Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 545

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 545 (NJ DDR 1962, S. 545); nach allgemeinen Grundsätzen und dem Sinh dieser Gesetzgebung zivile Rechtsbeziehungen hervorbringen (Art. 4). Wie bekannt, gab es in unserer Gerichtspraxis erhebliche Schwankungen in der Frage, ob Bürger oder Organisationen verpflichtende Rechtsbeziehungen begründen können, die nicht vom Gesetz vorgesehen sind. Der richtige Standpunkt siegte. Es wurde anerkannt, daß das Zivilgesetzbuch keinen begrenzten Krets von Verträgen kennt. Jetzt ist dieser Standpunkt gesetzlich verankert, wobei er sich nicht nur auf Verbindlichkeiten erstreckt, sondern auch auf andere Zivilrechtsbeziehungen. In den Grundlagen ist eine Verallgemeinerung gegeben, welche summarisch eine Vielzahl von Methoden charakterisiert, wie zivile Rechte durch das Gericht, die Arbitrage oder das Schiedsgericht und in den dafür vorgesehenen Fällen durch die Kameradschaftsgerichte, Gewerkschafts- oder andere gesellschaftliche Organisationen verwirklicht werden (Art. 6). In unserer Gesetzgebung gab es keine analoge Norm. Die Grundlagen regeln persönliche nichtvermögensrechtliche Beziehungen der Bürger und Organisationen, die mit vermögensrechtlichen verbunden sind. Eine solche Verbindung zwischen den beiden genannten Arten der Beziehungen gibt es in erster Linie im Autorenrecht auf dem Gebiet der literarischen Werke, der Wissenschaft, der Kunst, der Entdeckungen, Erfindungen, Rationalisatoren-Vorschläge (Namensrecht, das Recht auf Unantastbarkeit von Werken usw.). Darüber hinaus ist in den Grundlagen die Regel enthalten, daß in den Fällen, die durch Gesetz vorgesehen sind, von der Zivilgesetzgebung auch andere persönliche nichtve'rmögensrechtliche Beziehungen geregelt werden können (Art. 1). Dieser Fall ist bereits in den Grundlagen vorgesehen. Hier ist die Rede von dem rechtlichen. Schutz der Ehre und der Würde des Bürgers oder der Organisation (Art. 7). Dies ist eine wichtige Neuregelung. Der Rechtsschutz wird jetzt auch in den Fällen gewährt, in denen keine mit Strafe bedrohte Handlung (Verleumdung) vorliegt, aber die Ehre und Würde einer Person durch die Verbreitung übler Nachreden, die nicht der Wirklichkeit entsprechen, verletzt ist. Wenn eine solche Nachrede in der Presse verbreitet wurde, so muß sie gleichermaßen auch in der Presse eine Dementierung erfahren. Diese Regel, die den Schutz der persönlichen nichtvermögensrechtlichen Rechte schuf, wird zweifellos zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit und zur Erziehung zur Achtung und Ehre der Würde der Bürger und der sozialistischen Organisationen beitragen. Es sind z. B. Fakten bekannt, daß in unseren Zeitungen und Feuilletons oft nicht ausreichend überprüfte und mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende Angaben über Bürger und Organisationen veröffentlicht werden. In Zukunft wird die Wahrhaftigkeit solcher Angaben weitaus besser überprüft werden, da der Betroffene das Recht haben wird, auf dem Gerichtswege die Richtigstellung solcher Angaben in der Presse zu veranlassen. Die Grundlagen legen genau den Kreis der Organisationen fest, die als juristische Personen gelten. Hier wurde endlich die erforderliche Ordnung geschaffen: Als juristische Personen werden diejenigen Organisationen von der Gesetzgebung anerkannt, die schon längst im Zivilrechtsverkehr alls selbständige Subjekte der zivilrechtlichen Rechte und Pflichten betrachtet wurden. Dies sind alle auf der Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung basierenden staatlichen Einrichtungen, die über ein selbständiges staatliches Haushaltsbudget verfügen, und auch staatliche Organisationen, die aus anderen Quellen finanziert werden und eine eigene Finanzplanung und selbständige Bilanz haben (Art. 11). In Zukunft sind juristische Personen auch zwischengenossenschaftliche, staatliche genossenschaftliche und andere staatliche kooperative Organisationen, d. h., es werden die organisationsrechtlichen Formen verankert, die eine Annäherung des genossenschaftlichen Eigentums an das Eigentum des Staates fördern. Die Grundlagen haben, ausgehend von