Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 544

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 544 (NJ DDR 1962, S. 544); II In der Präambel sowie in den Artikeln 1 und 2 der Grundlagen der Zivilgesetzgebung ist der Gegenstand und das Ziel dieser Gesetzgebung, ihr Platz und ihre Rolle in der Periode des Übergangs vom Sozialismus zum Kommunismus charakterisiert. Die sowjetische Zivilgesetzgebung reguliert die vermögensrechtlichen Beziehungen, die durch die Nutzung der Ware Geld-Form bedingt sind, und die mit ihnen verbundenen persönlichen nichtvermögensrechtlichen Beziehungen mit der Zielsetzung der Schaffung der materiell-technischen Basis des Kommunismus und einer immer umfassenderen Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger. Die Partner vermögensrechtlicher Beziehungen, die durch die Ware Geld Form miteinander verbunden sind, sind sozialistische Organisationen und auch Bürger. Das Gesetz geht von dem Prinzip der Einheit der Regulierung der vermögensrechtlichen Beziehungen in der sozialistischen Gesellschaft aus. Diese Einheit der Regelung wird von der Einheit der sozialistischen vermögensrechtlichen Verhältnisse bestimmt, die sich aus dem sozialistischen Charakter der sowjetischen Ökonomie ergeben, deren Grundlage das gesellschaftliche Eigentum an Produktionsmitteln ist, sowie aus der Planung der Volkswirtschaft und dem Charakter des persönlichen Eigentums, welches vom sozialistischen Eigentum abgeleitet ist. Deshalb stellt Art. 2 der Grundlagen ganz folgerichtig bei der Charakterisierung der drei miteinander verbundenen Gruppen vermögensrechtlicher Beziehungen, die durch die Zivilgesetzgebung eine Regulierung erfahren, die Beziehungen zwischen den sozialistischen Organisationen an die erste Stelle, an die zweite Stelle die Beziehungen zwischen den Organisationen und Bürgern und an die dritte Stelle diejenigen zwischen den Bürgern. Aus diesen Gründen lehnte der Gesetzgeber als unbrauchbar die Vorschläge der Anhänger des Wirtschaftsrechts ab, diejenigen Normen, welche die Beziehungen zwischen den Organisationen regeln, als selbständigen Zweig des Rechts und der Gesetzgebung auszusondern. „Die Annahme dieser Vorschläge“ bemerkte D. S. Poljanski in seinem Bericht zutreffend .„bedeutet, daß das System der vermögensrechtlichen Beziehungen in der UdSSR, welches sich auf einer einheitlichen sozialistischen Ökonomie begründet, künstlich getrennt würde und damit die harmonische Verbindung der Interessen der Gesellschaft und der Persönlichkeit verletzt würden“ (Iswestija Nr. 290, 1961). Diese Juristen gehen von dem falschen Standpunkt des Bestehens gleichartiger wirtschaftlicher Beziehungen aus, die angeblich durch einen einheitlichen Zweig des Wirtschaftsrechts reguliert werden, ln Wirklichkeit ist ja die Wirtschaft eine vielseitige Erscheinung. Genauso vielseitig sind auch die wirtschaftlichen Beziehungen. Verschiedene Arten wirtschaftlicher Beziehungen werden durch verschiedene Rechtszweige geregelt. Beziehungen, die sich aus der planregulierenden Tätigkeit der Wirtschaftsverwaltung ergeben, stellen den Gegenstand des sowjetischen Verwaltungsrechts dar. Dies sind Beziehungen der Organisationsgewalt (sog. Beziehungen „in der Vertikale“). Vermögensrechtliche Beziehungen, die sich im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Ware Geld Form im kommunistischen Aufbau ergeben, werden unabhängig von der Art der Partner vom Zivilrecht geregelt. Dies sind im Rahmen und auf der Grundlage des Plans in erster Linie die Beziehungen nach dem Prinzip der Äquivalenz und der wirtschaftlichen Rechnungsführung zwischen den staatlichen Betrieben und anderen sozialistischen Organisationen, aber auch die Beziehun- gen zwischen Organisationen und Bürgern sowie zwischen den Bürgern selbst. Die wichtigste Form der Verbindung ist hier der Vertrag. Der juristische Ausdruck dieser