Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 587

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 587 (NJ DDR 1962, S. 587); t Offiziers und gedeckt durch eine gefechtsmäßig lung gegangene Einheit in das Staatsgebiet deb ein und ermordeten den Hauptmann der Grenzt :■ Rudi Amstadt. Die Regierung der DDR fordfc: einer Protestnote an die westdeutsche Regien strenge Bestrafung der Schuldigen und die Ve; rung weiterer Aggressionsakte. Die Antwort neute Friedensbrüche. in Stel-DDR uppen irte in die hinderen er- ung de: der l west- chtlich gehende zu-provo-Flug n am ung Am 18. August 1962 flog ein Kampfflugzeug deutschen Luftwaffe im Raum Eisenach widern in den Luftraum der DDR ein. Durch entspn Abwehrmaßnahmen wurde diese Grenzverletzi rückgewiesen, mit der offensichtlich ähnliche katorische Ziele verfolgt wurden wie mit westdeutscher Kampfflugzeuge nach Westberlf: 14. September 1961. Mit Unterstützung der Westberliner Behörden brgani-sierten ■ Mitte August 1962 westdeutsche Diens stellen Provokationen Westberliner faschistischer El ;mente gegen die Staatsgrenze der DDR, bei denen nach Waffen und Krieg verlangt wurtfö. Nur der verantwortungsbewußten Haltung der Grenztruppen de ■ DDR war es zu verdanken, daß die Ausschreitungen nicht zu gefährlichen Weiterungen führten. nri' IV Offensichtlich in dem Bestreben, diese Aggr s: Politik zu legalisieren und weiter zu verschärf die westdeutsche Regierung am 20. August 1 klären, daß gewaltsame Verletzungen der Grer DDR nicht mit einer „Grenzverletzung im Si Völkerrechts“ gleichzusetzen seien. Diese offeni forderung zum Rechtsbruch war von einigen be! dienstbeflissenen westdeutschen Völkerrechtlern „theoretisch“ vorbereitet worden. In Weiterfühn. Behauptung des westdeutschen Kriegsministers der zweite Weltkrieg sei noch nicht zu Ende, pro ten sie, daß das Verhältnis der beiden deutsche: i ten nicht wie die DDR es fordert von den pien der friedlichen Koexistenz, sondern na Grundsätzen des Kriegsvölkerrechts oder soga jede Bindung an das Völkerrecht bestimmt müßte. Deshalb, sei die effektive Existenz der Dl)f ihrer Grenzen kein Hindernis für die westde: Annexionsforderungen. Diese Theorie steht ebenso wie die auf i bauende Erklärung der westdeutschen Regierun offenem Widerspruch zum allgemein anerkannt kerrecht. Nach Art. 2 Ziff. 4 der Satzung der Ve Nationen und nach Abschnitt G Punkt 2 und Schlußkommuniques der Bandung-Konferenz scher und afrikanischer Staaten um nur Rechtsquellen zu nennen ist der Schutz dei torialen Integrität erffektiv bestehender Staat s: wesentlicher Eckpfeiler des Systems des geltend kerrechts. li i uuf Die Organisation der Vereinten Nationen hat Vielzahl von Beschlüssen dazu aufgerufen, un1ei achtung dieses elementaren Grundsatzes freun liehe Beziehungen zwischen den Staaten zu entert So werden z. B. in der praktisch einmütig an ;■ menen Resolution der Vollversammlung der Ve Nationen 1236 (XII) alle Staaten ausdrücklich Dringlichkeit und Bedeutung der Entwicklung licher und gutnachbarlicher Beziehungen hinge' Es wird die Notwendigkeit betont, Beziehungen sehen den Staaten gemäß der Satzung der ÜN wickeln, die auf gegenseitiger Achtung und tigern Vorteil, auf dem Grundsatz des Nichtari; auf . der gegenseitigen Respektierung der souv e: ge I' sions-n, ließ ! :62 er-ze der e des Auf-onders bereits ng der Strauß, lagier-Staa-Prinzi-den ohne verden R und titschen . h 1 r auf- in n Völ-einten 7 des asiati-einige terri-:n ein n Völ- einer :r Be-cjschaft-ickeln. enom-einten die fried-viesen. zwi-;u ent-ensei-griffs, iränen Gleichheit und der territorialen Integrität sowie auf der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen basieren. Mit diesem System