Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 556

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 556 (NJ DDR 1962, S. 556); Nachdem die Vorschläge bekannt geworden waren, Westberlin in eine entmilitarisierte Freie Stadt zu verwandeln und somit den gegen das sozialistische Lager gerichteten Brückenkopf der NATO zu beseitigen, stellte der westdeutsche Geheimdienst seine Methoden um. Er rechnete damit, daß es unter Umständen seinen Agenten nicht mehr möglich sein würde, sich mit ihren Auftraggebern in Westberlin zu treffen. Deshalb erhielt der Angeklagte im Jahre 1959 präpariertes Papier, mit dessen Hilfe er in Geheimschrift Spionageberichte an eine Deckadresse in München brieflich schicken konnte. Er wurde ferner mit einem Konverter und den dazugehörigen Quarzen, einer Empfangs- bzw. Entschlüsselungstafel sowie zwei Code-Rollen ausgerüstet. Dies ermöglichte ihm, mit seinem Rundfunkgerät Spionageanweisungen des Bundesnachrichtendienstes zu empfangen und zu entschlüsseln. Im Herbst 1960 erhielt der Angeklagte ein Funkgerät modernster Bauart mit Schnellgeber, Code-Unterlagen und einer als Wäscheleine getarnten Antenne. Dieses Gerät sollte im sogenannten Ernstfall eingesetzt werden. Die ihm übergebene „Berlin-Tafel“ läßt erkennen, daß die Spionage des Bundesnachrichtendienstes und somit auch das Verbrechen des Angeklagten der Kriegsvorbereitung und der Provozierung von Zwischenfällen an der Staatsgrenze dient. So legte der westdeutsche Geheimdienst z. B. besonderen Wert auf Informationen über die Konzentration und Bewegung bewaffneter Einheiten, über Einberufung von Reservisten, Errichtung von Grenzbefestigungen, Bewachung der Staatsgrenze, In-Stellung-Bringen schwerer Waffen, Ausgangs- und Urlaubssperren bewaffneter Organe und auf die Erkundung von Möglichkeiten zur Organisierung von Krawallen und Unruhen an der Staatsgrenze und im Hinterland. Der Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes Köhler schulte den Angeklagten sowohl im Umgang mit dem präparierten Papier als auch in der Bedienung des Konverters und des Funkgerätes und unterwies ihn im Ver- und Entschlüsseln von Funksprüchen. Der Angeklagte übte die Handhabung der Spionagehilfsmittel schon vor dem 13. August 1961. Er schrieb auf präpariertem Papier etwa 16 Probeberichte, sandte sie an die Deckadresse in München und empfing eine größere Zahl von Funksprüchen mit Spionageanweisungen. Im Aufträge Köhlers legte er im Frühjahr 1961 in der Köllnischen Heide ein sogenanntes Fernversteck an, in welchem er das Funkgerät und die Unterlagen ünterbringen konnte, um der Gefahr einer Entdeckung zu entgehen. Die Lage des Verstecks teilte er Köhler mit. Außerdem legte er in Oberschöneweide einen sogenannten toten Briefkasten an, der zur Hinterlegung von Spionageinformationen und von Spionagematerial dienen sollte. Nach dem 13. August 1961 hielt der Angeklagte die Verbindung zu der Spionageorganisation aufrecht, indem er bis zu seiner Inhaftierung etwa zwölf Berichte in Geheimschrift an die Deckadresse in München sandte. Im übrigen stand er in Funkverbindung. Er erhielt neben den wöchentlichen Anweisungen am 16. August 1961 die besondere Aufforderung durch Funk, über wichtige Vorgänge an der Staatsgrenze und über die Einstellung der Bevölkerung zu berichten. Der Angeklagte informierte daraufhin am 17. August 1961 den westdeutschen Geheimdienst mit seinem Funkgerät über die Lage in Berlin, insbesondere an der Staatsgrenze, über beobachtete schwere Waffen der NVA, über Bewegungen von Truppeneinheiten, den Bau von Grenzbefestigungsanlagen, den Einsatz der Kampfgruppen seines Betriebes und die Stimmung der Bevölkerung. Im übrigen gab er Spionageberichte dieser Art vorwiegend schriftlich an die Deckadresse, weil er das Funkgerät erst dann voll einsetzen sollte, wenn keine Postverbindung mehr bestehe. Insgesamt nahm der Angeklagte 81 Funksprüche des Bundesnachrichtendienstes auf. Am 14. Februar 1962 erhielt der Angeklagte über Funk die Nachricht, daß er in den nächsten Tagen von einer alten Bekannten aufgesucht werde. Das geschah am 17. Februar 1962. Es erschien eine in Westberlin wohnhafte Frau, in deren Wohnung wiederholt Treffs zwi- schen dem Angeklagten und Köhler stattgefunden hatten. Sie war von Köhler als Kurier geschickt und hatte das demokratische Berlin mit Hilfe eines von Köhler zu diesem Zweck erhaltenen gefälschten westdeutschen Ausweises betreten. Sie überbrachte dem Angeklagten eine Handtasche, in welche 1000 DM und eine Mikrofolie mit neuen Spionageanweisungen eingenäht waren, sowie einige Bogen präparierten Papiers. Nach dem Inhalt der Mikrofolie, zu deren Ausweitung der Angeklagte nicht mehr gekommen ist, hatte sich die Spionagetätigkeit des Angeklagten in Zukunft zusätzlich auf bestimmte militärische Maßnahmen der DDR zur Abwehr von Aggressionsakten zu beziehen. 