Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 567

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 567 (NJ DDR 1962, S. 567); d s a di c s atik lieh die verderbliche Rolle des Alkoholi: wesentlichen Faktor sehr vieler Verbrechen wertet dabei ausführliche praktische Material macht konkrete Vorschläge zur Verstärkung fes gegen den Alkoholismus. Es mag zunächst erstaunlich anmuten, daß n Faktoren sich die beiden letzten Abschnitte d mit der Verbrechen vorbeugenden Rolle d gesetzgebung sowie der Strafrechtspflege Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane befasste: sächlich aber man mag über die System; ten ist Sacharows Anliegen völlig Allgemein wird die „vorbeugende“ oder präventive“ Wirkung der Strafandrohung u anwendung in unserer Strafrechtstheorie stritten. Faktisch gibt es jedoch in unserer Tendenzen, die Rolle der Strafe bei der Ü b dung der Kriminalität abzuwerten und „allgemein-vorbeugenden Tätigkeit“ gegenübeijz Tatsächlich aber ist es wichtig zu begreifen, androhung und Strafanwendung nicht nur auf den Einzelfall, sondern ein wichtiges ideologischen Einwirkung und Überwindp: Kriminalität sind. Es ist bedauerlich, daß auf diese Fragen die einer theoretischen I dringend bedürfen nicht näher eingegangi bleibt jedoch verdienstlich, daß überhaupt merksamkeit auf diese Fragerr gelenkt wurde. mus als dar, ver-ien und s Kamp- diesen Werkes r Straf-und der in. Tat-strei-tjerechtigt. general-id Straf-l licht be-Literatur erwin-sie der ustellen. Straf-l teaktion“ Mittel der ng der Sacharow iskussion ist; es die Auf- c aß le n Sacharow wendet sich hierbei vor allem dem Problem der Differenzierung der Strafandroh Strafanwendung zu. Er unterstreicht die Notw ;i entschieden und genau auf jede Rechtsverlc t: reagieren. Er deckt auf, wie schädlich es für brechensverhütung ist, wenn Straftaten on; bleiben und eine Ideologie der Straflosigkei Gleichzeitig weist er überzeugend nach, großer Irrtum ist anzunehmen, daß die Androh wichtigen ung und ;ndigkeit, zung zu die Ver-aufgedeckt eintritt. es ein ung und Verhängung überhöhter Strafen die Bekämpfung der Kriminalität fördere. Sacharows Arbeit wirft eine Reihe von Fragen auf, die nicht bis zu Ende geklärt werden konnten. Dazu gehört vor allem das wichtige Problem der Einbeziehung aller staatlichen Organe in die Beseitigung der Ursachen der Kriminalität und in diesem Zusammenhang die wichtige Frage nach dem Gegenstand des Strafrechts und seinen Gesetzen. Es ist ein Verdienst Sacharows, daß er die Diskussion über die Ursachen der Kriminalität immer wieder bis zu konkreten staatsorganisatorischen und gesetzgeberischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Staatsrechts, des Verwaltungsrechts, des Familienrechts usw. hinführt, die der Beseitigung dieser Ursachen dienen. Möglicherweise hätte diese Seite noch etwas stärker herausgearbeitet werden können, denn letzten Endes beruhen Umstände, die zur Kriminalität führen, auf Mängeln in der staatlichen Leitung und der Organisierung des Prozesses der Errichtung der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft. Hier aber ist der Punkt, wo die alleinige Kompetenz des Strafrechts aufhört. Diese Probleme können nur in gemeinsame Arbeit mit allen Rechtszweigen gelöst werden. Nun ist es eine bereits anerkannte Wahrheit, daß sich gegenwärtig die fruchtbarsten und am weitesten führenden Erkenntnisse in den Grenzgebieten mehrerer Wissenschaftszweige finden lassen. In der Rechtswissenschaft wurde das bisher auch auf dem hier besprochenen Gebiet durch eine Reihe „negativer Kompetenzkonflikte“ gehindert. Deshalb ist es gegenwärtig vor allem wichtig, alle derartigen Diskussionen hintanzustellen und mit dir gemeinsamen praktischen Arbeit zu beginnen. Dazu sollte die vorliegende Besprechung beitragen. HERBERT KLAR, Oberrichter am Obersten Nochmals: Schad der LPG-Mitglied Auf die große erzieherische Bedeutung des § 17 LPG-Ges. brauche ich hier nicht mehr einzugehen, nachdem sie u. a. von Schilde (NJ 1961 S. 69! ff.) und Rosenau (NJ 1962 S. 299 ff.) genügend hervc rgehoben wurde und Heuer diese Bestimmung tre ffend als „ein Musterbeispiel dafür, wie die staatliche Führung auf die Qualifizierung der genossenschaftlich :n Demokratie, auf die Entwicklung der Auseinandersetzungen um die gute genossenschaftliche Arbeit geri htet ist“ bezeichnet hat (NJ 1962 S. 308). Trotz dieser Erkenntnis ist Heuer der Ansicht, ein Beschluß der Mitgliederversammlung sei zwar bei fahrlässiger Schädigung genossenschaftlichen E igentums, nicht aber dann erforderlich, wenn sich ein ' Genossenschaftsbauer vorsätzlich am genossenschaftlichen Eigentum bereichert hat und deshalb strafrech ;lich und materiell zur Verantwortung gezogen wird. Ich halte diese Ansicht in Übereinstimmung mit Wijstneck (NJ 1962 S. 405) für falsch. Die Auseinandersetzung innerhalb der Genossenschaft über die Geltendmachung eines Schadensersatz anspruchs hat keineswegs nur im Falle fahrlässiger Schadenszufügung die auch von Heuer betonte hervorragende erzieherische Bedeutung Auch bei Schädigur g des genossenschaftlichen Eigentums durch Diebstal 1, Unterschlagung; Betrug usw. zwingt die Erörterung der Sache fericht der DDR ensersatz und Beschluß Versammlung in der Mitgliederversammlung jeden Genossenschaftsbauern, Stellung zu beziehen; sie festigt sein Bewußtsein, daß es um seine Genossenschaft geht, deren gleichberechtigtes Mitglied er ist. Die Erörterung dient der Erziehung des Schädigers und führt schließlich zur .Aufdeckung von Mängeln, wie z. B. der mangelhaften Organisation und Kontrolle der Arbeit, die die Entstehung des Schadens begünstigt und den Entschluß des Schädigers, sich am genossenschaftlichen Eigentum zu bereichern, infolge seines ungefestigten Bewußtseins erleichtert haben. Eine solche umfassende Beratung innerhalb der Mitgliederversammlung kann, ebenso wie bei fahrlässiger Schadenszufügung, zu einer außergerichtlichen Bereinigung der Sache führen. Mit Recht hat Rosenau darauf hingewiesen, daß die Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit in der LPG mit Hilfe des gerichtlichen Verfahrens keineswegs das alleinige oder spezifische Mittel ist und daß ddr Gesetzgeber insoweit die Auseinandersetzung in der Genossenschaft in den Vordergrund der Regelung gestellt hat (NJ 1962 S. 300). Ein verantwortungsbewußter Vorstand muß daher die Erhebung einer Klage oder die Stellung eines Antrags im zivilrechtlichen Anschlußverfahren immer vom Ausgaug der Erörterung der Sache in der Mitgliederversammlung und von der Beschlußfassung abhängig machen. 567;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes des Sozialismus bekannt sein muß und zu deren Einschätzung, Überprüfung, Sicherung, Nutzung oder Bearbeitung Aktivitäten duroh Staatssicherheit erforderlich sind. Eine ist operativ bedeutsam, wenn sie auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu würdigen. Bei der Aufgabenstellung ist darauf Einfluß zu nehmen, daß die Abfassung des Gutachtens möglichst noch rationeller, kürzer, also insgesamt effektiver gestaltet wird.

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