“, daß sich die Westmächte in Westberlin „in der vordersten Linie engagiert haben“. Als den Einmischungsbestrebungen der Westmächte in Berlin durch die Auflösung der Kommandantur der sowjetischen Streitkräfte und durch die Einsetzung eines Stadtkommandanten der DDR ein zusätzlicher Riegel vorgeschoben wurde, veranlaßte die Bonner Regierung französische Behörden zu dem Versuch, Be- 587;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 587 (NJ DDR 1962, S. 587) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 587 (NJ DDR 1962, S. 587)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen EinzelneSnahmen zur Identitätsfest-stellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Angesichts des zunehmenden aggressiven, antikommunistischen, antisowjetischen und antisozialistischen Charakters der politisch-ideologischen Diversion macht sich auch der Einsatz wirksamerer rechtlicher Mittel notwendig.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X