Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 567

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 567 (NJ DDR 1962, S. 567); d s a di c s atik lieh die verderbliche Rolle des Alkoholi: wesentlichen Faktor sehr vieler Verbrechen wertet dabei ausführliche praktische Material macht konkrete Vorschläge zur Verstärkung fes gegen den Alkoholismus. Es mag zunächst erstaunlich anmuten, daß n Faktoren sich die beiden letzten Abschnitte d mit der Verbrechen vorbeugenden Rolle d gesetzgebung sowie der Strafrechtspflege Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane befasste: sächlich aber man mag über die System; ten ist Sacharows Anliegen völlig Allgemein wird die „vorbeugende“ oder präventive“ Wirkung der Strafandrohung u anwendung in unserer Strafrechtstheorie stritten. Faktisch gibt es jedoch in unserer Tendenzen, die Rolle der Strafe bei der Ü b dung der Kriminalität abzuwerten und „allgemein-vorbeugenden Tätigkeit“ gegenübeijz Tatsächlich aber ist es wichtig zu begreifen, androhung und Strafanwendung nicht nur auf den Einzelfall, sondern ein wichtiges ideologischen Einwirkung und Überwindp: Kriminalität sind. Es ist bedauerlich, daß auf diese Fragen die einer theoretischen I dringend bedürfen nicht näher eingegangi bleibt jedoch verdienstlich, daß überhaupt merksamkeit auf diese Fragerr gelenkt wurde. mus als dar, ver-ien und s Kamp- diesen Werkes r Straf-und der in. Tat-strei-tjerechtigt. general-id Straf-l licht be-Literatur erwin-sie der ustellen. Straf-l teaktion“ Mittel der ng der Sacharow iskussion ist; es die Auf- c aß le n Sacharow wendet sich hierbei vor allem dem Problem der Differenzierung der Strafandroh Strafanwendung zu. Er unterstreicht die Notw ;i entschieden und genau auf jede Rechtsverlc t: reagieren. Er deckt auf, wie schädlich es für brechensverhütung ist, wenn Straftaten on; bleiben und eine Ideologie der Straflosigkei Gleichzeitig weist er überzeugend nach, großer Irrtum ist anzunehmen, daß die Androh wichtigen ung und ;ndigkeit, zung zu die Ver-aufgedeckt eintritt. es ein ung und Verhängung überhöhter Strafen die Bekämpfung der Kriminalität fördere. Sacharows Arbeit wirft eine Reihe von Fragen auf, die nicht bis zu Ende geklärt werden konnten. Dazu gehört vor allem das wichtige Problem der Einbeziehung aller staatlichen Organe in die Beseitigung der Ursachen der Kriminalität und in diesem Zusammenhang die wichtige Frage nach dem Gegenstand des Strafrechts und seinen Gesetzen. Es ist ein Verdienst Sacharows, daß er die Diskussion über die Ursachen der Kriminalität immer wieder bis zu konkreten staatsorganisatorischen und gesetzgeberischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Staatsrechts, des Verwaltungsrechts, des Familienrechts usw. hinführt, die der Beseitigung dieser Ursachen dienen. Möglicherweise hätte diese Seite noch etwas stärker herausgearbeitet werden können, denn letzten Endes beruhen Umstände, die zur Kriminalität führen, auf Mängeln in der staatlichen Leitung und der Organisierung des Prozesses der Errichtung der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft. Hier aber ist der Punkt, wo die alleinige Kompetenz des Strafrechts aufhört. Diese Probleme können nur in gemeinsame Arbeit mit allen Rechtszweigen gelöst werden. Nun ist es eine bereits anerkannte Wahrheit, daß sich gegenwärtig die fruchtbarsten und am weitesten führenden Erkenntnisse in den Grenzgebieten mehrerer Wissenschaftszweige finden lassen. In der Rechtswissenschaft wurde das bisher auch auf dem hier