Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 514

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 514 (NJ DDR 1962, S. 514); i gem diskutierten Meinung beruhen und eine schnellere und umfangreichere Betreuung gewährleisten. Dadurch würden wir von der dem Entwicklungsstand unserer Gesellschaft nicht mehr entsprechenden Einzelentscheidung über Fragen, die tief in die persönlichen Verhältnisse der betroffenen Bürger einschneiden, abkommen. Schöffen bzw. andere Personen bei den zu entscheidenden Fragen neben dem Notar mitwirken zu lassen, nur um eine formale Entscheidung zu verhindern, halte ich für falsch. Hinsichtlich der Entscheidung über die Aufhebung bzw. den Fortbestand von Pflegschaften und Vormundschaften müßten die örtlichen Organe in ähnlicher Form wie bei der Einleitung verfahren. Die Entscheidung über die Entmündigung und ihren Fortbestand sollte allerdings infolge der Bedeutung eines solchen Beschlusses den Gerichten überlassen bleiben. HERMANN OTT, Notar beim Staatlichen Notariat Ludwigslust dZadtt uud Justiz iu dar diuudasrapublik, Erklärung des Ministers der Justiz der DDR, Dr. Hilde Benjamin, zur Mißachtung des Völkerrechts in der westdeutschen Justiz Das Bundeskabinett lehnte am Mittwoch, dem 25. Juli, in Abwesenheit des Justizministers das Angebot der DDR ab, Einsicht in Originalakten nehmen zu lassen, die neben Fränkel viele andere in Westdeutschland wieder im Amt befindliche Nazijuristen schwer belasten. Diese Handlung beweist erneut, daß die Bundesregierung nicht willens ist, saubere Verhältnisse in der westdeutschen Justiz herzustellen. Indem sie sich schützend vor die Mörder in Richterroben stellt, sanktioniert sie nachträglich die achtzigtausendfachen Justizverbrechen des Hitlerreiches. Diese Tatsache, die allerdings der im Hinblick auf die Verbrechen Fränkels völlig ungenügenden Maßnahmen der Amtsenthebung und Einleitung eines Disziplinarverfahrens entspricht, veranlaßt mich als Vertreterin des deutschen Staates, in dem die Vergangenheit wirklich bewältigt wurde, zu einer grundsätzlichen Stellungnahme. Die noch immer an den westdeutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften amtierenden über tausend Juristen, die während der faschistischen Zeit als Richter und Staatsanwälte an Kriegs- und Sondergerichten fungierten, luden zum großen Teil so schwere Schuld auf sich, daß „Blutrichter“ ein internationaler Begriff wurde. Ihre Wiederverwendung steht in offenem Widerspruch zum Potsdamer Abkommen, Abschnitt III, Ziffer 6 und 8 und den zu seiner Ausführung erlassenen Bestimmungen für das Gebiet der Justiz, insbesondere dem Kon-trollratsgesetz Nr. 4, sowie zu den Grundsätzen des Urteils vom 4. Dezember 1947 des Militärgerichtshofes der Vereinigten Staaten von Amerika über die strafrechtliche Verantwortlichkeit führender Nazijuristen. Danach besteht die völkerrechtliche Verpflichtung der westdeutschen Regierung, alle früheren Mitglieder der Nazipartei und Personen, die an den Verbrechen des Hitlerregimes direkten Anteil hatten, aus allen öffentlichen Ämtern zu entfernen und soweit von ihnen Strafgesetze verletzt wurden zu bestrafen. Diese eindeutige Verpflichtung wurde nach Art. 25 des westdeutschen Grundgesetzes Bundesrecht. In den Beratungen des Parlamentarischen Rates, der das westdeutsche Grundgesetz ausarbeitete, fanden diese Verpflichtungen ihren Niederschlag. Es wurde erklärt, daß bei der Überprüfung der Befähigung zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes „die bisherige Lebensart des Mannes“ beachtet werden muß. Die westdeutsche Regierung und die zuständigen Behörden traten alle diese Völker- und staatsrechtlichen Bestimmungen mit Füßen. Anstatt ihnen Geltung zu verschaffen, gab sich der Bundestag vor einem Jahr zu einer beispiellosen Vergewaltigung des Rechts in Form des Richtergesetzes her. Es ordnet nicht, wie das in jedem Rechtsstaat zur Selbstverständlichkeit gehört, Strafverfolgung für die überführten Justizverbrecher an, sondern sichert ihnen durch § 116 klingende Belohnung durch hohe Pensionen. Diese, die eigene Gesetzlichkeit und Völkerrechtsnormen mißachtende Entwicklung in der Justiz der Bundesrepublik findet ihren sichtbaren Ausdruck in der heutigen Strafrechtspflege. Während Kriegs- und Naziverbrecher, die alle Prinzipien des Rechts und der Demokratie über Bord warfen, wichtige staatliche Positionen einnehmen, werden Menschen wie Oskar Neumann, die voll auf dem Boden des Grundgesetzes für die Einhaltung der demokratischen Grundrechte ein-treten, erneut strafrechtlich verfolgt. Während die aus den Korruptionsaffären um den Kriegsminister Strauß, den Botschafter Blankenhorn und den ehemaligen Kanzlerreferenten Kilb bekannt gewordenen strafbaren Handlungen nicht verfolgt wurden, werden saubere und aufrechte Menschen wie Karl Schabrod, der von seinem verfassungsmäßig verbrieften Recht Gebrauch machte, sich als Kandidat für die Bundestagswahlen aufstellen zu lassen, eingekerkert. So ist die kaum glaubliche Situation eingetreten, daß Hitlers Blutrichter heute unter Adenauer wieder die gleichen Opfer verfolgen. Von einer solchen Strafpolitik werden elementare Erfordernisse einer Strafrechtspflege nach Aufdeckung einer jeden strafbaren Handlung mißachtet, Korruption gedeckt und die Justizorgane zur Rechtsbeugung mißbraucht. In den sogenannten Staatsschutzverfahren der politischen Strafkammer der westdeutschen Gerichte aber wird in zunehmendem Maße eine Gesinnungsverfolgung ausgeübt, die auch unter westdeutschen Juristen zu einem wachsenden Unbehagen führt. Schwer belastete Nazijuristen wurden sogar dazu berufen, in der Großen Strafrechtskommission das Gesicht des neuen Strafgesetzbuches zu prägen. Kein anderer als Fränkel arbeitete die neuen „Staatsschutzbestimmungen“ aus. Mit ihrer Hilfe können praktisch alle demokratisch und freiheitlich gesinnten Bürger vor Gericht gestellt und Verfolgte des Naziregimes, die heute für die Erhaltung des Friedens eintreten, als „Hangtäter“ wie im Nazistaat in zeitlich unbegrenzte „Sicherungsverwahrung“ genommen werden. Diese Entwicklung nimmt nicht wunder, solange der Verfasser antijüdischer Gesetze und Kommentare, Dr. Hans Globke, als Staatssekretär des Bundeskanzleramtes nach wie vor über eine große Machtfülle verfügt und maßgebenden Einfluß auf die personalpolitischen Grundsätze ausübt. 514;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 514 (NJ DDR 1962, S. 514) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 514 (NJ DDR 1962, S. 514)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der hat als Bestandteil de: ständigen Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen zu erfolgen. Darüber hinaus notwendige gesonderte Einschätzungen der Wirksamkeit der haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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