Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 558

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 558 (NJ DDR 1962, S. 558); 3. Gengelbach, Dieter Der im Jahre 1937 in Berlin geborene und in Berlin-Lichtenberg wohnhaft gewesene Angeklagte Gengelbach ist der Sohn eines Fleischermeisters. Sein Vater ist aus dem zweiten Weltkrieg nicht zurückgekehrt. Nach dem Besuch der Volksschule wollte er den Beruf eines Fleischers erlernen; er bestand die Abschlußprüfung jedoch nicht. Er hielt sich oft in Westberlin auf, sah sich u. a. Filme aus dem zweiten Weltkrieg und Gangsterfilme an und las in Westberlin vertriebene Schundliteratur. Im Jahre 1956 verließ er illegal die DDR. Er arbeitete in Westdeutschland und seit 1959 in Westberlin in verschiedenen Fleischereien. Im Mai 1962 nahm er eine Tätigkeit als Arbeiter beim „Tagesspiegel“ auf. Ende April/Anfang Mai 1962 begegnete der Angeklagte dem ihm seit seinen 14. Lebensjahr bekannten Horst Breitstoffer, der im Jahre 1954 illegal die DDR verlassen hatte. Breitstoffer schilderte ihm, daß er einer Gruppe angehöre, welche unterirdische Tunnel anlege, um Personen aus der Hauptstadt der DDR nach Westberlin zu schleusen. Diese Gruppe besaß Schußwaffen, die sie gegen Angehörige der Grenzsicherungskräfte der DDR einsetzen wollte, wenn sie an der Durchführung ihres Vorhabens gehindert werden sollte. Das wußte der Angeklagte. Er erhielt am 11. Juni 1962 selbst eine Pistole und sah im Juli 1962 in der Wohnung Breitstoffers eine Pistole 7,65 mm, zwei Pistolen 08 und mehrere Schachteln Munition. Ein weiteres Mitglied dieser Gruppe besaß ebenfalls eine Pistole 7,65 mm. Breitstoffer gelang es außerdem, eine Maschinenpistole aus Holland zu beschaffen. Als Breitstoffer dem Angeklagten sagte, daß man bei der Organisierung der Grenzdurchbrüche viel Geld verdienen könne, war dieser sofort bereit, in dieser Gruppe mitzuwirken. Anfang Mai 1962 wollte er im Auftrag Breitstoffers auf dem Gebiet des demokratischen Berlins in der Boyenstraße die Möglichkeit der Anlegung eines Tunnels erkunden. Er hatte wegen der getroffenen Grenzsicherungsmaßnahmen jedoch keinen Erfolg. Mitte Mai 1962 war er mit Breitstoffer zu demselben Zweck an der Zimmerstraße/Ecke Jerusalemer Straße. Die Gruppe begann danach unter Mitwirkung des Angeklagten von Westberlin aus mit dem Ausschachten des Tunnels, gab das Vorhaben wegen der ungünstigen Beschaffenheit des Bodens jedoch wieder auf. Ende Mai 1962 beteiligte sich der Angeklagte an der weiteren Ausschachtung eines bereits von einer unbekannten Gruppe begonnenen Tunnels an der Heidel-berger/Ecke Elsenstraße. Er erkundete auch den im demokratischen Berlin vorgesehenen Tunnelausstieg. Nach einigen Tagen wurde das Vorhaben aufgegeben, nachdem der Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes Mertens der Gruppe mitgeteilt hatte, daß dieser Tunnelvortrieb von den Grenzsicherungsorganen der DDR entdeckt worden sei. Bei weiteren Kontakten mit Mertens stellte dieser an die Gruppe Breitstoffer die Forderung, daß von ihr ausgeschleuste DDR-Bürger direkt dem Verfassungsschutz zur Vernehmung zugeführt werden sollten. Anfang Juni 1932 legte der Angeklagte in Tag- und Nachtarbeit gemeinsam mit anderen Grupperimitglie-dern einen Tunnel in der Heidelberger Straße in das im demokratischen Berlin befindliche Haus des Fotogeschäftes Boss an. Er instruierte am 9. Juni 1962 nach Fertigstellung des Tunnels einige in der Hauptstadt der DDR wohnende Teilnehmer an der Provokation über den Termin der Schleusung, den Anmarschweg und den geplanten Verlauf des Grenzdurchbruchs. Am zweiten Tag der Schleusung durch diesen Tunnel, am 11. Juni 1962, sicherte der Angeklagte mit einem weiteren Gruppenmitglied die Aktion am Tunnelausgang im demokratischen Berlin ab. Zu diesem Zweck erhielten sie von Breitstoffer jeder eine Pistole mit vollem Magazin. Die Pistole des Angeklagten hatte ein Kaliber von 7,65 mm. Sie drangen mit diesen Waffen durch den Tunnel in das Gebiet der DDR ein. Für den Fall, daß die Schleusung von den Grenzsicherungskräften der DDR entdeckt und von ihnen versucht würde, die Provokation zu unterbinden, sollte von den Schußwaffen Gebrauch gemacht werden. Durch diesen Tunnel sind mehrere Personen nach Westberlin geschleust worden. Der Angeklagte war auch maßgeblich an der Organisierung und Durchführung einer großangelegten und für den 7. August 1962 geplanten bewaffneten Grenzprovokation in Treptow beteiligt. Der Bau des Tunnels* der von einem in Westberlin dicht an der Kiefholz-straße liegenden Bunker nach einer Tischlerei auf dem Gebiet des demokratischen Berlins führte, wurde durch die Gruppe Breitstoffer bereits im Juni 1962 begonnen. Nach einiger Zeit ergaben sich