Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 557

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 557 (NJ DDR 1962, S. 557); In seiner fast zehnjährigen Spionagetätigkeit arbeitete der Angeklagte unter den Decknamen „Fahrland“; „Dankmann“ und „Dieter“ mit den amerikanischen Spionen „Gehlen“, „Ohlsen“ und „Krieger“ zusammen,-führte deren Aufträge aus und verriet alles, was er wüßte und erkunden konnte. Mit ihnen traf er sich in der Fiegel monatlich in verschiedenen Wohnungen, wo er Aufträge erhielt und seine Berichte ablieferte. Der Angeklagte erkundete Flugplätze der Sowjetarmee,' Kasernen und Übungsplätze der Nationalen Volksarmee und der Sowjetarmee sowie Truppentransporte und traf Feststellungen über die Bewachung der Strafvollzugsanstalt Brandenburg. Er berichtete die Ergebnisse seiner Tätigkeit an den amerikanischen Geheimdienst. Nachdem er an einem Reservistenlehrgang der Nationalen Volksarmee teilgenommen hatte, berichtete er über die ihm dabei bekannt gewordenen militärischen Objekte und die Einzelheiten der Ausbildung. Er lieferte wichtige Informationen aus den einzelnen Objekten, in denen er eingesetzt war, insbesondere vom Bau der Rapp-Bode-Talsperre, vom Großkraftwerk Trattendorf, vom Bau des Senders in Burg und vom Stahl-, Gas- und Wasserwerk in Brandenburg. Er berichtete auch über die fachliche Ausbildung und die politische Situation an der Ingenieurschule für Elektroenergie in Zittau und übermittelte Charakteristiken einzelner Studenten. Im Jahre 1954 erhielt der Angeklagte den Auftrag, einen Angehörigen der tschechoslowakischen Elbe-Schiffahrtsgesellschaft in Magdeburg unter Alkoholeinfluß zur Spionage anzuwerben und dem amerikanischen Geheimdienst zuzuführen. Er lehnte dies ab, weil er selbst keinen Alkohol gewöhnt und deshalb gefährdet war. Im gleichen Jahr schleuste er einen ausländischen Spion des amerikanischen Geheimdienstes auftragsgemäß von Westberlin nach Jüterbog. Er überbrachte zu diesem Zweck gegen Bezahlung dem Geheimdienst sein aus der Produktion der DDR stammendes Fahrrad und begleitete den Agenten auf einem anderen Fahrrad durch die Grenzkontrolle nach Jüterbog. Er bemühte sich erfolglos, für den amerikanischen Geheimdienst in der Hauptstadt der DDR Wohnungen oder Gartengrundstücke mit Lauben zu mieten oder zu kaufen. In Erfüllung eines weiteren Auftrages überbrachte er aus der Produktion der DDR stammende Aktentaschen mit dicker Rückwand, die zum Anbringen von Geheimfächern geeignet und zur Ausrüstung von Spionen bestimmt waren, sowie Herrenwäsche und Toilettenartikel, die der Tarnung von Spionen dienen sollten. Der Angeklagte versuchte auch, in das Wachregiment Berlin aufgenommen zu werden, um auf diese Weise seine Militärspionage zu intensivieren. In Zittau erkundete der Angeklagte das Gelände für einen Luftlandeplatz. Aus dem VEB Starkstromanlagenbau berichtete der Angeklagte insbesondere Einzelheiten über von ihm bearbeitete Pläne. Von dem Planentwurf 1961 für Investitionen der WB Elektro-Projektierung und Anlagenbau, der auf 13 Betriebe aufgeschlüsselt war, übergab er dem amerikanischen Geheimdienst einen Durchschlag und einen Negativstreifen mit Aufnahmen des ökonomischen Teils des Projektes „Werkneubau Starkstrom-Anlagenbau Erfurt“. Er berichtete auch über Planzahlen, Planänderungen, betriebliche Schwierigkeiten und Materialengpässe im Bereich dieser WB und über seine Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Staatlichen Plankommission und des Volkswirtschaftsrates. Der amerikanische Geheimdienst beauftragte den Angeklagten, sich um Anstellung in einem dieser beiden Organe zu bemühen. Ausführlich und konkret berichtete der Angeklagte auch über alle ihm bekannten Einzelheiten der gesamtberliner Arbeit der FDJ. In den Jahren von 1954 bis 1956 wurde der Angeklagte durch den amerikanischen Geheimdienst in Westberlin als Funker ausgebildet. Dabei wurde ihm mitgeteilt, daß er im „Ernstfall“ als Funker eingesetzt werde. 