Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 543

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 543 (NJ DDR 1962, S. 543); von Ihnen so hart kritisierte Rechtsanwendung, wie sie im besonderen unter der Führung des dritten Strafsenats unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Jagusch praktiziert wird, Gesetz. An diesem Gesetzentwurf interessiert uns zweierlei: Seine Verfasser und sein Inhalt - im Grunde allerdings zwei Seiten einer Sache; denn ein Gesetz wird stets so sein, wie seine Verfasser es sind. Ob es unter entscheidender Mitwirkung ehemaliger führender Nazis zustande kommt, oder ob, wie in der Deutschen Demokratischen Republik, es das Volk selbst ist, das seine Gesetze berät und beschließt. Oder wollen Sie die Beteiligung ehemaliger führender Nazis in der Großen Strafrechtskommission genauso mit „allgemein politischen und justizpolitischen Gründen der Eignung" rechtfertigen, wie Sie die Aufnahme ehemaliger Nazis in die Senate des Bundesgerichtshofes begründen? Wie ist es mit dem nazistischen Regierungsrat und heutigen Ministerialdirektor Schafheutle, wie ist es mit den Professoren Mezger, Welzel und Gallas, wie ist es mit der Eignung des hauptamtlichen Rechtswahrers in der DAF und ehrenamtlichen Rechtsberaters in der Gauhauptleitung VI in Berlin, Jagusch, mit dem Teilnehmer am Kapp-Putsch und jetzigen Ministerialdirigenten Dr. Wilker-ling, wie ist es mit dem ehemaligen Feldkriegsgerichtsrat und jetzigen Senatspräsidenten Dr. Baldus und schließlich mit Fränkel?* * S. Sie kennen ja deren Akten und Taten genausogut wie wir. Sie meinen, daß die Behandlung des Falles Fränkel „der deutschen Demokratie” Abbruch tut. Nein, nicht der deutschen Demokratie; allerdings der bundesdeutschen. Aber die wirkliche deutsche Demokratie, wie sie in der Deutschen Demokratischen Republik verkörpert ist, hat gerade durch die Behandlung des Falles Fränkel das internationale An- Vgl. die Veröffentlichung der Vereinigung Demokratischer Juristen: „Blutjuristen Hitlers Gesetzgeber Adenauers“, Berlin 1961. sehen der deutschen Demokratie nicht nur gewahrt, sondern gehoben. Sie, Herr Dr. Thomas Dehler, haben in Ihrem Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ erklärt, daß Sie die Verantwortung dafür tragen, daß Fränkel in die Bundesanwaltschaft übernommen wurde. Sie haben einmal bekannt, daß Ihnen Ihr Gewissen schlägt. Ich denke: Auch im Falle Fränkel und in den Fällen aller mit Verbrechen der Nazijustiz belasteten Richter und Staatsanwälte hilft kein Drehen und kein Wenden, um den ersten und entscheidenden Schritt ihrer Aufnahme in die Justiz der Bundesrepublik zu rechtfertigen. Auch hier gilt: Beim ersten seid ihr frei, beim zweiten seid ihr Knechte. Denn, ist die erste Stufe der Beamtenlaufbahn erklommen, dann geht es automatisch weiter, gegebenenfalls bis zum Generalbundesanwalt. Deshalb gilt auch hier: Wiedergutmachen; und nicht nur den Fall Fränkel bereinigen, sondern im Justizsystem der Bundesrepublik, das ein Teil des Systems Adenauer ist, und im ganzen bundesdeutschen Staatsapparat Sauberkeit schaffen! Sie haben vor einigen Monaten in der Einschätzung der internationalen Lage, insbesondere im Hinblick auf die Beziehungen der Bundesrepublik zur Sowjetunion, und vor wenigen Tagen zur Frage eines deutschen Friedensvertrages bewiesen, welch realistischen Blick Sie in diesen Fragen haben. Ich verstehe, daß die Folgen dieses Schrittes für Sie nicht bequem waren und Ihnen manche Anfeindungen und Widerwärtigkeiten eingebracht haben. Trotzdem: Gehen Sie nicht hinter diese Erkenntnis zurück, sondern bestätigen Sie diesen Ihren klaren Blick; auch im Falle Fränkel. Das ist, sehr geehrter Herr Dr. Thomas Dehler, letzten Endes das Anliegen dieses meines offenen Briefes an Sie. Berlin, den 16. August 1962 Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Hilde Benjamin, Minister der Justiz Prof. S. N. BRATUS, Moskau Uber die Grundlagen der Zivilgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken i Der Oberste Sowjet der UdSSR bestätigte in seiner Sitzung vom 8. Dezember 1961 die Grundlagen der Zivilgesetzgebung der Union der SSR und der Unionsrepubliken. In Übereinstimmung mit den Grundlagen sind neue Zivilgesetzbücher der 15 Unionsrepubliken auszuarbeiten und zu erlassen. Die Notwendigkeit der Neukodifikation der sowjetischen Zivilgesetzgebung ist schon lange herangereift. Das im Jahre 1922 angenommene Zivilgesetzbuch der RSFSR, welches als Muster für die Herausgabe der Zivilgesetzbücher der anderen Sowjetrepubliken diente, festigte die Errungenschaften des ersten proletarischen Staates der Welt auf ökonomischem Gebiet in der Periode, in der gerade erst das Fundament des Sozialismus in unserem Lande gelegt wurde. Es ist selbstverständlich, daß sich unsere Zivilgesetzgebung ständig weiterentwickelte. Es veränderten sich entsprechend den Forderungen des Lebens auch einige Bestimmungen des Zivilgesetzbuches, aber es wurde keiner grundlegenden Überprüfung unterzogen, und so ergab es sich nachdem der Sozialismus endgültig gesiegt hatte , daß sich viele seiner Paragraphen und selbst ganze Abschnitte als veraltet erwiesen. Leider hemmten Umstände, die mit dem Kult um die Person Stalins in Zusammenhang standen, die Erneuerung unserer Zivilgesetzgebung. Die Überwindung der Folgen des Personenkults und die in der Verfassung der UdSSR im Jahre 1957 vorgenommenen Veränderungen, die auf dem Gebiet der Festigung der Souveränität der Unionsrepubliken und der Erweiterung ihrer Kompetenzen in der Sphäre der Gesetzgebung lagen, wirkten sich in günstiger Weise auf deren Entwicklung aus. Im Bericht D. S. Poljanskis, des Vorsitzenden der Gesetzesvorschlagskommission des Unionsrates, über die Grundlagen der Zivilgesetzgebung auf der Sitzung des Obersten Sowjets ist eine gedrängte und genaue Charakterisierung aller Etappen der Vorbereitung und Beratung des Entwurfs der Grundlagen gegeben*. Die Beratung des Entwurfs erfolgte auf breiter demokratischer Grundlage, was sich zweifellos auf die endgültige Fassung des Textes des Gesetzentwurfs, der der Tagung des Obersten Sowjets der UdSSR zur Entscheidung vorgelegt wurde, auswirkte. -* Deutsche Übersetzung in „Staat und Recht“ 1962, Heft 2, S. 350 ff. 5 43;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 543 (NJ DDR 1962, S. 543) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 543 (NJ DDR 1962, S. 543)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Mensbhenhandelse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Ricfitlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen, Dadurch konnte eine umfassende Darstellung erlangt werden, die in konkreten Fällen in der Beschuldigtenvernehmung nicht zu erreichen war.

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