Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 569

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 569 (NJ DDR 1962, S. 569); tistischen Materialien des Ministeriums der Justiz über die Entwicklung in Zivil- und Familiensachen gezogen. An den Beratungen haben Vertrete des- Zentralkomitees der SED, des DFD-Bundesvorstandes, des Zentralrats der FDJ, des Bundesvorstandes ies FDGB und des Ministeriums für Volksbildung teil? enommen. Die Grundkommission hatte die Aufgabe, prüfen, inwieweit der Entwurf des Fami) buches die Gesetzmäßigkeiten unserer soz: Entwicklung berücksichtigt und der Rolle de: rechts bei der allseitigen Entwicklung der soz; Persönlichkeit, bei der Festigung und Entwi' Ehe und Familie, bei der Ausgestaltung und der Pflicht der Eltern zur Erziehung gerätht wird. Hierzu wurde grundsätzlich daß der vorliegende Entwurf zwar in seine) anlage nicht geändert zu werden braucht, setzmäßigkeiten unserer Entwicklung berei gehend berücksichtigt worden sind, daß es noch notwendig geworden ist, die Grunt); sozialistischen Moral ais wesentlichen Inhalt Familienrechts stärker als bisher im Fami buch zum Ausdruck zu bringen. Aus der V diskutierten Probleme sollen im folgen' Schwerpunkte behandelt werden: zu über-iengesetz-;)alistischen Familien-ialistischen t klung von t [es Rechts er Kinder ijestgestellt, Gesamt-a die Ge-s weitest-aber densätze der des neuen iliengesetz-: eizahl der n einige c e: Exakte Formulierung der Grundsätze des FGB Für die Anwendung und Auslegung der einzelnen familienrechtlichen Normen ist es besonde: s wichtig, daß im Grundsatzteil die leitenden rechtliche 1 Gesichtspunkte vollständig enthalten sind. Der Gr indsatzteil darf darum auch nicht zugunsten einer br siten Präambel gekürzt werden. In der Präambel wird die Stellung der Familie innerhalb der Gesell: draft, das Wechselverhältnis zwischen der Familie un 1 der Gesellschaft sowie der Schutz der Familie durch die Arbeiter-und-Bauern-Macht zum Ausdruck kommen. Hinsichtlich der einzelnen Grundsatzbest mmungen \yird dagegen folgendes zu beachten sein: § 1, der den Gegenstand und die Aufgabi miliengesetzbuches bestimmt, soll nicht n hinweisen, daß das FGB der Entwicklung und der Familie dient, sondern daß es dazu be den Grundsätzen der sozialistischen Moral au halb der Familie Geltung verschafft wird un i glieder der Familie ihre Fähigkeiten voll können. In einer weiteren Grundsatzbestimmung forderlich, den Begriff der ehelichen Lebensge herauszuarbeiten. Hierbei wird insbesondere tige Hinweis aus der Programmatischen Erk ; Staatsrates vom 4. Oktober 1960 zu beachter die Bürger sich innerhalb ihrer Familie in v Maße ihrer allseitigen kulturellen Wei Selbstbetätigung und Erziehung widmen so die Ehe ist eine für das Leben geschlossen schaft zwischen Mann und Frau, die, geg; Gleichberechtigung, gegenseitige Liebe, Ach meradschaftliche Zusammenarbeit und schaft, der gemeinsamen Entwicklung der und der Erziehung der Kinder zur char; allseitig gebildeten sozialistischen Persönlicht Von wesentlicher Bedeutung wird ferner § enthält den Grundsatz der Gleichberecht Mann und Frau innerhalb der Familie. Hier drücklich betont werden, daß die Gleichb; ein unverbrüchlicher Grundsatz der Gestal listischer Familienbeziehungen ist. Alle Besli des FGB sollen daher auch stärker als beitragen, daß die uneingeschränkte, gleich)); Mitarbeit der Frau in Staat und Wirt sch; gesellschaftlichen Leben gewährleistet ist. en des Four darauf Festigung trägt, daß ch inneralle Mitentfalten .st es er- \neinschaft der wich-ärung des sein, daß rstärktem erbildung, len. Denn Gemein-'Jündet auf itung, ka-1 lilfsbereit-Ehegatten terfesten, keit dient. a 3 sein. Er gung von wird aus-drechtigung tung sozia-mmungen sher dazu erechtigte ft und im Aus dem Kommunique „Die Frau der Frieden und der Sozialismus“ ergibt sich aber noch eine weitere Schlußfolgerung: Das Recht der Frau -auf Berufsausbildung und Berufsausübung sowie ihr Recht auf Weiterbildung in ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Tätigkeit muß mit ihren Rechten und Pflichten als Mutter in Einklang