2. S t e r z i k , Horst Der Angeklagte Sterzik entstammt einer Arbeiterfamilie. In seiner Jugend war er ein begeisterter Hitleranhänger, der im Deutschen Jungvolk und später in der Hitlerjugend und bei der Volkssturmausbildung aktiv hervortrat. Nach dem Abschluß der Volks- und der Mittelschule arbeitete er zunächst als Bote, lernte dann bis zum Jahre 1948 Fernmeldemonteur in Berlin-Tempelhof und siedelte in das Gebiet der CSSR zu seinen Eltern über, die dort inzwischen wohnhaft geworden waren. Da er die Grenze illegal überschritten hatte, wurde er bestraft. Bereits in dieser Zeit „informierte“ sich der Angeklagte fast ausschließlich aus den Sendungen des berüchtigten Hetzsenders „RIAS“ und des Londoner Rundfunks. Nachdem er in der CSSR bis 1952 in verschiedenen Betrieben gearbeitet hatte, siedelte er legal in die DDR über, begab sich aber schon kurze Zeit danach nach Westberlin, um dort ansässig zu werden. Im sogenannten Flüchtlingslager in Berlin-Charlottenburg wurde er jedoch nachdem er dem amerikanischen Geheimdienst seine Kenntnisse über militärische Objekte in der CSSR preisgegeben hatte und bei diesem zwei Wochen gesondert untergebracht worden war vom amerikanischen Geheimdienst als Spion angeworben und zur Ausübung von Spionage im Januar 1953 in die DDR zurückgeschickt. Hier arbeitete er an der Baustelle Rapp-Bode-Talsperre, bewarb sich im Jahre 1954 erfolglos um die Aufnahme in die Volkspolizei und arbeitete dann auf dem Bau der Jugend in Trattendorf als Hilfsmonteur des VEB Starkstromanlagenbau Berlin. Für diesen Betrieb arbeitete er später beim Bau eines Senders in Burg, auf einem Flugplatz der Sowjetarmee und im Stahl-, Gas- und Wasserwerk in Brandenburg. Im Jahre 1955 versuchte er, eine Anstellung bei den Wachmannschaften der englischen Besatzungstruppen in Westberlin zu erhalten. Da dies nicht gelang und auch der amerikanische Geheimdienst eine Übersiedlung nach Westberlin ablehnte, stellte er den Antrag, vom VEB Starkstromanlagenbau zum Ingenieurstudium delegiert zu werden. Dieser Antrag hatte Erfolg. Der Angeklagte studierte von September 1956 bis Juni 1959 an der Ingenieurschule für Elektrotechnik in Zittau, erhielt ein monatliches Stipendium von 160 DM sowie von seinem Betrieb ein monatliches Büchergeld von 15 DM und schloß das Studium mit gutem Erfolg als Ingenieur-Ökonom ab. Danach arbeitete er in der Abteilung Planungstechnologie des Betriebes, ab März 1960 bei der VVB Elektroprojektie-rung und Anlagenbau in Berlin als Investbearbeiter und seit April 1962 als Mitarbeiter der technischen Planung. Entsprechend dem Auftrag des amerikanischen Geheimdienstes, sich in der DDR zu „akklimatisieren“ und vertrauenswürdig zu erscheinen, ist der Angeklagte nach 1953 Mitglied in verschiedenen Organisationen der DDR geworden und als fortschrittlicher Bürger aufgetreten. Im März 1953 trat er dem FDGB und der FDJ bei. 1956 wurde er Mitglied der GST und 1960 Mitglied der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. In der FDJ und der GST bekleidete er verschiedene Funktionen und nahm an der gesamtberliner Arbeit teil. Er blieb aber ein Feind der DDR, empfing ständig den „Sender Freies Berlin“ und den „RIAS“ sowie das westdeutsche Fernsehen. Er beteuerte dem amerikanischen Geheimdienst gegenüber regelmäßig seine Feindschaft gegen die DDR. 556;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 556 (NJ DDR 1962, S. 556) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 556 (NJ DDR 1962, S. 556)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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