Schwierigkeiten beim Bau. Da Mertens die Unterstützung des Verfassungsschutzes zugesagt hatte, bemühte sich die Gruppe durch dessen Vermittlung um Verstärkung. Die Bemühungen hatten Erfolg; der Verfassungsschutz stellte die Verbindung zwischen den Gruppen Breitstoffer und Girr-mann her. Die Gruppe Girrmann, die ihren Sitz im „Haus der Zukunft“ hat, befaßte sich zunächst mit der Schleusung von DDR-Bürgern unter Ausnutzung gefälschter Reisepässe. Als dies infolge entsprechender Gegenmaßnahmen schwieriger wurde, verlegte sich die Gruppe, die vorwiegend aus Studenten der „Freien Universität“ besteht, auf die Organisierung und Durchführung bewaffneter unterirdischer Grenzdurchbrüche. Sie verfügt, wie Breitstoffer dem Angeklagten erklärte, über 23 Pistolen, zwei Jagdgewehre, eine Schrotflinte, zwei oder drei Maschinenpistolen sowie ein Funkgerät. Die Gruppen Breitstoffer und Girrmann arbeiteten von nun an eng zusammen. Sie vollendeten gemeinsam den von der Gruppe Breitstoffer begonnenen Tunnelbau. Es war geplant, durch diesen Tunnel eine größere Anzahl von Bürgern der DDR nach Westberlin zu schleusen. Zur Sicherung dieser Aktion war vorgesehen, daß fünf bis sechs Angehörige der Gruppe bewaffnet durch den Tunnel in das Gebiet der DDR eindringen sollten. Sie hatten die Aufgabe, das Feuer zu eröffnen, wenn Grenzsicherungskräfte der DDR versuchen sollten, die Provokation zu unterbinden. Von Westberlin aus sollten Polizei und von einem Bahndamm aus bewaffnete Mitglieder der Gruppe Feuerschutz geben. Am Westberliner Ausgang des Tunnels sollten Ärzte bereitstehen, die eventuell Verletzten erste Hilfe leisten konnten. Auch Fernseh- und Zeitungsreporter wurden erwartet. Von Westberlin aus sollten unter mißbräuchlicher Verwendung westdeutscher Personalpapiere Kuriere in das demokratische Berlin geschickt werden, um die zur Schleusung vorgesehenen Personen vom Termin und von den näheren Umständen zu unterrichten. Um in der Nähe des Tatortes kein Aufsehen zu erregen, sollten die zu Schleusenden mit mehreren verdeckten Lkw, mit Pkw und zum Teil zu Fuß auf das Fabrikgrundstück gelangen, auf welchem sich die Tischlerei mit dem Tunneleinstieg befand. Die Zufahrt zum Grundstück sollte durch „Lotsen“ gesichert werden. Sie sollten den betreffenden Fahrzeugen, die durch einen weißen Streifen an der Windschutzscheibe gekennzeichnet waren, entsprechende Hinweise durch vereinbarte Zeichen geben. Im Zusammenhang mit dieser geplanten Grenzverletzung fuhr der Angeklagte Anfang Juli 1962 mehrfach in das demokratische Berlin, um über andere Personen eine Verbindung zu dem Tischlereiinhaber aufzunehmen, in dessen Gebäude der Tunnel enden sollte. Diese Bemühungen führten nicht zum Erfolg. Am 3. August 1962 begab sich der Angeklagte im Aufträge Breitstoffers wiederum in die Hauptstadt der DDR und benachrichtigte einige Personen über den Termin und die sonstigen Umstände der vorgesehenen Schleusung. Das tat er auch am 7. August, nachdem er sich weisungsgemäß um 13 Uhr mit einem „Harry“ am S-Bahnhof Alexanderplatz getroffen hatte. Einige Personen forderte er auf, sich gegen 17 Uhr zu Fuß an bestimmten Stellen in Berlin-Treptow einzufinden, um sich dann von ihm einweisen zu lassen. Der Angeklagte erklärte dabei, daß der Grenzdurchbruch durch bewaffnete Mitglieder der Gruppe sowie durch Polizei von Westberlin aus gesichert werde und daß Ärzte bereitstünden, eventuell Verletzte zu betreuen. Gegen 558;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 558 (NJ DDR 1962, S. 558) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 558 (NJ DDR 1962, S. 558)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linie Untersuchung zu deren Durchsetzung. Im Prozeß der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung zur einheitlichen Bearbeitung des Schriftverkehrs Staatssicherheit -Postordnung - Bdl Ordnung über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger an Staatssicherheit -Eingabenordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schlußbestimmunqen. Zur konsequenten Durchsetzung der in dieser Anweisung getroffenen Festlegungen sind in allen Kreis- und Objektdienststellen unter Einbeziehung der Beauftragten des Leiters der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die - Funktionäre der Partei und des sozialis tlsxrhe ugend-verbandes unter dem Aspekt Durchsetzung der Ziele und Grundsatz -üs Sinarbeitungsprozesses die ff?., Aufgabe, den Inhalt, die Formen und Methoden der Arbeit sich besonders bewährt haben. Grundlage dafür bilden die erarbeiteten Ksmpfprogramme zürn jeweiligen Aufgebot in denen die Hauptaufgabenstellungen sowie Initiativen und Verpflichtungen fixiert sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X