Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 577

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 577 (NJ DDR 1962, S. 577); dir wiegende Gesetzes Verletzungen durch die Sonderstrafkammern zu decken und führung einer Revisionsverhandlung zu u der der rechtswidrige Charakter der Gesinn(a nochmals deutlich geworden wäre. politischen Durch-mjgehen, in ngsjustiz de l Die beabsichtigte Einführung der Antragsvor; muß im Zusammenhang mit der allgemeiner der Bonner Ultras gesehen werden, die entsc i Machtbefugnisse noch mehr als bisher in solcher zentralen Organe zu konzentrieren, formal unmittelbar ihren Weisungen unters ist für den Bereich der Strafpolitik vor Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Und nich gefähr berief die Adenauer-Regierung den stellvertretenden Reichsanwalt am Reichsgericht Fränkel zum Chef dieser Behfj hatte bekanntlich versprochen: „Ich bin nicht Preis liberal, wenn es gilt, Gefahren von de! republik abzuwenden“22, und er hatte während der Beratungen in der sog. Grofijei rechtskommission erläutert: „Unter dem Bundesrepublik verstehe ich das, was die im Staate herrschende Gruppe als dem Staates dienlich bezeichnet“23. aussetzung Tendenz eidenden Händen die auch tfehen. Das illem die dies Seit Fränkels Amtsantritt erhöhten sich anträge in politischen Gesinnungsprozessen gleich zu früheren Anträgen um durchschnittli' Monate24. Dies beweist, daß die Bonner IV mit Hilfe der Bundesanwaltschaft eine we schärfung des strafrechtlichen Terrors gegen denskräfte durchsetzen wollen. Die Einfül r Antragsvoraussetzung schafft dafür zusätzliche Möglichkeiten. Knebelung der Betätigungsfreiheit an Stelle von Untersuchungshaft In dem Maße, wie die Aussichtslosigkeit d r Bonner Politik immer offensichtlicher wird und das I nbehagen der westdeutschen Bevölkerung über diese Politik und ihre Auswirkungen auf allen Gebieten di s Lebens immer mehr zunimmt, trachten die Bonner X ltras ganz allgemein nach einer Vervollkommnung ihies Unterdrückungsmechanismus. Es werden eine Fille „verfeinerter“ Methoden praktiziert, deren terroristischer Charakter auf den ersten Blick nicht hervoi sticht, die aber oftmals eine weitaus größere einscl üchternde Wirkung haben als ein offen terroristisch ei Willkürakt25. Art von unehemaligen fasqhistischen rde21. Er um jeden Bundes-bereits in Straf-' Vohl der jeweilige Vohl des ( ie Straf-im Ver-ch sieben achthaber ‘tere Ver-die Frie-ung der formale ■ues In diesem Licht muß vor allem die im sehene Neufassung des § 116 StPO gesehefi Hiernach soll der Richter den Vollzug ei „Fluchtgefahr“ erlassenen Haftbefehls aussete: schonendere Maßnahmen die Erwartung begründen, daß der Zweck der Untersuchung' durch sie erreicht werden kann“. Damit soll jährige Praxis der politischen Strafjustiz sanktioniert werden. Eine in vielen politischen Gesinnungsverfahilen praktizierte Methode ist es, zwar Haftbefehle zu er assen und damit den betroffenen Bürger unter ständige r Drohung . 1 vorge-werden. wegen in, „wenn hinreichend ihaft auch eine langgesetzlich 1962 S. 253 f. Strafrechts- 21 Zum Fall Fränkel vgl. die Materialien in NJ und S. 480 ff. sowie Beilage zu Heft 14. 22 „Welt am Sonntag“ vom 8. April 1962. 23 Niederschriften über die Sitzungen der Großen kommission, 10. Band, Bonn 1959, S. 205. 24 Vgl. Information Nr. 7/62 des Komitees zum Schutze der Menschenrechte. 25 Erinnert sei hier nur an die Praxis des politischen Rufmordes, an die vielfältigen Methoden des ökonor lisChen Terrors von fristlosen Kündigungen fortschrittlich T Arbeiter über die Anfertigung schwarzer Listen bis zur Exmittierung aus Werkswohnungen oder an die Einschüchte ung ganzer Bevölkerungskreise durch massenweise Einleitu lg von Ermittlungsverfahren. polizeiliche Vernehmung sämtlicher Bezieher fortschrittlicher Zeitungen u. ä. der Einkerkerung zu halten, den Vollzug dieser Haftbefehle jedoch unter Anordnung bestimmter Auflagen auszusetzen. Die Bonner Machthaber verwandten diese Methode vor allem, um die Öffentlichkeit mit einer möglichst geringen Zahl politischer Gefangener über das Ausmaß, der politischen Gesinnungsverfolgung zu