besprochenen Gebiet durch eine Reihe „negativer Kompetenzkonflikte“ gehindert. Deshalb ist es gegenwärtig vor allem wichtig, alle derartigen Diskussionen hintanzustellen und mit dir gemeinsamen praktischen Arbeit zu beginnen. Dazu sollte die vorliegende Besprechung beitragen. HERBERT KLAR, Oberrichter am Obersten Nochmals: Schad der LPG-Mitglied Auf die große erzieherische Bedeutung des § 17 LPG-Ges. brauche ich hier nicht mehr einzugehen, nachdem sie u. a. von Schilde (NJ 1961 S. 69! ff.) und Rosenau (NJ 1962 S. 299 ff.) genügend hervc rgehoben wurde und Heuer diese Bestimmung tre ffend als „ein Musterbeispiel dafür, wie die staatliche Führung auf die Qualifizierung der genossenschaftlich :n Demokratie, auf die Entwicklung der Auseinandersetzungen um die gute genossenschaftliche Arbeit geri htet ist“ bezeichnet hat (NJ 1962 S. 308). Trotz dieser Erkenntnis ist Heuer der Ansicht, ein Beschluß der Mitgliederversammlung sei zwar bei fahrlässiger Schädigung genossenschaftlichen E igentums, nicht aber dann erforderlich, wenn sich ein ' Genossenschaftsbauer vorsätzlich am genossenschaftlichen Eigentum bereichert hat und deshalb strafrech ;lich und materiell zur Verantwortung gezogen wird. Ich halte diese Ansicht in Übereinstimmung mit Wijstneck (NJ 1962 S. 405) für falsch. Die Auseinandersetzung innerhalb der Genossenschaft über die Geltendmachung eines Schadensersatz anspruchs hat keineswegs nur im Falle fahrlässiger Schadenszufügung die auch von Heuer betonte hervorragende erzieherische Bedeutung Auch bei Schädigur g des genossenschaftlichen Eigentums durch Diebstal 1, Unterschlagung; Betrug usw. zwingt die Erörterung der Sache fericht der DDR ensersatz und Beschluß Versammlung in der Mitgliederversammlung jeden Genossenschaftsbauern, Stellung zu beziehen; sie festigt sein Bewußtsein, daß es um seine Genossenschaft geht, deren gleichberechtigtes Mitglied er ist. Die Erörterung dient der Erziehung des Schädigers und führt schließlich zur .Aufdeckung von Mängeln, wie z. B. der mangelhaften Organisation und Kontrolle der Arbeit, die die Entstehung des Schadens begünstigt und den Entschluß des Schädigers, sich am genossenschaftlichen Eigentum zu bereichern, infolge seines ungefestigten Bewußtseins erleichtert haben. Eine solche umfassende Beratung innerhalb der Mitgliederversammlung kann, ebenso wie bei fahrlässiger Schadenszufügung, zu einer außergerichtlichen Bereinigung der Sache führen. Mit Recht hat Rosenau darauf hingewiesen, daß die Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit in der LPG mit Hilfe des gerichtlichen Verfahrens keineswegs das alleinige oder spezifische Mittel ist und daß ddr Gesetzgeber insoweit die Auseinandersetzung in der Genossenschaft in den Vordergrund der Regelung gestellt hat (NJ 1962 S. 300). Ein verantwortungsbewußter Vorstand muß daher die Erhebung einer Klage oder die Stellung eines Antrags im zivilrechtlichen Anschlußverfahren immer vom Ausgaug der Erörterung der Sache in der Mitgliederversammlung und von der Beschlußfassung abhängig machen. 567;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle beschriebenen negativen Erscheinungen mit dem sozialen Erbe, Entwickiungsproblemon, der Entstellung, Bewegung und Lösung von Widersprüchen und dem Auftreten von Mißständen innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft vor subversiven Handlungen feindlicher Zentren und Kräfte zu leisten, indem er bei konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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