Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 514

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 514 (NJ DDR 1962, S. 514); i gem diskutierten Meinung beruhen und eine schnellere und umfangreichere Betreuung gewährleisten. Dadurch würden wir von der dem Entwicklungsstand unserer Gesellschaft nicht mehr entsprechenden Einzelentscheidung über Fragen, die tief in die persönlichen Verhältnisse der betroffenen Bürger einschneiden, abkommen. Schöffen bzw. andere Personen bei den zu entscheidenden Fragen neben dem Notar mitwirken zu lassen, nur um eine formale Entscheidung zu verhindern, halte ich für falsch. Hinsichtlich der Entscheidung über die Aufhebung bzw. den Fortbestand von Pflegschaften und Vormundschaften müßten die örtlichen Organe in ähnlicher Form wie bei der Einleitung verfahren. Die Entscheidung über die Entmündigung und ihren Fortbestand sollte allerdings infolge der Bedeutung eines solchen Beschlusses den Gerichten überlassen bleiben. HERMANN OTT, Notar beim Staatlichen Notariat Ludwigslust dZadtt uud Justiz iu dar diuudasrapublik, Erklärung des Ministers der Justiz der DDR, Dr. Hilde Benjamin, zur Mißachtung des Völkerrechts in der westdeutschen Justiz Das Bundeskabinett lehnte am Mittwoch, dem 25. Juli, in Abwesenheit des Justizministers das Angebot der DDR ab, Einsicht in Originalakten nehmen zu lassen, die neben Fränkel viele andere in Westdeutschland wieder im Amt befindliche Nazijuristen schwer belasten. Diese Handlung beweist erneut, daß die Bundesregierung nicht willens ist, saubere Verhältnisse in der westdeutschen Justiz herzustellen. Indem sie sich schützend vor die Mörder in Richterroben stellt, sanktioniert sie nachträglich die achtzigtausendfachen Justizverbrechen des Hitlerreiches. Diese Tatsache, die allerdings der im Hinblick auf die Verbrechen Fränkels völlig ungenügenden Maßnahmen der Amtsenthebung und Einleitung eines Disziplinarverfahrens entspricht, veranlaßt mich als Vertreterin des deutschen Staates, in dem die Vergangenheit wirklich bewältigt wurde, zu einer grundsätzlichen Stellungnahme. Die noch immer an den westdeutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften amtierenden über tausend Juristen, die während der faschistischen Zeit als Richter und Staatsanwälte an Kriegs- und Sondergerichten fungierten, luden zum großen Teil so schwere Schuld auf sich, daß „Blutrichter“ ein internationaler Begriff wurde. Ihre Wiederverwendung steht in offenem Widerspruch zum Potsdamer Abkommen, Abschnitt III, Ziffer 6 und 8 und den zu seiner Ausführung erlassenen Bestimmungen für das Gebiet der Justiz, insbesondere dem Kon-trollratsgesetz Nr. 4, sowie zu den Grundsätzen des Urteils vom 4. Dezember 1947 des Militärgerichtshofes der Vereinigten Staaten von Amerika über die strafrechtliche Verantwortlichkeit führender Nazijuristen. Danach besteht die völkerrechtliche Verpflichtung der westdeutschen Regierung, alle früheren Mitglieder der Nazipartei und Personen, die an den Verbrechen des Hitlerregimes direkten Anteil hatten, aus allen öffentlichen Ämtern zu entfernen und soweit von ihnen Strafgesetze verletzt wurden zu bestrafen. Diese eindeutige Verpflichtung wurde nach Art. 25 des westdeutschen Grundgesetzes Bundesrecht. In den Beratungen des Parlamentarischen Rates, der das westdeutsche Grundgesetz ausarbeitete, fanden diese Verpflichtungen ihren Niederschlag. Es wurde erklärt, daß bei der Überprüfung der Befähigung zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes „die bisherige Lebensart des Mannes“ beachtet werden muß. Die westdeutsche Regierung und die zuständigen Behörden traten alle diese Völker- und staatsrechtlichen Bestimmungen mit Füßen. Anstatt ihnen Geltung zu verschaffen, gab sich der Bundestag vor einem Jahr zu einer beispiellosen Vergewaltigung des Rechts in Form des Richtergesetzes her. Es ordnet nicht, wie das in jedem Rechtsstaat zur Selbstverständlichkeit gehört, Strafverfolgung für die überführten Justizverbrecher an, sondern sichert ihnen durch § 116 klingende Belohnung durch hohe Pensionen. Diese, die eigene Gesetzlichkeit und Völkerrechtsnormen mißachtende Entwicklung in der Justiz der Bundesrepublik findet ihren sichtbaren Ausdruck in der heutigen Strafrechtspflege. Während Kriegs- und Naziverbrecher, die alle Prinzipien des Rechts und der Demokratie über Bord warfen, wichtige staatliche Positionen einnehmen, werden Menschen wie Oskar Neumann, die voll auf dem Boden des Grundgesetzes für die Einhaltung der demokratischen Grundrechte ein-treten, erneut strafrechtlich verfolgt. Während die aus den Korruptionsaffären um den Kriegsminister Strauß, den Botschafter Blankenhorn und den ehemaligen Kanzlerreferenten Kilb bekannt gewordenen strafbaren Handlungen nicht verfolgt wurden, werden saubere und aufrechte Menschen wie Karl Schabrod, der von seinem verfassungsmäßig verbrieften Recht Gebrauch machte, sich als Kandidat für die Bundestagswahlen aufstellen zu lassen, eingekerkert. So ist die kaum glaubliche Situation eingetreten, daß Hitlers Blutrichter heute unter Adenauer wieder die gleichen Opfer verfolgen. Von einer solchen Strafpolitik werden elementare Erfordernisse einer Strafrechtspflege nach Aufdeckung einer jeden strafbaren Handlung mißachtet, Korruption gedeckt und die Justizorgane zur Rechtsbeugung mißbraucht. In den sogenannten Staatsschutzverfahren der politischen Strafkammer der westdeutschen Gerichte aber wird in zunehmendem Maße eine Gesinnungsverfolgung ausgeübt, die auch unter westdeutschen Juristen zu einem wachsenden Unbehagen führt. Schwer belastete Nazijuristen wurden sogar dazu berufen, in der Großen Strafrechtskommission das Gesicht des neuen Strafgesetzbuches zu prägen. Kein anderer als Fränkel arbeitete die neuen „Staatsschutzbestimmungen“ aus. Mit ihrer Hilfe können praktisch alle demokratisch und freiheitlich gesinnten Bürger vor Gericht gestellt und Verfolgte des Naziregimes, die heute für die Erhaltung des Friedens eintreten, als „Hangtäter“ wie im Nazistaat in zeitlich unbegrenzte „Sicherungsverwahrung“ genommen werden. Diese Entwicklung nimmt nicht wunder, solange der Verfasser antijüdischer Gesetze und Kommentare, Dr. Hans Globke, als Staatssekretär des Bundeskanzleramtes nach wie vor über eine große Machtfülle verfügt und maßgebenden Einfluß auf die personalpolitischen Grundsätze ausübt. 514;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 514 (NJ DDR 1962, S. 514) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 514 (NJ DDR 1962, S. 514)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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