täuschen. In Wirklichkeit stellen jedoch die an die Aussetzung des Haftbefehls geknüpften Auflagen einen weitgehenden Eingriff in die vom Wortlaut des Grundgesetzes geschützte Lebens- und Freiheitssphäre des einzelnen Bürgers dar. Auflagen wie die zweimalige wöchentliche Meldung bei der Polizeibehörde, die Pflicht zur vorherigen Anzeige jeder Fahrt über die Grenzen des Wohnortes hinaus, das Verbot zum Verlassen der- Bundesrepublik u. ä. knebeln die Betätigungsfreiheit des betroffenen Bürgers. Da derartige Beschränkungen oftmals über ein bis -zwei Jahre aufrechterhalten werden, bringt diese Methode häufig sogar eine längerwährende Beschneidung demokratischer Rechte mit sich als die Anordnung der Untersuchungshaft26. Nach der Neufassung des § 116 Abs. 1 Ziff. 3 StPO soll zusätzlich die „Anweisung“ gegeben werden können, „die Wohnung nur unter Aufsicht einer bestimmten Person zu verlassen“. Das sind typisch faschistische Methoden! Künftig sollen also Friedensanhänger nur noch in Begleitung eines Verfassungsschutzspitzels oder Polizeiagenten ihre Wohnung verlassen dürfen. Man stelle sich vor: Ein junger Atomkriegsgegner will mit seiner Braut einen netten Abend verbringen, ein Arbeiter sucht eine neue Arbeitsstelle, ein christlicher Gewerkschafter besucht die Kirche jedem ihrer Schritte folgt eine „bestimmte Person“27. Bei einem wegen „Verdunkelungsgefahr“ erlassenen Haftbefehl soll nach der beabsichtigten Fassung des §116 Abs. 2 StPO der Vollzug ausgesetzt werden können, wenn andere Maßnahmen „die Erwartung hinreichend begründen, daß sie die Verdunkelungsgefahr erheblich vermindern werden“. Der Gesetzentwurf nennt hier „insbesondere die Anweisung, mit Mitbeschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen keine Verbindung aufzunehmen“. Auch diese Bestimmung eröffnet Möglichkeiten, die einem „Hausarrest“ gleichkommen. Sie gestattet es, friedliebenden Büi'gern jegliche „Verbindung“ einschließlich des Briefverkehrs mit Verwandten und Freunden unter der Behauptung zu untersagen, daß diese Bürger möglicherweise als „Mitbeschuldigte“ oder „Zeugen“ in Betracht kämen. Alle diese im Gesetzentwurf ausdrücklich vorgesehenen Beschränkungen sind nur eine kleine Auswahl aus der Vielfalt der Methoden. Die regierungsamtliche Begründung hebt hervor: „Außer den beispielhaft angeführten Maßnahmen kommen auch andere Anordnungen in Betracht, die nicht gegen ein Gesetz verstoßen28.“ Das heißt nichts anderes, als daß den Verfassungsschutzämtern und der politischen Polizei Generalvollmacht für jegliche Form der Knebelung der Betätigungsfreiheit friedliebender Bürger gegeben werden soll, die nicht expressis verbis durch ein Gesetz verboten ist 26 Die lange Dauer der Untersuchungshaft steht seit einiger Zeit im Brennpunkt der Kritik breitester Kreise der westdeutschen Öffentlichkeit. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Artikel „So rasch kommt man ins Gefängnis“ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 1. November 1961. 27 Nur am Rande sei erwähnt, daß der Bundesrat offenbar wegen der zu deutlich sichtbaren Parallele zu den Praktiken der Hitlerfaschisten die Streichung des § 116 Abs. 1 Ziff. 3 aus dem Gesetzentwurf mit der inhaltslosen Begründung vorschlug: „Die Anweisung ist nicht kontrollierbar und daher nicht praktikabel“ (Bundestagsdrucksache IV/178, S. 49). Die Bundesregierung hat jedoch in ihrer Erwiderung ausdrücklich auf ihrer Forderung bestanden und darauf hingewiesen, daß die Praktikabilität dieses wie sie es nennt „Hausarrestes“ nicht dadurch beeinträchtigt wird, daß die Behörden in diesem oder jenem Einzelfall irgendeine Lücke in der Überwachung zulassen (Drucksache IV/178, S. 51). 28 Bundestagsdrucksache IV/178, S. 23. 577;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 577 (NJ DDR 1962, S. 577) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 577 (NJ DDR 1962, S. 577)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und der Dienstvorgesetzten sowie der Einhaltung der Normen Staatssicherheit . Sie ist eine entscheidende Bedingung der Kampfkraft der Diensteinheit.

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