1959 teilte ihm „Ohlsen“ die Stelle mit, an der für ihn in Berlin-Friedrichshagen ein Funkgerät vergraben sei. An dieser Stelle, die der Angeklagte während des Ermittlungsverfahrens genau beschrieb, war bereits vor seiner Verhaftung ein Blechbehälter mit einer kompletten Sende- und Empfangsanlage einschließlich der erforderlichen Funkunterlagen und eine belgische Armeepistole FN 9 mm mit 50 Schuß dazugehöriger Munition sichergestellt worden. Im Jahre 1960 wurde der Angeklagte zusätzlich mit einer Schnellgebeeinrichtung zu diesem Funkgerät ausgerüstet, durch deren Benutzung die Sendezeit erheblich verkürzt wird. Er erhielt außerdem einen Transistorenempfänger und Codematerialien, mit denen er verschlüsselte Funksprüche des amerikanischen Geheimdienstes empfangen konnte. Beide Geräte schleuste er von Westberlin in die DDR ein. Im ;,Ernstfall“ sollte er auch die Berichte anderer Spione über sogenannte tote Briefkästen entgegennehmen und durch Funk weitergeben sowie umgekehrt auch neue Anweisungen für diese Spione entgegennehmen und diesen wieder übermitteln. Bereits im Jahre 1958 hatte der Angeklagte in Zittau einen derartigen „toten Briefkasten“ angelegt, fotografiert und die Bilder dem Geheimdienst überbracht. In Vorbereitung weiterer toter Briefkästen in Berlin hatte er bereits mehrere Plastikbehälter gekauft, die in seiner Wohnung sichergestellt wurden. Der Angeklagte war auch in einem Geheimschriftverfahren geschult und mit dabei zu verwendendem präpariertem Papier sowie Deckadressen ausgerüstet. Unter Verwendung dieses Verfahrens übersandte er in der Zeit nach den Sicherungsmaßnahmen der Regierung der DDR vom 13. August 1961 dem amerikanischen Geheimdienst 20 Spionageberichte. In den nach dem 13. August 1961 per Funk gegebenen Anweisungen, die der Angeklagte wöchentlich mit dem Transistorengerät empfing, wurde er generell beauftragt, Informationen über die Sicherung der Staatsgrenze in Berlin zu sammeln und dem amerikanischen Geheimdienst zu übermitteln. Speziell wurde er angewiesen, die Grenzbefestigungsanlagen im Bereich zwischen Ostbahnhof und Warschauer Brücke zu erkunden und Einzelheiten über die dort stationierten Grenzsicherungskräfte zu berichten. Diesen Auftrag erfüllte er, indem er, so oft es ihm möglich war, mit seinem Pkw „Skoda“, polizeiliches Kennzeichen IB 39 11, diesen Grenzabschnitt entlangfuhr und dabei entsprechende Beobachtungen vornahm. Auch zu Fuß führte er Erkundungen durch. Auf diese Weise stellte er die Anzahl und die Standorte der zur Grenzsicherung eingesetzten bewaffneten Kräfte und die Art der Grenzsicherung fest. In seinen Berichten nannte er neben dem genauen Ort, dem Tag und der Uhrzeit seiner Feststellungen auch Veränderungen an den Grenzbefestigungsanlagen, Standorte von in Bereitschaft befindlichen Kampfgruppen sowie die Art und Weise, in welcher der Verkehr von und zur Hauptstadt der DDR kontrolliert wurde. Dem Angeklagten war klar, daß durch diese Berichte die Durchführung bewaffneter Grenzprovokationen von Westberliner Seite unterstützt wurde. In seinen geheimschriftlichen Spionageberichten forderte er den amerikanischen Geheimdienst auf, „etwas zu tun“ und die Bevölkerung der DDR „nicht zu vergessen“ sowie „zur Förderung des Widerstandswillens“ die Hetzsendungen zu verstärken. Dem Angeklagten wurde in dieser Zeit durch den amerikanischen Geheimdienst per Funk mitgeteilt, daß seine Berichte über die Grenzsicherungsmaßnahmen wertvoll seien. In einem dieser Funksprüche wurde ihm geantwortet: „Keine Angst, wir vergessen Sie nicht.“ Am 7. Mai 1962 erhielt der Angeklagte durch den amerikanischen Geheimdienst ein mittels Magneten an einem Westberliner Pkw versteckt befestigtes Päckchen, das er entsprechend dem per Funk übermittelten Auftrag heimlich von diesem im demokratischen Berlin parkenden Pkw entfernte. Das Päckchen enthielt neue Codeblöcke, einige Bogen präparierten Papiers zur Anfertigung von Geheimschrift und 2000 DM der Deutschen Notenbank. Der Angeklagte, dem der amerikanische Geheimdienst in den letzten Jahren monatlich 450 DM der Deutschen Notenbank Spionagesold zahlte, erhielt für seine verbrecherische Betätigung insgesamt 35 000 DM der Deutschen Notenbank und 1100 Westmark. 557;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 557 (NJ DDR 1962, S. 557) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 557 (NJ DDR 1962, S. 557)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

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