Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 561

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 561 (NJ DDR 1962, S. 561); tall: astand enthalten, ist eine Handlung, die ein solches Verbrechen vorbereitet. Selbst wenn eine weitere Handlung in dieser Organisation nicht begangen wird, ist der Beitritt zu ihr eine vollendete Straftat. Der Angeklagte Gengelbach gehörte der Gruppe Breitstoffer an, die später mit der Girrmann-Organi-sation eng zusammenarbeitete. Die Angeklagten Stern-heimer und Stachowitz sind innerhalb der Girrmann-Organisation tätig geworden. Allen drei Angeklagten war zu dieser Zeit die verbrecherische Zielsetzung und Betätigung dieser Organisationen bekannt. Sie haben bereits damit ein Verbrechen nach § 17 in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 ZiH 1 StEG begangen. Der Angeklagte Gengelbach, der am 11. Juni 1962 mit einer Pistole vom Kaliber 7,65 mm durch einen unterirdischen Tunnnel in das Territorium der DDR eingedrungen war, hat gleichzeitig gegen § 2 Abs. 1 der Waffen Verordnung vom 29. August 1955 (GBl. I S. 649) verstoßen. Daß die Angeklagten vorsätzlich handelten, ergibt sich aus den klaren Vorstellungen, die sie von den Aufgaben und Zielen der Organisation Girrmann bzw. der Gruppe Breitstoffer hatten, und den ihnen erteilten und von ihnen ausgeführten verbrecherischen Aufträgen. Soweit Waffen benutzt wurden, um Grenzposten der DDR durch Bedrohung oder Gewährung von Feuerschutz zu überwinden, waren den Angeklagten die näheren Umstände eindeutig bekannt. Alle Angeklagten kannten die Methoden dieser Organisationen, mittels Bau von Tunnels die Staatsgrenze der DDR von Westberlin aus zu unterwühlen. Gengelbach wirkte an mehreren derartigen Projekten aktiv mit, und Sternheimer beteiligte sich an der Erkundung des Tunnelausganges in der Kiefholzstraße. Der Bau derartiger Tunnels, durch die von Westberlin aus bewaffnete Menschenhändler, Terroristen, Spione und Diversanten iri das Gebiet der DDR eindringen können, ist bereits das Unternehmen staatsgefährdender Gewaltakte im Sinne des § 17 StEG. Bei der Prüfung der Frage, welche Motive den Handlungen der Angeklagten zugrunde lagen, kann nicht außer acht gelassen werden, daß sie unter dem Eindruck der von der Bonner Regierung und dem Westberliner Senat gegen die DDR und deren Grenzsicherungsmaßnahmen vom 13. August 1961 betriebenen zügellosen Hetze standen. Sie wurden von diesen Stellen unter völliger Verdrehung der völkerrechtlichen Situation und der strafrechtlichen Konsequenzen zu ihren Verbrechen aufgefordert und bei deren Durchführung unterstützt. Das kann jedoch ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht erheblich mindern, zumal Gengelbach und Stachowitz in der DDR zur Schule gegangen sind und hier erzogen worden waren. Sie haben sich diese verbrecherischen Anschauungen zu eigen gemacht und ohne Hemmungen ihre gefährlichen Verbrechen begangen. Das Grundmotiv, aus dem sie handelten, ist die bewußte Feindschaft gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der DDR. Allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu diesen verbrecherischen Organisationen, den Gruppen Girrmann und Breitstoffer, die die Grundlage ihrer Bestrafung bildet, haben sie schwere Strafen verwirkt. Der Grad der Verantwortung jedes der Angeklagten ergibt sich aus seiner konkreten Rolle im gesamten Verbrechensablauf. Der Angeklagte Gengelbach war seit April 1962 Mitglied der Gruppe Breitstoffer. Er kannte die Pläne der Gruppe bis ins einzelne und war aktiv an der Vorbereitung und Ausführung der einzelnen Verbrechen beteiligt. Er kannte die Bewaffnung beider Gruppen in allen Einzelheiten und ihre Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten. Er erkundete intensiv mehrere Tunnelprojekte, arbeitete oft selbst an ihrer Fertigstellung