Beziehungen ist die Gleichberechtigung der Partner. Dies sind sog. Beziehungen „der Horizontale“. Es ist unmöglich, die Beziehungen „der Vertikale“ und die „der Horizontale“ in einem einheitlichen Rechtszweig zu vereinigen, da sich das sowjetische Recht nicht nach willkürlich gewählten Merkmalen in Rechtsgebiete gliedert, sondern entsprechend den objektiv bestehenden und den sich deshalb unterscheidenden Arten gleichartiger gesellschaftlicher Beziehungen. Jedem Rechtszweig ist eine bestimmte Methode der Regelung eigen. Schließlich würde, wie dies schon mehrfach in der sowjetischen Zivilrechtsliteratur bemerkt wurde, die Schaffung von zwei Grundlagen und von zwei Gesetzbüchern gesondert für die Beziehungen zwischen Organisationen, gesondert für die Beziehungen, an denen Bürger beteiligt sind eine von der Gesetzgebungstechnik vollkommen ungerechtfertigte Duplizität derselben Institute und Bestimmungen in beiden Gesetzbüchern gleichermaßen nach sich ziehen. Dies würde für alle Arten von vermögensrechtlichen Beziehungen zutreffen (allgemeine Bestimmungen über Verträge, über die Voraussetzungen und den Inhalt der materiellen Verantwortlichkeit usw.). Dies sind die hauptsächlichsten, längst nicht erschöpfenden Erwägungen, die zur Ablehnung des Vorschlags, zwei Gesetze zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen in der UdSSR zu schaffen, führten. III Die Grundlagen der Zivilgesetzgebung stützen sich auf die Forderungen des Programms der KPdSU über die weitere Festigung der sozialistischen Rechtsordnung und der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Periode des entfalteten Aufbaus des Kommunismus. Wie in der Präambel der Grundlagen der sowjetischen Zivilgesetzgebung gesagt ist, ist sie berufen, aktiv bei der Lösung der Aufgaben des Aufbaus des Sozialismus mitzuwirken. . Ferner ist in der Präambel auf die konkreten Auf-, gaben auf dem Gebiet der Regelung der vermögensrechtlichen und persönlichen nichtvermögensrechtlichen Beziehungen der Organisationen und Bürger hin-gewieseri, deren Lösung unsere Zivilgesetzgebung fördert. Es ist verständlich, daß ein Gesetz nach den allgemeinen Regeln keine programmatischen Forderungen enthält. Aber es sichert auch nicht nur das, was besteht, sondern es fördert auch die weitere Entwicklung, vervollkommnet das Bestehende und hilft ebenfalls neuen Erscheinungen, die den Forderungen des Lebens entsprechen, zum Durchbruch. Die Grundlagen entsprechen diesen Forderungen. Die wichtigsten in der Praxis bewährten Normen des geltenden Rechts sind in die Grundlagen aufgenommen, und neue, vom Leben dik-, tierte Bestimmungen, die sich auf dem Wege der Gerichts- und Verwaltungspraxis gebildet und ihre theoretische Begründung durch die sowjetische juristische Wissenschaft gefunden haben, wurden verankert. Verweilen wir bei der Charakterisierung einiger dieser Normen. Wir wenden uns vorerst dem Abschnitt der Grundlagen zu, der den allgemeinen Bestimmungen gewidmet ist. Zu den Gründen der Entstehung von zivilen Rechten und Pflichten gehören nicht nur Gründe, die durch die Gesetzgebung der Union der SSR und der Unionsrepubliken vorgesehen sind, sondern auch die Handlungen von Bürgern und Organisationen, welche, obwohl sie durch das Gesetz nicht vorgesehen sind, jedoch 544;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 544 (NJ DDR 1962, S. 544) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 544 (NJ DDR 1962, S. 544)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit getroffen werden können. Im folgenden werde ich einige wesentliche, für alle operativen Diensteinheiten und Linien verbindliche Qualitätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der ., Die Durchsetzt;:-., dieser Aufgabe ist ein des offensiven und erfolgreichen Kampfes gegen den Feind. WpF peraliv bedeutsamer Arbeitsergebnisse.

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