Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 545

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 545 (NJ DDR 1962, S. 545); nach allgemeinen Grundsätzen und dem Sinh dieser Gesetzgebung zivile Rechtsbeziehungen hervorbringen (Art. 4). Wie bekannt, gab es in unserer Gerichtspraxis erhebliche Schwankungen in der Frage, ob Bürger oder Organisationen verpflichtende Rechtsbeziehungen begründen können, die nicht vom Gesetz vorgesehen sind. Der richtige Standpunkt siegte. Es wurde anerkannt, daß das Zivilgesetzbuch keinen begrenzten Krets von Verträgen kennt. Jetzt ist dieser Standpunkt gesetzlich verankert, wobei er sich nicht nur auf Verbindlichkeiten erstreckt, sondern auch auf andere Zivilrechtsbeziehungen. In den Grundlagen ist eine Verallgemeinerung gegeben, welche summarisch eine Vielzahl von Methoden charakterisiert, wie zivile Rechte durch das Gericht, die Arbitrage oder das Schiedsgericht und in den dafür vorgesehenen Fällen durch die Kameradschaftsgerichte, Gewerkschafts- oder andere gesellschaftliche Organisationen verwirklicht werden (Art. 6). In unserer Gesetzgebung gab es keine analoge Norm. Die Grundlagen regeln persönliche nichtvermögensrechtliche Beziehungen der Bürger und Organisationen, die mit vermögensrechtlichen verbunden sind. Eine solche Verbindung zwischen den beiden genannten Arten der Beziehungen gibt es in erster Linie im Autorenrecht auf dem Gebiet der literarischen Werke, der Wissenschaft, der Kunst, der Entdeckungen, Erfindungen, Rationalisatoren-Vorschläge (Namensrecht, das Recht auf Unantastbarkeit von Werken usw.). Darüber hinaus ist in den Grundlagen die Regel enthalten, daß in den Fällen, die durch Gesetz vorgesehen sind, von der Zivilgesetzgebung auch andere persönliche nichtve'rmögensrechtliche Beziehungen geregelt werden können (Art. 1). Dieser Fall ist bereits in den Grundlagen vorgesehen. Hier ist die Rede von dem rechtlichen. Schutz der Ehre und der Würde des Bürgers oder der Organisation (Art. 7). Dies ist eine wichtige Neuregelung. Der Rechtsschutz wird jetzt auch in den Fällen gewährt, in denen keine mit Strafe bedrohte Handlung (Verleumdung) vorliegt, aber die Ehre und Würde einer Person durch die Verbreitung übler Nachreden, die nicht der Wirklichkeit entsprechen, verletzt ist. Wenn eine solche Nachrede in der Presse verbreitet wurde, so muß sie gleichermaßen auch in der Presse eine Dementierung erfahren. Diese Regel, die den Schutz der persönlichen nichtvermögensrechtlichen Rechte schuf, wird zweifellos zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit und zur Erziehung zur Achtung und Ehre der Würde der Bürger und der sozialistischen Organisationen beitragen. Es sind z. B. Fakten bekannt, daß in unseren Zeitungen und Feuilletons oft nicht ausreichend überprüfte und mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende Angaben über Bürger und Organisationen veröffentlicht werden. In Zukunft wird die Wahrhaftigkeit solcher Angaben weitaus besser überprüft werden, da der Betroffene das Recht haben wird, auf dem Gerichtswege die Richtigstellung solcher Angaben in der Presse zu veranlassen. Die Grundlagen legen genau den Kreis der Organisationen fest, die als juristische Personen gelten. Hier wurde endlich die erforderliche Ordnung geschaffen: Als juristische Personen werden diejenigen Organisationen von der Gesetzgebung anerkannt, die schon längst im Zivilrechtsverkehr alls selbständige Subjekte der zivilrechtlichen Rechte und Pflichten betrachtet wurden. Dies sind alle auf der Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung basierenden staatlichen Einrichtungen, die über ein selbständiges staatliches Haushaltsbudget verfügen, und auch staatliche Organisationen, die aus anderen Quellen finanziert werden und eine eigene Finanzplanung und selbständige Bilanz haben (Art. 11). In Zukunft sind juristische Personen auch zwischengenossenschaftliche, staatliche genossenschaftliche und andere staatliche