Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 559

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 559 (NJ DDR 1962, S. 559); 15 Uhr fuhren der Angeklagte und „Harry“ mit einer Taxe zu einem Bauerngehöit am Müggelsee. Dort war eine, Gruppe versammelt, die mit einem . Lk.w zur Grenzdurchbruchstelle gebracht werden sollte. Sie kontrollierten, ob der Abtransport planmäßig verlief, und instruierten die Teilnehmer über den weiteren Verlauf der Aktion. Dann fuhren sie weiter zum Ort des geplanten Grenzdurchbruchs, um die Lage zu sondieren. Während „Harry“ zurückblieb, ging der Angeklagte von der Puderstraße in Richtung der Tischlerei. Er schöpfte Verdacht, da er bei der Tischlerei einige unbekannte Personen bemerkte, ging zurück und teilte das „Harry“ mit. Dann flüchteten beide nach Westberlin. Tatsächlich wurde die Grenzprovokation durch das rechtzeitige Eingreifen der Sicherheitsorgane der DDR vereitelt. Während einer Besprechung von Mitgliedern der Gruppen Breitstoffer und Girrmann am 8. August 1962 über das Mißlingen der Aktion erfuhr der Angeklagte, daß, wie vorgesehen, mehrere Personen mit Pistolen und Maschinenpistolen in das Gebiet der DDR eingedrungen waren, sich jedoch zurückzogen, weil sie sich von Grenzsicherungskräften der DDR entdeckt glaubten. Dort wurde ihm auch bekannt, daß Fernseh- und Zeitungsreporter sowie Ärzte am westlichen Ausgang des Tunnels auf das Gelingen der Provokation gewartet hatten. Trotz des-Scheiterns dieser Grenzprovokation setzte die Gruppe Breitstoffer ihre verbrecherische Tätigkeit fort. Bereits am 15. August 1962 erkundete der Angeklagte im demokratischen Berlin in der Schmollerstraße erneut die Möglichkeit für die Anlegung eines Tunnels. 4. Sternheimer, Wolfdieter Der 22 Jahre alte Angeklagte entstammt kleinbürgerlichen Verhältnissen. Sein Vater ist im zweiten Weltkrieg gefallen. Im November 1960 nahm der Angeklagte das Studium an der Universität Freiburg (Breisgau) auf, das er seit November 1961 an der „Freien Universität“ in Westberlin fortsetzte. Im Februar 1962 nahm er durch einen Medizinstudenten Verbindung mit dem Leiter der Förderungsabteilung der „Freien Universität“, Girrmann, auf. Dieser sollte die Möglichkeit haben, die Freundin des Angeklagten vom demokratischen Berlin mit Hilfe eines gefälschten Passes nach Westberlin bringen zu lassen. Girrmann war dazu bereit. Der Angeklagte kam seinem Verlangen nach, Paßbilder zu beschaffen und seiner Freundin einige Kleidungsstücke westdeutschen Fabrikats zu schicken. Als der Angeklagte einmal wegen dieser Angelegenheit bei Thieme, dem Nachfolger Girr-manns an der „Freien Universität“, nachfragte, erfuhr er, daß ihn Girrmann, der nunmehr seinen Sitz im „Haus der Zukunft“ hatte, zu sprechen wünsche. Girrmann teilte ihm mit, daß die Schleusungen mittels Paß nicht mehr in der bisherigen Weise vorgenommen werden könnten. Seine Gruppe werde geteilt. Eine der beiden neuen Gruppen werde sich weiter mit der Paßschleusung befassen, die andere werde unterirdische Grenzdurchbrüche vornehmen. Er fragte den Angeklagten, ob er bereit sei, an der Organisierung eines Grenzdurchbruchs mitzuwirken und seine Freundin durch einen Tunnel nach Westberlin zu schleusen. Der Angeklagte sagte zu und führte für Girrmann in der Folgezeit auch eine Reihe von Aufträgen aus, die mit der Schleusung seiner Freundin nichts zu tun hatten. So suchte er im April 1962 als Kurier einen Mediziner auf. Ebenso besuchte er einen Ingenieur, den er zum Verlassen der DDR bewegen sollte. Mit diesem erkundete er in der Neuen Grünstraße die Möglichkeit, die Kanalisation zur Schleusung von Personen auszunutzen. Ara 27. Juli 1962 informierte Girrmann den Angeklagten über den Plan des bereits erwähnten großen Grenzdurchbruches in Treptow und erteilte ihm Aufträge zur Organisierung der Durchführung, die zunächst für den 31. Juli vorgesehen war, jedoch wiederholt verschoben wurde und endgültig am 7. August stattfand. Der Angeklagte übernahm es, im demokratischen Berlin die Bereitstellung eines Lkw zu organisieren. Er benachrichtigte die Familie V., deren Schwiegereltern sowie seine Freundin vom Termin der Schleusung und den wiederholten Verschiebungen des Termins. Ferner versuchte er, auch die Schwester seiner Freundin, eine Studentin, zum Verlassen der DDR zu bewegen und die Schleusung des S. zu organisieren. Von S. verlangte der Angeklagte entsprechend einem Auftrag von Girrmann die Anfertigung einer Skizze von der örtfichkeit der im demokratischen Berlin gelegenen Einstiegstelle in den Tunnel. Am 3. August nahm der Angeklagte an einer