grundlegender Normen der friedlichen Koexistenz sind die aggressive Politik des westdeutschen Staates und ihre theoretischen Rechtfertigungsversuche absolut unvereinbar. Die Leugnung der Grenzen der DDR und die Anschläge gegen das Staatsgebiet der DDR können nur als Aggressionsvorbereitung und erste Aggressionsakte gewertet werden. Bekanntlich ist eine direkte Aggression dann gegeben, wenn das Staatsgebiet eines Staates gleich aus welchen Gründen von einem anderen Staat mit Waffengewalt verletzt wird. Aggression und Aggressionsvorbereitung sind nach, den Grundsätzen des Statuts und Urteils des Internationalen Militärtribunals in Nürnberg, die von der UN-Vollversammlung 1946 einmütig als geltendes Völkerrecht bestätigt wurden, das schwerste Völkerrechtsdelikt überhaupt. Der von Art. 6 a des Statuts des Nürnberger Internationalen Militärtribunals als „Verbrechen gegen den Frieden“ charakterisierte Tatbestand ist nicht nur dann gegeben, wenn eine Aggression durchgeführt wird. Ein Verbrechen gegen den Frieden liegt auch bereits vor, wenn eine Aggression vorbereitet oder geplant wird. Die Erklärung, die Grenzen eines friedliebenden Staates als nichtexistent und illegitim zu betrachten, ist eine der Formen direkter Aggressionsvorbereitung. Darüber hinaus verstößt der Aufruf der Bonner Re-’ gierung, die Grenzen und das Grenzregime der DDR zu negieren, gegen die von der UN-Vollversammlung bereits am 3. November 1947 ausgesprochene Ächtung der Kriegspropaganda, nah der jede Propaganda verurteilt wird, „die darauf hinzielt oder geeignet ist, eine Bedrohung des Friedens, einen Friedensbruch oder eine Angriffshandlung herbeizuführen“. VI Als wesentlichen Stützpunkt ihrer aggressiven Politik sucht die westdeutsche Regierung das inmitten der DDR gelegene Stadtgebiet Westberlin zu mißbrauchen. In dieser Richtung laufen die ständigen rechtswidrigen Bemühungen, Westberlin direkt dem westdeutschen Separatstaat einzuverleiben bzw. über den illegalen Ausbau Westberlins zu einem Militärstützpunkt der aggressiven NATO die Positionen der westdeutschen Revanchisten in Westberlin zu stärken. Dabei erweist sich das in Westberlin von den Westmächten völkerrechtswidrig noch aufrechterhaltene Besatzungsregime geradezu als Nährboden und Schirm für die von den westdeutschen und Westberliner Revanchisten gegen die DDR vorgetragenen friedensgefährdenden Anschläge. Immer wieder versuchen die westdeutsche Regierung und die Westberliner Behörden, die Westmächte unter dem Vorwand von Besatzungszuständigkeiten zu Einmischungsversuchen in die inneren Angelegenheiten der DDR zu drängen und damit auf ihre aggresive Politik festzulegen. Mit bemerkenswerter Offenheit hat der westdeutsche Außenminister Schröder kurz nach seinem Amtsantritt dieses Ziel der westdeutschen Politik ausgesprochen. Nach seinen Worten erachtet es die westdeutsche Regierung als einen „gar nicht mit Gold aufzuwiegenden Vorteil“, daß sich die Westmächte in Westberlin „in der vordersten Linie engagiert haben“. Als den Einmischungsbestrebungen der Westmächte in Berlin durch die Auflösung der Kommandantur der sowjetischen Streitkräfte und durch die Einsetzung eines Stadtkommandanten der DDR ein zusätzlicher Riegel vorgeschoben wurde, veranlaßte die Bonner Regierung französische Behörden zu dem Versuch, Be- 587;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung-Verhafteter ist somit, stets von der konkreten Situation tung des Emittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie sind hierdurch verpflichtet, von möglicherweise mehreren geeigneten Befugnissen diejenige wahrzunehmen, mit der in die Rechte der Bürger am wenigsten eingegriffen wird.

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