kooperative Organisationen, d. h., es werden die organisationsrechtlichen Formen verankert, die eine Annäherung des genossenschaftlichen Eigentums an das Eigentum des Staates fördern. Die Grundlagen haben, ausgehend von der Tatsache eines festgelegten Kreises der juristischen Personen, die allgemeine Regel aufgestellt, nach welcher der Staat für Verpflichtungen staatlicher Organisationen nicht aufkommt, die ja juristische Personen sind, und wiederum kommen diese Organisationen für die Verpflichtungen des Staates nicht auf (Art. 13). Im neuen Gesetz sind die Ergebnisse langjähriger gerichtlicher Praxis und der Praxis der Arbitrage über die Unwirksamkeit von Verträgen und ihrer Folgen berücksichtigt. Es ist bekannt, daß Art. 147 des Zivilgesetzbuches Strafsanktionen für den Abschluß ungesetzlicher Verträge vorsieht,' diese Bestimmung aber schon seit vielen Jahren nur gegenüber den Vertragspartnern zur Anwendung kam, die vorsätzlich und schuldhaft gehandelt und gegen das Gesetz verstoßen haben. In anderen Fällen wurde lediglich darauf hingewirkt, die ursprüngliche Lage für die Parteien wiederherzustellen. In den Grundlagen ist diese Praxis verankert. Es wurde eine allgemeine Regel über die Unwirksamkeit von Verträgen aufgestellt, die nicht den Forderungen des Gesetzes entsprechen, sowie darüber, daß nach Unwirksamkeit eines Vertrages jede der Parteien auf ihre Ausgangsposition zurückkehrt, sofern andere Folgen nach Unwirksamkeit vom Gesetz nicht vorgesehen sind (Art. 14). Es fand auch die langjährige Gerichtspraxis zur Frage des Zeitpunktes des Eintritts der Verjährung Berücksichtigung: Das Recht auf Klageerhebung entsteht mit dem Zeitpunkt, zu dem die Person von der Verletzung ihres Rechts Kenntnis erhielt oder Kenntnis erhalten konnte, sofern der Zeitpunkt der Verjährung nicht durch das Gesetz vorgesehen ist (Art. 16). Der zweite Teil des Gesetzes, der sich mit dem Recht des Eigentums befaßt, enthält eine Reihe neuer Bestimmungen, die in Übereinstimmung mit dem vorhandenen System des sozialistischen und persönlichen Eigentums in der UdSSR und den Forderungen des Lebens die Schlußfolgerungen der Praxis und Wissenschaft des sowjetischen Zivilrechts verankern. Art. 20 der Grundlagen, in welchem festgestellt wird, daß neben dem sozialistischen Eigentum der staatlichen, Kolchos- und anderen genossenschaftlichen Organisationen und ihrer Vereinigungen das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen ebenfalls sozialistisches Eigentum darstellt, lenkt besondere Aufmerksamkeit auf sich. Es ist bekannt, daß in der Verfassung der UdSSR diesbezüglich nichts gesagt wird. Jedoch die Rolle der gesellschaftlichen Organisationen gewinnt im Zusammenhang mit ihrer breiteren Teilnahme an der Lenkung des Staates immer mehr an Bedeutung. In Art. 21 spiegelt sich der von der sowjetischen Zivilrechtswissenschaft erarbeitete Standpunkt darüber wider, daß das Eigentum, welches den staatlichen Organisationen überantwortet ist, in ihrer operativen Verwaltung steht und daß ihnen das Recht des Besitzes, der Nutzung und Verfügung in Übereinstimmung mit den Zielen der Tätigkeit der staatlichen Organisationen, den Planaufgaben und der Bestimmung des Eigentums zusteht. Damit sind erstens die allgemeinen Befugnisse der staatlichen Organisationen von den Rechten des Staates, welcher der einheitliche Eigentümer des gesamten Eigentums ist, abgegrenzt; zweitens sind die erwähnten Befugnisse zu den Rechten der wirtschaftsverwal- 545;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 545 (NJ DDR 1962, S. 545) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 545 (NJ DDR 1962, S. 545)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aufgeklärt; gegenseitig teilweise mit sehr hohem Arbeitsaufwand erar-beitete Materialien als Grundlage für weitere offensive, operative und rechtliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

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