Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 527

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 527 (NJ DDR 1962, S. 527);  disziplin. Noch immer treten in den Betrieben Fälle auf, daß Lohn- oder Gehaltsgruppen oder Erschwerniszuschläge zugebilligt werden, auf die arbeitsrechtlich kein Anspruch besteht. Wenn die dafür verantwortlichen Funktionäre regelmäßig materiell verantwortlich gemacht würden, könnte diesen Ungesetzlichkeiten schnell ein Ende bereitet werden. Auch in den Fällen, in denen bei Überprüfungen festgestellt wird, daß durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen die Rechte der Werktätigen verletzt wurden, braucht sich der Staatsanwalt nicht auf den Einspruch zu beschränken, er kann vielmehr, soweit sich daraus Ansprüche der Werktätigen ergeben, gleichzeitig das Verfahren vor der Konfliktkommission in Gang bringen. Das wirkt sich auf das Vertrauen der Werktätigen zum Staatsanwalt und damit zum Arbeiter-und-Bauern-Staat überhaupt positiv aus. Durch sein Recht, selbständig Anträge zu stellen, kann der Staatsanwalt die Aufsicht über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit besser als bisher verwirklichen. Allerdings sollte er erst dann von seinem Antragsrecht Gebrauch machen, wenn es ihm nicht gelungen ist, die Beteiligten selbst zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen anzuregen. Nach §§ 8 ff. GBA sind die Betriebsleiter und ihre leitenden Mitarbeiter persönlich für die Durchsetzung des Gesetzbuchs der Arbeit verantwortlich, wobei sie verpflichtet sind, die Werktätigen weitestgehend in die bewußte Durchsetzung des Gesetzbuchs der Arbeit einzubeziehen. Durch die vom Betriebsleiter unter schöpferischer Mitwirkung des gesamten Kollektivs selbst eingeleiteten Maßnahmen zur Lösung von Widersprüchen in ihren Betrieben werden natürlich die Ungesetzlichkeiten, die doch meist Ausdruck von Fehlem in der Leitungstätigkeit sind, am wirksamsten überwunden. Damit wird gleichzeitig eine Verbesserung der Leitungstätigkeit erreicht. Immerhin gibt es Beispiele dafür, daß es mitunter an der nötigen Einsicht der Betriebsleiter fehlt. In solchen Fällen muß dann über ein entsprechendes Verfahren die verletzte sozialistische Gesetzlichkeit wiederhergestellt werden. So ließ es der Betriebsleiter des VEB Waschmaschinen in Saalfeld z. B. zu, daß im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs eine Abteilung mehrfach zwei Schichten, also mindestens 15 Stunden hintereinander, arbeitete, um eine für den Wettbewerbssieger ausgesetzte hohe Prämie zu erhalten. Einzelne Mitarbeiter dieser Abteilung wurden sogar veranlaßt, während ihres Urlaubs im Betrieb zu arbeiten. Ihnen wurde die Urlaubsvergütung und der Lohn bezahlt. Der Betriebsleiter wollte nicht einsehen, daß die Abteilung, die auf diese Weise natürlich an der Spitze aller Abteilungen liegen mußte, nicht die für den Wettbewerbssieger ausgesetzte hohe Prämie erhalten kann. Hier bleibt nur noch der Weg, über den Antrag des Staatsanwalts durch die Konfliktkommission und gegebenenfalls das Arbeitsgericht feststellen zu lassen, welche schädlichen materiellen Auswirkungen sich aus diesen krassen Gesetzesverletzungen ergeben. Die Verhandlung wird allen Werktätigen Klarheit darüber verschaffen, welche Funktion die einzelnen Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit zu erfüllen haben und daß sie deshalb konsequent eingehalten werden müssen. Trotz dieser großen Möglichkeiten, die das Antragsrecht des Staatsanwalts für die Lösung bestimmter Schwerpunkte bietet, ist davon bisher noch sehr wenig Gebrauch gemacht worden. Die Ursache dafür ist darin zu suchen, daß sich ein Teil der Staatsanwälte nicht die Mühe macht, in ihren Kreisen die Rechtsprechung auf die jeweiligen politischen und ökonomischen Schwerpunkte zu lenken und so die Konfliktkommissionen und Arbeitsgerichte bei der Entwicklung einer zielgerichteten Rechtsprechung zu unterstützen. Es