gebracht werden. Dieser Gedanke wird auch im FGB seinen Niederschlag finden. Ein anderer wichtiger Grundsatz ist der Erziehung der Kinder gewidmet. "Ausgehend von dem auf dem XXII. Parteitag und im neuen Parteiprogramm der KPdSU hervorgehobenen Grundzug der sozialistischen Rechtsentwicklung, daß sich die Rechte der Bürger allmählich mit ihren Pflichten organisch zu einheitlichen Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens entwickeln, ist es notwendig geworden, die bisherige Fassung von 1954, die im Entwurf 1960 abgeändert worden war, nunmehr doch beizub.ehalten und die dialektische Einheit des Erziehungsrechts und der Erziehungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern durch die Formulierung: „Die Erziehung der Kinder ist das Recht der Eltern und zugleich ihre Pflicht gegenüber den Kindern, dem Staat und der Gesellschaft“ zum Ausdruck zu bringen. In diesem Zusammenhang muß ferner auch die Bedeutung der Arbeit für das Leben der Menschen sowie der humanistische Grundsatz der Achtung gegenüber den Menschen als wesentlicher Inhalt der sozialistischen Erziehung der Kinder betont werden. Gleichzeitig darf aber hierbei auch nicht außer acht gelassen werden, daß insbesondere das vorbildliche Verhalten der Eltern ein entscheidender Beitrag zur Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben ist. In einer letzten Grundsatzbestimmung ist schließlich vorgesehen, einige Prinzipien der Verwirklichung des Familienrechts aufzustellen. Dem Gedanken der Einheit von materiellem Recht und seiner Durchsetzung sowohl mit staatlichen Mitteln als auch mit der Kraft der Gesellschaft wird dadurch Rechnung getragen. Das ist nicht nur deshalb erforderlich, weil die bisherigen Erfahrungen bei allen Gesetzgebungsarbeiten in diese Richtung weisen, sondern vor allem auch, weil nach dem gegenwärtigen Stand der Entwicklung unserer Gesetzgebungsarbeiten auf eine besondere Familienprozeßordnung verzichtet werden kann. Allen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen erwächst aus dieser Grundsatzbestimmung die Aufgabe, den allgemeinen Prozeß der bewußten Anwendung des sozialistischen Familienrechts innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu unterstützen, indem sie den Menschen helfen, Hemmnisse aus dem Weg zu räumen, die der vollen Entfaltung sozialistischer Familienbeziehungen im Wege stehen. Die Gerichte und die anderen staatlichen Organe, die kraft Gesetzes mit der Entscheidung familienrechtlicher Angelegenheiten betraut sind, sind verpflichtet, sich bei ihrer Tätigkeit davon leiten zu lassen, in erster Linie den Bestand der . Ehe zu schützen und die Entwicklung der sozialistischen Familie zu fördern. Besonders wichtig ist hierbei, daß oberste Richtschnur für alle die Kinder betreffenden Entscheidungen das Wohl des Kindes selbst sein wird. Zum Wesen und Inhalt der ehelichen Lebensgemeinschaft In den meisten Familiengesetzen der anderen sozialistischen Staaten sind das Wesen und der Inhalt der ehelichen Lebensgemeinschaft umfassender ausgestaltet worden, als es bisher in unserem FGB-Entwurf der Fall war. Obwohl ein gewaltiger Unterschied zwischen dem Inhalt der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Deutschen Demokratischen Republik und dem der 509;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 569 (NJ DDR 1962, S. 569) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 569 (NJ DDR 1962, S. 569)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der dem gesamten Kollektiv gestellten Aufgaben. Unter Beachtung der Konspiration und Geheimhaltung hat jeder - im Rahmen seiner tatsächlichen Möglichkeiten - die Realisierung der Aufgaben zur weiteren Vervollkommnung der Zusammensetzung mit einbezogen werden können. Gleichzeitig sind konkrete Festlegungen erforderlich, wie durch einen gezielten Einsatz und eine allseitige Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte ist bei jeder verantwortungsbewußt zu prüfen. Dabei ist einzuschätzen, ob und inwieweit sie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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