Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 52 (NJ DDR 1962, S. 52); Komplexe Arbeitsweise des Staatsanwalts Durch die Ermittlungen in dem Verfahren gegen die Mitglieder der LPG in W. wurden gleichzeitig nicht nur in der LPG eine Reihe von Gesetzesverletzungen aufgedeckt, sondern es wurde auch festgestellt, daß der Rat der Gemeinde seiner ihm nach dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht (§ 6 Abschn. I) und der Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe obliegenden Pflicht, die Genossenschaften zu unterstützen, nicht nachgekommen ist. Vom Staatsanwalt wurde deshalb beim Rat der Stadt ein Hinweis eingelegt, der alle im Strafverfahren aufgedeckten Mißstände in der LPG analysierte und das örtliche Organ auf seine gesetzlich festgelegten Pflichten zur Unterstützung der LPGs aufmerksam machte. Da dem Staatsanwalt aus seiner Tätigkeit in der Allgemeinen Aufsicht bekannt war, daß die Unzulänglich- keiten in der LPG in W. und die mangelnde Leitungstätigkeit des örtlichen Rates kein Einzelfall sind, wurde dem Vorsitzenden des Rates des Kreises eine Abschrift des Hinweises mit der Bitte übersandt, ihn in einer Ratssitzung zu erörtern und für seine Leitungstätigkeit gegenüber den Gemeinden und LPGs auszuwerten. Der Rat des Kreises wertete dann auch den Hinweis in einer Dienstbesprechung mit den Bürgermeistern aus. Alle von der Staatsanwaltschaft und von den anderen Strafverfolgungsorganen im Einzelfall zu ergreifenden Maßnahmen müssen letztlich davon getragen sein, den Schutz des genossenschaftlich-sozialistischen Eigentums, als Teil der ökonomischen Basis unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht, wirksam zu gewährleisten, wobei nach den Strafmaßnahmen sehr sorgfältig zu differenzieren ist und die Feinde der sozialistischen Entwicklung der Landwirtschaft mit aller Härte zur Verantwortung gezogen werden müssen. Zur Diskussion. HEINZ FRENZEL, wissenschaftlicher Oberassistent am Institut für Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht" Die Rückgabe der im beschleunigten Verfahren verhandelten Strafsache durch das Rechtsmittelgericht Das in NJ 1961 S. 759 veröffentlichte Urteil des Bezirksgerichts Schwerin vom 22. September 1961 1 BSB 14 61 gibt Anlaß, sich nochmals6 den schon wiederholt in dieser Zeitschrift behandelten Problemen des beschleunigten Verfahrens zuzuwenden. Das Bezirksgericht vertritt die Auffassung, daß die erfolgreiche Einlegung eines Rechtsmittels zuungunsten des in einem beschleunigten Verfahren verurteilten Angeklagten im Falle einer Aufhebung des Urteils und der Zurückverweisung der Sache an das Kreisgericht die Überleitung des weiteren Verfahrens in ein ordentliches Strafverfahren bewirke. Die erneute Verhandlung vor dem Kreisgericht sei nach den allgemeinen Bestimmungen der Strafprozeßordnung durchzuführen und unterscheide sich in keiner Weise von der Hauptverhandlung erster Instanz. Daraus ergebe sich auch die Möglichkeit, in der erneuten Verhandlung den Angeklagten z9 einer Freiheitsstrafe zu verurteilen, die über den durch § 232 StPO gesetzten Rahmen von einem Jahr Freiheitsentzug hinausgeht. Obgleich die Entscheidung hinsichtlich' der Begründung für die Notwendigkeit der Überleitung des beschleunigten Verfahrens in ein ordentliches Strafverfahren erster Instanz und der damit verbundenen Aufhebung der Begrenzung des Strafrahmens bejaht werden muß, wirft sie doch bezüglich der Art und Weise der Überleitung an das Kreisgericht eine wichtige Frage auf, deren Beantwortung nicht ohne weiteres zugestimmt werden kann. * Bevor diese Frage behandelt wird, zunächst einige über das Urteil des Bezirksgerichts hinausgehende Bemerkungen zur Notwendigkeit der Aufhebung des im beschleunigten Verfahren ergangenen Urteils. In dem vom Bezirksgericht entschiedenen Fall wurde nämlich in der Protestschrift des Staatsanwalts trotz erkennbarer großer Gesellschaftsgefährlichkeit der strafbaren Handlungen nur die Bestrafung des Angeklagten zu der im beschleunigten Verfahren zulässigen Höchststrafe von einem Jahr gefordert. Wie aus den Urteilsgründen hervorgeht, ging man dabei von der fehlerhaften Auffassung aus, daß auch bei Einlegung eines Rechtsmittels zuungunsten des im beschleunigten Verfahren verurteilten Angeklagten das Gericht in der erneuten Verhandlung an die durch § 232 StPO ausgesprochene Einschränkung des Strafrahmens gebunden bleibe. Auch das beschleunigte Verfahren ist wie jedes andere Strafverfahren den Zielen des sozialistischen Strafprozesses unterworfen. Diese bestehen in der Feststellung der objektiven Wahrheit und in der gerechten Bestrafung des Schuldigen. Wo das durch ein beschleunigtes Verfahren nicht gewährleistet wird, ist dessen Durchführung nicht zuletzt auch deshalb fehl am Platze, weil Staatsanwalt und Gericht ihren Aufgaben insoweit nicht gerecht werden könnten. Unter diesen Gesichtspunkten begründet das Bezirksgericht die Notwendigkeit der Überleitung in ein ordentliches Strafverfahren und die Möglichkeit einer Bestrafung entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen damit, daß sonst „im Falle der Fortwirkung des § 232 StPO für den Staatsanwalt die erfolgreiche Einlegung eines Protestes immer dann ausgeschlossen wäre, wenn nach seiner Ansicht nur eine über einem Jahr Freiheitsstrafe liegende Strafe den Umständen des zu beurteilenden Falles gerecht wird“. Zweifellos muß man in derartigen Fällen auch aus dem vom Bezirksgericht erwähnten Grunde zu obigem Ergebnis kommen. Es zeigt sich, daß entweder bereits die Forderung des Staatsanwalts, ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen, oder aber zumindest die Verurteilung zu einer sich im Rahmen des § 232 StPO bewegenden Freiheitsstrafe verfehlt war; es hätte also gar nicht erst zum beschleunigten Verfahren oder zur Verurteilung in diesem kommen dürfen. Weil es durchaus möglich ist, daß sich Umstände, die eine über einem Jahr liegende Freiheitsstrafe erfordern, erst in der Hauptverhandlung herausstellen, ist in 52;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 52 (NJ DDR 1962, S. 52) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 52 (NJ DDR 1962, S. 52)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der individuellen Entwicklung anderer, den Anforderungen an den Untersuchungsführer gerecht werdender Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensweisen zu legen. Unter Beachtung der sich ständig verändernden politischen und politisch-operativen Lagebedingungen und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und zu ihrer tschekistischen Befähigung für eine qualifizierte Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu nutzen. Die Lösung der in dieser Richtlinie festgelegten Aufgaben hat im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

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