gibt aber gute Ansätze in der Richtung, daß die Staatsanwälte die Betriebsleiter veranlassen, Verfahren vor der Konfliktkommission unter dem Gesichtspunkt der Bekämpfung bestimmter negativer Erscheinungen, wie Ausschußarbeit, Arbeitsbummelei usw., durchzuführen. So wurden von den Staatsanwälten Maßnahmen zur Unterstützung des Produktionsaufgebots durchgeführt. Das Ziel war dabei, solche volkseigenen Betriebe, die noch eine relativ hohe Störanfälligkeit zu verzeichnen hatten, bei der Überwindung von Gesetzesverletzungen zu unterstützen. Der Kreisstaatsanwalt von Gera-Land veranlaßte z. B. den Werkleiter des VEB Wälzlager Ronneburg, dessen Dreherei relativ viel Ausschuß produzierte, bei der Konfliktkommission einen Antrag auf Schadensersatz gegen einige Ausschußproduzenten zu stellen. Die Konfliktkommission machte mehrere Dreher für' den Schaden materiell verantwortlich. In der Folgezeit wurde eine wesentliche Senkung der Ausschußproduktion und damit eine Steigerung der Arbeitsproduktivität in der Dreherei festgestellt (vgl. NJ 1962 S. 159). In der weiteren Arbeit wird es vor allem darauf ankommen, planmäßig vorzugehen und vor allem in Schwerpunktbetrieben auf der Grundlage komplexer Untersuchungen das Gesetzbuch der Arbeit durchzusetzen und dabei erforderlichenfalls auch von dem Antragsrecht des Staatsanwalts Gebrauch zu machen. Bei diesen komplexen Untersuchungen sollte eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitsrichter und Staatsanwalt gepflogen werden, weil dadurch die arbeitsrechtlichen Probleme viel besser erkannt und gelöst werden können. Die Erforschung der Ursachen des Konflikts Um aus jedem Konfliktfall die richtigen Lehren ziehen und notwendige Veränderungen empfehlen zu kennen, verlangen die bereits zitierten Verfahrensvorschriften von den Konfliktkommissionen und den Arbeitsgerichten, die Ursachen der Arbeitsstreitfälle aufzudecken und sich für ihre Beseitigung einzusetzen. Für die Erforschung der Ursachen sind die den Gewerkschaften eingeräumten Rechte auf Mitwirkung am arbeitsgerichtlichen Verfahren von großer Bedeutung. Die Gewerkschaften haben nach § 153 GBA das Recht, in allen Verfahren vor den Arbeitsgerichten und dem arbeitsgerichtlichen Kassationsverfahren mitzuwirken, insbesondere ihre Auffassungen darzulegen und die Werktätigen zu vertreten. § 3 Abs. 3 AGO ergänzt das dahin, daß die Gewerkschaften im Rahmen ihrer Mitwirkung das Recht haben, „Gutachten zu erstatten, Empfehlungen zur Sachaufklärung zu geben und Beweisanträge zu stellen sowie die Beibringung von Unterlagen und den Ausspruch einer Gerichtskritik zu beantragen“. Diese weit über die bisherige Form der Mitwirkung der Gewerkschaften, die Prozeßvertretung, hinausgehende aktive Beteiligung der Gewerkschaften an den Verfahren vor den Arbeitsgerichten entspricht ihrer Stellung im Arbeiter-und-Bauern-Staat. Durch diese umfassenden Rechte auf Mitwirkung können die Gewerkschaften wesentlich zur Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere zur Aufdeckung der Ursachen des Streitfalls, beitragen. Aber auch die Mitwirkung des Staatsanwalts kann sehr dazu betragen, die Ursachen des Konflikts allseitig zu erforschen. Das zeigt sich immer wieder in den Fällen der mat riellen Verantwortlichkeit aus dem Bereich des sozialistischen Handels. Hier können die Staatsanwälte nicht nur aus ihrer Kenntnis der Verhältnisse in den Betric’ -'n wichtige Hinweise geben, sie können beim Verdacht strafbarer Handlungen auch veranlassen, daß 527;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 527 (NJ DDR 1962, S. 527) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 527 (NJ DDR 1962, S. 527)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane zu desorientieren und durch Vortäuschen von Straftaten zu beschäftigen sowie staatliche Organe, Betriebe und fortschrittliche Bürger zu verleumden und einzuschüchtern.

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