Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 51

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 51 (NJ DDR 1962, S. 51); „Die Rechnungsführung und Kontrolle“, schrieb Le- nin, „die für den Übergang zum Sozialismus notwendig sind, können nur das Werk der Massen sein. Nur durch die freiwillige und gewissenhafte, mit revolutionärem Enthusiasmus geleistete Mitarbeit der Massen, der Arbeiter und Bauern an der Rechnungs-■ führung und Kontrolle über die Reichen, die Gauner, die Schmarotzer und Rowdys ist es möglich, diese Überbleibsel der fluchbeladenen kapitalistischen Gesellschaft zu besiegen, die der Kapitalismus dem : Sozialismus als Erbschaft hinterlassen hat.“ 5 Bei der Bekämpfung der Aneignungsdelikte zum Nachteil des genossenschaftlich-sozialistischen Eigentums geht es vor allem um die politisch-ideologische Arbeit mit den Menschen, um die politische und wirtschaftliche Leitungstätigkeit in der Genossenschaft, um die ällseitige Entfaltung der genossenschaftlichen Demokratie6. Herrscht in einer Genossenschaft Unordnung, wird die politisch-ideologische Erziehungsarbeit mit den Menschen vernachlässigt, so fehlt es an der notwendigen Auseinandersetzung mit den alten, aus der kapitalistischen Ordnung übernommenen und in der jetzigen Zeit besonders stark durch die westlichen Rundfunk-und Fernsehstationen sowie andere dunkle Kanäle ständig genährten Denk- und Lebensgewohnheiten. Die Genossenschaftsmitglieder werden sich ihrer gesellschaftlichen Stellung als Herr und Eigentümer der Genossenschaften nicht bewußt und begehen mitunter Handlungen, die im krassen Gegensatz zu den Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, der planmäßigen Festigung und Entwicklung der Genossenschaft stehen und sich somit in der Endkonsequenz auch gegen den Täfer selbst richten. : Der Kampf gegen die Aneignungsdelikte darf deshalb nicht allein mit strafrechtlichen Mitteln geführt werden. Unter breitester Einbeziehung der Werktätigen ist er gemeinsam mit den staatlichen Organen zu führen, wobei 4er Staatsanwalt durch seine Tätigkeit in der Allgemeinen Aufsicht wirksam helfen kann. Qualifizierung der Ermittlungen Bereits bei den Ermittlungen der .Untersuchungsorgane darf das Delikt, wie es leider oft der Fall ist, nicht isoliert von der jeweiligen politisch-ökonomischen Situation in der LPG, von den Aufgaben zur Festigung dpr Genossenschaft, von der Entwicklung der innergenossenschaftlichen Demokratie gesehen werden. Diese Fragen müssen organisch miteinander, verbunden werden. Überall muß die Überzeugung Platz greifen, daß der Schutz des genossenschaftlich-sozialistischen Eigentums nicht neben der allgemeinen Leitung der Ge-nosehschaft steht, . Der beste und wirkungsvollste Schutz besteht in einer bewußten, straffen Leitung und Organisation der Produktion sowie ,-in der. richtigen , Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit, der gerechten Verteilung des Reichtums der Genossenschaft und in der politisch-moralischen Erziehung aller Genossenschaftsmitglieder. Folgerichtig ist daher auch in den grundlegenden Dokumenten des LPG-Rechts diese Frage als eine Einheit behandelt worden, indem sowohl den staatlichen als auch den verantwortlichen genossenschaftlichen Organen und darüber hinaus auch jedem einzelnen Mitglied selbst der'allseitige Schutz des ge- 5 Lenin, Ausgewählte Werke, Bd. 2, S. 293. Im Sinne der Weisungen Lenins orientierte auch der XXII. Parteitag .der KPdSU darauf, die staatliche und .gesellschaftliche Kontrolle zu entwickeln und die Ratschläge Lenins dazu unter Berücksichti- gung': der veränderten gesellschaftlichen Bedingungen besser zu. nutzen. Vgl. Programm und Statut der Kommunistischen Partei 'der: Sowjetunion, Berlin 1961, S. 83, 96, 99, 191, und Chruschtschow, Der Triumph des Kommunismus ist gewiß, Berlin 1961, S. 139 ff. 6 Vgl. hierzu den Beitrag von Lehmann;Krohn in NJ 1962 S. 31 ff. nossenschaftlich-sozialistischen Eigentums zur Pflicht gemacht wird. Die Strafverfolgungsorgane müssen sich deshalb schon bei Beginn der Untersuchungen