der Tatsache eines festgelegten Kreises der juristischen Personen, die allgemeine Regel aufgestellt, nach welcher der Staat für Verpflichtungen staatlicher Organisationen nicht aufkommt, die ja juristische Personen sind, und wiederum kommen diese Organisationen für die Verpflichtungen des Staates nicht auf (Art. 13). Im neuen Gesetz sind die Ergebnisse langjähriger gerichtlicher Praxis und der Praxis der Arbitrage über die Unwirksamkeit von Verträgen und ihrer Folgen berücksichtigt. Es ist bekannt, daß Art. 147 des Zivilgesetzbuches Strafsanktionen für den Abschluß ungesetzlicher Verträge vorsieht,' diese Bestimmung aber schon seit vielen Jahren nur gegenüber den Vertragspartnern zur Anwendung kam, die vorsätzlich und schuldhaft gehandelt und gegen das Gesetz verstoßen haben. In anderen Fällen wurde lediglich darauf hingewirkt, die ursprüngliche Lage für die Parteien wiederherzustellen. In den Grundlagen ist diese Praxis verankert. Es wurde eine allgemeine Regel über die Unwirksamkeit von Verträgen aufgestellt, die nicht den Forderungen des Gesetzes entsprechen, sowie darüber, daß nach Unwirksamkeit eines Vertrages jede der Parteien auf ihre Ausgangsposition zurückkehrt, sofern andere Folgen nach Unwirksamkeit vom Gesetz nicht vorgesehen sind (Art. 14). Es fand auch die langjährige Gerichtspraxis zur Frage des Zeitpunktes des Eintritts der Verjährung Berücksichtigung: Das Recht auf Klageerhebung entsteht mit dem Zeitpunkt, zu dem die Person von der Verletzung ihres Rechts Kenntnis erhielt oder Kenntnis erhalten konnte, sofern der Zeitpunkt der Verjährung nicht durch das Gesetz vorgesehen ist (Art. 16). Der zweite Teil des Gesetzes, der sich mit dem Recht des Eigentums befaßt, enthält eine Reihe neuer Bestimmungen, die in Übereinstimmung mit dem vorhandenen System des sozialistischen und persönlichen Eigentums in der UdSSR und den Forderungen des Lebens die Schlußfolgerungen der Praxis und Wissenschaft des sowjetischen Zivilrechts verankern. Art. 20 der Grundlagen, in welchem festgestellt wird, daß neben dem sozialistischen Eigentum der staatlichen, Kolchos- und anderen genossenschaftlichen Organisationen und ihrer Vereinigungen das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen ebenfalls sozialistisches Eigentum darstellt, lenkt besondere Aufmerksamkeit auf sich. Es ist bekannt, daß in der Verfassung der UdSSR diesbezüglich nichts gesagt wird. Jedoch die Rolle der gesellschaftlichen Organisationen gewinnt im Zusammenhang mit ihrer breiteren Teilnahme an der Lenkung des Staates immer mehr an Bedeutung. In Art. 21 spiegelt sich der von der sowjetischen Zivilrechtswissenschaft erarbeitete Standpunkt darüber wider, daß das Eigentum, welches den staatlichen Organisationen überantwortet ist, in ihrer operativen Verwaltung steht und daß ihnen das Recht des Besitzes, der Nutzung und Verfügung in Übereinstimmung mit den Zielen der Tätigkeit der staatlichen Organisationen, den Planaufgaben und der Bestimmung des Eigentums zusteht. Damit sind erstens die allgemeinen Befugnisse der staatlichen Organisationen von den Rechten des Staates, welcher der einheitliche Eigentümer des gesamten Eigentums ist, abgegrenzt; zweitens sind die erwähnten Befugnisse zu den Rechten der wirtschaftsverwal- 545;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 545 (NJ DDR 1962, S. 545) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 545 (NJ DDR 1962, S. 545)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Eingehende Urteile in Zivil-, Arbeiteund Familienrechts-sachen sind den Inhaftierten sofort auszuhändigen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Es ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Volksbildung, der Jugend, der Kirchen- und Sektentätigkeit, der Kampfgruppen, Absicherung politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte und Sicherung der örtlichen Industrie. Ihm wurden demzufolge übergeben aus dem Bereich der Gastronomie. Es verstärken sich zunehmend die Angriffe des Feindes gegen die Jugend in ihrer Gesamtheit, insbesondere aber gegen die Studenten und die wissenschaftlich ausgebildeten jungen Kader.

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