Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 50

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 50 (NJ DDR 1962, S. 50); Tatmotiv gründlich erforscht und dargelegt wird, auf welchen ideologischen Positionen der Täter steht. Denn die Motive, wie z. B. Habgier, Egoismus u. dgl., sind die ideologischen Triebkräfte der jeweiligen konkret vorliegenden Aneignungshandlung3. Sie sind nicht nur für die exakte Ursachenermittlung, sondern auch für die genaue Feststellung der Schuld von großer Wichtigkeit; nicht nur für die Art der Schuld Vorsatz oder Fahrlässigkeit , sondern auch für den Umfang der Schuld, für den Grad des ideologischen Widerspruchs mit der von der sozialistischen Gesellschaft geforderten, auf ihren objektiven Entwicklungsgesetzen beruhenden notwendigen Verhaltensweise. Wie unterschiedlich der ideologische Gehalt einer gegen das genossenschaftlichsozialistische Eigentum gerichteten Straftat sein kann, sei an den genannten Beispielen erläutert. 1. Der 45jährige Buchhalter N. kam im Jahre 1955 als Industriearbeiter in die Genossenschaft. Da seine Frau sich weigerte, mit aufs Dorf zu ziehen, wohnte er allein auf dem Lande, während seine Frau mit dem Kind in der Stadt blieb. Obwohl N. mehrere Funktionen innehatte, leistete er nirgends eine brauchbare Arbeit, sondern entschuldigte jeweils die eine schlechte Arbeit mit dem angeblich großen Umfang der anderen. Durch forsches Auftreten und gewandte Reden täuschte er das Kollektiv und entwendete ungehindert Gelder aus der Kasse der Genossenschaft. Um keinen Verdacht auf-kommen zu lassen, erzählte er mehreren Personen des Ortes, daß er im Lotto gewonnen und eine Erbschaft gemacht habe. Als Mitglieder der Revisionskommission die Buchführung überprüfen wollten, verwehrte N. ihnen dies mit dem Hinweis, daß sie davon doch keine Ahnung hätten. Das von ihm unterschlagene Geld wurde zum überwiegenden Teil für Zechgelage aus-gegeben, während er seinen Verdienst, etwa 450 DM monatlich, seiner nicht berufstätigen Frau gab. Um Auseinandersetzungen mit seiner Frau aus dem Wege zu gehen, die immer mehr Geld von ihm haben wollte, und sich vor ihr „groß zu tun“, erklärte er ihr, daß er in der LPG sehr gut verdiene. 2. Bei der Melkerin G. handelt es sich um eine 49jäh-rige Frau, die Mutter von acht Kindern im Alter von 5 bis 20 Jahren ist, seit ihrer frühesten Jugend als Landarbeiterin auf verschiedenen Gütern gearbeitet hat und kaum Gelegenheit gehabt hatte, zur Schule zu gehen. Als sie im Jahre 1959 mit ihrer Familie zur LPG in R. kam und dort ebenso wie ilir Ehemann Mitglied wurde, brachten sie etwa 40 Zentner Kartoffeln und 50 Zentner Rüben mit, die sie für das Vieh der LPG verfütterten. Eine Entschädigung dafür erhielten sie von der LPG nicht. Allerdings wandten sie sich deshalb auch nicht an den Vorstand der LPG. Nachdem die Kuh aus ihrer individuellen Wirtschaft in.der Milchleistung nachließ und sich damit ihr zusätzlicher Verdienst verringerte, kam die Melkerin auf die Idee gewissermaßen als „ausgleichende Gerechtigkeit“ für die der Genossenschaft kostenlos zur Verfügung gestellten Rüben und Kartoffeln , Milch der Genossenschaft auf eigene Rechnung abzuliefern. Hinzu kommt noch, daß sie bzw. ihr Ehemann viele Mißstände in der LPG fest-stellten, die trotz ihrer Hinweise nicht verändert wurden. So kritisierte wiederholt der Ehemann der Angeklagten in den Vorstandssitzungen berechtigt die schlechte Arbeitsorganisation in der LPG, weil sich keines der Vorstandsmitglieder für die Durchführung bestimmter Aufgaben in der Vieh- und Feldwirtschaft verantwortlich fühlte und dadurch die genossenschaftliche Entwicklung gehemmt wurde. Der Vorstand reagierte hierauf nicht. Außerdem beobachteten die G. und ihr Ehemann, wie ein anderer Melker die Milch- * S. 3 Vgl. J. Lekschas, Lehre von der Handlung unter besonderer Berücksichtigung strafrechtlicher Probleme, Berlin 