einer Straftat auf die positiven Kräfte der Genossenschaft stützen und sie in die Aufdeckung aller Tatumstände und Ursachen des Verbrechens mit einbeziehen. Bei den Untersuchungen über die strafbaren Handlungen der Mitglieder der LPG in W. würde z. B. von Anfang an die Öffentlichkeit in die Aufklärungstätigkeit planmäßig mit einbezogen. Durch die Hinweise der Genossenschaftsbauern und anderer Bürger konnte dadurch bereits nach kurzer Zeit der Umfang der strafbaren Handlungen richtig erkannt und und konnten die Haupttäter ermittelt werden. Dies war um so wertvoller, da der Handlungskomplex sehr umfangreich war- und die Täter sowie ihre Helfershelfer sich gegenseitig deckten und alle Anstrengungen unternahmen, um ihre Verbrechen zu verschleiern. Einbeziehung der Öffentlichkeit In dem Verfahren gegen dife Melkerin G. fand auf Empfehlung des Staatsanwalts bereits vor Abschluß des Hauptverfahrens eine LPG-Vollversammlung statt. In dieser Versammlung legte der Staatsanwalt den Mitgliedern der Genossenschaft die im Ermittlungsverfahren aufgedeckten Mißstände dar. Die Ermittlungen hatten nämlich auch ergeben, daß weder ein individuelles Statut noch eine innere Betriebsordnung existierten. Die Verantwortlichkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder war nicht festgelegt worden, so daß alles dem Vorsitzenden der LPG zugeschoben wurde, der dann letzten Endes auch völlig die Übersicht verlor Und alles dem Selbstlauf überließ. Hinzu kam noch, daß einzelne Gruppen in der Genossenschaft gegeneinander arbeiteten, so daß von ei*em festen Kollektiv nicht die Rede sein konnte. Auch die Revisionskommission arbeitete nicht und sah über diese Mißstände hinweg. Der Staatsanwalt erläuterte den Mitgliedern den Inhalt der genossenschaftlichen Demokratie und wies darauf hin, welche Schwierigkeiten sich die Genossenschaftsbauern für die wirtschaftliche Weiterentwicklung selbst verursachen, wenn dieses wichtige Entwicklungsprinzip der Genossenschaft verletzt wird. Nach reger Diskussion legten die LPG-Mitglieder die Verantwortlichkeit derjenigen fest, die die Kommissionen zur Ausarbeitung des individuellen Statuts und der inneren Betriebsordnung leiten sollten, und beauftragten Vorstandsmitglieder, in den Brigaden die Diskussion über die Entwicklung der genossenschaftlichen Demokratie zu führen. Nach dieser Versammlung \mjrde mit Unterstützung des Staatsanwalts erreicht, daiT die Mitgliedervollversammlung entsprechend den Bestimmungen des Musterstatuts Typ III ihr individuelles Statut festgelegte und auch gleichzeitig die innere Betriebsordnung annahm. .Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Strafverfahren darf sich aber nicht nur auf das Stadium des Untersuchungsverfahrens erstrecken, sondern muß sich auch iift Gerichtsverfahren fortsetzen. In dem Verfahren gegen den Buchhalter N. wurden deshalb z. B. mehrere Vorsitzende der Revisionskommissionen sowie Buchhalter der LPGs des Kreises eingeladen, da offensichtlich war, daß N. seine Verbrechen in dem geschilderten Umfang nur verwirklichen konnte, weil u. a. die Revisionskommission der LPG versagt hatte. Damit wurde erreicht, daß nicht nur der Täter gerecht bestraft; sondern auch auf seine Umwelt erzieherisch eingewirkt wurde, damit die Werktätigen die Verwerflichkeit der verbrecherischen Handlung erkennen und befähigt werden, selbst die Ursachen und die begünstigenden Faktoren des Verbrechens auszuräumen und dadurch der Kriminalität den Boden zu entziehen. 51;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 51 (NJ DDR 1962, S. 51) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 51 (NJ DDR 1962, S. 51)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und für die allseitige Sicherung, Kontrolle und Betreuung von inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland, Seite. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite Erfahrungen die bei der Sicherung, Kontrolle und Betreuung von Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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