Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 528

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 528 (NJ DDR 1962, S. 528); die erforderlichen Ermittlungen angestellt und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden. Andererseits können die Arbeitsgerichte dem Staatsanwalt Hinweise geben, wenn ihrer Meinung nach bei vorangegangenen Ermittlungsverfahren nicht alle Möglichkeiten zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts ausgeschöpft wurden. So wurde vom Bezirksarbeitsgericht in einigen Sachen festgestellt, daß die Untersuchungs- und Ermittlungsorgane, aber auch die Strafgerichte der Behandlung der Strafsachen aus dem sozialistischen Handel nicht die nötige Aufmerksamkeit widmen. In einem Verfahren gegen eine in Strafhaft befindliche Verkaufsstellenleiterin setzte das Bezirksarbeitsgericht aus und gab die Sache an die Bezirksstaatsanwaltschaft, weil nach Meinung des Gerichts gewichtige Indizien für strafbare Handlungen auch der Verkäuferin gegeben waren. Die daraufhin von der Bezirksstaatsanwaltschaft vorgenommene Überprüfung führte zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen diese Verkäuferin. Ein weiterer Fall, in dem vom Bezirksarbeitsgericht eine mangelhafte Bearbeitung im Ermittlungs- und Strafverfahren festgestellt und der Bezirksstaatsanwaltschaft mitgeteilt wurde, war die Behandlung eines Fehlbetrags von 7352 DM, der in einer Konsum-Verkaufsstelle entstanden war. Im polizeilichen Ermittlungsverfahren gaben die Verkaufsstellenleiterin und auch die Verkäuferin zu, Waren für den eigenen Gebrauch in Höhe von je 400 bis 500 DM entnommen zu haben. Daraufhin wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt mit der Begründung, daß „bei der geringen Warenentnahme nur eine äußert geringe Gesellschaftsgefährlichkeit begründet werden kann und keine größeren schwerwiegenden Folgen für die Gesellschaft entstanden sind“. Auf Drängen des Bezirksverbandes der Konsumgenossenschaften wurde das Ermittlungsverfahren wiederaufgenommen. Jetzt gaben die Verkaufsstellenleiterin Unterschlagungen von 1600 bis 1700 DM und die Verkäuferin Unterschlagungen von 1000 DM zu. Damit begnügten sich Volkspolizei, Staatsanwaltschaft und Kreisgericht. Trotz konkreter Hinweise wurde nichts getan, um die Differenz zwischen den fehlenden 7352 DM und den zugestandenen 2700 DM aufzuklären. Bei der Vorbereitung von bedeutsamen Prozessen müssen die Staatsanwälte gemeinsam mit den Arbeitsrichtern operativ Zusammenarbeiten, um die Ursachen und die begünstigenden Bedingungen des jeweiligen Konflikts festzustellen. Diese Zusammenarbeit garantiert auch das richtige Zusammenwirken aller rechtlichen Mittel zur Lösung der bestehenden Probleme (z. B. Arbeitsrecht, allgemeine Aufsicht, Strafrecht). So wird auch der Ressortgeist überwunden und das sozialistische Recht in seiner Gesamtheit als Hebel der sozialistischen Bewußtseinsbildung genutzt. Dadurch kann es seiner aktiven Rolle im Kampf um die Durchsetzung der neuen Produktionsverhältnisse und damit für die Herausbildung der neuen, sozialistischen Gesellschaft mit ihren neuen Beziehungen der Menschen zur Gesellschaft und untereinander weit besser gerecht werden. Auch in der Zusammenarbeit der Staatsanwälte mit den Konfliktkommissionen muß vor allem das Gewicht auf die Erforschung der Ursachen und die Abstellung der dabei aufgedeckten Mängel gelegt werden. Das hat der Kreisstaatsanwalt in Pößneck richtig beachtet, als er gegen einen Beschluß der Konfliktkommission des HO-Kreisbetriebes Einspruch beim Kreisarbeitsgericht einlegte, weil im Beschluß die mangelhafte Organisation der Arbeit und die ungenügende Kontrolle durch die Leitung unberücksichtigt geblieben waren. Allgemein muß festgestellt werden das hat sich auch aus einer Analyse über die Arbeit der Konfliktkommissionen im Bereich des sozialistischen Handels ergeben , daß die Konfliktkommissionen