1953, bes. S. 10 ff. 50 kannen zum Kühlen so tief ins Wasser stellte, daß es in die Kannen lief und die Milch für den menschlichen Genuß unbrauchbar wurde. Durch diese Mißstände entstand bei der Angeklagten die Meinung, „wenn andere genossenschaftliches Eigentum vergeuden, dann können wir uns auch Milch nehmen“. In beiden Fällen stand mithin ein anarchisch-egoistisches Vorteilsstreben auf Kosten der Gesellschaft im Vordergrund. Die ideologische Position war aber sehr verschieden. Während es sich bei der Melkerin mehr oder weniger um ein Abgleiten von einem sonst ehrlichen und gewissenhaften Verhalten handelt, liegt bei dem Buchhalter N. eine grobe Mißachtung der genossenschaftlichen Eigentumsverhältnisse und seiner Pflichten als Buchhalter vor. Daher sind ihre Handlungen nicht nur von der objektiven, sondern auch von der subjektiven Seite her unterschiedlich zu beurteilen, und dementsprechend ist auch bei den Strafmaßnahmen zu differenzieren. Aus diesen und ähnlichen Beispielen ist aber auch ersichtlich, welche Bedeutung all jenen Faktoren zukommt, die die Begehung von Straftaten begünstigen bzw. fördern oder auslösen. Nicht selten sind in der Genossenschaft Schlendrian oder mangelnde Kontrolle die ausschlaggebenden Faktoren dafür, daß sich solche Personen, bei denen Eigennutz oder anderes egoistisches Vorteilsstreben noch relativ stark verwurzelt sind, am Eigentum der Genossenschaft vergreifen. In der Strafsache gegen den Buchhalter N. waren es vor allen Dingen mangelnde Aufsicht und Kontrolle durch den Vorstand sowie das Versagen der Revisionskommission, daß die verbrecherische Handlung des N. in der Genossenschaft so lange verdeckt werden konnte. 3. Ähnliche Mängel wurden in der Strafsache gegen die Mitglieder der LPG in W. aufgedeckt. Die innergenossenschaftliche Demokratie war nur schwach entwickelt. Es gab keine straffe Leitung und Kontrolle. Eine innere Betriebsordnung existierte nicht, die Bücher wurden völlig unzureichend geführt, Stallbücher, Mengenbuchhaltung und andere für eine ordnungsgemäße Wirtschafts- und Rechnungsführung notwendigen Unterlagen waren überhaupt nicht vorhanden. Das trug wesentlich dazu bei, daß die Täter ihre Verbrechen in so großem Umfang und über einen langen Zeitraum ausführen konnten. Solche Faktoren können dann dazu führen, daß der Täter auf den Gedanken kommt, sich auf Kosten des genossenschaftlich-sozialistischen Eigentums zu bereichern. Denn eine derart unübersichtliche, unkontrollierte Situation in der Genossenschaft bietet eine relativ gute Gewähr dafür, daß seine Tat nicht entdeckt, er für seine Handlung nicht zur Verantwortung gezogen wird. Die Bekämpfung der Aneignungsdelikte Je größer die Möglichkeit ist, daß die Handlung aufgedeckt wird, der Täter nur relativ geringe Chancen hat, die Vorteile seines Verbrechens zu genießen, um so eher wird er davon absehen, eine Straftat zu begehen. Darauf hat bereits Lenin hingewiesen, indem er schrieb: „Es ist nicht wichtig, daß ein Verbrechen eine schwere Strafe nach sich zieht, wichtig ist aber, daß kein einziges Verbrechen unaufgedeckt bleibt.“ 4 Und in der Arbeit „Wie soll man den Wettbewerb organisieren?“ lenkt er die Aufmerksamkeit der sozialistischen Gesellschaft vor allem auf die Notwendigkeit-und Bedeutung der Rechnungsführung und Kontrolle durch die Massen, um dadurch allen gesellschaftswidrigen Handlungen den Boden zu entziehen. 4 W. J. Lenin, Werke, Bd. 4, S. 399.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 50 (NJ DDR 1962, S. 50) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 50 (NJ DDR 1962, S. 50)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt. Mit Unterstützung der Sicherheitsorgane der konnten die im Militärhistorischen Institut der in Prag begonnene Sichtung von Archivmaterialieh aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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