Zusammenkunft mit Peter Röhl teil, der als Lkw-Fahrer ausersehen war. Röhl war bereit, mit einem Lkw seines Betriebes die Beförderung von zu schleusenden Personen vorzunehmen. Als der Angeklagte darüber Girrmann und Thieme Bericht erstattete, erfuhr er von diesen, daß der Grenzdurchbruch bewaffnet durchgeführt werden sollte. Trotzdem war er weiterhin bereit, die Provokation mit zu organisieren. Am 6. August schickte er den Zeugen Meier nach genauer Instruktion zur Erledigung einiger Aufträge ins demokratische Berlin. Am 7. August erhielt der Angeklagte von Girrmann und Thieme die letzten Aufträge vor der für den Abend geplanten Grenzprovokation. Weisungsgemäß fuhr er in das demokratische Berlin und traf sich dort mit „Siegfried“, der den genauen Zeitpunkt der Schleusung bekanntgab. Dann benachrichtigte der Angeklagte die von ihm bereits früher aufgesuchten Personen, gab ihnen bekannt, wo sie sich zum Abtransport mit Lkw einfinden oder ob sie zu Fuß den Tatort aufsuchen sollten, und machte sie mit den vereinbarten Zeichen der sogenannten „Lotsen“ bekannt. Auch den Lkw-Fahrer Röhl informierte der Angeklagte. Dieser fuhr zum festgelegten Treffpunkt und lud dort einige Personen auf sein Fahrzeug, die sich mit einem vereinbarten Losungswort zu erkennen gegeben hatten. Unterwegs wurden sie festgenommen. 5. Stachowitz, Hartmut Der im Jahre 1935 geborene Angeklagte entstammt bürgerlichen Verhältnissen. Nach Ablegung des Abiturs beantragte er die Zulassung zum Studium an der Humboldt-Universität in Berlin. Sie wurde ihm wegen nicht genügender Zeugnisse versagt. Er wurde aber zum Studium an der sogenannten „Freien Universität“ in Westberlin aufgenommen, die er von Herbst 1956 bis 1959 besuchte, obwohl er im demokratischen Berlin wohnhaft war. Dann verließ er illegal die DDR und ging nach Hannover zu seiner Schwester. Er setzte sein Studium in Hannover und Wien fort und kam dann zurück nach Westberlin. Am 1. Juni 1962 erhielt er die Approbation als Tierarzt und war zur Zeit seiner Inhaftnahme als Doktorand an der Klinik für kleine Haustiere der „Freien Universität“ beschäftigt. Am 8. März 1960 heiratete der Angeklagte in Westberlin eine im demokratischen Berlin wohnhafte Frau, die an der Technischen Universität in Dresden studierte. Sie kamen überein, nach Beendigung ihres auf Kosten der DDR erfolgenden Studiums den gemeinsamen ehelichen Wohnsitz in Westdeutschland zu nehmen. Am 13. August 1961, als der Schutzwall errichtet wurde, befand sich die Ehefrau beim Angeklagten in Westberlin. Er schickte sie aber in die Hauptstadt der DDR zurück, damit sie das Studium noch beenden könne. Nachdem der Angeklagte bereits in der zweiten Hälfte August 1961 dem DDR-Bürger J. unter Mitwirkung eines Angehörigen der Girrmann-Organisation das illegale Verlassen der DDR ermöglicht hatte, .bereitete er seit Anfang 1962 die Ausschleusung seiner Frau und seines inzwischen geborenen Kindes vor. Zunächst nahm er mit Olla Masdajk, einer Angehörigen der Girrmann-Organisation, Verbindung auf und darüber hinaus über Merk, der zur Girrmann-Gruppe gehörte, zu dem Holländer Udes, der Schleusungen mittels gefälschter westdeutscher Ausweise in die Wege leitete. Mit Udes vereinbarte er den 16. März 1962 als frühesten Tag. der Schleusung, damit seine Frau noch das Staatsexamen auf Kosten des Arbeiter-und-Bauern-Staates ablegen konnte. Wegen Inhaftierung des Udes, dem der Angeklagte bereits.500 Westmark als Vorschuß gegeben hatte, kam es nicht zur Schleusung. Mitte Juni 1962 Wurde der Angeklagte von der Masdajk aufgesucht und ihm von ihr in Aussicht gestellt, daß 559;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Aufklärung und Abwehr geschaffen werden. Dieses Netz ist auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu organisieren. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik gibt es in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit zu gewinnen, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen und von ihrer politischen Überzeugung und Zuverlässigkeit her die Gewähr bieten, die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Diensteinheiten der Linie sind noch kontinuierlicher geeignete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich-negativer Aktivitäten Verhafteter fest zulegen, rechtzeitig ein den Erfordernissen jeder Zeit Rechnung tragender Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Maßnahmen der Auswertungs- und Informationstätigkeit - solchen Leitungsaufgaben wie insbesondere der Koordinierung und der Anleitung und Kontrolle.

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