der allseitigen Erforschung der Ursachen und insbesondere der Mängel in der Leitungstätigkeit zuwenig Aufmerksamkeit widmen. Diese Frage muß deshalb bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen mehr in den Vordergrund gestellt werden. Zur Verhandlung in den Betrieben § 25 Abs. 2 AGO empfiehlt den Arbeitsgerichten, Arbeitsstreitfälle, deren Verhandlung und Entscheidung geeignet ist, maßgebenden Einfluß auf die Gestaltung der betrieblichen Verhältnisse zu nehmen, unter Teilnahme von Betriebsangehörigen in den Betrieben zu verhandeln. Bei richtiger Verhandlungsführung kann damit erreicht werden, daß die Werktätigen des Betriebes aktiv an der Klärung des Konflikts mitarbeiten, was sich zweifellos auf die Festigung des Kollektivs auswirkt. Zugleich kann durch die Herausarbeitung von Schlußfolgerungen und Diskussionen mit den Werktätigen zu einer Lösung der im Betrieb bestehenden Probleme beigetragen werden. Das Bezirksarbeitsgericht Gera verhandelte z. B. in einem Arbeitsstreitfall wegen Kündigung im VEB Betonwerk Eisenberg. Die Verhandlung war von den Kollegen der Abteilung IV des Staatsanwalts des Bezirks Gera durch mehrere Betriebsbesuche und zahlreiche Gespräche mit den Werktätigen vorbereitet worden. An der Verhandlung nahm fast die gesamte Belegschaft teil. Die Arbeiter beteiligten sich sehr rege an der Verhandlung. Sie setzten sich mit dem gekündigten Werktätigen auseinander, kritisierten Mängel in der Leitungstätigkeit der staatlichen Organe und deckten die Zusammenhänge zwischen den Fehlern des gekündigten Werktätigen und den Planrückständen auf. Diese im Rahmen des Arbeitsgerichtsprozesses geführten Auseinandersetzungen festigten das Kollektiv und führten zu einer Verbesserung der Leitungstätigkeit. Das wurde in der planmäßigen Abdeckung der Planrückstände sichtbar;. Die Werktätigen verpflichteten sich im Produktionsaufgebot, ihre Planschulden bis zum Jahresende 1961 zu beseitigen. Sie haben diese Verpflichtung erfüllt. Diese aktive Mitarbeit der Werktätigen in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht und natürlich auch vor der Konfliktkommission ist eine gute Schule der Klassenerziehung. Sie trägt wesentlich zur Stärkung des sozialistischen Staatsbewußtseins bei. Die Befugnisse des Arbeitsgerichts bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit Das. Arbeitsgericht hat weitreichende Befugnisse, um in jedem Verfahren das Ergebnis zu erreichen, das zur konsequenten Verwirklichung des Gesetzbuchs der Arbeit notwendig ist. So kann das Gericht über die Anträge der Parteien hinausgehen, wenn das im gesellschaftlichen Interesse zur vollständigen Erledigung der Hauptsache oder in bezug auf Nebenforderungen erforderlich ist (§ 37 Abs. 2 AGO). Das Gericht kann auch andere Personen, Betriebe und Einrichtungen als Partei , in das Verfahren einbeziehen, wenn das zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit erforderlich ist (§ 22 Abs. 1 AGO). Das Hinausgehen über die Anträge der Parteien gilt sowohl für das Verfahren vor dem Kreisarbeitsgericht als auch für das Berufungsverfahren vor dem Bezirksarbeitsgericht. Das Bezirksarbeitsgericht kann daher, wenn das Verfahren durch Einspruch in die zweite Instanz gebracht worden ist, unabhängig von den gestellten Anträgen das gesamte Verfahren nach prüfen und die Entscheidung fällen, die den Bestimmungen des Gesetzbuchs der Arbeit entspricht. Durch dieses Recht des 52S;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 528 (NJ DDR 1962, S. 528) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 528 (NJ DDR 1962, S. 528)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der politischen Unter grundtätigkeit von Bedeutung sind - Anteil. Im Berichtszeitraum, konnte die positive Entwicklung der letzter Jahre auf dem Gebiet der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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