mit, organisierte die zu schleusenden Bürger der DDR, wies ihnen den Weg zum Tunneleingang und drang gemeinsam mit einem anderen Mitglied der Gruppe bewaffnet und bereit, auf Grenzposten der DDR zu schießen, durch einen Tunnel in die DDR ein. Auf diese Weise schleuste er mehrere Bürger nach Westberlin. Er war auch an der Vorbereitung der bewaffneten Provokation, die am 7. August 1962 in Berlin-Treptow begonnen wurde, maßgeblich beteiligt und begann wenige Tage,“* nachdem diese gescheitert war, ein weiteres gleiches Verbrechen in Berlin-Treptow vorzubereiten. Das alles kennzeichnet ihn als einen gefährlichen Feind der DDR, der wegen der Vielzahl der von ihm hemmungslos begangenen Verbrechen auf lange Zeit isoliert werden muß. Der Senat erkannte deshalb gegen ihn auf zwölf Jahre Zuchthaus. Der Angeklagte Sternheimer ist im beträchtlichen Umfang für die Girrmann-Organisation tätig geworden. Er versuchte, den Ingenieur M. zum Verrat der DDR zu verleiten, erkundete mit M. eine zur Schleusung von DDR-Bürgern geeignete Stelle der Kanalisation und begab sich mehrfach im Aufträge Girrmanns in die Hauptstadt der DDR, um die für den 7. August 1962 in Berlin-Treptow geplante bewaffnete Aktion vorzubereiten. Dabei entwickelte er Initiative bei der Beeinflussung von Bürgern der DDR und der Organisierung ihres unauffälligen Transportes zu dem für die Schleusung angelegten Tunnel. Auch Sternheimer muß eine harte Strafe treffen. Der Senat hat auf sieben Jahre Zuchthaus erkannt. Er ist dabei vom Antrag des Generalstaatsanwalts abgewichen, weil der Umstand, daß der Angeklagte ausschließlich in Westdeutschland aufgewachsen und erzogen worden und seine Meinungsund Willensbildung erheblich durch die Bonner und Westberliner Ultras beeinflußt worden ist, seinen Entschluß zu Begehung der Verbrechen in erheblichem Maße mit bestimmt hat. Der Angeklagte Stachowitz handelte aus Feindschaft gegen die DDR, die er aus diesem Grunde bereits im Jahre 1959 verraten hatte. Sein Bestreben, seine Ehefrau und sein Kind nach Westberlin zu holen, war nicht das ausschlaggebende Motiv seiner Verbrechen. Wie kalt und berechnend er vorging, zeigt der Umstand, daß er seine Ehefrau erst nach Westberlin schleusen wollte, nachdem diese ihr Studium in der DDR abgeschlossen hätte. Die in diesem Zusammenhang von ihm vorbereitete Schleusung durch den Holländer Udes ist nicht als selbständige Straftat zu werten, da die Verbindung zu diesem über die Girrmann-Organisation und mit deren Unterstützung zustande kam. Er hat bereits im August 1961 an der Schleusung eines Studenten nach Westberlin entscheidend mitgewirkt und hat an der Vorbereitung der Grenzprovokation am 7. August 1962 in Berlin-Treptow in voller Kenntnis des vorgesehenen Einsatzes von Schußwaffen durch Benachrichtigung zu schleusender Bürger und deren nähere Instruktion erheblichen Anteil. Er entwickelte besondere Initiative bei der Unterstützung der mittels falscher Pässe vorgesehenen Schleusung der Bürger H., die er zur Täuschung der Grenzkontrollorgane der DDR mit Kleidung und anderen Gegenständen westlicher Herkunft versorgte und bei der Beschaffung von nach dem Ähnlichkeitsprinzip ausgesuchten Pässen unterstützt, von denen er zwei der Girrmann-Organi-staion zur Verfügung stellte. Der Angeklagte, der mehrmals auf Westberliner Seite an Zusammenrottungen an der Staatsgrenze der DDR teilnahm, hat schwere Strafe verwirkt. Der Senat erkannte unter Berücksichtigung aller den Grad der Gefährlichkeit seiner Handlungen bestimmenden Umstände auf sechs Jahre Zuchthaus. 561;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 561 (NJ DDR 1962, S. 561) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 561 (NJ DDR 1962, S. 561)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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